Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Dienstag, 25. Mai 2010
Landgericht befasst sich mit Alkoholtestkäufen in Uri
Unbestritten ist: Fünf Personen haben in Uri Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft. Ob sie dafür bestraft werden dürfen, muss das Landgericht entscheiden.
Das Szenario war immer das Gleiche: Zwei Jugendliche betreten ein Restaurant und wollen eine Flasche Bier kaufen. In mindestens fünf Fällen gelang ihnen dies im Kanton Uri im November 2008. Das Problem dabei: Die Jugendlichen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht 16 Jahre alt.
Deshalb wurden die Personen, die den minderjährigen Jugendlichen das Bier verkauft hatten, wegen der unerlaubten Alkoholabgabe an Jugendliche unter 16 Jahren von der Staatsanwaltschaft mit einer Busse von 250 Franken bestraft. Im Weiteren wurden ihnen jeweils die Verfahrenskosten in der Höhe von 550 Franken auferlegt. Den Kauf ausgeführt hatten die Jugendlichen im Auftrag der Kantonspolizei Uri.
Scheinkäufe durchgeführt
Gestern Dienstag, 18. Mai, standen gleich vier Angeklagte vor dem Landgericht, um sich wegen der unerlaubten Alkoholabgabe zu verantworten. Ein weiterer Fall wird am kommenden Dienstag, 25. Mai, verhandelt. Unbestritten war dabei, dass die Angeklagten wirklich Alkohol an Minderjährige verkauft haben.
So meinte etwa ein angeklagter Gastwirt: «Ich muss mir hier sicher einen Fehler vorwerfen. Ich hätte von den beiden, die ich nicht gekannt habe, den Ausweis verlangen müssen.» Allerdings hätten beide älter als 16 Jahre ausgesehen. «Ich bin selber über 1.80 Meter gross und der Jugendliche war mit mir mindestens auf Augenhöhe», erklärte er. «Ich wäre nie im Traum darauf gekommen, dass der Jugendliche noch minderjährig ist, sonst hätte ich ihm sicher kein Bier verkauft.»
Trotzdem äusserte er Kritik am Vorgehen der Polizei: «Ich bin sehr für Prävention und die Sensibilisierung für das Thema Alkohol. Aber man sollte das nicht so machen, dass man Leute in eine Falle tappen lässt, nur um ihnen dann eine saftige Busse zu verteilen.»
«Beweise sind nicht verwendbar»
Auch eine Servierangestellte in einem Altdorfer Restaurant musste sich vor dem Landgericht verantworten. Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch, da die Beweise und selbst das Geständnis der Angeklagten vor Gericht nicht verwendet werden dürften. «Das Vorgehen der Testkäufer ist als verdeckte Ermittlung zu qualifizieren», führte er aus. «Diese bedarf aber einer richterlichen Genehmigung, ansonsten ist sie nicht zulässig.»
Eine richterliche Bewilligung für die Alkoholtestkäufe in Uri habe es aber nicht gegeben. Überhaupt sei dieses Vorgehen ein weiteres Zeichen des «zunehmenden Nachtwächterstaates». Dass man auswärtige Jugendliche, «die im Fotoprofil sicher älter als 16 Jahre» aussehen, dazu einsetze, damit der Bürger eine Straftat begehe, dafür habe er «nicht das geringste Verständnis», erklärte der Verteidiger. Auch die Höhe der Verfahrenskosten von 550 Franken bezeichnete der Verteidiger als zu hoch.
Verdeckte Ermittlung oder nicht?
Die Hauptfrage, die sich das Landgericht Uri in den vorliegenden fünf Fällen stellen muss, ist, ob es sich hier wirklich um eine verdeckte Ermittlung handelt oder nicht. Diese Frage ist zurzeit bei den Schweizer Gerichten ein wichtiges Thema. Das Bundesgericht hatte am 8. März entschieden, dass auch eine einfache verdeckte Ermittlung der richterlichen Genehmigung bedürfe.
Beim Entscheid ging es um den Verkauf von Kokain an einen verdeckten Ermittler im Kanton Zürich. Das Kantonsgericht Baselland hat 2009 entschieden, dass es sich beim Alkoholtestkauf von Minderjährigen im Auftrag der Polizei um eine bewilligungspflichtige verdeckte Ermittlung handle und hat eine angeklagte Kioskverkäuferin daraufhin freigesprochen.
Das Bundesamt für Gesundheit wiederum hielt fest, dass die Testkäufe an und für sich nicht illegal seien. Fraglich sei einzig das Erheben von Bussen nach Testkäufen. Das Landgericht Uri wird in der kommenden Woche ein Urteil fällen. Dieses wird den Parteien schriftlich zugestellt.
Quellen / Literatur:
UW 38, 19.5.2010
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DAS HEUTIGE DATUM
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