Einwohnergemeinden in Uri
Mit der Kantonsverfassung von 1888 wurden die Bezirke Uri und Ursern aus dem Staatsverband ausgeschieden. Sie erhielten den Status öffentlich-rechtlicher Allmendkorporationen. Ihre bisherigen staatlichen Aufgaben wurden den Gemeinden übertragen. Diese bestanden bis zum Erlass der so genannten Ausscheidungsdekrete aus Einwohner-, Bürger und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Gemäss Kantonsverfassung (KV 64) von 1984 sind folgende Arten von Gemeinden anerkannt.
a) die Einwohnergemeinde, die alle in einer Gemeinde ansässigen Personen umfasst;
b) die Kirchgemeinde, die alle in einer Gemeinde ansässigen Angehörigen einer Landeskirche umfasst;
c) die Ortsbürgergemeinde, die alle in einer Gemeinde ansässigen Ortsbürger umfasst;
d) die Korporationsbürgergemeinde (Allmendbürgergemeinde), die alle in einer Gemeinde ansässigen Korporationsbürger umfasst.
Die Landeskirchen und die Korporationen können das Hoheitsgebiet ihrer Gemeinden abweichend vom Gebiet der Einwohnergemeinden festlegen.
Bis zur Verfassungsänderung von 2013 waren die 20 Urner Einwohnergemeinden namentlich aufgeführt:
Altdorf
Bürglen
Silenen mit Amsteg und Bristen
Schattdorf
Spiringen mit Urnerboden
Erstfeld
Wassen mit Meien
Seelisberg
Attinghausen
Seedorf
Sisikon
Isenthal
Flüelen
Unterschächen
Gurtnellen
Bauen
Göschenen mit Göscheneralp
Andermatt
Hospental mit Zumdorf
Realp
Damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den
Zusammenschluss der Gemeinden gegeben ist, ist nach der Annahme der
Änderung der Kantonsverfassung lediglich noch festgehalten, dass
sich der Kanton Uri in Einwohnergemeinden gliedert, deren Bestand im
Rahmen der Verfassung und der Gesetzgebung gewährleistet ist (KV
67). Mehrere Gemeinden können sich zu Zweckverbänden
zusammenschliessen, um ihre Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Die
Mitbestimmungsrechte der Stimmbürger müssen jedoch gewahrt bleiben
(KV 71). Im Gegensatz zur Änderung der Kantonsverfassung wurde 2013
ein Gemeindefusionsgesetz vom Urner Stimmvolk abgelehnt. Dies hätte
Fusionsrayons vorgesehen, innerhalb dessen Zusammenschlüsse nur
möglich gewesen wären. Im Jahre 2017 wurde sodann das Gemeindegesetz
angenommen, welches auch die Zusammenschlüsse von Gemeinden näher
regelt.
Am 1. Januar 2021 fusionierten Seedorf und Bauen zur Gemeinde
Seedorf. Heute bestehen somit die folgenden 19 Urner Gemeinden:
Altdorf
Andermatt
Attinghausen
Bürglen
Erstfeld
Flüelen
Göschenen mit Göscheneralp
Gurtnellen
Hospental mit Zumdorf
Isenthal
Realp
Schattdorf
Seedorf mit Bauen
Seelisberg
Silenen mit Amsteg und Bristen
Sisikon
Spiringen mit Urnerboden
Unterschächen
Wassen mit Meien
Im Rahmen der Verfassung und der Gesetzgebung sind die Gemeinden befugt, sich selbst zu organisieren, ihre Behörden und Angestellten zu wählen, ihre Aufgaben nach eigenem Ermessen zu erfüllen und ihre öffentlichen Sachen selbständig zu verwalten (KV 106).
Die Einwohnergemeinden erfüllen dabei alle Aufgaben von lokaler Bedeutung, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Anstalten fallen. Sie erfüllen zudem die ihnen vom Kanton übertragenen Aufgaben. Im Rahmen der Verfassung können die verschiedenen Gemeinden vertragliche Vereinbarungen über die Aufgabenteilung treffen. Solche Verträge bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates (KV 107).
Die Einwohnergemeinde besteht aus der Gemeindeversammlung, den Gemeindebehörden und der Gemeindeverwaltung.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde (Legislative). Diesem höchsten Gemeindeorgan gehören alle Stimmberechtigten an. Die meistens Offene Gemeindeversammlung oder Dorfgemeinde wird vom Gemeinderat einberufen. Sie findet in der Regel zwei- bis dreimal jährlich statt. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind durch die Kantonsverfassung und die einzelnen Gemeindeordnungen geregelt.
Gemäss Kantonsverfassung (KV 110) ist die Einwohnergemeindeversammlung zuständig für:
- den Beschluss von Rechtsvorschriften;
- die Verabschiedung des Voranschlages und der Gemeinderechnung;
- die Festlegung der Abgaben der Gemeinde;
- die Wahl der Landräte, des Gemeinderates, des Schulrates und des Sozialrates;
- Wahl des Ortspfarrers, sofern keine Kirchgemeinde besteht;
- Beschluss von Ausscheidungsdekreten;
- Beschluss von Verträgen über die Aufgabenteilung und die Vermögensausscheidung.
Die Gemeindesatzung kann der Gemeindeversammlung weitere Aufgaben übertragen.
Jede Einwohnergemeinde hat gemäss Kantonsverfassung (KV 108) einen Gemeinderat zu wählen. Für besondere Aufgaben können weitere Behörden, insbesondere ein Schulrat und ein Sozialrat gewählt werden.
GEMEINDERAT
Der Gemeinderat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Verwalter, der Sozialvorsteherin oder Sozialvorsteher und einem bis drei Mitgliedern (KV 111). Er leitet und verwaltet die Gemeinde und vertritt sie nach aussen. Er hat namentlich:
- die Gemeindegüter zu verwalten;
- für Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde zu sorgen;
- die Geschäfte der Gemeindeversammlung vorzubereiten und zu vollziehen;
- die Aufträge des Regierungsrates zu erfüllen;
- alle Geschäfte zu erledigen und Verfügungen zu treffen, die Sache der Gemeinde
sind.
SCHULRAT
Der Schulrat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Verwalter und zwei bis sechs Mitgliedern (KV 112). Er hat namentlich:
- das Schulwesen in der Gemeinde zu leiten;
- die Aufträge der Gemeindeversammlung und der kantonalen Behörden im Schulwesen zu vollziehen;
- die Lehrer zu wählen und zu beaufsichtigen;
- die Geschäfte der Gemeindeversammlung über das Schulwesen vorzubereiten.
Auf der Oberstufe haben sich die Gemeinden zum Teil zu Kreisschulräten zusammengeschlossen.
- Kreisschulrat Andermatt, Hospental, Realp
- Kreisschulrat Attinghausen, Bauen, Isenthal, Seedorf
- Kreisschulrat Oberstufe Flüelen / Sisikon
- Kreisschulrat Urner Oberland (Gurtnellen, Wassen, Göschenen)
SOZIALRAT
Der Sozialrat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Verwalter und zwei bis vier Mitgliedern (KV 113).
Er hat namentlich:
- die Sozialhilfe in der Gemeinde zu leiten;
- die Gemeindebeschlüsse und Aufträge des Regierungsrates in der Sozialhilfe zu vollziehen;
- das Vermögen, das der Sozialhilfe gewidmet ist, zu verwalten;
- die Geschäfte der Gemeindeversammlung über die Sozialhilfe [49] vorzubereiten.
n der Sozialhilfe haben sich die Gemeinden zu Zweckverbänden zusammengeschlossen:
Sozialrat Uri Nord
(Altdorf, Attinghausen, Bauen, Flüelen, Isenthal, Seedorf, Seelisberg und Sisikon)
mit Sitz in Altdorf;
Sozialdienst Urner Oberland />
(Erstfeld, Gurtnellen, Wassen, Göschenen, Andermatt, Hospental und Realp)
mit Sitz in Erstfeld;
Regionaler Sozialdienst attdorf-Bürglen
(Schattdorf, Bürglen)
mit Sitz in Schattdorf.
KOMMISSIONEN
Die Gemeinden besitzen, einzeln oder zusammen Kommissionen (Baukommission, Kulturkommission).
EREIGNISSE AUF ALLGEMEINER GEMEINDEEBENE
Mittwoch, 14. August 1799
Interimistische Regierung stellt Arbeit ein
Die interimistische Regierung stellt ihre Arbeit ein. Die Dorfgerichte werden ebenfalls aufgehoben und die früheren Munizipalitäten wieder eingesetzt.
Arnold, Helvetik, S. 167.
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Donnerstag, 31. Januar 1805
Gemeinden werden um Mithilfe beim Neubau des Rathauses ersucht
Die obrigkeitliche Kommission für den Neubau des Rathauses ersucht die Gemeinden um Materialbeiträge, besonders Hartholz und Sagholz. Nebst anderen sichert Bürglen und Isenthal je zehn Stöcke zu. Flüelen verpflichtet sich für Sand. Einzelne Gemeinden übernehmen auch Fronarbeit. Zudem hat jede Altdorfer Haushaltung einen Arbeitstag an den Rathausbau zu leisten.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 21.
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Samstag, 25. August 2012
Drei neue Gemeindepräsidenten
Gleich drei Gemeinden haben in Stiller Wahl ihren neuen Präsidenten bestimmt. Ab dem 1. Januar 2013 werden Rolf Zgraggen in Schattdorf, Karl Imholz in Attinghausen sowie Simon Arnold in Flüelen das Präsidium übernehmen.
CVP-Politiker Rolf Zgraggen, bisher Vizepräsident der Gemeinde, wird ab dem 1. Januar 2013 neuer Gemeindepräsident von Schattdorf. Er wurde in Stiller Wahl gewählt, wie die Gemeinde in einer Medienmitteilung schreibt. Rolf Zgraggen tritt die Nachfolge von Christoph Gisler an. Ebenfalls gewählt sind in Stiller Wahl Vizepräsident Josef Zurfluh (SP, bisher Mitglied), Verwalter Fortunat von Planta (FDP) und Sozialvorsteherin Rebecca Indergand Furrer (CVP, bisher Mitglied). Für die restlichen drei Sitze findet ein ordentlicher Wahlgang statt.
In Attinghausen fand ebenfalls eine Stille Wahl statt. Dabei wurde Karl Imholz (CVP) als Nachfolger des zurücktretenden Gemeindepräsidenten gewählt. Vizepräsident Arvid Arnold und Verwalterin Miriam Aschwanden wurden in ihren Ämtern bestätigt. Neuer Sozialvorsteher ist Karl Schmid. Am 23. September findet kein Wahlgang mehr statt.
In Flüelen wird Simon Arnold (bisher Vizepräsident) ab dem 1. Januar 2013 neuer Gemeindepräsident. Er wurde in Stiller Wahl gewählt, wie die Gemeindekanzlei Flüelen in einer Medienmitteilung schreibt. Neuer Vizepräsident wird Remo Baumann (bisher Mitglied), neuer Sozialvorsteher ist Michael Kunkel. Urs Zurfluh bleibt Gemeindeverwalter. Wiedergewählt sind ebenfalls die beiden Mitglieder Andreas Schumann und Pia Bellmont. Neu ist Andreas Feubli im Gemeinderat.
UW 66, 25.8.2012
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Freitag, 14. Dezember 2012
Fusionsgesetz - Regierung will noch fünf Urner Gemeinden
Lange hat man darauf gewartet, nun liegt der Entwurf für das Gemeindefusionsgesetz vor. Die Regierung betont darin die Freiwilligkeit der Fusionen und erhöht den finanziellen Anreiz für die Gemeinden. Die Fusionen sollen allerdings nach einem vorgegebenen Plan erfolgen.
Bisher sind Gemeindefusionen im Kanton Uri nicht möglich. In der Verfassung sind nämlich sämtliche 20 Urner Gemeinden aufgelistet. Nun will die Regierung den Zusammenschluss von Gemeinden mit einer Verfassungsänderung möglich machen. Aber nicht nur das: Die Regierung möchte die Fusion von Gemeinden im Kanton Uri stärker fördern. Nun unterbreitet der Regierungsrat dem Parlament ein neues Gemeindefusionsgesetz.
Eines der Kernelemente der Vorlage: In Uri sollen Gemeindefusionen auf freiwilliger Basis erfolgen. Noch bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes hatte die Regierung die Möglichkeit von Zwangsfusionen geprüft, hatte aber nach Widerstand vonseiten der Gemeinden und des Landrates diese Idee verworfen. Nun sollen Fusionen durch finanzielle Anreize gefördert werden. Dafür stellt die Regierung insgesamt rund 10 Millionen Franken zur Verfügung. Das ist deutlich mehr, als die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen 6,3 Millionen Franken. Fusionswillige Gemeinden sollen dabei einen Grundbeitrag von 50000 Franken sowie einen Fusionsbeitrag erhalten. Dessen Höhe richtet sich nach der Bevölkerungszahl und der Ressourcenstärke. Gemäss Vorschlag der Regierung könnte beispielsweise die Gemeinde Realp bei einer Fusion 290000 Franken erhalten, die Gemeinde Bürglen bereits 620000 Franken. Schliessen sich mehr als zwei Gemeinden gleichzeitig zusammen, wird der Beitrag des Kantons gar noch erhöht. Um die Fusionen voranzutreiben, werden Kantonsbeiträge für Zusammenschlüsse nur in den kommenden 15 Jahren gewährt.
Ein weiteres Kernelement der Vorlage ist der sogenannte Fusionsrayon, ein eigentlicher Fusionsplan. Die Regierung gibt damit vor, welche Gemeinden überhaupt fusionieren können. Damit will sie verhindern, dass stärkere Gemeinden durch Fusionen noch stärker und schwächere Gemeinden an den Rand gedrängt werden. Gemäss dem von der Regierung vorgeschlagenen Plan dürfen sich die Gemeinden nur innerhalb folgender Gebiete zusammenschliessen:
- Urserntal (Andermatt, Hospental, Realp)
- Mittleres Reusstal (Göschenen, Wassen, Gurtnellen, Silenen, Erstfeld)
- Schächental (Schattdorf, Bürglen, Spiringen, Unterschächen)
- Rechtes Seeufer (Sisikon, Flüelen, Altdorf)
- Linkes Seeufer (Bauen, Isenthal, Seelisberg, Seedorf, Attinghausen)
In der Vernehmlassung stiessen die starren Rayongrenzen aber auf Widerstand. Deshalb will die Regierung dem Landrat die Kompetenz einräumen, Ausnahmen dieses Fusionsplans zuzulassen, «wenn gewichtige Gründe vorliegen».
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Montag, 17. Dezember 2012
Regierung will noch fünf Urner Gemeinden
Lange hat man darauf gewartet, nun liegt der Entwurf für das Gemeindefusionsgesetz vor. Die Regierung betont darin die Freiwilligkeit der Fusionen und erhöht den finanziellen Anreiz für die Gemeinden. Die Fusionen sollen allerdings nach einem vorgegebenen Plan erfolgen.
Bisher sind Gemeindefusionen im Kanton Uri nicht möglich. In der Verfassung sind nämlich sämtliche 20 Urner Gemeinden aufgelistet. Nun will die Regierung den Zusammenschluss von Gemeinden mit einer Verfassungsänderung möglich machen. Aber nicht nur das: Die Regierung möchte die Fusion von Gemeinden im Kanton Uri stärker fördern. Nun unterbreitet der Regierungsrat dem Parlament ein neues Gemeindefusionsgesetz.
Eines der Kernelemente der Vorlage: In Uri sollen Gemeindefusionen auf freiwilliger Basis erfolgen. Noch bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes hatte die Regierung die Möglichkeit von Zwangsfusionen geprüft, hatte aber nach Widerstand vonseiten der Gemeinden und des Landrates diese Idee verworfen. Nun sollen Fusionen durch finanzielle Anreize gefördert werden. Dafür stellt die Regierung insgesamt rund 10 Millionen Franken zur Verfügung. Das ist deutlich mehr, als die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen 6,3 Millionen Franken. Fusionswillige Gemeinden sollen dabei einen Grundbeitrag von 50000 Franken sowie einen Fusionsbeitrag erhalten. Dessen Höhe richtet sich nach der Bevölkerungszahl und der Ressourcenstärke. Gemäss Vorschlag der Regierung könnte beispielsweise die Gemeinde Realp bei einer Fusion 290000 Franken erhalten, die Gemeinde Bürglen bereits 620000 Franken. Schliessen sich mehr als zwei Gemeinden gleichzeitig zusammen, wird der Beitrag des Kantons gar noch erhöht. Um die Fusionen voranzutreiben, werden Kantonsbeiträge für Zusammenschlüsse nur in den kommenden 15 Jahren gewährt.
Ein weiteres Kernelement der Vorlage ist der sogenannte Fusionsrayon, ein eigentlicher Fusionsplan. Die Regierung gibt damit vor, welche Gemeinden überhaupt fusionieren können. Damit will sie verhindern, dass stärkere Gemeinden durch Fusionen noch stärker und schwächere Gemeinden an den Rand gedrängt werden. Gemäss dem von der Regierung vorgeschlagenen Plan dürfen sich die Gemeinden nur innerhalb folgender Gebiete zusammenschliessen:
- Urserntal (Andermatt, Hospental, Realp)
- Mittleres Reusstal (Göschenen, Wassen, Gurtnellen, Silenen, Erstfeld)
- Schächental (Schattdorf, Bürglen, Spiringen, Unterschächen)
- Rechtes Seeufer (Sisikon, Flüelen, Altdorf)
- Linkes Seeufer (Bauen, Isenthal, Seelisberg, Seedorf, Attinghausen)
In der Vernehmlassung stiessen die starren Rayongrenzen aber auf Widerstand. Deshalb will die Regierung dem Landrat die Kompetenz einräumen, Ausnahmen dieses Fusionsplans zuzulassen, «wenn gewichtige Gründe vorliegen».
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UW 99, 19.12.2012
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Mittwoch, 20. Februar 2013
Landrat - Justizkommission gegen Fusionsplan
Die Justizkommission des Landrates will den von der Regierung vorgeschlagenen Fusionsplan ersatzlos aus dem Gemeindefusionsgesetz streichen. Das hält sie in ihrem Antrag an den Landrat fest. Die Regierung sieht im Gesetzesvorschlag einen Plan mit fünf Urner Gemeinden vor. Fusionen sollen nur innerhalb dieser Rayongrenzen möglich sein. Damit möchte der Regierungsrat erreichen, dass in Uri fünf gleich starke Gemeinden entstehen.
UW Nr. 8, 30.1.2013
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Mittwoch, 24. April 2013
Gemeindefusionen in Uri sollen möglich werden
Das Urner Volk kann darüber entscheiden, ob in Uri künftig Gemeindefusionen möglich sind und wie diese vor sich gehen sollen. Der Urner Landrat verabschiedet in seiner Session eine entsprechende Vorlage zuhanden der Volksabstimmung. Mit 55:3 Stimmen stimmt er einer Änderung der Kantonsverfassung zu. Neu sollen in der Verfassung die 20 Urner Gemeinden nicht mehr namentlich aufgeführt werden, wodurch Gemeindefusionen grundsätzlich ermöglicht werden. Der Landrat verabschiedet auch das Gesetz über die Gemeindefusionen (GFG), in dem die Zusammenschlüsse näher geregelt werden.
UW 32, 27.4.2013; Abl UR 2013, S. 640 ff.
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Sonntag, 22. September 2013
Gemeindefusionen werden in Uri grundsätzlich möglich
Das Urner Stimmvolk stimmt der Verfassungsänderung, welche zukünftig Gemeindefusionen möglich machen soll, mit einem Ja-Stimmenanteil von 56,6 Prozent zu. Nein sagten Göschenen, Gurtnellen, Hospental, Isenthal, Seelisberg und Silenen sowie Unterschächen. Die 20 Urner Gemeinden sind in der Kantonsverfassung damit nicht mehr namentlich aufgeführt. Abgelehnt wird hingegen das Gemeindefusionsgesetz mit einem Neinstimmen-Anteil von 53,1 Prozent. Die SVP Uri hat als einzige Partei gegen das Gemeindefusionsgesetz gekämpft. Lediglich in Altdorf (65,1 Prozent Jastimmen), Andermatt, Bauen, Flüelen und Sisikon fand das neue Gesetz eine Mehrheit. Besonders deutlich war die Ablehnung hingegen in Unterschächen (Neinstimmen-Anteil von 86,7 Prozent). Die Stimmbeteiligung betrug 44,5 Prozent.
In der Abstimmungsdebatte hat die SVP vor der Schaffung vor Grossgemeinden gewarnt. Diese seien wenig bürgerfreundlich und wenig demokratisch. Fusionen sollten «von unten her wachsen» und nicht «von oben diktiert werden». Mit der Vorgabe von Fusionsrayons werde aber genau das geschehen.
Das Nein zum Gemeindefusionsgesetz bedeutet nun, dass weiterhin unklar bleibt, wie der Kanton fusionswillige Gemeinden unterstützt. Gemäss Fusionsgesetz hätte der Kanton mit fachlicher Beratung und finanziellen Anreizen den Zusammenschluss von Gemeinden fördern wollen. Zudem wollten sich Regierungs- und Landrat bei der Frage, welche Gemeinden miteinander fusionieren können, ein Mitspracherecht sichern. Deshalb wurden fünf Fusionsrayons geschaffen, innerhalb derer sich Gemeinden hätten zusammenschliessen können. Damit wollte die Regierung zugleich verhindern, dass grosse Gemeinden im Talboden miteinander fusionieren und kleinere Orte weiter an den Rand gedrängt werden
UW 75, 25.9.2013, S. 3.
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Mittwoch, 1. Januar 2014
Nur noch zwei Gemeindepräsidentinnen
Mit Christine Widmer Baumann in Altdorf und neu mit Heidi Meier in Bauen haben zwei Frauen ein Gemeindepräsidium inne. Bereits elf Parteilose führen eine Gemeinde. Auf die Parteien verteilen sich die restlichen neun Präsidien: CVP (5), FDP (3), SP (1).
UW 1, 4.1.2014
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Mittwoch, 21. Mai 2014
Finanzausgleich - Landrat stellt sich gegen Regierung
Die Regierung muss bei der Debatte zum Finanzausgleich eine Niederlage einstecken. Der Landrat spricht sich deutlich für die Beibehaltung der «Lasten der Kleinheit» aus.
Schon 2012 sprach sich der Urner Landrat für die Beibehaltung aus. Die Regierung hat aus Spargründen die Abgeltung der «Lasten der Kleinheit» aus dem Finanz- und Lastenausgleich (NFA) streichen wollen. Damit hätten sich 400’000 Franken pro Jahr einsparen lassen.
UW 40, 24.5.2014, S. 2.
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Dienstag, 21. April 2015
Drei Urner Gemeinden mit einem Plus
Sowohl Seedorf, Attinghausen wie auch Göschenen verzeichneten für 2014 einen zum Teil deutlichen Ertragsüberschuss. Der Grund für diese positiven Rechnungsabschlüsse liegt insbesondere darin, dass die Abwasser Uri (AWU) AG im vergangenen Jahr die Übernahme aller Sachanlagen abgeschlossen hat. Die AWU schüttete deshalb die Entschädigung für die Übernahme im vergangenen Jahr an die Gemeinden aus.
In Seedorf etwa flossen 2,1 Millionen Franken aus der Auflösung der Spezialfinanzierung Abwasser in die Gemeindekasse. Das Geld wird für zusätzliche Abschreibungen auf laufende Investitionen (Anbau Primarschulhaus) sowie für eine Vorfinanzierung verwendet. In Attinghausen floss neben dem Geld der Abwasser Uri auch Geld von der Zaku, der Urner Abfallbewirtschaftungsorganisation, in die Gemeindekasse. Die Zaku zahlte nach einem verlorenen Rechtsstreit rund 300 000 Franken als Steuerausfallsentschädigung nach. In Attinghausen wurde ein Teil des Geldes für zusätzliche Abschreibungen verwendet.
Göschenen seinerseits profitiert indirekt vom Geld der AWU. Das EW Göschenen – das für die Finanzierung der ARA Göschenen zuständig war – stellt der Gemeinde rund 800 000 Franken für die Sanierung der Sportanlage zur Verfügung.
UW 31, 25.4.2015, S. 9, 11.
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Sonntag, 14. Juni 2015
Die Ergebnisse aus allen Gemeinden
Acht Urner Gemeinden stimmen über kommunale Vorlagen ab. Sachvorlagen sind: Das Andermattner Stimmvolk sagt klar Ja zur Sanierung des Dorfschul- und Gemeindehauses. Mit dem Kredit von 530`000 Franken kann die Gebäudehülle des Hauses saniert werden, insbesondere das Dach sowie die Fenster.
Seelisberg löst seine Vorfinanzierung Altersheim in der Höhe von 625’743 Franken auf. Davon profitiert die Stiftung «Wohnen im Alpenblick», die in Seelisberg Alterswohnungen schaffen möchte. Die Gemeinde möchte die Stiftung mit dem zurückgestellten Geld unterstützen – dies indes nur unter diversen Auflagen.
Gurtnellen investiert 600’000 Franken in die Sanierung der Wasserversorgung. Der entsprechende Kredit für das Teilprojekt Gornernen wird klar gutgeheissen. Gleichzeitig mit der Erneuerung des Kraftwerks Gurtnellen durch das EWA kann durch die Gemeinde nun die Quellfassung Grueben anpassen. Zudem wird eine neue Ableitung zum Trinkwasserreservoir Sunnigwiler geschaffen.
UW 46, 17.6.2015, S. 13.
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Montag, 21. März 2016
Bauen liebäugelt mit Gemeindefusion
An der Gemeindeversammlung bestätigen die Stimmberechtigten Anton Infanger (SVP) als Landrat. Auch die Gemeinderechnung 2015, die mit einem deutlichen Gewinn abschliesst, wird einstimmig genehmigt. Zu Diskussionen Anlass geben jedoch die drohenden Probleme, genügend Behördenmitglieder zu finden.Bauen steht vor der schwierigen Aufgabe, bis zur nächsten Gemeindeversammlung einen neuen Verwalter zu finden. Aus der Versammlungsmitte wird darum das Thema Gemeindefusion ins Spiel gebracht. Eine Konsultativabstimmung ergibt, dass sich – bei einigen Enthaltungen – alle dafür aussprechen, dass der Gemeinderat bezüglich Gemeindefusion die Fühler ausstrecken soll. In den nächsten Wochen werden sich die Einwohnerinnen und Einwohner mittels Fragebogen zu dieser Thematik äussern können.
UW 23, 23.3.2016, S. 1.
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Samstag, 25. Juni 2016
Urner Gemeinden mit Gewinn
Die Urner Gemeinden haben insgesamt ein finanziell erfolgreiches Jahr hinter sich. Das Gesamtergebnis aller Gemeinden beläuft sich auf einen Ertragsüberschuss von 4,075 (Vorjahr: 14,476) Millionen Franken. 18 Gemeinden konnten ihre Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von total 4,076 Millionen Franken schliessen. Eine Gemeinde (Altdorf) weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus, und lediglich eine Gemeinde (Sisikon) musste einen Aufwandüberschuss (363000 Franken) verbuchen. Das Gesamtergebnis aller Gemeinden beläuft sich somit auf einen Ertragsüberschuss von 4,075 (Vorjahr: 14,476) Millionen Franken. Gesamthaft konnten die Gemeinden im vergangenen Jahr Steuern und Anteile an Kantonseinnahmen von 76,9 Millionen Franken als Ertrag verbuchen (Vorjahr: 74,9 Millionen). Der durchschnittliche Pro-Kopf-Anteil beträgt damit 2114 Franken; das sind 51 Franken mehr als im Vorjahr (2063 Franken). Die Pro-Kopf-Anteile liegen je nach Gemeinde zwischen 1272 Franken (Isenthal) und 3505 Franken (Andermatt). Der laufende Ertrag aller Gemeinden summierte sich im Jahr 2015 auf 131,7 Millionen Franken. Der laufende Aufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Millionen auf 116,2 Millionen Franken. Den Löwenanteil beim Aufwand macht die Bildung aus. Für diesen Bereich gaben die Gemeinden im vergangenen Jahr gesamthaft 41,6 Millionen Franken aus.
UW 50, 25.6.2016, S. 1, 3.
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Sonntag, 1. Januar 2017
Das beschäftigt die Gemeinden 2017
Die 20 Urner Gemeinden haben auch 2017 wieder einiges vor. Das neue Jahr bringt grosse Aufgaben mit sich. In einigen Gemeinden werden die Weichen für grosse Veränderungen gestellt. Seedorf und Bauen nehmen die Verhandlungen über eine Fusion auf. Eine solche könnte auch in Isenthal zum Thema werden, wenn die Gemeinde ihre Ämter künftig nicht mehr besetzen kann. Die Gemeinden im Talboden wird in diesem Jahr vor allem die West-Ost-Verbindung beschäftigen. So verschieden wie die Herausforderungen der einzelnen Gemeinden sind auch die Wünsche ihrer jeweiligen Präsidentinnen und Präsidenten: Von mehr Wirtschaftswachstum über bessere öV-Anschlüsse bis hin zu mehr Schnee ist alles dabei.
UW 1, 4.1.2017, S. 1.
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Sonntag, 21. Mai 2017
Uri bekommt ein Gemeindegesetz
Die Urner Stimmberechtigten stimmen dem neuen Gemeindegesetz zu, ebenso der entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung. Damit bekommt auch Uri ein Gemeindegesetz, das der Kanton bisher noch nicht hatte. Das Gesetz stärkt die Autonomie der Gemeinden und schliesst Lücken im heutigen Rechtsalltag. In dem Gesetz werden auch die Fusionen von Einwohnergemeinden geregelt. Die Gemeinden sind nun angehalten, ihre vorhandene Gemeindeordnung an das Gemeindegesetz anzupassen. Hierfür haben sie fünf Jahre Zeit.
UW 41, 24.5.2017, S. 2; Gemeindegesetz RB Uri 1.1111.
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Montag, 1. Januar 2018
Zwei neue Gemeindepräsidien
In zwei Urner Gemeinden übernehmen neue Personen das Präsidium: Andreas Gisler in Bauen und Judith Durrer-Ziegler in Seelisberg – sie präsidiert als erste Frau die Gemeinde. Mit Judith Durrer-Ziegler stehen nun sechs Frauen an der Spitze von Urner Gemeinden – damit liegt der Frauenanteil bei 30 Prozent. Der älteste sowie auch der jüngste Gemeindepräsident sind heuer im Urserntal zu finden: Armand Simmen, Realp, mit Jahrgang 1952 und Beda Regli, Hospental, mit Jahrgang 1978. In Sachen Parteizugehörigkeit hat sich nicht viel geändert: Zwölf Präsidentinnen und Präsidenten sind parteilos – 2017 waren es elf. Acht Präsidentinnen und Präsidenten gehören demnach einer Partei an – die meisten der CVP, gefolgt von FDP und SP.
UW 1, 5.1.2018, S. 1.
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Montag, 1. Januar 2018
15 Urner Gemeinden erwarten Verlust
2018 erwartet nicht nur der Kanton Uri einen Verlust von fast 7,4 Millionen Franken, auch 15 der Urner Gemeinden budgetieren für das Jahr 2018 rote Zahlen. Einzig Altdorf, Erstfeld und die drei Urschner Gemeinden Andermatt, Hospental und Realp rechnen mit einem Gewinn. Der grösste Verlust ist in Schattdorf vorgesehen: 834’000 Franken. Dies insbesondere aufgrund von Abschreibungen auf die neu gebaute Schulinfrastruktur. Im Verhältnis zur Bevölkerung rechnet jedoch Sisikon mit dem grössten Defizit. Pro Kopf ist dort ein Minus von 751 Franken budgetiert.
UW 2, 10.1.2018, S. 1 und 3.
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Mittwoch, 27. Mai 2020
Gemeindeversammlungen sind wieder erlaubt
Gemeindeversammlungen können wieder durchgeführt werden. Allerdings müssen die räumlichen Verhältnisse so angepasst werden, das die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Letztlich entscheidet jede Gemeinde autonom, ob sie eine Gemeindeversammlung durchführen kann und soll.
UW 42, 27.05.2020, S. 7.
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Samstag, 24. Juli 2021
Urner Gemeinden kommen finanziell gut durchs Corona-Jahr
Die Budgets wurden noch 2019 erstellt, als noch niemand ahnen konnte, dass im Frühjahr eine Pandemie die ganze Welt auf den Kopf stellen würde. In der ersten Jahreshälfte wurde nun in allen 20 Urner Gemeinden die Rechnung für das Jahr 2020 abgelegt. Eine Zusammenstellung durch die Urner Finanzkontrolle zeigt: Finanziell haben sich die Urner Gemeinden gut aus der Affäre gezogen. Insgesamt haben sie deutlich besser abgeschnitten, als sie budgetiert hatten. 14 Gemeinden hatten für das Jahr 2020 ein negatives Ergebnis budgetiert. Herausgekommen ist das Rechnungsjahr deutlich besser: Nur zwei Gemeinden schrieben 2020 in der Erfolgsrechnung rote Zahlen, Göschenen und Gurtnellen.
UW Nr. 58, 24.07.2021, S. 3.
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Samstag, 10. September 2022
Seedorf und Bauen können endlich feiern
Der Zusammenschluss der beiden Nachbardörfer Seedorf und Bauen wird (coranabedingt) am Wochenende mit einem Jahr Verspätung offiziell gefeiert. Gemeindepräsident Toni Stadelmann weist in seiner Ansprache darauf hin, dass mit einem neuen Verkehrsschild in Bauen die Fusion nicht erledigt, sondern es wichtig sei, dass auch die Menschen beider Orte zusammenwachsen. UW 73, 14.09.2022, S. 1, 9.
UW 73, 14.09.2022, S. 1.
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Sonntag, 1. Januar 2023
Urner Gemeinden rechnen mehrheitlich mit roten Zahlen
Die 19 Urner Gemeinden gehen gemäss Budgetsim laufenden Jahr von einem finanziell anspruchsvollen Jahr aus. Insgesamt ergibt sich ein Fehlbetrag von rund 6 Millionen Franken. Damit fällt das kumulierte Defizit um rund 1,5 Millionen Franken grösser aus als noch im Budgetjahr 2022. Nur die drei Gemeinden Silenen, Andermatt und Erstfeld rechnen 2023 mit einem Überschuss, Spiringen mit einer ausgeglichenen Rechnung, die anderen 15 Gemeinden mit Defizit. Den grössten Minusbetrag hat mit 1,8 Millionen Franken Altdorf budgetiert. Vier Gemeinden haben auf das neue Jahr hin ihren Steuerfuss gesenkt.
UW 4, 18.01.2023, S. 1, 5.
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Sonntag, 1. Januar 2023
Acht Urner Gemeinden unter neuer Führung
In nicht weniger als acht der 19 Urner Gemeinden tritt eine neue Gemeindepräsidentin oder ein neuer Gemeindepräsident das Amt an.
UW 1, 7.1.2023, S. 1, 7, 12.
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Freitag, 6. Januar 2023
Die Theaterbühne Bürglen feiert Premiere
Die Theaterbühne Bürglen feiert Premiere. Es ist dies bereits die 12. Theaterproduktion der Gruppe. Mit dem alten Klassiker des Volkstheaters «S Härz am rächtä Fläck» will der erfahrene Theaterregisseur Hubert Arnold sowie dem ganzen Team wieder eine schöne alte Geschichte mit viel Witz auf die Bühne zaubern.
Das Stück stammt aus den 1940er-Jahren und ist immer noch aktuell wie eh und je. Lustige Einfälle, eine ungewohnte Lebensweise und eine versteckte Liebesgeschichte mit Happy End sind das Rezept eines erfolgreichen Lustspiels beim Volkstheaters.
UW 1, 7.1.2023, S. 18.
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ABSTIMMUNGEN ZUR GEMEINDEORGANISATION
Datum | | Titel | | E/K | | UR | | CH |
22.09.2013 | | Gemeindestrukturreform (GSR) zur Stärkung der Gemeinden durch freiwillige Gemeindefusionen | | K | | Nein | | - |
22.09.2013 | | Änderung der KV (in Zusammenhang mit der Gemeindestrukturreform) | | K | | Ja | | - |
21.05.2017 | | Änderung der Kantonsverfassung (Gemeindegesetz) | | K | | Ja | | - |
21.05.2017 | | Gemeindegesetz | | K | | Ja | | - |
VERFASSUNGS- UND GESETZESBESTIMMUNGEN ZU DEN GEMEINDEN
Verfassung vom 5. Mai 1850
KV 1850 Art. 031
Gemeinden
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 75
Gemeinden
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
-------------------------
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 76
Gemeindewesen (Gemeindeversammlung)
Gemeindewesen, Gemeindeversammlung
Gesetzestext
-------------------------
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 77
Gemeinderat
Gemeindewesen, Gemeinderat
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 78
Gemeindewesen (Gemeindeangestellten)
Gemeindewesen, Gemeindebehörden, Gemeindebeamten
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 84
Gemeindeausscheidung
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 85
Gemeindewesen (Einwohnergemeinde)
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 86
Gemeindewesen (Einwohnergemeinde)
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 87
Gemeindewesen (Einwohnerrat, Gemeinderat)
Gemeindewesen, Gemeinderat
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 88
Trennungsdekrete
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 78 (Änderung vom 06.05.1917)
Gemeindewesen (Gemeindeangestellten)
Gemeindewesen, Gemeindebehörden, Gemeindebeamten
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 76 (Änderung vom 04.05.1924 )
Gemeindewesen (Gemeindeversammlung)
Gemeindewesen, Gemeindeversammlung
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 85 (Änderung vom 05.05.1929)
Gemeindewesen (Einwohnergemeinde)
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
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Verfassung vom 6. Mai 1888
KV 1888 Art. 87 (Änderung vom 05.05.1929)
Gemeindewesen (Gemeinderat)
Gemeindewesen, Gemeinderat
Gesetzestext
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Verfassung vom 28. Oktober 1984
KV 1984 Art. 067
Einwohnergemeinde
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
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Verfassung vom 28. Oktober 1984
KV 1984 Art. 067 (Änderung vom 22.09.2013)
Einwohnergemeinde
Gemeindewesen, Allgemeines, Bestand
Gesetzestext
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DIE 19 URNER GEMEINDEN
EHEMALIGE GEMEINDE BAUEN
Ab dem 1. Januar 2021 bilden Seedorf und Bauen eine Gemeinde.
Das Hirschgeweih mit den zwölf lichtertragenden Geweih-Enden ist somit als Gemeindewappen
verschwunden.
DIE EHEMALIGEN
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