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Montag, 25. Mai 2026

Dienstag, 25. Mai 1802
Der Kleine Rat nimmt Verfassungsentwurf an
Der Kleine Rat nimmt den Verfassungsentwurf mit kleinen Änderungen an und beschliesst, diese so genannte zweite helvetische Verfassung dem Schweizervolk zur Abstimmung vorzulegen. Damit ist zum ersten Mal jeder helvetische Bürger, der das 20. Lebensjahr erfüllt hat, ohne Rücksicht auf Stand und Vermögen aufgerufen, sich durch direkte Stimmabgabe über die Grundlagen der Rechtsordnung und der Staatsorganisation zu äussern. Das Abstimmungsverfahren ist einfach. Sogleich nach Verlesung der Verfassung soll bei jeder Munizipalität oder in Bezirks- und Kantonshauptorten beim Statthalter ein Stimmregister aufgelegt werden, worin sich die Aktivbürger mit ihrem Namen für Annahme oder Verwerfung eintragen können. Alle Bürger, die sich nicht selbst ins Stimmregister einschrieben, werden als „Annehmende" gezählt.
Quellen / Literatur: Arnold, Helvetik, S. 284.

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DAS HEUTIGE DATUM

25.05.2026

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021