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ABGEGANGENE BAUTEN

Gemeinden Übersicht

Katholische Pfarrkirchen in Uri

Im kanonischen Recht ist eine Kirche (lateinisch ecclesia) als geweihter Ort definiert, der für den Gottesdienst bestimmt und für Gläubige öffentlich zugänglich ist. Die Errichtung einer Kirche bedarf der Zustimmung des zuständigen Diözesanbischofs (Bischof von Chur). Die Kirche wird im Rahmen der Kirchweihe ordentlich eingerichtet und mit einem unveränderlichen Titel (Patrozinium) versehen. Wenn die Nutzung als Gottesdienstraum nicht mehr möglich ist, kann eine Kirche dem profanen Gebrauch zurückgegeben werden. Im Codex Iuris Canonici erwähnte Kirchen mit besonderer Rechtsstellung sind Kathedralen (Bischofskirchen), Kollegiatkirchen (Stiftskirchen) und Pfarrkirchen. In Uri gibt es nur die 24 Pfarrkirchen der katholischen Pfarreien sowie die vier reformierten Kirchen. Zur Unterscheidung kann das Kreuz (katholisch) oder der Hahn (reformiert) auf der Kirchturmspitze dienen, es gibt allerdings Ausnahmen (Pfarrkirche Bürglen).
Für Pfarrkirchen ist eine feierliche Weihe vorgeschrieben und muss nebst der ordentlichen Ausstattung einen Taufstein haben.
Daneben gab es noch Filialkirchen mit einer ständigen Kaplanei. Bis zu den einzelnen Abkurungen, Loslösung von der Mutterkirche, zu einer eigenen Pfarrei war dieser Status relativ häufig. Der Rechtsstatus ist zwar mit dem Inkrafttreten des Codex Iuris Canonici 1983 weggefallen, die Bezeichnung hat sich teilweise noch erhalten: Urnerboden (Spiringen) oder Meien (Wassen).

BESTEHENDE KATHOLISCHE PFARRKIRCHEN IN URI



Pfarrkirche St. Martin
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche Bruder Klaus
Altdorf  / Attinghauserstrasse
Kirchen
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Pfarrkirche Peter und Paul
Bürglen  / 
Kirchen
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Pfarrkirche Ambrosius und Othmar
Erstfeld  / 
Kirchen
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Pfarrkirche Herz Jesu
Flüelen  / Grundbüel
Kirchen
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Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt
Hospental  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche Heilig Kreuz
Realp  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche St. Idda
Seedorf  / 
Kirchen
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Pfarrkirche St. Michael
Seelisberg  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche Maria zum guten Rat
Silenen  / 
Kirchen
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Pfarrkirche Ägidius
Sisikon  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche Erzengel Michael
Spiringen  / 
Kirchen
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EHEMALIGE KATHOLISCHE PFARRKIRCHEN IN URI



Erste Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Zweite Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Romanische Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Gotische Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Fünfte Kirche (Vorgängerbaute Pfarrkirche St. Martin)
Altdorf  / Altdorf, Dorf
Kirchen
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Alte Pfarrkirche
Erstfeld  / 
Kirchen
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Pfarrkirche St. Georg und Nikolaus
Flüelen  / Dorf
Kirchen
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Pfarrkirche alt
Seelisberg  / Dorf
Kirchen
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Alte Pfarrkirche
Spiringen  / 
Kirchen
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DETAILS ZU DEN KATHOLISCHEN PFARRKIRCHEN

Glocken, Glockenweihe
Im Kirchenkult und im Volksbrauch besass die Glocke eine grosse Bedeutung. Weihe, Klang und ihr Name (vom entsprechenden Heiligen, auf den die Glocke geweiht wurde) wiesen ihr und ihrem Läuten nicht nur eine wichtige Rolle im Kirchenjahr und im individuellen Lebenslauf zu, sondern machten sie zu einem der bekanntesten Abwehrmittel gegen alle dämonische Macht. Mythologisch standen Glocken für die Kommunikation mit übersinnlichen Wesen, wie den Armen Seelen. Ihr Klang sollte Dämonen und Hexen abwehren. Warnendes und rettendes Apotropäum (zB. Wetterläuten) vertrieb die bösen Geister. Kleine Zauberglöckchen riefen gute Geister zu Hilfe. Die Glocken behüteten, was sie überschallten. Wo ihr Ton aber nicht hinreichte, hatten die Dämonen Macht. An einigen grossen Wallfahrtsorten wurden Glöckchen als Geweihtes abgegeben. Sie trugen ihrer Verwendung entsprechend etwa den Namen Gewitterglöckchen oder Hexenglöckchen.

Man fand Glocken als Beigabe in römischen Gräbern. Sie sollten die Toten vor dem Unfug der Geister schützen. Glöckchenamulette wurden später kleinen Kindern (zB. an einen Lutschstein) und Tieren zum Schutz gegen Behexung umgehängt. Die Schellen am Geschirr von Zugpferden (besonders Schlittenpferden) schützten vor Unfällen und jeglichem Unheil. In magischen Vorstellungen übten Glocken für Tiere eine ähnliche Schutzwirkung aus wie ein Amulett für den Menschen. So war auf einem Halsriemen einer Treichel neben Zierelementen das Auge Gottes eingekerbt. Als abwehrendes Zeichen schützte es das Tier nach links, nach rechts, nach vorn, nach hinten, nach oben und nach unten.

Diese Geister abwehrende Wirkung ging auch auf die Kirchglocken über. Um sich aber vor dem heidnischen Gebrauch der Glocken abzugrenzen – Eine nicht geweihte Glocke war der Macht des Teufels unterworfen. – führte die Kirche im 10. Jahrhundert die Glockenweihe (mit Namensgebung) ein. Die abwehrende Kraft des Schalls galt nun nicht mehr unbestimmten Dämonen, sondern dem Teufel und seinen Gehilfen. Kaum ein Kultobjekt erlangte eine so grosse Bedeutung im Leben der Menschen wie die Kirchenglocke. Sie begleitete sie durch alle bedeutenden Lebensabschnitte, von der Taufe bis zum Tod. Es gab im Leben eines Christen, vor allem des katholischen Christen, kaum ein bedeutendes Ereignis, das nicht vom Läuten der Glocke begleitet wurde. Sie ertönte im Alltag vom Betzeitläuten am Morgen bis zu demjenigen am Abend und rief an Sonn- und Feiertagen die Gläubigen zur Kirche. Das alte Landvolk kannte die Glocken seiner Pfarrkirche und der Kapellen am Ton. In Gegenden, wo man auch die Glocken der Nachbarkirchen und -kapellen hörte, waren auch diese dem Volk bekannt.

Wie bei jedem von der Kirche in ihren Dienst aufgenommenen Gegenstand wurden der geweihten Glocke wunderbare Kräfte zugeschrieben, einerseits ihrem Klang, aber auch der Glockenschmiere, dem abgefeilten Glockenmetall, dem Glockenstrang oder dem Klöppel. Diese fanden als Heilmittel in der Volksmedizin Verwendung. Gegen Heiserkeit, bei verlorener Stimme, gegen Ohrenschmerzen und wenn ein Kind nur sehr schwer sprechen konnte, schrieb man den Namen auf die Glocke. Bei Kopfweh setzte man sich eine Glocke auf den Kopf. Gegen Irrsinn trank man aus der Glocke und abgefeiltes Metall half gegen die fallende Sucht und Fieber. Die Glockenschmiere benutzte man gegen Bruch, Hämorrhoiden, Rachitis und Schwerhörigkeit. Man legte ein Stück vom Glockenstrang in ein Säcklein und band es den Kindern beim Zahnen um den Hals. Glockenschmiere wurde auch den Kühen eingegeben, um sie vor Krankheiten zu bewahren und ihren Milchertrag zu steigern. Gab man einer trächtigen Kuh etwas Glockenstrang zu fressen, so wirkte es sich günstig auf die Entwicklung des Kalbes aus. Man nannte dieses Vorgehen «das Anbinden des Kalbes an der Kuh».

Glocken standen in engem Zusammenhang mit dem Wettermachen und damit mit den Hexen. Wetterhexen hassten das Läuten der Glocken. Da Glockengeläut Unwetter vertreiben und Gewitter teilen konnte, wurde die Wetterglocke geläutet, sobald ein böses Wetter im Anzug war. In vielen Pfarrkirchen gab es eine eigentliche Wettersegenglocke. Diese ertönte, wenn der Priester nach dem Gottesdienst den Wettersegen erteilte. In manchen Pfarreien war irgendeine Glocke (eine grosse) die Wetterglocke, in andern war eine bestimmte Glocke bereits von Anfang an als Wetterglocke geweiht.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 232 f. Literatur: Wunderlin Dominik, Mittel zum Heil, S. 23 f. Watteck Arno, Amulette und Talismane, S. 37; Niederberger Hanspeter, Hirtler Christof; Geister, Bann und Herrgottswinkel, S. 204 f.; «Suisse Primitive», Forum für Schweizer Geschichte, Museumsführer (2002); Wunderlin Dominik, Mittel zum Heil, S. 23; Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 194 f.

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Patrozinium
Der Kirchenraum wird der Verehrung des dreifaltigen Gottes geweiht. Das Kirchenrecht bestimmt, dass jede Kirche ihren «Titel» (Patrozinium) haben muss, der nach vollzogener Weihe nicht mehr geändert werden kann.

Titel einer Kirche können sein:
- Heiligste Dreifaltigkeit;
- Jesus Christus mit Nennung eines seiner Mysterien oder seines Namens;
- der Heilige Geist;
- Jungfrau Maria mit einem ihrer liturgischen Titel;
- heilige Engel;
- in das Römische Martyrologium aufgenommene Heilige.

Die Kirche soll nur einen einzigen Titel haben, mit Ausnahme von Heiligen, die gemeinsam im Kalender aufgeführt sind. Der Titel einer Kirche lässt heute keine Rückschlüsse auf die Herkunft der im Altar beigesetzten Reliquien zu. Auch die Altäre, mit denen Heilige geehrt werden sollen, werden Gott geweiht.

In den evangelischen Kirchen hat die Einweihung eines Kirchengebäudes keinen sakramentalen Charakter. Der Protestantismus lehnt die Kirchweihe im Sinne einer Consecratio ab. Insbesondere lehnt die Reformation ebenso wie die Anrufung von Heiligen auch die Unterstellung von Kirchen unter deren Schutz (Patrozinium) ab. Die Einweihung einer evangelischen Kirche erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes.

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Kirchweihe
Bei der Kirchenweihe (kirchenrechtlich: dedicatio, consecratio) wird durch einen festlichen Akt der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine Kirche neu erbaut oder renoviert wurde und erstmals darin wieder ein Gottesdienst stattfindet. Die Kirche oder Kapelle wird nach römisch-katholischer Auffassung durch die Weihe «weltlicher Zweckbestimmung entzogen und für den Gottesdienst bestimmt».

Die eigentliche Kirchweihe begann mit der feierlichen Reinigung der Kirche von aussen (Lustration). Nach den Einzugsritus erfolgte die Besprengung des Altars und des Innenraums mit Gregoriuswasser. Daran schlossen sich die Übertragung und die Beisetzung von Reliquien im und unter dem Altar sowie die Salbung desselben und die Salbung bestimmter Stellen in der Kirche mit Chrisam an. Es folgte das Weihrauchopfer auf dem Altar (Weihepräfation), die erneute Salbung und anschliessende Reinigung und Bekleidung des Altares. Zum Abschluss erfolgt das erste heilige Messopfer.
Dieser komplexe Ritus wurde mit der Liturgiereform im Jahre 1977 wesentlich vereinfacht. Die erste Eucharistiefeier in einer Kirche gilt demnach wieder als die entscheidende und allein notwendige Weihehandlung. Weihegebete über Kirche und Altar, Salbung und Beräucherung des Altars und der Wände oder das festliche Anzünden aller Lichter in der Kirche können die Bedeutung des Kirchengebäudes illustrieren.

Der Jahrestag der Weihe einer Kirche und das Fest ihres Titelheiligen («Patrozinium», «Titularfest») werden jährlich als Hochfeste begangen. Der weltliche Teil dieses Festes ist die «Chilbi», wobei sich das Datum zum Teil nicht auf die Kirchweihe, sondern auf den Namenspatron bezieht (St. Martin Altdorf).

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Grundsteinlegung
Der Kirchweihe voraus geht die Grundsteinlegung, deren Ritus im 10. bis 13. Jahrhundert herausgebildet wurde.
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GEMEINDEN

 Altdorf mit Eggbergen
 Andermatt
 Attinghausen mit Brüsti
 Bürglen
 Erstfeld
 Flüelen
 Göschenen
 Gurtnellen mit Wiler und Intschi
 Hospental mit Zumdorf
 Isenthal
 Realp
 Schattdorf mit Haldi
 Seedorf mit Bauen
 Seelisberg mit Treib und Rütli
 Silenen mit Amsteg und Bristen
 Sisikon mit Tellsplatte
 Spiringen mit Urnerboden
 Unterschächen
 Wassen mit Meien

SAKRALGEBÄUDE

Katholische Pfarrkirchen
Reformierte Pfarrkirchen
Kapellen
Beinhäuser
Klosterkirchen
Klöster
Stationen und Kreuze
Diverse

Patrozinien
Register Heilige

Kirchenglocken
Kirchenorgeln
Kunstgegenstände

VERSCHIEDENES

Friedhöfe
Pfarr- und Pfrundhäuser
Kirchgemeindehäuser

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 30.01.2021