FASNÄCHTLICHES URI

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Maskenrecht und Narrenfreiheit


  
Im frühen Volksglauben hatten die Geister Macht über Gedeih und Verderb von Mensch, Tier und Pflanze. Die Darsteller in den Maskenzügen des Wilden Heeres machten diese Geister sichtbar. Die Macht der Geister färbte auf die maskierten Darsteller ab. Die Masken brachten somit Glück oder Verderben. Wegen ihrer geisterhaften Natur kamen den Masken in dieser Machtstellung deshalb besondere Rechte zu. Das «Butzenrecht» bestand vor allem im Schlag-, Rüge- und Heischerecht und äusserte sich im Brauchtum, alle gewöhnlichen Leute nach Gutfinden zu züchtigen und alles Greifbare zu «stibytzä». Das Maskenrecht hob die geltende Gesetzesordnung auf, es herrschte Geisterrecht. Das Wort «verbutzä» mit der Bedeutung «durchbringen, verschlemmen» zeigt damit die Verbindung von Masken und Heischen auf. Typisch für die alten Masken im ganzen Alpenraum war, dass sie nachts umherliefen, Schellen und Glocken trugen, mit Spiessen oder Peitschen bewaffnet waren, häufig Bettelsäcke trugen und die Leute mit Russ anschwärzten.

Masken und Musik
Zwischen Masken und Musik bestand seit eh und jeh eine enge Beziehung. Sebastian Brant schrieb 1494 in seinem Narrenschiff: «Und jeder schreit, jauchzt, brüllt und plärrt, als würd zur Schlachtbank er gezerrt.» Dem Blasen von Hörnern, dem Läuten von Glocken oder dem ohrenbetäubenden gemeinsamen Knallen der Peitschen weist die Volkskunde einmal Funktionen der Vegetationsmagie zu. Mit dem Lärm sollte die Natur im Vorfrühling aus ihrem Winterschlaf aufgeweckt werden. Dem Brauch liegen demnach Vorstellungen zugrunde, welche sich als Dämonenabwehr beziehungsweise Fruchtbarkeitszauber offenbaren. Nach der Meinung des Urner Geschichtsforschers Carl Franz Müller (1900–1973) bezweckt die Verwendung von Lärminstrumenten sowohl bei der Urner Katzenmusik als bei der Leventiner Trichletten in erster Linie eine Abwehr böser Dämonen und erst in zweiter Linie ein Aufwecken der Frühlingsgeister. Mit der Musik glaubte man, Geister vertreiben zu können. So kam es Anfang des 19. Jahrhunderts im Isental noch vereinzelt vor, dass der Mann, währenddessen die Frau gebar, mit Schlegeln und Bengeln vor dem Hause einen Höllenlärm vollführte, um die bösen geburtshindernden Dämonen zu verscheuchen. Die Dämonen suchte man in Uri nicht nur mit Lärm, sondern auch mit Ritualen oder Gegenständen zu verscheuchen. So wurde bei heftigem Gewitter vor dem Hause eine Sense mit der Spitze nach oben aufgestellt, damit die Wetterhexe das Haus verschone. In diesem Zusammenhang sieht die Volkskunde auch die Gewohnheit, der Burschenschaft für ihren Aufzug Gaben zu verabfolgen. Die lärmende Musik oder der musikalische Lärm wird hier als Wohltat, ihr Unterbleiben als Kränkung empfunden.
Dem nächtlichen Lärm kam aber vor allem auch eine Rügefunktion zu. Bei eingebrochener Dunkelheit sammelte sich die häufig verkleidete und maskierte Jungmannschaft und zog unter entsetzlichem Lärm los. Willkommen war dabei alles, was irgendwie als Geräuschquelle tauglich war. Wer gegen soziale Regeln verstossen oder sich sonst etwas hatte zuschulden kommen lassen, wurde zum Ziel des Zuges. Vor dessen Haus wurden durch Schreien, Johlen, Pfeifen und mit Hilfe der mitgebrachten Instrumente ein schauerlich misstönendes Höllenspektakel veranstaltet, wie das nächtliche Geheul der Katzen: Katzenmusik! Ein Hauptfeld dieses Akts der sittenrichterlichen Tätigkeit war die öffentliche Brandmarkung in Fällen, die das Verhältnis der beiden Geschlechter zueinander betrafen oder wenn das sittliche Empfinden des Volkes beziehungsweise ein alter Brauch verletzt erschien.

Die Rüge des «Charivari» Im Frankreich des 14. und 15. Jahrhunderts stand die Katzenmusik im engen Zusammenhang mit dem «Charivari» und dieses wiederum in ganz unmittelbarer Beziehung zur zweiten Ehe und vorzugszweise zur Witwe. Die Teilnehmer, sowohl Männer als auch Frauen, erschienen zum «Charivari» vermummt und erhoben einen gewaltigen Lärm und ein grellendes Geschrei. Dazu wurden Spottlieder und obszöne Gesänge rezitiert. Für den Krawall bediente man sich verschiedener lärmmachender Gerätschaften aus dem Alltag wie Schüsseln, Teller, Glocken und Kessel. Das verspottete Ehepaar hatte dabei die Möglichkeit, sich freizukaufen.

Rüge- und Heischerecht Den Masken stand ein Rügerecht zu. Personen, welche vom Narrenrecht Gebrauch machten, waren die vermummten Burschenschaften auf dem Lande, die Narrengerichte in Dorf und Stadt, der Narr am Hofe. Alle beanspruchten sie die Narrenfreiheit. Diese Volksrüge lief neben der staatlichen, richterlichen Gewalt und kümmerte sich um die Verstösse gegen gesellschaftliche Normen, welche durch die Maschen der gesetzlichen Bestimmungen fielen. Die Narren liessen es jedoch nicht immer dabei bewenden, sondern benutzten die Narrenfreiheit, um die Repräsentanten des Staates und der Kirche selbst sitten- oder gesellschaftswidriges Handeln oder Gebaren vorzuwerfen. In der Innerschweiz galten die Fasnachtstage als Zeit der Privatrache durch Eindringen in die Häuser und Nötigung. Zu den einschneidendsten Handlungen des Rügerechts zählte früher das Dachabdecken. Der Firstbaum wurde eingeschlagen und die obersten Latten und Ziegel des Daches hinuntergeworfen. Das Dachabdecken durch einen Geist kommt auch in einer Urner Sage vor. Im ganzen Alpenraum stark verbreitet war das «Schwärzen» oder «Verbrämen» der jungen Mädchen. Im 19. Jahrhundert stand in Uri das «Brämen» vor allem am Abend der Alten Fasnacht in Gebrauch. Junge Burschen zogen an diesem Abend vor die Häuser heiratslustiger Mädchen oder alter Jungfrauen. Sie waren mit langen Stecken bewaffnet, an deren Ende alte, mit Öl und Kaminruss getränkte Tuchlappen befestigt waren. Die Burschen suchten nun durch allerlei Zurufe die Hausbewohner und vor allem deren Bewohnerinnen an die Fenster zu locken und zum Herausschauen zu bewegen. War dies geschehen, wurde den Herausschauenden das Gesicht verbrämt, bis dieses kohlrabenschwarz war. Der Abend der Alten Fasnacht stand bei den Dorfschönen deshalb in üblem Rufe, und nur selten liess sich eine zum Öffnen des Fensters bewegen. Diese Zurückhaltung der Weiblichkeit für die männlichen Spässe dürfte auch Grund dafür gewesen sein, dass dieser Brauch in Uri ausgestorben ist.

Im 19. Jahrhundert wurden «Maschgäradä» für Unfug verschiedentlich gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. In der aufgeklärten Welt ging beim Maskenträger der Sinn und bei den Heimgesuchten der Glauben in die Wirkung des ursprünglichen Rügebrauchs verloren. Die Respektierung des Hausfriedens und die Unantastbarkeit des Eigentums galten im modernen Staat auch in der Narrenzeit für Grundprinzipien des Rechts.
Das Einholen von Gaben der Masken reichte vom traditionellen Heischen bis hin zum gewaltsamen Rauben. Nebst der Besänftigung der Totengeister kann der Ausgangspunkt des Heischens auch in der wirtschaftlichen Notwendigkeit gesehen werden, dass am Schmutzigen Donnerstag spezielles Gebäck hergestellt wurde, um vor der Fastenzeit noch die letzten Eier- und Schmalzvorräte aufzubrauchen. Diese fasnächtlichen Backwaren standen spätestens seit dem 15. Jahrhundert im Mittelpunkt ausgedehnter Volksbelustigungen. Vorwiegend junge Leute, aber auch Erwachsene, zogen mit Heischeliedern und -sprüchen von Haus zu Haus, bettelten um «Fastnachtsküchlein» und nahmen, wenn sie Gehör fanden und eingelassen wurden, ihre Besuche zum Vorwand für immer wilder werdende Gelage.
Zur Wahrung der guten Sitten wurde das Gabenheischen in der Folge auf einen reinen Kinderbrauch reduziert und die Heischeformen haben sich teilweise sogar umgekehrt. Das ursprünglich übliche Betteln der Narren bei der Obrigkeit und in den Häusern war verschwunden. Stattdessen traten als Gabenspender die Maskengestalten selbst auf, wobei ihre Adressaten überwiegend die Kinder waren, die nach dem Aufsagen oder Absagen bestimmter Heischeverse mit diversen Esswaren bedacht wurden. Die Heischeverse wurden hauptsächlich von Scharen kostümierter Kinder aus Leibeskräften gerufen und gesungen. In Uri ist dieser Brauch beim Auftritt des Fischers und beim «Riäfä» in Ursern bis in die Gegenwart sichtbar.

Narrenfreiheit «Kinder und Narren sagen die Wahrheit» – dies ist in nahezu allen Ländern Europas eine geläufige sprichwörtliche Redensart. Die Narrenfreiheit hat ihre Wurzeln in der Sonderstellung des mittelalterlichen Narren, der ausserhalb der Ständegesellschaft und damit jenseits aller sozialen Ordnung stand. Sie setzte sich fort im Hofnarrentum. Die künstlerische Entwicklung der Rüge, die seit alters sowohl durch Worte als durch pantomimische Ausführungen geübt wurde, ist einer der Antriebe, die zum Fasnachtsspiel geführt haben. Seit dem 13. Jahrhundert wurden in Frankreich Fasnachtsspiele als sittenrichterliche Possen oder als satirische Narrenspiele aufgeführt.

      
Text: Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 56 ff. Quellen: Brant Sebastian, Das Narrenschiff, S. 219; GP 10, 7.3.1925; GP 4/28.1.1967; Furrer, Fastnachtgebrauch in Uri, in: Schweiz. Archiv für Volkskunde, 2. Jhg, 1898, S. 165; Müller, Sagen, Bd. 2, Nr. 934 S. 306 f.; StAUR RR 34/6, 34/9, 46/109; Wymann, Volkskundliches aus dem Isental (Uri), in: Schweizer Volkskunde, 4. Jhg, 1. Heft, S. 2. Literatur: Eberle, Theatergeschichte, S. 135 f.; Handwörterbuch des Deutschen Aberglaubens; Iten, Hüpsch Spyl; Lehmann, Festlichkeiten, S. 130 f.; Mezger, Schwäbisch-alemannische Fasnet, S. 82, 117; Phillips, Katzenmusiken, S. 2, 12 – 13, 51; Röllin, Fasnachtsforschung, S. 206; Wolfram, Schweizer Volkskultur, S. 125.

MASKENRECHT IM DETAIL

Fasnachtsspiel
Ein Fasnachtsspiel bestand ursprünglich aus ein paar Hundert paarweisen Knittelversen und wurde meistens von bis zu einem Dutzend Mitwirkenden aufgeführt. Im Laufe der Zeit gewannen die Fasnachtsspiele an Handlung, entwickelten sich zu kleinen Lustspielen, erlebten einmalige Aufführungen oder erreichten gar traditionellen Wert mit wiederkehrenden, abwechslungsreichen Inszenierungen. In der alemannischen Schweiz traten die Fasnachtsspiele im frühen 16. Jahrhundert in den Vordergrund. Den Inhalt dieser Aufführungen im Freien entnahmen die Dichter einerseits dem Volksleben, anderseits den heiligen Schriften und Legenden sowie Erzählungen lehrreichen Inhaltes aus der alten Welt. Die Vorführungen hatten vielfach eine moralisierende Note. Das Fasnachtsspiel wurde jedoch auch in den Dienst der Reformation beziehungsweise der Gegenreformation gestellt. So wurde Reformator Zwingli in einem Luzerner Fasnachtsspiel 1523 verbrannt. Als eine besondere Art entstand das historisch-vaterländische Spiel auf Grundlage der Volkssagen, der älteren historischen Volkslieder und der frühesten chronikalen Aufzeichnungen. Willkommenes Thema waren auch die Befreiungskriege der Eidgenossen und die heldenhaften Taten des gefeierten Wilhelm Tell.

Text: Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 60.

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Katzenmusik war international
Anlass für eine Katzenmusik auf der Ebene der zwischengeschlechtlichen Beziehungen konnte auch der Umstand geben, dass zwei Ehegatten in notorischem Unfrieden lebten, oder wenn eine Heirat im Dorfleben besonderes Aufsehen erregte, indem ein zwar reicher, doch sehr alter Mann sich ein ganz junges Mädchen zur Frau wählte. Grund der Katzenmusik konnte jedoch auch nur Ausdruck von Hohn und Spott sein, welcher sich in rücksichtsloser Weise besonders gerne über die Frauen ergoss. Diese Katzenmusik war im gesamten deutschsprachigen Raum bekannt und zeitlich keineswegs an die Fasnacht gebunden. Eine frühe Darstellung zeigt Sebastian Brant in seinem Narrenschiff.
Katzenmusik war international. So soll im Jahr nach der deutschen Revolution von 1848 das Geheul der Katzenmusiken in allen Gauen des deutschen Vaterlandes ertönt sein. Katzenmusik kannte man in Spanien; diese hatte als Cencerrada die gleiche Funktion wie das französische Charivari. In Verbindung zur Ehe stand die Katzenmusik, la scampanata, auch in Italien. In England hatte das Spiel die gleiche Aufgabe und wurde «Marowbones and cleavers» (Knochen und Beile) genannt, wegen des Geklappers, welches durch das Schlagen der Hämmer auf die Markknochen entstand. Man bediente sich jedoch auch der üblichen Küchengerätschaften und nannte das ganze Spektakel rough music. Es blieb jedoch nicht immer beim ohrenbetäubenden Lärm, sondern man warf übelriechende Sachen oder tote Tiere vor das Haus oder zündete ein Feuer an, welches Gestank verbreiten sollte. Das Charivari konnte sehr leicht zu den gröbsten Ausschweifungen führen. Im Laufe der Zeit trat die Rügefunktion der «Katzenmusik» immer mehr in den Hintergrund und reduzierte sich auf ein bloss noch allgemein erheiterndes, gegen niemanden mehr gerichtetes Narrenvergnügen. Die Katzenmusik wurde zum Weck- und Auftaktbrauch, in Uri zum Hauptbestandteil der Fasnacht. Text: Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 56. Abbildung: Mittelalterliche Katzenmusik im «Narrenschiff» von Sebastian Brant, 1494 (Reclam Verlag, Stuttgart). Sebastian Brant (1457 – 1521) wurde in Strassburg geboren. In Basel wirkte er als Mitarbeiter und Berater von Buchdruckern. Der Doktor der Rechte verfasste jedoch nicht nur juristische Arbeiten, sondern nebst lateinischen Gedichten auch deutsche Moralsatiren. «Das Narren Schyff» (1494) stellt Laster und Torheiten von Personen, Berufen und Ständen in Gestalt von Narren dar.

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Urner Spyl vom Tell




Wahrscheinlich in den Wintermonaten von 1511 auf 1512 entstand unter Benutzung des ältesten Tellenliedes das Bühnenstück «Ein hüpsch Spyl gehalten zu Ury in der Eydgnoschafft / von dem frommen und ersten Eydgnossen / Wilhelm Thell genannt». Das Spiel besteht aus fünf Teilen – vergleichbar fünf Ringen, die um eine Idee, die ursprüngliche Staatsform der Eidgenossenschaft, gelegt sind. Es will mit aller Kraft auf die urschweizerische volkshafte Staatlichkeit hinweisen und beginnt – wie alle politischen Spiele dieser Zeit – mit der Gründung der ältesten, der römischen Republik, und endet mit einem Anruf an die bessere Zukunft. Tell ist Bühnengestalt geworden. Wo es gilt, alteidgenössische Einfachheit und Einheit der Orte zu predigen, wird Tell lebendig. In dem Spiel vom Tell hat auch der Narr seinen Auftritt: «Wiewol ich bin ein torecht mann / So will ich sprüch ouch zeigen an.» In seinem Beschluss fordert er die Zuhörer auf, wie die Altvordern von den Sünden zu lassen und in Einigkeit zu leben, dann werde sich Gott auch nicht abwenden. Das Stück schien sehr beliebt, wurde das alte Spiel doch jedes kommende Jahrhundert dreimal neu gedruckt.

Text: Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 60; Bildnachweis: Öffentliche Bibliothek der Universität Basel.

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MASKENBRÄUCHE

Maskenbräuche
Maskenrechte
Disziplinierung

URNER MASKEN

Altdorfer Tyyfel
Arlecchino
Äschäseckler
Bajass
Drapoling
Fischer
Heini von Uri
Mihlistäiper
Orangenauswerfer
Urispiegel
Uristier
Wilder Mann
    
Arme Seelen
Nachtbuben
Andermatter Woldmanndli

MASKENBÄLLE

Maskenbälle, Altdorf
Maskenbälle, Uri


 
Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.01.2020