URNER WIRTSCHAFT

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Urner Marktgeschichte

Kornmarkt
    
(Angaben folgen demnächst)
Literatur:

MARKTGESCHICHTLICHE EREIGNISSE

Samstag, 8. Dezember 1432
Massnahmen wegen Lebensmittelknappheit
Die Boten von Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden verabschieden zu Beckenried eine Verordnung zur Verhinderung einer grösseren Teuerung der Lebensmittel. Danach soll jeder der zu Luzern den Markt besucht, schwören, auf einmal nicht mehr als 2 Malter Frucht zu kaufen. Der Käufer muss bei demselben Eid schwören, das Gekaufte nur für den eigenen Haushalt zu brauchen. Man bestimmt ebenfalls, kein Korn mehr über den Berg (Gotthard) gehen zu lassen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 124.
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Montag, 19. Februar 1540
Einschränkung der Warenausfuhr
Es wird das Verbot erlassen, dass von einem Markt in Luzern keiner mehr als zwei Schiffe abführen darf.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 8.
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Mittwoch, 7. Juni 1544
Beschränkung des Kornmarkts
An der Tagsatzung zu Luzern ist abermals angezogen worden, dass die Müller, Pfister und andere Personen durch grosse Aufkäufe eine grosse Teuerung verursachen, weshalb erkannt wird, dass hinfür niemand an einem Dienstag oder Markttag mehr als 10 Mütt Kernen kaufen dürfe. Es soll auch niemand Knechte oder andere Dienstleute bestellen, um entgegen der Verordnung einzukaufen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 84.
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Samstag, 20. Oktober 1573
Beschwerde gegen Urner wegen "hastigen" Kornkaufs
Luzern verlangt, dass beim Kornkauf kein Fürkauf getrieben werde, dass das Korn nicht aufgeschüttet und nicht über das Gebirge geführt werden dürfe, dass auf dem Markt zu Luzern die Kornkäufer nicht so hastig aufkaufen, wie das besonders die Urner tun. Eine Konferenz in Altdorf hält die Boten an, entsprechende Massregeln zu ersinnen, um den geäusserten Klagen abzuhelfen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 47.
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Montag, 25. September 1578
Vorwürfe gegen Urner wegen Fürkaufs von Korn
Zu Altdorf eröffnen vor versammeltem Landrat und zweifachem Rat die Gesandten von Schwyz und Unterwalden, sie hätten in Erfahrung gebracht, dass hier von vielen Leuten großer Fürkauf getrieben werde, wodurch Verteuerung eintrete, und ersuchen um Abschaffung von Fürkauf und Wucher. Landammann Heinrich Püntener versichert, dass man hier niemanden kenne, der in der Eidgenossenschaft aus Fürkauf Korn ausgekauft habe, es sei alles ausserhalb derselben und mit Bewilligung erfolgt. Wenn die Drei Orte jemanden wissen, der auf dem Markt zu Luzern oder sonst über Gebühr aufgekauft hat, sollen sie ihn nennen, damit man ihn strafen könne.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 102 f.
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Korn für das Borromäische Institut in Mailand
Luzern bewilligt, auf seinem Markt Korn für das Borromäische Institut in Mailand zu kaufen und über den Gotthard zu führen.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 44.
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Dienstag, 10. September 1596
Massnahmen gegen Getreide-Fürkauf
Die Tagsatzung in Luzern setzt zur Steuerung des Getreide-Fürkaufes fest, dass Luzern denen von Uri nur so viel Korn fortzuführen gestatten soll, als sie in ihrem ordentlichen grossen Marktschiff abführen können, weil dies für ihren Gebrauch genügend sei. Dem Hausmeister und den Sackträgern solle es anempfehlen, in die Marktschiffe derer von Gersau und Seelisberg nicht mehr Getreide zu tragen als sie bisher wöchentlich gekauft und verführt haben.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 41.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / letzte Aktualisierung: 22.03.2021