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GESCHICHTE

Der Rat (1803-1850)

Die kantonalen Beamten

EHEMALIGE BESTIMMUNGEN ZUR BEAMTUNG IM URNER LANDBUCH

Mittwoch, 1. Januar 1823
Eid der Wehrevögte (Art. 283 LB)
LB UR (1826) Bd II S. 030.
   
«Die Wehre Vögte sollen zu Gott und den Heiligen schwören: Die gesetzlich bestehende Wehre-Ordnung zu handhaben und zu beobachten, auch die Arbeiter zur Beobachtung zu mahnen, und anzuweisen, getreue und gewissenhafte Rechnungen zu führen: sich in Aufsicht und Anordnung unparteyisch zu verhalten, und überhaupt für UG. Hrn. sowohl als der Steuer-Pflichtigen (Steuergenoßen) Nutzen und Vortheil aufrichtig zu sorgen. Alles getreulich und ohne Gefährde.
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ÜBERSICHT

Der Landrat (bestimmtes Datum)

AKTUELL

Eckdaten und Rechtsgrundlagen
Aktuelle Mitglieder des Landrats
Sitzverteilung der Parteien
Aktuelles Landratsbüro

GESCHICHTE

Landräte nach Gemeinden
Landratspräsidien
Eckdaten des Urner Landrates

STATISTIK

Frauen im Landrat
Ratsherren-Alter
Sesselrekorde

PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE

Übersicht

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / letzte Aktualisierung: 26.11.2019