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Die Herausgabe von Urner Banknoten

1877 stimmte das Urner Stimmvolk an der Landsgemeinde dem Begehren zur Notenausgabe zu und beauftragte die Ersparniskasse mit der Ausgabe von Banknoten im Betrage von 300'000 Franken. 1878 erfolgte die ersten Notenemission von je 2'000 Stück zu 50 und 100 Franken. Sowohl die Hunderternote mit bläulichem wie auch die Fünfziger mit braunrötlichem Grundton stellten mit den gleichen zierlichen Vignetten links die Tellskapelle, rechts das Rütli dar.





Die damaligen Banknoten waren nicht «Geld» im heutigen Sinne, sondern Zahlungsanweisungen auf Sicht mit Geldsurrogat-Charakter. Artikel 4 der Banknotenverordnung war daher von besonderer Bedeutung. Zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft musste nämlich der Notenumlauf ausser den geschäftsbedingten liquiden Mitteln mit einer «Barschaft» von 40 Prozent gedeckt sein. Bis Jahresende 1878 wurden von der Ersparniskasse Uri Noten im Betrage von 240'000 Franken in Umlauf gebracht. Im folgenden Jahr erreichte die Notenzirkulation den Plafond von 300'000 Franken. Nachdem das Banknotengesetz von 1876 bei der Eidgenössischen Volksabstimmung abgelehnt wurde, sollte mit einem abgeänderten Bundesgesetz über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten vom 8. März 1881 ordnend ins Banknotenwesen der Schweiz eingegriffen werden. Auf Grund dieses Gesetzes war die Ersparniskasse Uri verpflichtet, ein Dotationskapital zu schaffen. Der Urner Landrat beschloss hierfür eine 4 ½-prozentige Obligation des Kantons im Betrage von 500'000 Franken zu übergeben.

Die eidgenössischen Vorschriften verlangten für sämtliche Emissionsbanken der Schweiz einheitliche Banknotenformulare. Die von der Ersparniskasse Uri in den Jahren 1883 bis 1906 emittierten Banknoten erschienen daher in der gesamtschweizerischen Uniform.





Die Notenemissionen der Ersparniskasse Uri wurden wie folgt erhöht:

1883 auf Fr. 375'000.—
1884 auf Fr. 500'000.—
1891 auf 1 Mio. Franken
1894 auf 1 ½ Mio. Franken

Die Landsgemeinde von 1894 bewilligte der Ersparniskasse für die Banknotenausgabe einen erhöhten Plafond von 5 Millionen Franken. Das Institut machte jedoch von dieser Erhöhung keinen Gebrauch mehr. Die letzte Emission der Urner Banknoten erfolgte am 1. Mai 1906, ein Jahr vor Eröffnung der Schweizerischen Nationalbank. In der Bilanz der Ersparniskasse Uri per Ende 1906 waren die emittierten Banknoten mit 1,48 Mio. Franken ausgewiesen. Gestützt auf das Nationalbankgesetz vom 5. Oktober 1905 wurde den früheren Emissionsbanken das Recht zur Emission von Banknoten nach Eröffnung der Schweizerischen Notenbank im Jahre 1907 entzogen. Die Banknoten des urnerischen Emissionsinstitutes wie jene der übrigen Notenbanken konnten bis Mitte 1910 bei der Nationalbank eingelöst werden.

Literatur: Püntener August, Urner Münz- und Geldgeschichte, Münzkatalog, in: HNBl UR 1979/1980, S. 90-94.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 29.01.2024