KORPORATIONEN

Allgemeines

KORPORATION URI

Organisation Behörden Bürgergemeinden Ereignisse

KORPORATION URSERN

Organisation Behörden Ereignisse

GRUNDEIGENTUM

Gewässer Alpen und Allmenden Wald Steine, Kies, Sand Diverses

Steinreiches Uri

Bis Ende des 19. Jahrhunderts oblag die Aufsicht über die Gewässer den Bezirks- und später den Korporationsbehörden. Erst im Jahre 1891 gab sich der Kanton durch eine Verordnung das Eigentum der meisten Seen und der mächtigen Wasserläufe. Den Korporationen verblieb das Eigentum und Verfügungsrecht aller Gewässer, die nicht ausdrücklich dem Kanton vorbehalten waren. Das wachsende Interesse an der Wasserkraft griff auch auf die kleineren Korporationsgewässer über. Die Korporation Uri beschloss (>) Wasserrechtsverleihungen. Nach dem Beispiel des Kantons hat sich die Korporation Uri eine Beteiligung am Aktienkapital der Elektrizitätswerk Altdorf AG ausbedungen. Zum Unterschied von der Korporation Uri, die ihre Gewässer nur in der Form der Wasserrechtsverleihung und des Aktienbesitzes für sich nutzbar macht, betreibt die Korporation Urseren unter dem Namen Elektrizitätswerk Urseren Eigenwerke und verteilt deren Energie. Sie nutzt ihren Lochbach in einer Zentrale in Realp und hat vom Kanton die Konzession zur Ausnützung einer Gefällstufe der Gotthardreuss mit Zentrale in Hospental und zur Ausnützung des Oberalpsees mit Zentrale in Andermatt erworben. Das Elektrizitätswerk Urseren gibt unentgeltlich Strom für Dorf- und Kirchenbeleuchtungen ab und gewährt auf sämtlichen Stromrechnungen 10 Prozent Rabatt. Die einzige Wasserrechtsverleihung, die von der Korporation Urseren an Dritte erteilt wurde, erhielt die Kraftwerk Göschenen AG am Lochbach. Im kantonalen Gewässernutzungsgesetz sind namentlich alle Gewässer aufgeführt, welche dem Kanton Uri gehören. Alle anderen öffentlichen Gewässer im Gebiet der Korporation Uri stehen unter deren Hoheit. Gut ein Drittel des jährlichen Ertrages stammt aus den Wasserzinsen. Seit die Wasserkraft zur Elektrifizierung genutzt wird, sind die Gewässer dank der Verleihung verschiedener Wasserrechte zu einer wichtigen Geldquelle geworden. Quelle: Arnold Leo … Öffentliche Gewässer der Korporation Uri 1 Öffentliche Gewässer der Korporation Uri sind alle im Gebiet der Korporation Uri gelegenen oberirdischen, fliessenden oder stehenden Gewässer, welche - dauernd oder zumindest zeitweilig Wasser führen, - keine Kantonsgewässer sind, - nicht nachweisbar im Privateigentum stehen. - Fluss- oder Bachquellen. Die Gewässer können auf verschiedene Arten genutzt werden wie zur Erzeugung von Energie, als Entnahme von Trinkwasser oder für betriebliche Zwecke, als Brauch-, Löschwasser oder für Notzwecke. entnimmt, d) diesem zu anderen Zwecken Wasser entnimmt oder Wasser zuleitet. Artikel 4 Verfügungsrecht Das Verfügungsrecht über ein Gewässer der Korporation Uri ist das Recht, dieses Gewässer selber zu nutzen oder die Nutzungsrechte Dritten zu erteilen. Ehehafte Rechte Ehehafte Rechte sind Rechte, die ursprünglich als private Rechte begründet wurden, ihren Ursprung in einer Rechtsordnung haben, die nicht mehr besteht und die durch die neue Rechtsordnung nicht mehr begründet werden Nutzungsrechte können erteilt werden durch Konzession (Erzeugung von Energie oder zur Pumpspeicherung, Trink-, Brauch-, Löschwasser) oder Dienstbarkeitsvertrag. Die Konzession wird für höchstens 80 Jahre erteilt. Für die Wasserkraftnutzung ist ein jährlicher Wasserzins zu leisten, der dem jeweiligen Höchstansatz nach der Bundesgesetzgebung entspricht. Für die Wassernutzung zur Pumpspeicherung hat der Konzessionär eine einmalige Abgabe und eine jährlich wiederkehrende Gebühr zu bezahlen. Gesetz über die Erteilung von Nutzungsrechten an Korporationsgewässern vom 15. Mai 2011

MINERALIEN, STEINE, KIES UND SAND IM DETAIL

Bodenschätze
Die ältesten Spuren der Gewinnung von Bodenschätzen betreffen den Abbau von Bergkristallen. Diese gehen auf das 3. Jahrtausend v.Chr. zurück (Rossplattensee, Urseren). In der Form der Strahlerei ist diese Tradition auch in der heutigen Zeit sehr lebendig und liefert immer wieder auch interessante Anstösse und Fundobjekte für moderne mineralogische Forschungen.
Die noch gut erkennbaren Überreste des Eisenerzabbaus im Windgällengebiet gehen bis auf das 14. Jahrhundert zurück. Der 1966 restaurierte Schachtofen kann bei Obermatt, Hinterbristen besichtigt werden.
Zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert wurden am Bristen Abbaustellen auf Silber-, Blei-, Zink- und Kupfererze betrieben. Treibende Kraft hinter dem Abbau war die aus dem Tessin stammende Familie Madran. Die für das Auffinden der Erzlager notwendigen mineralogischen Kenntnisse und die Fertigkeiten für deren Verhüttung zu den Rohmetallen dürften aus Deutschland oder Italien importiert worden sein.
Die Pest führte dazu, dass anfangs des 17. Jahrhunderts die meisten Gruben stillgelegt wurden. Auch der Eisenerzbau kam in der Mitte des 18. Jahrhunderts zum Erliegen, nachdem ein Hochwasser die Walz- und Hammerwerke in Amsteg zerstörte.
Die ältesten wissenschaftlichen Beschreibungen des Urner Bergbaus stammen vom Zürcher Apotheker Matthias Lavater. Dieser besuchte 1744 die damals noch in Betrieb stehenden Erzgruben Graggental bei Intschi und Knappere im Ried und liess sich auch aufgelassene Abbaustellen zeigen. Er referierte über seine Beobachtungen am 17. Februar 1748 vor der kurz vorher gegründeten Naturforschenden Gesellschaft Zürich, also einer mehr als 150 Jahre älteren Schwester der Naturforschenden Gesellschaft Uri. Lavater ging neben den mineralogischen und metallurgischen Begebenheiten auch auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Bergbaus ein.
Eine Besonderheit der Urner Bergbaugeschichte bildet der im 18. Jahrhundert betriebene Abbau eines sulfathaltigen Verwitterungsproduktes der Schiefer im Graggental bei Intschi und dessen Verarbeitung zu Alaun. Alaun fand Verwendung in der Textilfärberei, der Papierindustrie und in Gerbereien.

     
Seegussler
"Seegussler" wurden die Männer genannt, welche den Sand und das Kies aus dem See schöpften. Bis zum Einzug der modernen Technik musste das vom Wasser schwere Material mit langen Schöpfschaufeln, oft bis an die Hüfte im kalten Wasser stehend, oder dann vom flachen Lande aus an das Tageslicht gebracht werden. Diese Arbeit sei im "Langsi" besonders hart gewesen, als die Reuss mit Schmelzwasser anschwoll. Das so gewonnene Material wurde im 19. Jahrhundert auf kleinen Ledischiffen mit einer Lademöglichkeit von höchstens 30 bis 40 Tonnen nach den Umschlagplätzen befördert.
Auf den Nauen fehlten noch die Kabinen. Es hatte nur eine Bank, auf der es bisweilen sehr kalt wurde. Ein Seedorfer Original pflegte sich dabei jeweils mit einem "Gutsch Schnaps" zu erwärmen. Wenn er derer jedoch allzuviele sich gegönnt hatte, habe er beim Auslad manche Schaufel voll Sand über die "Garettä" in den See geworfen, begleitet von der lakonischen Bemerkung: "Dussä sig dussä!"38 Orientieren tat man sich auf den Nauen mit Hilfe eines Kompasses und eines Weckers. Die Motoren liefen damals noch nicht optimal, und so kam es oft vor, dass der Motor "abverreckte". Dann war wieder Ruderarbeit gefragt. Mit der Arbeit wurde um vier Uhr morgens begonnen. Es kam auch vor, dass so viel Fuhren gefahren wurden, dass die Mannschaft mit ihrem Nauen erst wieder in den Hafen einlief, als es vom Kirchturm zwei Uhr morgens schlug. Dabei sei man an diesem Abend erst noch an der Treib vorbeigefahren, obwohl im Gasthaus noch das Licht brannte. Nach getaner Arbeit wurde von Meistersseite ansonsten auch etwas für den Durst getan. So sollen angeblich der "Schwybogen" und der "Rotschuo" für manchen Seegussler zu "unvergesslichen Stätten geworden" sein. Mit dem Nauen wurden auch noch andere Fuhren als Sand und Kies transportiert, so etwa Holz oder vor allem Dynamit von der Sprengstoffabrik an den Isleten. Beim Auslad ist ein "Landjeeger" anwesend gewesen. Der See barg aber auch immer Gefahren. So hat der Sturm oft die ganze Ladung wieder in den See gespült, oder es ist vorgekommen, dass man wegen starkem Föhn den Nauen an der Isleten anbinden und auf einem schmalen Fussweg nach Flüelen heimkehren musste, da damals noch keine Strassenverbindung bestanden hatte.
GP Nr. 13, 30. März 1985; UW Nr. 27, 10. April 1976.

     
Steine Text

     
Strahlen
Zum Korporationseigentum gehören auch die Mineralien und Kristalle. Zum "Strahlnen" braucht es eine Bewilligung der Korporation.
     

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 18.12.2017