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Der Rat (1803-1850)

Die kantonalen Beamten

EHEMALIGE BESTIMMUNGEN ZUR BEAMTUNG IM URNER LANDBUCH

Mittwoch, 1. Januar 1823
Eid des Postmeisters zu Altdorf (Art. 288 LB)
LB UR (1826) Bd II S. 033-034.
   
«Der Postmeister zu Altdorf solle zu Gott und den Heiligen schwören: über das Geheimniß der Post die strengste Verschwiegenheit zu beobachten: die zur Post aufgegebenen Briefschaften, Gelder, Valoren, Paquets und Effekten mit aller Befliessenheit an Bestimmung zu expetiren, und die ankommenden Gegenstände sogleich abzugeben, und an ihre Addressen gelangen zu lassen.
In Ansehung der Taxen den vorgeschriebenen Tarif zu beobachten, denselben nicht zu überschreiten, und sein Amt mit beßter Treue und Sorgfalt zu verwalten. Alles getreulich und ohne Gefährde.»

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ÜBERSICHT

Der Landrat (bestimmtes Datum)

AKTUELL

Eckdaten und Rechtsgrundlagen
Aktuelle Mitglieder des Landrats
Sitzverteilung der Parteien
Aktuelles Landratsbüro

GESCHICHTE

Landräte nach Gemeinden
Landratspräsidien
Eckdaten des Urner Landrates

STATISTIK

Frauen im Landrat
Ratsherren-Alter
Sesselrekorde

PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / letzte Aktualisierung: 26.11.2019