ÜBERSICHT

Datum Wahlen

EIDGENOSSENSCHAFT

Bundesrat Ständerat Nationalrat Bundesgericht

KANTON

Allgemeines Regierungsrat Kantonale Verwaltung Landrat Gerichtsbarkeit

GEMEINDEN

Gemeindebehörden

AUCH DAS NOCH

Gekrönte Häupter


Der Landrat des Kantons Uri

DER RAT

Behörde: Landrat

Ebene: Kanton

Funktion: stellvertretend gesetzgebende Behörde

Anzahl: 64

Zusammensetzung: Präsident, Vizepräsident, erster und zweiter Stimmenzähler (Landratsbüro), Mitglieder

Wählbarkeit: Stimmberechtigte der Gemeinden

Wahl: Jede Einwohnergemeinde wählt so viele Landräte, als ihr zustehen. Für Gemeinden, denen drei oder mehr Landräte zustehen, gilt das System der Verhältniswahl, für die übrigen das System der Mehrheitswahl (Majorz). Die 64 Sitze verteilen sich auf die Einwohnergemeinden nach ihrer schweizerischen Wohnbevölkerung gemäss jeweils neuester eidgenössischer Volkszählung. Es gelten gemäss Verfassung folgende Regeln:

a) Die schweizerische Bevölkerungszahl des Kantons wird durch 64 geteilt. Gemeinden, deren schweizerische Bevölkerungszahl die so ermittelte, auf die nächste ganze Zahl aufgerundete Ziffer nicht überschreitet, erhalten einen Sitz zugeteilt und scheiden für die weitere Zuteilung aus.
b) Die restlichen Landratssitze werden auf die verbleibenden Gemeinden verteilt, indem die schweizerische Bevölkerungszahl dieser Gemeinden durch die Zahl der verbleibenden Landratssitze geteilt wird. Jede dieser Gemeinden erhält soviel Sitze, als die sich ergebende Ziffer in ihrer Bevölkerungszahl aufgeht.
c) Die übrig bleibenden Sitze fallen der Reihe nach an die Gemeinden mit den grössten Restzahlen.

Amtsdauer: 4 Jahre

Amtsperiode: 1.6.2020 - 31.5.2024

Nächste Wahl: 2024

Wählbarkeit: Stimmberechtigte der Wohnortsgemeinde

Unvereinbarkeiten: Niemand darf gleichzeitig Mitglied des Regierungs- und Landrates sein; Landräte dürfen keinem Gericht angehören; Vollamtlich Angestellte des Kantons Uri dürfen nicht dem Landrat angehören.

Offizielle Website: www.ur.ch

AKTUELLE SITZVERTEILUNG 2020 - 2024 NACH PARTEIEN  



CVP 22 / FDP 18 / SP 7 / GBU 2 / SVP 15 = 64 Sitze

SITZVERTEILUNG 1980 - 2020 NACH PARTEIEN  

DAS LANDRATSPRÄSIDIUM UND DAS LANDRATSBÜRO  

Das Landrats-Präsidium hat die Sitzungen des Rates zu eröffnen und zu schliessen; die Verhandlungen und den Geschäftsgang des Landrates und des Büros zu leiten; den Stichentscheid zu geben; die Rechte des Landrates, die Einhaltung der Geschäftsordnung und die Sitzungs- und Saaldisziplin zu überwachen; die Bestimmungen über den Ausstand zu handhaben; das Wort nach Massgabe der Geschäftsordnung zu erteilen, zu verweigern oder zu entziehen; parlamentarische Vorstösse entgegenzunehmen und dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Das Büro des Landrates besteht aus dem Präsidium, dem Vizepräsidium und den beiden Stimmenzählern oder Stimmenzählerinnen. Der Landratspräsident oder die Landratspräsidentin führt den Vorsitz. Das Büro vertritt den Rat nach aussen. Es hat jene Kommissionen zu bestellen, die nicht vom Rat selbst gewählt werden; Fragen der Geschäftsführung zu behandeln und entsprechende Aufträge des Rates zu erledigen; das Ratsprotokoll zu genehmigen und Einsprachen dagegen zu erledigen; die vom Rat verabschiedeten Beschlüsse und Rechtserlasse unter Beizug der Standeskanzlei redaktionell zu bereinigen.

Zusammensetzung 2023/24
Landratspräsidium: Martin Huser, Unterschächen, SVP
Landratsvizepräsidium: Kurt Gisler, Altdorf, Die Mitte
1. Stimmenzähler: Ruedi Cathry, Schattdorf, FDP
2. Stimmenzähler:Adriano Prandi, Altdorf, SP.

     
Rechtsgrundlagen: Verfassung des Kantons Uri (1.1101 VA vom 28.10.1984); Verordnung über den Landrat (Landratsverordnung LRV, 2.3111 LRB vom 13.4.2005); Geschäftsordnung des Landrats (GO, 2.3121 LRB vom 22.4.1998).

DIE LANDRÄTINNEN UND LANDRÄTE DER AMTSPERIODE 20/24  

Name und Vorname (Jahrgang)WohnortParteiAmtszeit
Arnold Elias (*1996)AltdorfSVP2017 - 2024
Arnold-Barengo Michael (*1973)AltdorfCVP2016 - 2024
Brunner Claudia (*1978)AltdorfSVP2020 - 2024
Gisler Chiara (*1997)AltdorfSP2020 - 2024
Gisler Kurt (*1971)AltdorfCVP2016 - 2024
Gisler Lea (*1974)AltdorfCVP2020 - 2024
Huber Céline (*1987)AltdorfCVP2012 - 2024
Keusch Rafael (*1984)AltdorfCVP2016 - 2024
Prandi Adriano (*1964)AltdorfSP2016 - 2024
Schillig Ivo (*1960)AltdorfFDP2023 - 2024
Simmen Franz-Xaver (*1976)AltdorfFDP2023 - 2024
Sommer Nora (*1992)AltdorfSP2016 - 2024
Tarelli Dori (*1973)AltdorfFDP2020 - 2024
von Mentlen Michael (*1998)AltdorfSVP2020 - 2024
Walker Raphael (*1977)AltdorfGBU2018 - 2024
Loretz Ludwig (*1964)AndermattFDP2012 - 2024
Regli Markus (*1963)AndermattCVP2020 - 2024
Zgraggen Ruedy (*1953)AttinghausenCVP2012 - 2024
Zurfluh Alois (*1966)AttinghausenCVP2008 - 2024
Zurfluh Markus (*1969)AttinghausenFDP2008 - 2024
Ananthavettivelu Ragunath (*)BürglenSP2023 - 2024
Arnold Alois (*1981)BürglenSVP2013 - 2024
Arnold Bernadette (*1968)BürglenCVP2012 - 2024
Arnold-Fassbind Alois (*1965)BürglenSVP2008 - 2024
Christen Miriam (*1980)BürglenFDP2020 - 2024
Gisler Hansueli (*1970)BürglenSVP2016 - 2024
Gisler Tobias (*1979)BürglenCVP2023 - 2024
Kieliger Urs (*1958)ErstfeldSP2020 - 2024
Läubli Ziegler Silvia (*1956)ErstfeldSP2016 - 2024
Migliozzi Luigi (*1974)ErstfeldCVP2022 - 2024
Schuler Christian (*1978)ErstfeldSVP2016 - 2024
Tresch Walter (*1982)ErstfeldFDP2020 - 2024
Zgraggen Mathias (*1968)ErstfeldCVP2020 - 2024
Arnold Pascal (*1977)FlüelenSVP2020 - 2024
Steinegger Matthias (*1976)FlüelenFDP2012 - 2024
Wyrsch Ruedi (*1969)FlüelenCVP2020 - 2024
Baumann Walter (*1955)GöschenenSVP2020 - 2024
Inderkum Josef (*1965)GurtnellenFDP2020 - 2024
Christen Bruno (*1965)HospentalFDP2015 - 2024
Bissig Pirmin (*1969)IsenthalCVP2020 - 2024
Simmen Georg (*1974)RealpFDP2009 - 2024
Arnold Vinzenz (*1954)SchattdorfSVP2008 - 2024
Bissig Samuel (*1985)SchattdorfSP2022 - 2024
Cathry Ruedi (*1968)SchattdorfFDP2012 - 2024
Christen Franz (*1952)SchattdorfCVP2016 - 2024
Furrer Helen (*1975)SchattdorfCVP2020 - 2024
Gamma Cornelia (*1969)SchattdorfFDP2016 - 2024
Gisler Flavio (*1989)SchattdorfCVP2012 - 2024
Lüönd Eveline (*1979)SchattdorfGBU2020 - 2024
Poletti Roland (*1964)SchattdorfSVP2016 - 2024
Arnold Bruno (*1955)Seedorfpl2021 - 2024
Bilger Andreas (*1963)SeedorfCVP2021 - 2024
Gisler Andreas (*1977)SeedorfCVP2021 - 2024
Schuler Claudia (*1977)SeedorfCVP2021 - 2024
Hafner André (*1966)SeelisbergFDP2020 - 2024
Bachmann Marcel (*1970)SilenenFDP2016 - 2024
Epp Elias (*1988)SilenenCVP2016 - 2024
Metry Roger (*1979)SilenenCVP2020 - 2024
Müller Daniel (*1959)SilenenSVP2020 - 2024
Zurfluh Theophil (*1959)SisikonFDP2012 - 2024
Brand Alois (*1966)SpiringenCVP2020 - 2024
Imholz Franz (*1955)SpiringenSVP2020 - 2024
Huser Martin (*1977)UnterschächenSVP2012 - 2024
Walker Verena (*1956)WassenCVP2012 - 2024
     

BEGRIFFE ZUM LANDRAT

Unschuldigen-Kindlein-Landrat
Der Name «Unschuldige Kinder» bezieht sich auf den Kindermord von Bethlehem. Als Erstlingsmärtyrer, als Leibgarde des Christkindes, erhielten die Unschuldigen Kinder im Abendland ihr Gedächtnisfest am 28. Dezember in der Nähe von Weihnachten.
Das im Jahre 1823 erschienene Landbuch des Kantons Uri legte nach uralter Übung als einziges festes kalendarisches Sitzungsdatum des Urner Landrats den 28. Dezember fest. Der Gedächtnistag an die Unschuldigen Kinder schien damals der Bevölkerung so geläufig zu sein, dass der Gesetzestext sich auf die Abkürzung U.K. beschränken konnte. Der U.K.-Rat war auch dann einzuberufen, wenn dieses Datum auf einen Sonntag fiel. Es sollten dann aber keine Streitsachen behandelt werden, ausser wenn Gefahr in Verzug gewesen wäre. Diese Sonntagsarbeit dürfte den Ratsherren nicht allzu schwergefallen sein, erhielten die ehrenamtlich tätigen Landräte an diesem Tag jeweils den «Helseten», ein Trinkgeld aus der Staatskasse. Die Ratsherren hatten sich mittags um zwölf Uhr im Rathaus zu den Sitzungen einzufinden. Diese durften gemäss dem Landbuch nicht länger als bis vier Uhr nachmittags dauern. Nicht so am 28. Dezember: Die Landratssitzung war an keine zeitliche Dauer gebunden. Der «Helseten» musste verdient sein! An diesem Tag wurden jeweils auch die Sittenmandate erlassen. Während die 1850er-Verfassung die ordentliche Zusammenkunft Ende des Christmonats noch erwähnt, schreibt die Kantonsverfassung von 1888 die drei ordentlichen Sitzungen nur mehr anfangs April, Ende Mai und im Dezember vor. Bis ins Jahr 1954 tagte der Landrat immer noch traditionell zwischen Weihnachten und Silvester, wenn auch nicht mehr jedes Mal am 28. Dezember. Ab dem Jahre 1955 wurde die Landratssitzung auf Mitte Dezember verlegt.

Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 20 f.

       

EHEMALIGE BESTIMMUNGEN ZUM URNER LANDRAT

Donnerstag, 21. Februar 1828
Erscheinen im Landrat (Ergänzung Art. 52 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 012
Link: Gesetzestext
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Sonntag, 2. Mai 1830
Sitzungszeiten des Landrats (zu Art. 33 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 010
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 26. Dezember 1838
Sitzungszeiten des Landrats (zu Art. 33 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 010
Link: Gesetzestext
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Montag, 17. Juni 1889
Reglement für den Landrat des Kantons Uri
LB UR Bd 01 (1892) S. 103-114
Link: Gesetzestext
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ECKPUNKTE ZUM LANDRAT  

1802  / Mittwoch, 3. November 1802
Urner Landrat tritt zurück
Der Urner Landrat tritt mit einer Protestnote zurück.
Arnold, Helvetik, S. 344.

1804  / Mittwoch, 22. Februar 1804
Landräte haben in Amtskleidung zu den Sessionen zu erscheinen
Der Fronfasten-Landrat verordnet, dass die Herren Räte wiederum in ehemaliger Staatskleidung mit schwarzem Mantel und weissem Kragen erscheinen sollen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 9.

1844  / Freitag, 24. Mai 1844
Kostenvoranschlag für den Ausbau des grossen Ratssaales im Rathaus
Die Instruktionskommission erteilt der Finanzkommission den Auftrag, bei Fachleuten Pläne und Kostenvoranschlag für den Ausbau des grossen Ratssaals einzuholen. Daraufhin unterbreitete Ferdinand Wuhrmann, Dekorationsmaler in Zürich, Entwürfe.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 25.

1851  / Samstag, 8. Februar 1851
Landrat fordert Ausbau der Ratssäle
Der Landrat verlangt erneut, gemäss früheren wiederholten Beschlüssen, die grosse und die kleine Ratsstube auszubauen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 25.

1854  / Mittwoch, 13. Dezember 1854
Vorschläge für Ausbau des Ratssaales
Architekt Josef Plazid von Segesser, Luzern, reicht der Baukommission zwei Vorschläge für die Neugestaltung von Decke, Wänden und Fussboden des Ratssaales ein. Vorschlag 1 war „im modernsten griechischen Baustil“ gehalten. Den zweiten Vorschlag hielt Segesser in dem „neuerdings beliebten Style der Renaissance“. Eine Neurokokodekoration, deren rahmende Elemente wiederum in Stukkatur vorgesehen waren.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 25 f.

1856  / Freitag, 4. April 1856
Landratssaal wird ausgebaut
Auf Antrag der Baukommission soll der 2. Plan von Architekt Josef Plazid von Segesser ausgeführt werden, dessen ernster Stil einem Ratssaal angemessener sei.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 26.

1872  / Sonntag, 5. Mai 1872
Ausländerinnen und Ausländer werden für die Ausmittlung der Landratssitze nicht mehr berücksichtigt
Die Landsgemeinde ergänzt die Verfassung in dem Sinne, dass bei der Ausmittlung der Mitgliederzahl des Landrates die anwesenden Niedergelassenen und Aufenthalter des Auslandes nicht "in Anschlag" zu bringen sind.
Abl UR 1872, S. 133.

1924  / Sonntag, 4. Mai 1924
Verteilungszahl für den Landrat wird erhöht
Die Landsgemeinde beschliesst, die Verteilungszahl für den Landrat von 400 auf 450 und die Bruchzahl von 225 und 250 herauf zu setzen.
Abl UR 1924, S. 310.

1928  / Sonntag, 20. Mai 1928
Pakt der Altdorfer Liberalen mit des Sozialdemokraten
Die Liberalen schliessen sich im Hinblick auf die Landratswahlen mit den Sozialdemokraten zusammen. Sie erobern so im ersten Anlauf vier der neun Sitze. Die Konservativen gehen vollständig leer aus. Und obwohl das "Urner Wochenblatt" von Ungerechtigkeit, Unverschämtheit und Vergewaltigung spricht und alle Parteigänger flehentlich aufruft, beim zweiten Wahlgang geschlossen für die Konservativen zu stimmen, werden nur gerade zwei konservative Landräte gewählt. Die Freisinnigen erobern alles in allem sechs und die Sozialdemokraten einen Sitz.
www.urikon.ch

1931  / Freitag, 29. Mai 1931
Motion betreffend Einführung des Proporzes
Landrat Rudolf Huber reicht eine von zehn konservativen Parteikollegen mitunterzeichnete Motion ein, welche den Regierungsrat verpflichtete, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Gemeinden ermächtigte, die Wahl der Landräte und Gemeinderäte nach dem Grundsatz der Proportionalwahl vorzunehmen. Ausgegangen ist dieser Vorstoss von der konservativen Ortspartei Altdorf, die an einer starkbesuchten Versammlung am 7. Mai einstimmig beschlossen hat, die Proporzfrage wieder aufzunehmen.
Abl UR 1931, S. 346.

1931  / Mittwoch, 30. September 1931
Behandlung der Motion für den Proporz im Landrat
Bei der Behandlung der Motion im Landrat entbrennt eine längere Diskussion darüber, ob der Proporz freiwillig oder, wie von den Sozialdemokraten gefordert, zwingend einzuführen sei. Gegen den freiwilligen Proporz sind auch die Liberalen, die befürchteten, die Verhältniswahlen würden nur in jenen Gemeinden eingeführt, wo die Konservativen - wie in Altdorf - in der Minderheit sind, während in den von den Konservativen beherrschten Gemeinden wie Bürglen oder Schattdorf alles beim alten bliebe. Die Liberalen können sich aber auch nicht geschlossen für den zwingenden Proporz entscheiden, weil sie befürchten, der Proporz würde "die Minderheiten gegeneinander hetzen und der Mehrheit ein richtiges Parteiregiment sichern". Mit 24 zu 10 Stimmen wird vorerst der Antrag der Sozialdemokraten für einen obligatorischen Proporz abgelehnt. Hierauf wird die Motion der Konservativen mit 19 gegen 12 Stimmen erheblich erklärt. Gestützt auf die überwiesene Motion unterbreitet die Regierung dem Landrat eine entsprechende Vorlage.
Abl UR 1931, S. 571.

1932  / Samstag, 30. Januar 1932
Der Landrat tritt auf die Proporz-Vorlage nicht an
Bei den Beratungen bekräftigten im Landrat zwar alle Redner, für die gerechtere Verhätniswahl zu sein. Kein einziger Landrat bekämpft den Proporz grundsätzlich. Doch erneut stemmen sich sowohl die Liberalen wie auch die Sozialdemokraten gegen die lediglich freiwillige Einführung. Schliesslich beschliesst der Landrat bei 38 Anwesenden und einem absoluten Mehr von 20 Stimmen mit 20 gegen 17, auf die Vorlage des Regierungsrates "im Sinne einer Verschiebung" nicht einzutreten.
Abl UR 1932, S. 65.

1948  / Sonntag, 14. März 1948
Verteilungszahl für den Landrat wird erhöht
Das Urner Volk bestimmt an der Urne, die Verteilungszahl für den Landrat von 400 auf 450 und die Bruchzahl von 225 und 250 zu erhöhen.
Abl UR 1948, S. 226.

1971  / Sonntag, 7. Februar 1971
Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten
Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten.


1971  / Samstag, 30. Oktober 1971
Zahl der Landratssitze wird auf 64 beschränkt
Die Urner Stimmberechtigten heissen an der Volksabstimmung eine Vorlage gut, welche die Zahl der Landratsmitglieder auf eine feste Zahl beschränkt. Die 64 Mitglieder werden analog dem Schlüssel bei der Bestellung des Nationalrates auf die 20 Gemeinden verteilt. Jede Gemeinde erhält mindestens einen Landratssitz.
Abl UR 1971, 1084.

1972  / Sonntag, 5. März 1972
Urnerinnen erhalten volles Stimm- und Wahlrecht
Eine von Walter Stöckli eingereichte Initiative will sofort, vor der obligatorischen Genehmigung der Verfassungsänderung durch die Bundesversammlung, gegen den Willen von Regierung und Landrat das volle aktive und passive Stimm- und Wahlrecht einführen. Die Vorlage wird vom Urner Volk angenommen. Die Initiative für eine Amtszeitbeschränkung von vier Amtsperioden wird von den Urner Stimmberechtigten mit 2656 gegenüber 2735 Nein knapp abgelehnt. Hätte die Initiative nur 100 Ja-Stimmen mehr erhalten, im Jahre 1972 hätten sich drei Landräte, unter ihnen der spätere Regierungsrat Hans Zurfluh, wegen Amtszeitbeschränkung aus dem Rat verabschieden müssen.
Abl UR 1972, S. 224.

1972  / Sonntag, 7. Mai 1972
Hildegard Simmen wird als erste Frau in den Landrat gewählt.
Erstmals dürfen Urner Frauen den Landrat wählen und auch ins Parlament gewählt werden. Als einzige Frau wird in Hildegard Simmen-Schmid, Altdorf in den Landrat gewählt.
Staatskalender UR 1972.

1984  / Montag, 4. Juni 1984
Landrat genehmigt Gegenvorschlag zur Proporz-Initiative
Das Kritische Forum Uri reicht eine von 551 Urnerinnen und Urnern unterzeichnete Initiative ein, die verlangt, dass in allen Urner Gemeinden die Landräte "analog den Vorschriften des Bundes über die Nationalratswahlen" nach dem Proporzsystem gewählt werden sollen. Zwar befürwortet der Regierungsrat die Idee, die wichtige Frage nach dem Wahlsystem dem Stimmbürger vorzulegen. Nicht einverstanden ist er freilich damit, dass die Landratswahlen gleich wie jene für den Nationalrat abgewickelt werden sollen. Denn so hätten sämtliche Landräte an der Urne gewählt werden müssen, wodurch all jene Gemeinden, die ihre Landräte an der offenen Dorfgemeinde bestimmen, ihre altbewährte Tradition hätten aufgeben müssen. Aus diesem Grund sieht sich der Regierungsrat veranlasst, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, der dann auch vorn Landrat mit 38:19 Stimmen zur Annahme empfohlen wird. Neu wird nun der Proporz nur für jene Gemeinden vorgeschrieben, die mehr als einen Landrat zu wählen haben. Gemeinden mit einem Landratssitz steht es auch weiterhin frei, ihre Vertreter mit offenem Handmehr zu bestimmen. Daraufhin zieht das Kritische Forum seine Volksinitiative zugunsten des regierungsrätlichen Vorschlages zurück.
www.urikon.ch

1985  / Sonntag, 1. Dezember 1985
Proporz wird abgelehnt
Abstimmung über den Proporz: Geschlossen für den Gegenvorschlag treten die CSP und SP ein. Die CVP empfiehlt die Stimmfreigabe und die FDP gar die Verwerfung. Die Urner Stimmbürger lehnen den Gegenvorschlag zur Initiative mit 3'764 Ja gegen 5'658 Nein wuchtig ab, wobei sämtliche Gemeinden ablehnende Mehrheiten aufweisen. Die Einführung des Proporzes ist somit abgelehnt.
Abl UR 1985, S. 1198.

1988  / Donnerstag, 5. Mai 1988
Zweite Proporz-Initiative des Kritischen Forums Uri
Das Kritische Forum Uri lässt hinsichtlich Proporz nicht locker und reicht mit 471 gültigen Unterschriften wiederum eine Proporzinitiative ein. Neu ist diesmal, dass die Verhältniswahl nur in jenen Gemeinden zum Zuge kommen soll, in denen drei oder mehr Landräte zu wählen sind. Diesem Vorschlag können die Regierung und der Landrat grossmehrheitlich zustimmen. Auch sämtliche Urner Parteien haben jetzt die Ja-Parole beschlossen. Nur vereinzelte, jedoch zum Teil recht prominente Parteimitglieder der CVP wie FDP stellen sich offen gegen die Einführung des Proporzwahlrechts.
www.urikon.ch

1989  / Sonntag, 24. September 1989
Initiative zur Einführung des Proporzes bei den Landratswahlen wird angenommen
Die Initiative "Gleiche Chance für alle" wird mit 3'591 gegen 2'497 Stimmen angenommen. Nur gerade in Bauen, Isenthal, Silenen, Spiringen und Unterschächen finden sich keine Mehrheiten.
Abl UR 1989, S. 1252.

1991  / Sonntag, 3. März 1991
Gesetz über die Proporzwahl beim Landrat wird angenommen
Die Abstimmung über das Gesetz, welches in 33 Artikeln die Verhältniswahl regelt, wirft keine grossen Wellen mehr. Bei einer Stimmbeteiligung von 32 Prozent sprechen sich aber immer noch 2‘683 Urnerinnen und Urner gegen dieses Gesetz aus. Doch mit diesem Urnengang hat nun ein jahrzehntelanger Kampf zur Einführung des Proporzes bei Landratswahlen ein Ende gefunden.
Abl UR 1991, S. 310.

1992  / Sonntag, 5. April 1992
Erstmals Proporzwahlen in Uri
Bei den Landratswahlen können jene Urner Gemeinden, denen drei und mehr Sitze im Parlament zustehen, ihre Vertreter erstmals nach dem Proporzsystem wählen. Damit findet auch in Uri der Wahlmodus Anwendung, womit seit 1919 der Nationalrat gewählt wird.
www.urikon.ch

2012  / Mittwoch, 15. August 2012
Bundesratsentscheid mit Folgen für Uri
Der Bundesrat möchte die neue Schwyzer Verfassung in einem Punkt nicht gewährleisten: dem Wahlsystem für den Kantonsrat. Als Folge davon muss wohl Uri sein Wahlsystem ändern. Die neue Schwyzer Kantonsverfassung ist in einem Punkt nicht bundesrechtskonform. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, die Schwyzer Verfassung mit Ausnahme der betreffenden Bestimmung zu gewährleisten. Gemäss Schwyzer Verfassung bildet jede Gemeinde einen Wahlkreis und hat Anspruch auf einen Sitz im Kantonsrat. Sämtliche Sitze werden nach dem Proporzsystem vergeben. Genau darin liegt das Problem. Beim Proporz gilt es gemäss Bundesgerichtsentscheid nämlich das natürliche Quorum zu beachten. Dieses bezeichnet den Prozentsatz der gültigen Stimmen, die eine Partei in einem Wahlkreis erreichen muss, um einen Sitz zu erhalten. Das Quorum darf gemäss Bundesgericht nicht über 10 Prozent liegen, um kleinere Partei nicht zu diskriminieren. Genau das ist aber nach Ansicht des Bundesrates bei der Schwyzer Kantonsverfassung der Fall. Dort liegt das Quorum nämlich im Schnitt bei 33 Prozent. Dieser Entscheid des Bundesrates – sollte er vom Parlament gutgeheissen werden – hat Folgen für den Kanton Uri. Zwar unterscheidet sich das Urner Wahlsystem von demjenigen in Schwyz insofern, als dass nicht in allen Gemeinden im Proporz gewählt wird. Allerdings genügt das Quorum in den meisten der acht Urner Proporzgemeinden den Anforderungen des Bundesgerichts nicht. Lediglich in Altdorf (15 Sitze) reichen weniger als 10 Prozent der Stimmen, um einen Landratssitz zu erobern. In Attinghausen, Flüelen oder Seedorf sind es mehr als 25 Prozent. Eine mögliche Variante, um die Benachteiligung der kleineren Parteien in den Proporzgemeinden aufzuheben, ist der sogenannte Doppelte Pukelsheim. Dabei werden zunächst alle Wählerstimmen im Kanton zusammengerechnet und danach die Sitze auf die Parteien und die Gemeinden verteilt. Möglich ist aber auch die Bildung verschiedener Wahlkreise, in denen mehrere Gemeinden zusammengefasst sind.
UW 64, 18.8.2012

2012  / Sonntag, 23. September 2012
Uri sagt Nein zur Majorz-Initiative
Die Urnerinnen und Urner lehnen die Volksinitiative «Kopf- anstatt Parteiwahlen» der JCVP ab. Niederlage für die Junge CVP Uri: Mit gut 5000 Nein- zu 3700 Ja-Stimmen lehnt die Urner Bevölkerung die Volksinitiative «Kopf- anstatt Parteiwahlen» ab. 57,5 Prozent aller Urnerinnen und Urner stellt sich damit gegen die Initiative der JCVP. Die Stimmbeteiligung lag bei 35,3 Prozent. Das deutlichste Nein kommt aus der Gemeinde Altdorf mit 63,4 Prozent. Die Vorlage gutgeheissen haben die Gemeinden Attinghausen, Göschenen, Seedorf, Silenen und Wassen.
UW 75, 26.9.2012

2013  / Mittwoch, 23. Januar 2013
Alois Arnold ersetzt Gusti Planzer im Landrat
Alois Arnold wird als Landrat vereidigt. Der SVP-Politiker aus Bürglen tritt die Nachfolge von Gusti Planzer an. Der Seedorfer Landrat Christian Arnold (SVP) wird in der Landratssession als zweiter Stimmenzähler einstimmig in die Ratsleitung gewählt.
UW Nr. 7, 26.1.2013, S. 3 f.

2015  / Mittwoch, 24. Juni 2015
Landrat will mehr Lohn
Die Sitzungsgelder für den Landrat sollen erhöht werden. Das beschliesst der Landrat, und zwar im Einklang mit der Regierung. Die Entschädigung des Landrats soll dem Niveau der umliegenden Zentralschweizer Kantone angepasst werden. Das Landratsamt soll damit auch für Normalverdienende attraktiv und wirtschaftlich möglich sein.
UW 49, 27.6.2015, S. 5.

2016  / Donnerstag, 25. Februar 2016
Der Landrat bewilligt sich mehr Lohn
Mit 57 Ja bei nur 1 Gegenstimme beschliesst der Landrat die Änderung der Nebenamtsverordnung. Über die Höhe der finanziellen Entschädigung für Landratsmitglieder entscheidet nicht mehr die Art der Sitzung. Entscheidend ist künftig vielmehr die Dauer einer Sitzung. 200 Franken gibt es fortan für eine ganztägige Sitzung, 180 Franken für eine halbtägige. Zudem hat jedes Landratsmitglied neu Anspruch auf ein jährliches Fixum von 600 Franken. Für Präsidentinnen und Präsidenten von Rat, Kommissionen und Fraktionen gelten die doppelten Ansätze. Unter dem Strich resultieren daraus jährliche Mehrkosten von knapp 130’000 Franken. Mit den neuen Ansätzen werden die Parlamentarier in Uri klar besser als in Obwalden und leicht besser als in Schwyz entschädigt. Besser gestellt sind weiterhin die Mitglieder der Kantonsparlamente in Luzern und Nidwalden. Die Änderung der Nebenamtsverordnung untersteht nun noch dem fakultativen Referendum.
UW 16, 27.2.2016, S. 3.

2016  / Sonntag, 28. Februar 2016
Die Hälfte der Sitze für die FDP und die SVP
146 Urnerinnen und Urner haben sich für die 64 Sitze im Urner Landrat zur Verfügung gestellt. 50 bisherige Landrätinnen und Landräte sind für eine weitere Legislatur im 64-köpfigen Rat angetreten. Diese werden denn auch alle wiedergewählt - mit einer prominenten Ausnahme: Der Erstfelder CVP-Landrat Paul Jans, der seit dem Jahr 2000 im Landrat ist und den Rat 2009/10 präsidierte, schafft die Wiederwahl knapp nicht. Nach dem Wahlsonntag ist lediglich in der Gemeinde Bauen das Landratsmitglied noch nicht entschieden. Dort wird an der Gemeindeversammlung gewählt. Es ist davon auszugehen, dass der Bisherige Anton Infanger (SVP) die Wiederwahl schaffen wird. Das Urner Kantonsparlament erhält somit lediglich 14 neue Köpfe. Dann werden die FDP und die SVP gemeinsam 33 der insgesamt 64 Urner Landratssitze innehaben – mehr als die Hälfte. Die grösste Fraktion bildet auch im neuen Parlament die CVP. Sie hat 22 Sitze (2012: 23). Die Urner Linke kommt lediglich noch auf neun Sitze.
UW 17, 2.3.2016, S. 1.

2016  / Sonntag, 24. Juli 2016
Marcel Bachmann gewinnt die Ersatzwahl für Toni Epp
Mit 199 Stimmen gewinnt Marcel Bachmann (FDP) die Ersatzwahl in der Gemeinde Silenen für den Landrat des Kantons Uri deutlich vor dem zweiten Kandidaten Martin Kempf (SVP, 75 Stimmen). Die Ersatzwahl ist nötig geworden, weil Toni Epp aus Amsteg vom Regierungsrat zum neuen Vorsteher des Amts für Strassen- und Schiffsverkehr gewählt worden ist.
UW 59, 27.7.2016, S. 7.

2016  / Sonntag, 25. September 2016
Stimmvolk pfeift Parlament erneut zurück
Die Mitglieder des Landrats müssen sich auch in Zukunft mit ihrer gegenwärtigen Entschädigung begnügen. Das Urner Stimmvolk verwirft die Änderung der Nebenamtsverordnung an der Urne mit einer Mehrheit von fast zwei Dritteln (65,9 Prozent) klar. Der Änderungsvorschlag stösst in keiner der 20 Urner Gemeinden auf Zustimmung. Mit einen Nein-Anteil von 81,3 Prozent sprechen sich die Unterschächner am deutlichsten gegen die Vorlage aus. Die Stimmbeteiligung liegt bei 34,9 Prozent. Die Vorlage sah eine moderate Erhöhung von 160 auf 200 Franken für ganztägige Sessionssitzungen beziehungweise von 105 auf 180 Franken für halbtägige Sessionssitzungen und Abendsitzungen vor. Die Höhe der Sitzgelder für den Landrat und dessen Kommissionen war letztmals im Juni 2004 angepasst worden.
UW 77, 28.9.2016, S. 2.

2017  / Mittwoch, 13. Dezember 2017
Landrat Toni Moser tritt von seinem Amt zurück
Toni Moser vertritt die SP Uri und die Gemeinde Bürglen seit 2004 im Urner Landrat. Die Session ist jedoch seine letzte. Denn Toni Moser hat per Ende Jahr seinen Rücktritt eingereicht. Der Regierungsrat entspricht seinem Amtsentlassungsbegehren. Er ist «keineswegs politikmüde», aber das politische Engagement zusätzlich zu seiner Praxistätigkeit als Hausarzt in Bürglen werde zunehmend zur Belastung. Toni Moser gehörte dem Urner Landrat 13½ Jahre an. In dieser Zeit hat er insgesamt 40 Vorstösse eingereicht. Im Jahr 2013/14 war er Landratspräsident. Aktuell ist er Mitglied der Gesundheits-, Sozial- und Umweltkommission sowie der Spitalkommission. Als Nachfolgerin steht gemäss Wahlresultat Jolanda Joos-Widmer fest.
UW 99, 13.12.2017, S. 4.

2018  / Mittwoch, 31. Januar 2018
Die neue Landrätin Jolanda Joos legt das Gelübde ab
An der ersten Session im neuen Jahr legt Jolanda Joos-Widmer ihr Amtsgelübde ab. Sie tritt die Nachfolge des zurückgetretenen Toni Moser (SP, Bürglen) an.
UW 9, 3.2.2018, S. 7.

2018  / Donnerstag, 15. März 2018
Urner Standesinitiative findet in Bern Anklang
Der Ständerat befasst sich mit Standesinitiativen von Uri und Zug, die Souveränität der Kantone beim Wahlverfahren für kantonale Behörden und den Ständerat fordern. Den Umsetzungsvorschlag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) heisst die Kleine Kammer mit 26 zu 15 Stimmen gut. Der Ständerat will somit den Kantonen freie Hand lassen in der Frage, wie sie ihre Behörden wählen. Nun ist der Nationalrat am Zug.
UW Nr. 21, 17.3.2018, S. 2.

2019  / Mittwoch, 4. September 2019
Urner Landrat mit drei neuen Mitgliedern
Andrea Scheuber (Grüne, Flüelen), Franz-Xaver Simmen (FDP, Altdorf) sowie Viktor Nager (SP, Schattdorf) treten neu im Urner Landrat ihr Amt an. Grund für den Wechsel im Landrat sind die Demissionen von Christoph Schillig (Grüne, Flüelen), Nicole Cathry (FDP, Altdorf) und Alex Inderkum (SP, Schattdorf).
UW 71, 07.09.2019, S. 7.

2023  / Mittwoch, 8. Februar 2023
Neue Ratsmitglieder werden vereidigt
Der Urner Landrat trifft sich zu seiner ersten Session im Jahr 2023. Dabei werden auch zwei neue Ratsmitglieder vereidigt, welche die zurückgetretenen Claudia Gisler (CVP, Bürglen) und Thomas Sicher (FDP, Altdorf) bis zum Ende der Legislatur am 31. Mai 2024 ersetzen. Es sind dies Ivo Schilfig (FDP, Altdorf) und Tobias Gisler (CVP, Bürglen).
UW 05, 21.01.2023, S. 2.

2023  / Mittwoch, 29. November 2023
Das erste Mitglied des neuen Landrats steht fest
An der Gemeindeversammlung in Isenthal heissen die 39 Stimmberechtigten alle traktandierten Geschäfte einstimmig oder grossmehrheitlich gut – so auch das Budget 2024, das bei einem Aufwand von knapp 2 Millionen Franken ein Minus von rund 157 000 Franken vorsieht. Genauso unbestritten ist die Wahl der Isenthaler Vertretung in den Urner Landrat für die Amtsperiode vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2028. Pirmin Bissig (CVP – Die Mitte Uri) wird einstimmig im Amt bestätigt. Er ist damit das erste Mitglied des Landrats, das für die Legislatur 2024–2028 feststeht.
UW 95, 02.12.2023, S. 2.

2024  / Montag, 29. Januar 2024
Stille Landratswahlen in Silenen
Die drei bisherigen Silener Landräte, Marcel Bachmann (FDP). Elias Epp (CVP - Die Mitte) und Daniel Müller (SVP) sowie der neu gewählte Marcel Jauch (CVP - Die Mitte) werden die Gemeinde Silenen in den nächsten vier Jahren im Landrat vertreten. Die Ortsparteien sowie die Landratskandidaten entschieden sich im Vorfeld der Wahl, einen gemeinsamen, parteiübergreifenden Wahlvorschlag einzureichen. Bis zum Eingabedatum gehen keine weiteren Wahlvorschläge ein. Da folglich nicht mehr Kandidaten zur Verfügung stehen, als Sitze zu vergeben seien, findet kein Urnengang statt. Der Gemeinderat Silenen erklärt in seiner Sitzung die Kandidaten als gewählt.
UW 9, 03.02.2024, S. 6.

VOLKSABSTIMMUNGEN ZUM URNER LANDRAT 

Sonntag, 2. Mai 1943
Abänderung von Art. 54 und 55 der Kantonsverfassung
Resultat: Ja  
71.0  % Ja / 29.0  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 1  (
Spiringen; )
         
Sonntag, 14. März 1948
Änderung des Art 54, Abs. I, der KV (Erhöhung der Wahlzahl für den Landrat)
Resultat: Ja  
57.3  % Ja / 42.6  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 7  (
Gurtnellen; Isenthal; Seelisberg; Silenen; Spiringen; Unterschächen; Wassen; )
         
Sonntag, 31. Oktober 1971
Abänderung von Art. 54 KV (Einführung einer festen Verkehrszahl im Landrat)
Resultat: Ja  
76.4  % Ja / 23.6  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 0  (
- )
         
Sonntag, 1. Dezember 1985
Gegenvorschlag zur Initiative für ein Proporzwahlsystem
Resultat: Nein  
39.9  % Ja / 60.1  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 0  (
- )
         
Sonntag, 24. September 1989
Volksinitiative zur Einführung des teilweisen Landratsproporzes
Resultat: Ja  
59.0  % Ja / 41.0  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 5  (
Bauen; Isenthal; Silenen; Spiringen; Unterschächen; )
         
Sonntag, 3. März 1991
Gesetz über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzgesetz)
Resultat: Ja  
64.6  % Ja / 35.4  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 3  (
Spiringen; Unterschächen; Wassen; )
         
Sonntag, 28. September 1997
Volksinitiative "zwecks Abschaffung der Verhältniswahl (Proporz) für die Landratswahlen"
Resultat: Nein  
29.5  % Ja / 70.5  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 0  (
- )
         
Sonntag, 13. Februar 2011
Gesetz über die Unvereinbarkeit von Landratsmandat und Anstellungsverhältnis bei der Kantonsverwaltung
Resultat: Nein  
48.4  % Ja / 51.6  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 7  (
Altdorf; Andermatt; Erstfeld; Flüelen; Göschenen; Isenthal; Seelisberg; )
         
Sonntag, 13. Februar 2011
Änderung der Kantonsverfassung zur Unvereinbarkeit von Landratsmandat und Angestelltenverhältnis beim Kanton
Resultat: Nein  
48.3  % Ja / 51.7  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 6  (
Altdorf; Erstfeld; Flüelen; Göschenen; Isenthal; Seelisberg; )
         
Sonntag, 23. September 2012
Volksinitiative "Kopf- anstatt Parteiwahlen"
Resultat: Nein  
42.5  % Ja / 57.5  % Nein;
Anderst stimmende Gemeinden: 5  (
Attinghausen; Göschenen; Seedorf; Silenen; Wassen )
         

EHEMALIGE GESETZESBESTIMMUNGEN ZUM LANDRAT (LANDBUCH)

Donnerstag, 21. Februar 1828
Erscheinen im Landrat (Ergänzung Art. 52 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 012
Link: Gesetzestext
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Sonntag, 2. Mai 1830
Sitzungszeiten des Landrats (zu Art. 33 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 010
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 26. Dezember 1838
Sitzungszeiten des Landrats (zu Art. 33 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 010
Link: Gesetzestext
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Montag, 17. Juni 1889
Reglement für den Landrat des Kantons Uri
LB UR Bd 01 (1892) S. 103-114
Link: Gesetzestext
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ÜBERSICHT

Der Landrat (bestimmtes Datum)

AKTUELL

Eckdaten und Rechtsgrundlagen
Aktuelle Mitglieder des Landrats
Sitzverteilung der Parteien
Aktuelles Landratsbüro

GESCHICHTE

Landräte nach Gemeinden
Landratspräsidien
Eckdaten des Urner Landrates

STATISTIK

Frauen im Landrat
Ratsherren-Alter
Sesselrekorde

PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE

Übersicht

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / letzte Aktualisierung: 26.11.2019