KORPORATIONEN

Allgemeines

KORPORATION URI

Organisation Behörden Bürgergemeinden Ereignisse

KORPORATION URSERN

Organisation Behörden Ereignisse

GRUNDEIGENTUM

Gewässer Alpen und Allmenden Wald Steine, Kies, Sand Diverses

Verschiedenes

Bis Ende des 19. Jahrhunderts oblag die Aufsicht über die Gewässer den Bezirks- und später den Korporationsbehörden. Erst im Jahre 1891 gab sich der Kanton durch eine Verordnung das Eigentum der meisten Seen und der mächtigen Wasserläufe. Den Korporationen verblieb das Eigentum und Verfügungsrecht aller Gewässer, die nicht ausdrücklich dem Kanton vorbehalten waren. Das wachsende Interesse an der Wasserkraft griff auch auf die kleineren Korporationsgewässer über. Die Korporation Uri beschloss (>) Wasserrechtsverleihungen. Nach dem Beispiel des Kantons hat sich die Korporation Uri eine Beteiligung am Aktienkapital der Elektrizitätswerk Altdorf AG ausbedungen. Zum Unterschied von der Korporation Uri, die ihre Gewässer nur in der Form der Wasserrechtsverleihung und des Aktienbesitzes für sich nutzbar macht, betreibt die Korporation Urseren unter dem Namen Elektrizitätswerk Urseren Eigenwerke und verteilt deren Energie. Sie nutzt ihren Lochbach in einer Zentrale in Realp und hat vom Kanton die Konzession zur Ausnützung einer Gefällstufe der Gotthardreuss mit Zentrale in Hospental und zur Ausnützung des Oberalpsees mit Zentrale in Andermatt erworben. Das Elektrizitätswerk Urseren gibt unentgeltlich Strom für Dorf- und Kirchenbeleuchtungen ab und gewährt auf sämtlichen Stromrechnungen 10 Prozent Rabatt. Die einzige Wasserrechtsverleihung, die von der Korporation Urseren an Dritte erteilt wurde, erhielt die Kraftwerk Göschenen AG am Lochbach. Im kantonalen Gewässernutzungsgesetz sind namentlich alle Gewässer aufgeführt, welche dem Kanton Uri gehören. Alle anderen öffentlichen Gewässer im Gebiet der Korporation Uri stehen unter deren Hoheit. Gut ein Drittel des jährlichen Ertrages stammt aus den Wasserzinsen. Seit die Wasserkraft zur Elektrifizierung genutzt wird, sind die Gewässer dank der Verleihung verschiedener Wasserrechte zu einer wichtigen Geldquelle geworden. Quelle: Arnold Leo … Öffentliche Gewässer der Korporation Uri 1 Öffentliche Gewässer der Korporation Uri sind alle im Gebiet der Korporation Uri gelegenen oberirdischen, fliessenden oder stehenden Gewässer, welche - dauernd oder zumindest zeitweilig Wasser führen, - keine Kantonsgewässer sind, - nicht nachweisbar im Privateigentum stehen. - Fluss- oder Bachquellen. Die Gewässer können auf verschiedene Arten genutzt werden wie zur Erzeugung von Energie, als Entnahme von Trinkwasser oder für betriebliche Zwecke, als Brauch-, Löschwasser oder für Notzwecke. entnimmt, d) diesem zu anderen Zwecken Wasser entnimmt oder Wasser zuleitet. Artikel 4 Verfügungsrecht Das Verfügungsrecht über ein Gewässer der Korporation Uri ist das Recht, dieses Gewässer selber zu nutzen oder die Nutzungsrechte Dritten zu erteilen. Ehehafte Rechte Ehehafte Rechte sind Rechte, die ursprünglich als private Rechte begründet wurden, ihren Ursprung in einer Rechtsordnung haben, die nicht mehr besteht und die durch die neue Rechtsordnung nicht mehr begründet werden Nutzungsrechte können erteilt werden durch Konzession (Erzeugung von Energie oder zur Pumpspeicherung, Trink-, Brauch-, Löschwasser) oder Dienstbarkeitsvertrag. Die Konzession wird für höchstens 80 Jahre erteilt. Für die Wasserkraftnutzung ist ein jährlicher Wasserzins zu leisten, der dem jeweiligen Höchstansatz nach der Bundesgesetzgebung entspricht. Für die Wassernutzung zur Pumpspeicherung hat der Konzessionär eine einmalige Abgabe und eine jährlich wiederkehrende Gebühr zu bezahlen. Gesetz über die Erteilung von Nutzungsrechten an Korporationsgewässern vom 15. Mai 2011

VERSCHIEDENES IM DETAIL

 
Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 18.1.2019