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Der Rat (1803-1850)

Die kantonalen Beamten

EHEMALIGE BESTIMMUNGEN ZUR BEAMTUNG IM URNER LANDBUCH

Mittwoch, 1. Januar 1823
Eid des Kornhausmeisters (Art. 12 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 015
   
«Der Kornhausmeister soll zu Gott und den Heiligen schwören: Des Lands und UGHhrn. getreuer Diener zu seyn, und das Gebührende nach bisheriger Uebung und Vorschrift einzuziehen, in Rechnung zu nehmen und dem Hrn. Landssäckelmeister zu behändigen. Alles getreu und ohne Gefährde.»
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Der Landrat (bestimmtes Datum)

AKTUELL

Eckdaten und Rechtsgrundlagen
Aktuelle Mitglieder des Landrats
Sitzverteilung der Parteien
Aktuelles Landratsbüro

GESCHICHTE

Landräte nach Gemeinden
Landratspräsidien
Eckdaten des Urner Landrates

STATISTIK

Frauen im Landrat
Ratsherren-Alter
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PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE

Übersicht

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / letzte Aktualisierung: 26.11.2019