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Der Rat (1803-1850)

Die kantonalen Beamten

EHEMALIGE BESTIMMUNGEN ZUR BEAMTUNG IM URNER LANDBUCH

Mittwoch, 1. Januar 1823
Eid der Sustbeamten (Art. 11 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 015
   
«Der Sustmeister und die Bestätter sollen schwören: Des Landes getreue Beamte zu seyn, und alle ihre vorgeschriebenen Pflichten unpartheyisch, mit Beflissenheit und Treue zu erfüllen, und so des Landes Nutzen und Ehre zu fördern, auch strenge Verschwiegenheit über die Geschäfte der resp. Kaufmannschaft zu beobachten. Alles getreu und ohne Gefährde.»
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ÜBERSICHT

Der Landrat (bestimmtes Datum)

AKTUELL

Eckdaten und Rechtsgrundlagen
Aktuelle Mitglieder des Landrats
Sitzverteilung der Parteien
Aktuelles Landratsbüro

GESCHICHTE

Landräte nach Gemeinden
Landratspräsidien
Eckdaten des Urner Landrates

STATISTIK

Frauen im Landrat
Ratsherren-Alter
Sesselrekorde

PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE

Übersicht

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / letzte Aktualisierung: 26.11.2019