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Verkehrsmittel in Uri - Ereignisse
Auto, Privatverkehr
1892
/
Samstag, 10. September 1892
Strassenlokomotiven sorgen in Ursern für Aufsehen
Seit August kommt die Bevölkerung von Ursern mit einer so genannten Strassenlokomotive in Kontakt. Das vom Kommando der Festungsbauten eingesetzte, dampfbetriebene Fahrzeug hat ein Gewicht von 11 Tonnen und zieht einen Lastwagen. Dieses Fahrzeug verlangt besondere Sicherheitsvorkehrungen. In einer Entfernung von 80-100 Meter geht ein Mann voraus und hält die entgegenfahrenden Fuhrwerke an bis die Maschine ausgewichen ist, alsdann wird der Dampf abgestellt und die Fuhrwerke je nach Anzahl der Pferde von 2-3 Mann vorsichtig unter Umständen mit Zudeckung des Kopfes der Pferde vorbeigeführt. Trotz dieser Sicherheitsvorkehrungen hat der Betrieb dieses Fahrzeugs Protestbriefe der Urschner Hoteliers und Fuhrhalter zur Folge. Der Regierungsrat lehnt das nachträglich gestellte Gesuch für eine Fahrbewilligung vorerst ab.
StAUR R-150-13/2(5); Abl UR 1892, S. 497 f., 654; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil - des Teufels späte Rache, S. 20.
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1895
/
Dienstag, 27. August 1895
Die Bevölkerung Altdorfs kommt in Kontakt mit einem Dampfvelo
In Begleitung eines Heizers trifft ein Pariser Ehepaar mit einem Dampf-Velo über die Axenstrasse kommend in Altdorf ein und will dann weiter über den Gotthard nach Italien fahren. Dies ist wohl die erste Kontaktnahme der Bevölkerung der Reussebene mit einem selbstfahrenden Wagen auf den Urner Landstrassen.
UW, No. 35, 31. August. 1895.
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1901
/
Dienstag, 22. Januar 1901
Noch kein Automobil in Uri
Der Schweizerische Bundesrat wendet sich mit einem Kreisschreiben an die Kantonsregierungen, um eine Statistik betreffend Strassenlokomotiven und Motorwagen aufzunehmen. Der Fragebogen ist von der Urner Standeskanzlei mit "keine" schnell und einfach beantwortet.
StAUR R-720-16/101; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil - des Teufels späte Rache, S. 21.
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1901
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Donnerstag, 15. August 1901
Unfall zwischen Fuhrwerk und Automobil
In den Schöllenen kommt es beinahe zu einem schweren Unglück, weil die Pferde eines fünfspännigen mit 19 Personen, vorwiegend mit Engländern besetzten Omnibusses - durch ein Automobil erschreckt - scheuen. Das Verhöramt Uri wirft in seinem Unfallbericht an den Regierungsrat die Frage auf, "ob es nicht angezeigt wäre, den Verkehr mit Motorwagen im Kanton Uri zu verbieten." Von einem generellen Verbot sieht der Regierungsrat jedoch vorerst ab, beantragt aber dem Landrat, ein Automobilverbot auf den Alpenstrassen zu erlassen.
UW Nr. 33, 17. August 1901; GP Nr. 34, 24. August 1901; Vorlage des Regierungsrates an den Landrat von Uri betreffend Einschränkung des Automobil-ver-kehrs vom 24. August 1901 (StA UR R-720-11/28).
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1901
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Samstag, 24. August 1901
Land- und Regierungsrat erwägen Automobilverbot
Nachdem es Mitte August in den Schöllenen beinahe zu einem schweren Unfall mit einem Automobil gekommen ist, wirft das Verhöramt Uri in seinem Unfallbericht an den Regierungsrat die Frage auf, "ob es nicht angezeigt wäre, den Verkehr mit Motorwagen im Kanton Uri zu verbieten." Von einem generellen Verbot sieht der Regierungsrat zwar ab, beantragte der Regierungsrat dem Landrat, ein Automobilverbot auf den Alpenstrassen zu erlassen.
Vorlage des Regierungsrates an den Landrat von Uri betreffend Einschränkung des Automobilverkehrs vom 24. August 1901 (StA UR R-720-11/28).
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1901
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Samstag, 31. August 1901
Regierungsrat schlägt Automobilfahrverbot über die Alpen vor
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, der Verkehr mit Motor- und Automobilwagen auf den Bergstrassen, von Göschenen und Unterschächen aufwärts zu verbieten. Auch im Oberland hat sich unter den Hoteliers und Pferdehaltern eine Bewegung geltend gemacht, welche das nämliche Ziel anstrebt.
UW 31.8.1901.
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1901
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Donnerstag, 14. November 1901
Der Kanton Uri wird für das Automobil zur Sackgasse
Der Urner Landrat stimmt einer Vorlage des Regierungsrates betreffend das Verbot des Verkehrs mit Automobil- und Motorwagen auf den Alpenstrassen zu. Durch dieses Verbot ist der Verkehr mit Automobil- und Motorwagen auf der Gotthardstrasse von Göschenen aufwärts bis zur Kantonsgrenze, auf der Furka- und Oberalpstrasse, ferner auf der Klausenstrasse von Unterschächen bis Urnerboden (Spittelrütti) gänzlich verboten. Der Kanton wurde für das Automobil zur Sackgasse. Übertretungen des Verbotes wurden im Sinne der Fahrradverordnung mit einer Busse von 5 bis 100 Franken bestraft. Das Verbot trat sofort in Kraft, enthielt jedoch keine weiteren Verkehrsvorschriften, sondern erklärte nochmals ausdrücklich die kantonale Fahrradverordnung für anwendbar.
StA UR LL 21/64; LB UR, Band 6, S. 44 f.; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil - des Teufels späte Rache, S. 25.
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1902
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Dienstag, 25. Februar 1902
Uri lehnt einheitliche eidgenössische Automobilverordnung ab
Das Eidgenössische Departement des Innern gelangt mit einem Schreiben an die Regierung des Kanton Uri betreffend eine einheitliche Verordnung für den Automobil- und Fahrradverkehr auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft. Mit der vom Automobil-Club (ACS) und Touring-Club (TCS) ausgearbeiteten Verordnung, welche die Öffnung der Alpenstrassen und eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h vorsieht, kann sich die Urner Polizeidirektion jedoch "nicht befreunden".
StAUR R-720-16/101.
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1902
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Montag, 14. April 1902
Bund stempelt Uri in der Automobilgesetzgebung zum Aussenseiter
Ein zweites Kreisschreiben aus Bern teilt der Urner Regierung mit, dass eine einheitliche Verordnung für den Automobilverkehr von sämtlichen Kantonen - mit Ausnahme Uris - begrüsst wird. Allerdings steht zu diesem Zeitpunkt die Antwort Graubündens noch aus. Dieser Stand verbietet schliesslich den Automobilverkehr auf seinem gesamten Territorium.
GP, No. 36, Erstes Blatt, 5. September 1903; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 29.
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1903
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Samstag, 25. April 1903
Die Stationierung staatlich anerkannter Motorwagenführer
Der Luzerner Delegierte des "Schweizerischen Touring-Clubs" äussert sich im "Urner Wochenblatt" wie das Problem der Sicherheit auf der Landstrasse gelöst und dadurch das Automobilverbot aufgehoben werden kann: "An jedem am Anfang und Ende der Bergstrasse gelegenen Orte soll ein zuverlässiger, staatlich anerkannter Motorwagenführer stationiert sein, zum Beispiel ein gewesener Kutscher, der die ganze zu befahrende Strecke in jeder Beziehung genau kennt. Jeder Motorwagen, der über den Berg will, ist strenge anzuhalten, einen solchen Führer mitzunehmen und seinen Befehlen unbedingt zu folgen, gerade so, wie das ein Kapitän zur See einem staatlichen Lotsen gegenüber zu tun hat. Der Führer selbst soll nicht das Automobil leiten, aber neben dem Chauffeur sitzen und ihm vorschreiben können, wie er zu fahren hat. Er soll eine für solche Führer kenntliche Uniform tragen, die, wenn möglich, ein für alle Kantone gültiges Abzeichen besitzt. Er hätte gleich beim Engagement dem Motorwagenleiter eine in vier Sprachen gedruckte offizielle Fahrverordnung zu übergeben und am Ende der Fahrt schriftlich zu bescheinigen, dass er den Vorschriften nachgekommen sei und die Gebühr bezahlt hat. So wäre dem Automobil geholfen, und es würden auch für den Wagen- und Fussgängerverkehr keinerlei Übelstände erwachsen. Dadurch hätten viele wieder einen lohnenden Verdienst, und es würde mancher in die Berge kommen, der sie sonst umfahren hätte."
UW, No. 17, Drittes Blatt, 25. April 1903.
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1903
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Samstag, 5. September 1903
Kein Beitritt Uris zum Automobilkonkordat
Der Urner Regierungsrat teilt dem Eidgenössischen Departement auf Anfrage hin mit, "dass herwärtiger Kanton der von der interkantonalen Konferenz aufgestellten Verordnung betreffend den Motorwagen- und Fahrradverkehr zur Zeit nicht beitreten könne, indem die Anlage der Gebirgsstrassen in herwärtigem Kanton einen ungefährlichen Verkehr der Motorwagen geradezu ausschliesse." Das Automobilverbot auf den Alpenstrassen wird rechtlich von den Konkordatsbestimmungen jedoch nicht tangiert.
GP, No. 36, Erstes Blatt, 5. September 1903; AS Band 20, S. 73 ff.; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 29.
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1904
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Samstag, 21. Mai 1904
Der Italienische Automobil-Club hat über den Gotthardpass seinen Automobilen Pferde vorzuspannen
Der Italienische Automobil-Club ersucht um die Erlaubnis, mit Automobilen über den Gotthard zu fahren. Der Regierungsrat teilt mit, dass "die Benützung der Gotthardstrasse auf herwärtigem Gebiet nur unter der Bedingung gestattet werden" kann, wenn "das Automobil mittelst Wagen oder Pferd, keineswegs aber durch den Motor betrieben u. von Andermatt nach Göschenen unter Polizeibegleitung spediert wird."
Auszug aus dem Verhandlungsprotokoll des RR des Kantons Uri vom 21.5.1904; StAUR R-720-16/101; Lavater Hans, Das Auto in früheren Zeiten, S. 5.
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1904
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Samstag, 11. Juni 1904
Die Automobile müssen Vierbeiner vorspannen
Wer im Jahre 1904 mit dem Automobil den Gotthardpass überqueren will, hat wegen dem Automobilfahrverbot über die Passstrassen auf der Urner Seite ein Pferd oder Maultier vorzuspannen
Telegramm vom Präsidenten des Automobil-Clubs Italien an die Polizeidirektion Uri vom 11. Juni 1904; StA UR R-720-16/101.
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1904
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Montag, 13. Juni 1904
Uri tritt dem Automobilkonkordat nicht bei
Das Konkordat über den Motorwagen- und Fahrzeugverkehr wird vom Bundesrat genehmigt, ohne dass der Kanton Uri sowie Graubünden und Thurgau beigetreten wäre. Dieses schreibt technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge, zulässige Höchstgeschwindigkeiten und entsprechende Bestimmungen für die Fahrräder vor. Den Kantonen ist es aber vor allem überlassen, den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr nach eigenem Ermessen zu beschränken oder zu verbieten. Zudem ist jeder Kanton berechtigt, strafrechtliche und ergänzende Vorschriften zu erlassen.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil, S. 29.
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1904
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Freitag, 24. Juni 1904
Fast wöchentlich erscheint ein Automobil
Die technische Entwicklung des „Benzinschnauferls“ ist so rasant, dass es für die Geschwindigkeit des Automobils im Alltagsleben des Urners bald nichts Vergleichbares mehr gibt. Für viele muss deshalb das Automobil unweigerlich eine Katastrophe herbeiführen: "Allen polizeilichen Vorschriften zum Trotze vergeht kaum eine Woche, dass nicht ein oder mehrere der modernsten Vehikel, der sog. 'Töff-Töff', in rasender Eile unsere Strassen durchsausen, und muss einem in der Tat wunder nehmen, dass nicht zahlreiche Unfälle vorkommen."
GP, No. 26, 24. Juni 1904; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil - des Teufels späte Rache, S. 20.
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1904
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Freitag, 1. Juli 1904
Erster Lastwagen in Altdorf
In der GP erscheint eine Meldung, dass sich in Altdorf erstmals ein Automobil zeigte, welches zum Gütertransport Verwendung finden kann.
GP 27/1904.
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1904
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Samstag, 6. August 1904
Erster Automobilkauf eines Urners
Die Anschaffung des ersten Automobils durch einen Parteigänger der Konservativen wird gleich parteipolitisch ausgeschlachtet und im Zeitungsbericht des „Urner Wochenblatts“ als Symbol des Fortschritts für die ganze Partei beansprucht: "Es war für Uri höchste Zeit zur Anschaffung eines Automobils - eines berühmten Pöff-Pöff. Diesem Bedürfnis nach Fortschritt ist in Uri Hr. Landrat Dr. med. Kesselbach entgegengefahren, indem er in Uri als erster ein junges Benzin-Schnauferl sich angeeignet hat. Gegen Umkippen sorgt sorgfältiges Belasten. Wir haben immer gesagt, der Fortschritt in Uri gehe von den Altdorfer Konservativen aus!"
UW, No. 32, Erstes Blatt, 6. August 1904
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1904
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Samstag, 13. August 1904
Zeitungsdisput um erstes Automobil
Nach dem ersten Automobilkauf eines Urners Unter dem Titel "Das konservative Automobil" bezeichnet die „Gotthrad-Post“ eine Woche später das moderne "auf deutsch eine Stinkdroschke", den Käufer einen "konservativen Heisssporn" und kommentiert das Geschehen mit "nichts als eitle Prahlerei"!
GP, No. 33, Erstes Blatt, 13. August 1904.
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1904
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Samstag, 20. August 1904
Beendigung des Zeitungsdisputs um ersten Automobilkauf
Im gehässigen Zeitungsdisput, in welchem Auto und Postkutsche als Fortschrittssymbole für die zwei zerstrittenen Parteien herhalten müssen. Meldet sich nochmals das „Urner Wochenblatt“ zu Wort. Auf das Wort "Stinkdroschke" erwiderte der Redaktor: "Aber meine Geruchsnerven müssten mich doch gewaltig trügen: so erbärmlich wie der Neid und Hass dieses Menschen stinkt keine Droschke der ganzen Welt (...) Dass ein so rückständiges, heruntergekommenes Vehikel wie die 'Gotthard-Post' jedes fortschrittliche Fahrzeug mit scheelen Augen ansieht und mit hämischen Bemerkungen überschüttet, ist leicht erklärlich. Es war noch immer so.“
UW, No. 34, Erstes Blatt, 20. August 1904
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1905
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Samstag, 23. September 1905
Zwei Unfälle eines Automobils an einem Tag
Ein französischer Automobilist veruracht auf der Gotthardstrasse einen Unfall mit einem Fuhrwerk. Dieser entschädigt den Fuhrhalter mit 2000 Franken, obwohl das Pferd nur Schürfungen hat und der Wagen für 100 Franken repariert werden kann. Bei den Intschiflühen stösst das Automobil neuerdings mit dreispännigen Fuhrwerk zusammen. Diesmal ist es ein Wunder, dass nicht grösseres Unheil entsteht. Die Maschine erleidet grösseren Schaden und muss von den zwei Fuhrleuten aus dem Graben gezogen und wieder flott gemacht werden. Auch hier fragen die Reisenden nach dem Schaden. Die Fuhrleute, von dem ersten Rencontre nichts wissend, begnügen sich mit einem 'Zabig', was ihnen bereitwilligst gewährleistet wird. Das Autonmobil fährt alsdann in ziemlich defektem Zustande nach Altdorf, wo bereits die Polizei seiner wartet und der Inhaber wohl oder übel sich nochmals „einen Aderlass am Geldbeutel“ gefallen lassen muss.
GP, No. 38, Erstes Blatt, 23. September 1905
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1905
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Samstag, 23. September 1905
Automobillunfall in Göschenen
Der Göschener Korrepondent des "Urner Wochenblatts" ist der Ansicht, dass jede bemerkenswerte Ortschaft heutzutage Automobilunfälle verzeichnen müsse. Daher sei nun auch von Göschenen so was zu melden. Es traf den Gemeindepräsidenten. Ein dahersausendes Automobil fuhr in den Einspänner des Metzgermeisters. Der Autler, ein Prinz Waldemar Napoleon, zahlte sofort die geforderte Entschädigung von 2000 Franken.
UW 38, 23.9.1905
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1906
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Samstag, 7. Juli 1906
Unterschiedliche Meinungen dies- und jenseits der Schöllenen zum Automobilverkehr
In Ursern zeigt sich einheimische Opposition gegen das Automobilverbot. Auf Wunsch des Verkehrsvereins Ursern werden auf der Schöllenenstrasse Probefahrten für Automobile durchgeführt. Die Urner Regierung erwägt, die Gotthardstrasse zu gewissen Zeiten zu öffnen. Dies stösst jedoch nicht bei allen auf Freude: Der Gemeinderat von Göschenen sowie das Festungsbüro Andermatt wenden sich an den Regierungsrat und äussern sich negativ gegenüber einer Öffnung der Schöllenenstrasse für das Automobil. Sie machen vorwiegend Gründe der Verkehrssicherheit geltend.
StAUR R-720-19/1000; UW, No. 27, Erstes Blatt, 7. Juli 1906.
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1906
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Samstag, 14. Juli 1906
Gotthardstrasse wird probeweise geöffnet
Nachdem die Probefahrten auf der Schöllenenstrasse zur Zufriedenheit der Polizeidirektion ausgefallensind, beschliesst der Urner Regierungsrat auf deren Bericht und Antrag, "probeweise pro 1906" die Gotthardstrasse von Göschenen bis zur Kantonsgrenze dem Automobil- und Motorradverkehr während den frühen Morgen- und Abendstunden zu öffnen. In diesem Regierungsratsbeschluss wird auch die maximale Fahrgeschwindigkeit mit 12 km/h festgesetzt. Zudem wird das Befahren der Gotthardstrasse von Göschenen bis zur Kantonsgrenze von einer Fahrbewilligung abhängig gemacht. Für diese ist eine Schreibgebühr von 2 Franken zu entrichten.
Abl UR 1906, S. 394 f; StAUR R-720-11/1001; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 29 f.
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1907
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Dienstag, 28. Mai 1907
Gotthardstrasse wird zu Randzeiten definitiv dem Automobli geöffnet
Mit Beschluss des Landrates wird die Gotthardstrasse für das Automobil definitiv geöffnet. Am Abend soll der Automobilverkehr zu der Zeit offen sein, wo der durch die letzten Bahnzüge bedingte Fuhrwerkverkehr abgeschlossen ist. Für eine Ausdehnung auf 4.00 Uhr morgens hat sich kein Bedürfnis gezeigt und man könne “sodann den Polizisten nicht zumuten, schon um 3 1/2 Uhr früh Fahrkarten auszugeben." Furka und Klausen will man für den Automobilverkehr noch nicht freigeben. Die Furka ist schmaler als die Gotthardstrasse, und es herrscht dort sehr starker Fuhrwerkverkehr. Zudem hat der Kanton Wallis den Automobilverkehr auf seinem Gebiet ebenfalls gesperrt. Die Klausenstrasse erachtete man auf einem Teil der Strecke als sehr gefährlich. Beim Oberalp-Pass war der Kanton Graubünden ebenfalls ein Nachbar mit allgemeinem Automobilfahrverbot.
LB UR, Band 6, S. 359 f.; UW, No. 22, Erstes Blatt, 1. Juni 1907; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 30.
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1908
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Samstag, 29. August 1908
Der Automobilverkehr nimmt stark zu
Nach der Öffnung des Gotthardpasses ist die wichtigste Durchgangsstrecke für den Automobilverkehr freigegeben. Ende Sommer erschienen in Altdorf die Automobile "so zahlreich wie nie" zuvor.
GP, No. 35, Erstes Blatt, 29. August 1908.
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1909
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Sonntag, 25. April 1909
Initiative auf zeitweise Sperrung der Axenstrasse
Einwohner der drei Gemeinden Sisikon, Flüelen und Altdorf reichen beim Regierungsrat eine Initiative bereffend Sperrung des Automobilverkehrs auf der Axenstrasse für die Zeit von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 17 Uhr (vom 1. Mai bis 1. Oktober) ein. Unter den Initianten sind auch Flüeler Wirte, welche durch die "Beschwerden des reisenden Publikums" zur Initiative veranlasst worden sind. Weiter wird seitens der Initianten vor allem gegen die unvernünftige Fahrweise protestiert. Die Petition wird vom Landrat abgewiesen. Seinen Entscheid begründet der Rat mit der ablehnenden Haltung der Schwyzer Behörden gegenüber einem solchen Verbot und "mit Rücksicht auf die hiermit verbundene schwere Schädigung der Fremdenindustrie." Dagegen wird beschlossen, dass die Axenstrasse von den Automobilen nur in sehr mässigem Tempo (10-15 km/h) befahren werden dürfe.
Petition vom 25. April 1909. Protokoll über die Konferenz zur Besprechung der Initiative betref-fend den Automobilverkehr auf der Axenstrasse vom 2. Juni 1909 (StA UR R-720-19/1000(1)); GP, No. 25, Erstes Blatt, 19. Juni 1909.
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1909
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Sonntag, 25. April 1909
Einreichung einer Petition für ein Sonntagsfahrverbot
Die drei drei Gemeinden Sisikon, Flüelen und Altdorf reichen beim Regierungsrat eine Initiative bereffend Sperrung des Automobilverkehrs auf der Axenstrasse für die Zeit von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 17 Uhr (vom 1. Mai bis 1. Oktober) ein.
StAUR R-720-19/1000(1).
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1909
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Freitag, 14. Mai 1909
Kinder verletzen sich mit Sprengkapseln
Einige Kinder finden in Flüelen im Schutt an der Strasse einige alte Zündkapseln, welche gewöhnlich verwendet werden, um Dynamit zur Explosion zu bringen. Beim Versuch der Kinder, die Kapseln mittels Steinschlägen zur Exlposion zu bringen, verletzen sich zwei im Gesicht. Es entsteht das Gerücht, dass die Sprengkapseln dem ersten Autotaxi gegolten hat. Der Weg zur Garage war jeweils auch mit Nägeln gestreut.
UW 21, 22.5.1909; Erinnerungsblatt über Jost Sigrist von Hermann Sigrist-Zwyssig, undatiert (Privatarchiv Hermann Sigrist-Gisler).
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1909
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Montag, 2. August 1909
Meinung über Öffnung des Gotthardpasses gehen auseinander
Im August 1909 reichen der Verein zur Förderung des Fremdenverkehrs am Vierwaldstättersee, der Schweizerische Automobil-Club sowie der Gemeinderat von Andermatt je eine Eingabe an den Urner Regierungsrat. Gegenstand dieser drei Schreiben ist die Forderung nach der vollständigen Freigabe der Schöllenen für das Automobil. Diesem Ansuchen tritt in der Vernehmlassung der Gemeinderat von Göschenen vehement entgegen. In Bezug auf den Automobilverkehr bestehen an den beiden Enden der Schöllenen zumindest bei den Gemeindebehörden gegenteilige Standpunkte. Göschenen als Eisenbahnhaltestelle vor dem Gotthardtunnel und damit als wichtige Ausgangs- und Endstation des Pferdeverkehrs über die Urschner Alpenpässe ist an dem Automobilverkehr überhaupt nicht interessiert. Man macht einmal Gründe der Verkehrssicherheit geltend. Nach Ansicht des Gemeinderates von Göschenen kann selbst das ruhigste Pferd einmal "seiner Automobilfrommheit" verlustig gehen und vor einem Kraftwagen erschrecken. Weiter wird dem Regierungsrat mitgeteilt, dass "in der ganzen Welt" keine ungeeignetere Automobilstrasse als die Gotthardstrasse mit ihren vielen scharfen "Kehren" zu finden sei. In Sachen Tourismus widerspricht man dem Argument des Gemeinderates von Andermatt. und hält es "geradezu für eine Förderung des Fremdenverkehrs im Gebirge, wenn das Automobil, diese Hastkutsche des Städters, ihm ferngehalten" würde.
StAUR R-720-19/1000 (1).
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1909
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Montag, 9. August 1909
Freie fahrt für Königinmutter von Italien
Mittels Telegramm ersucht das Politische Departement die Regierung des Kantons Uri, dass die Königinmutter von Italien die Befahrung der Schöllenen mit zwei Automobilen ausserhalb der gesetzmässigen Stunden von der Urner Regierung bewilligt wird.
StAUR R-720-19-1000(1).
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1909
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Mittwoch, 11. August 1909
Andermatt befürchtet, dass Automobilisten abwandern
Der Gemeinderat von Andermatt vertritt in einem Schreiben an den Urner Regierungsrat die Ansicht, dass durch die Verkehrsbeschränkung für das Automobil die Hotellerie eine bedeutende Schädigung erfahre, indem immer mehr Touristen auf die Simplonroute abwandern würden.
StAUR R-720-19/1000(1).
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1909
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Dienstag, 17. August 1909
Gemeinde Göschenen wehrt sich gegen Freigabe des Automobilverkehrs
Während Andermatt eine Freigabe des Automobilverkehrsauf dem Gotthardpass und damit auch in den Schöllenen wünscht, stemmt sich Göschenen dagegen. Nach Ansicht des Gemeinderates von Göschenen kann selbst das ruhigste Pferd einmal "seiner Automobilfrommheit" verlustig gehen und vor einem Kraftwagen erschrecken. Weiter wird dem Regierungsrat mitgeteilt, dass "in der ganzen Welt" keine ungeeignetere Automobilstrasse als die Gotthardstrasse mit ihren vielen scharfen Kehren zu finden sei. Man widerspricht dem Argument des Gemeinderates von Andermatt und hält es "geradezu für eine Förderung des Fremdenverkehrs im Gebirge, wenn das Automobil, diese Hastkutsche des Städters, ihm ferngehalten" würde.
Schreiben des Gemeinderates von Göschenen an die Titl. Polizeidirektion Uri, zu Hdn. des hohen Regierungsrates vom 17. August 1909" (StA UR R-720-19/1000(1)).
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1911
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Freitag, 8. September 1911
Selbstjustiz im Wassner Wald
Im Wassnerwald ist ein junger Bauer mit zwei Kühen unterwegs. Ein heranrasendes Automobil fährt in eine Kuh. Der Bauer klettert von hinten auf das "Benzinschnauferl" und wirft die beiden Fahrer aus dem Sitz, obwohl ihm der eine den Revolver vorhält und der andere mit dem Gummischlauch droht, dreht er dem Schnauferl den Atem aus und lenkt es in den Strassengraben. Nach Weigerung, Feilschen und vereiteltem Fluchtversuch ist die Gesellschaft schliesslich bereit, dem Bauern 200 Franken für die angefahrene Kuh zu bezahlen.
UW 36, 8.9.1911
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1912
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Mittwoch, 29. Mai 1912
Beitritt des Kantons Uri zum Automobil-Konkordat wird nicht vollzogen
Der Urner Landrat beschliesst auf Antrag des Regierungsrates den Beitritt des Kantons zum interkantonalen "Konkordat über die einheitliche Regelung des Verkehrs mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern". Gleichzeitig erläss der Urner Landrat die entsprechende Vollziehungsverordnung. Der Verkehr mit Motorfahrzeugen wird nun von einer amtlichen Bewilligung abhängig gemacht. Für die Ausweiskarten müssen für Motorwagen alljährlich Gebühren zwischen 20 und 200 Franken bezahlt werden. Die Bussen für Übertretungen dieser Verordnung sowie des Konkordates werden mit 5 bis 500 Franken belegt. Die Verordnung und der Beitritt zum Konkordat werden aber nicht in Vollzug gesetzt.
Schreiben des Urner Regierungsrates an das Eidg. Departement des Innern vom 9. September 1914 (StA UR R-720-16/1003(1); Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 33 f.
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1912
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Mittwoch, 29. Mai 1912
Beitritt zum Automobilkonkordat wird nicht in Verzug gesetzt
Der Urner Landrat beschliesst auf Antrag des Regierungsrates den Beitritt des Kantons zum interkantonalen "Konkordat über die einheitliche Regelung des Verkehrs mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern". Gleichzeitig erlässt der Urner Landrat die "Vollziehungsverordnung zum Konkordat betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern". Mit diesem Beschluss soll die Radfahrerverord-nung aus dem Jahre 1900 aufgehoben werden. Der Verkehr mit Motorfahrzeugen soll nun von einer amtlichen Bewilligung abhängig gemacht werden. Für die Ausweiskarten müssen für Motorwagen alljährlich Gebühren zwischen 20 und 200 Franken bezahlt werden. Die Bussen für Übertretungen dieser Verordnung sowie des Konkordates werden mit 5 bis 500 Franken belegt. Die Verordnung und der Beitritt zum Konkordat werden aber nicht in Vollzug gesetzt.
Abl UR 1912, S. 386; StA UR LL 22/452 f., 465; R-720-11/1005; Schreiben des Urner Regierungsrates an das Eidg. Departement des Innern vom 9. September 1914 (StA UR R-720-16/1003(1)).
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1912
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Samstag, 13. Juli 1912
Bewilligung für Zuverlässigkeitsfahren über die Urner Alpenpässe
In der ersten Hälfte des Septembers wird ein grosses Zuverlässigkeits- und Ausdauerwettfahren vom Schweizerischen Automobil-Club veranstaltet. In der zweiten Etappe soll unter anderem die Furka und der Gotthard und in der dritten Etappe der Klausen befahren werden. Das Rennen bezweckt "die Zuverlässigkeit und Ausdauer der einzelnen Marken festzustellen". Der Regierungsrat gibt diesem Zuverlässigkeitsfahren grünes Licht, jedoch "ohne Präjudiz für später".
UW, No. 28, Erstes Blatt, 13. Juli 1912; Abl UR 1912, S. 425.
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1912
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Samstag, 10. August 1912
Schauermärchen nach einem Automobilunfall
Nach einem Unfall auf der Axenstrasse zwischen einem Automobil und einem Fahrrad geht im Volke ein Schauermärchen um, dass die Autofahrer den Burschen in den See geworfen hätten, um sich seiner zu entledigen. In Wahrheit bringt der Besitzer des Automobils, ein Amerikaner, den verunfallten Burschen jedoch ins Spital von Schwyz. Dementsprechend ist dann auch der Zeitungskommentar: "Rührend hervorzuheben ist die Sorgfalt, die der Autobesitzer dem Verunfallten angedeihen liess."
UW, No. 32, Erstes Blatt, 10. Aug. 1912.
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1912
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Samstag, 21. Dezember 1912
Uri hat auch Automobile
Als in den Schweizer Zeitungen eine Statistik veröffentlicht wird, welche besagt, dass es in den Kantonen Uri und Graubünden noch keine Automobile habe, will man hierzulande diese "Rückständigkeit" gegenüber der restlichen Schweiz nicht auf sich beruhen lassen. Im "Urner Wochenblatt" kann man erfahren, wieviele Automobile sich nun tatsächlich im Kanton befinden: "He, ihr Herren, ihr habt schlecht gezählt. Wir haben auch solche Schnauferl im Land und zwar schon lange. - Das älteste Exemplar, in Altdorf sein Unwesen treibend, ist zwar wieder verschwunden, nachdem es durch seine Störrigkeit den allerstörrigsten Maulesel in Schatten gestellt und einmal sogar die Sitzflächen seines Besitzers und eines anderen Hundertkilomannes angebräuselt hatte. Ob es pensioniert ist, oder ob es Schmied Gehrig als Alteisen verkauft worden ist, ist uns unbekannt. Altdorf weist aber doch noch ein Auto auf, und zwar ein braves, das ein gemütliches Leben führt und fast gar verwöhnt ist. Flüelen hat auch eines und zwar ein sehr hoffärtiges, das sich zumeist in der Nähe von Hotels aufhält; eine Fahrt mit ihm ist der Wunsch eines jeden Urners zwischen Sisikon und Erstfeld. - Dann hat Erstfeld ihrer zwei. Eines ist ein Aristokrat, das andere ein Plebejer, der nicht nur den Herren spielen kann, sondern, im Werchtiggwand, auch schaffen muss. Es hat einen Vorgänger ersetzt, der im ganzen Land seiner Bockigkeit und Tücken wegen bekannt war. Dem kam es nicht darauf an, eine Sonntagsgesellschaft mitten auf der Landstrasse und am liebsten weit von jeder Wirtschaft hocken zu lassen, die Beine zu versperren und keinen Wank mehr zu tun. Alles Flattieren half dann nichts, es stiess nur höhnisches Gebelle aus, bloss wenn der Chauffeur noch mehr zu lärmen vermochte als es, dann setzte es sich manchmal in Gang, oft genug aber hielt es mit einem Vierfüsslervorgespann einen feierlichen Einzug in Erstfeld. Heute beglückt es anderswo einen neuen Herrn mit seinen erstaunlichen Fähigkeiten. - Die Statistik muss also revidiert werden; wir hatten und haben auch Autos in Uri und de nu weligi!"
UW, No. 51, Viertes Blatt, 21. Dezember 1912; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 44.
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1912
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Samstag, 21. Dezember 1912
Vier Autos im Kanton Uri
In der Schweizer Presse macht eine Statistik die Runde, wonach es in Uri und in Graubünden keine Autos gebe. Die Statistik erfährt in der Urner Presse jedoch eine Korrektur: In Altdorf gebe es ein braves Auto, welches ein gemütliches Leben führe, in Flüelen ein gar hoffährtiges, welches sich meistens in der Nähe von Hotels aufhalte, und in Erstfeld gar deren zwei, das eine ein Aristokrat und das andere ein Plebejer.
UW 51, 21.12.1912
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1913
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Freitag, 28. Februar 1913
Auto überfährt einen Hund
Ein Auto rast „mit unheimlicher Geschwindigkeit“ durch Altdorf. Alles muss schleunigst entfliehen, und in der Vorstadt wird ein Hund überfahren. Der Geschwindigkeitsexzess findet auch Niederschlag in der „Gotthard-Post“. Im Organ des Schweizerischen Automobilklubs wird besonders die Hartnäckigkeit der Urner an die grosse Glocke gehängt. Wenn aber unsere Schweizer Automobilisten keine Verbote kennen, dann kann der Uristier schon seine Hörner zeigen. Die Autler müssen sich dann nicht verwundern, wenn die Axen- und Gotthardstrasse, die schönsten Ziele der Fremden, diesen modernen Strassenhengsten geschlossen werden. Graubünden ist geschlossen, Uri kann noch seinem Beispiel folgen."
GP, No. 10, Erstes Blatt, 8. März 1913
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1913
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Samstag, 30. August 1913
Beschilderung der Strassen
Der Urner Regierungsrat erteilt der "Société Touristique de Numérotage des Routes" in Genf die Erlaubnis zur Anbringung von Wegweisern (und Warntafeln).
GP, No. 35, Zweites Blatt, 30. August 1913.
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1914
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Samstag, 4. April 1914
Bewilligung für Zuverlässigkeitsfahrt
Der Urner Regierungsrat erteilt dem Automobil-Club erneut die Bewilligung für eine Zuverlässigkeitsfahrt auf der Furka- und Klausenstrecke. Für diese Veranstaltung veröffentlicht die Baudirektion des Kantons Uri zur Orientierung der Bevölkerung ein grosses Inserat in den Urner Zeitungen. Für die Fahrzeiten von zwei Stunden zwischen Urnerboden und Altdorf sowie von eineinhalb Stunden zwischen Altdorf und Andermatt werden "besonders die Pferdehalter und Viehbesitzer auf die starke Inanspruchnahme der Strasse aufmerksam gemacht und ersucht, im eigenen Interesse die Strasse während den bekanntgegebenen Stunden möglichst zu meiden." Es wird besonders davor gewarnt, um diese Zeit Vieh auf die Strasse zu treiben. Anwohner der Durchfahrtsstrecken werden ersucht, der Veranstaltung grösstes Entgegenkommen zu zeigen.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 63.
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1914
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Samstag, 4. Juli 1914
Bericht über Zuverlässigkeitsfahrt in Uri
Im "Urner Wochenblatt" wird ein in der "Neuen Zürcher Zeitung" erschienener Artikel abgedruckt. Die Automobilverbände wollten auf die volkswirtschaftliche Bedeutung des modernen Autotourismus aufmerksam machen. Die Automobilisten zeigten sich als patriotische Schweizer. Man appellierte an das Nationalgefühl des Urner Volkes und versuchte, sich vom Image des "fremden Geldprotzen" zu distanzieren: "Beim Telldenkmal wurde Halt gemacht, ein prächtiger Kranz niedergelegt und das Vaterlandslied angestimmt. Ein zahlreiches Publikum wohnte dieser Huldigungsfeier bei. Nach einem Défilée vor dem Telldenkmal wurde die Fahrt nach Andermatt fortgesetzt."
UW, No. 27, Erstes Blatt, 4. Juli 1914.
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1914
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Samstag, 18. Juli 1914
Weiterfahrt nur nach Schadenersatzzahlung
Auf der Gotthardstrasse wird ein Militärpferd "durch ein unvernünftig fahrendes Automobil eines Deutschen" scheu und dadurch getötet. Die Gotthardwache sperrt die Strasse militärisch ab, und nachdem der Täter "energisch empfangen" und "1500 Franken für den toten Gaul abgeladen“, darf er ins Tessin weiterreisen.
GP, No. 29, Erstes Blatt, 18. Juli 1914.
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1914
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Samstag, 18. Juli 1914
Schadenersatz für totes Militärpferd
Die „Gotthard-Post“ berichtet, dass auf der Gotthardstrasse "durch ein unvernünftig fahrendes Automobil eines Deutschen" ein Militärpferd scheu wurde und durchbrannte. Die Gotthardwache sperrte die Strasse militärisch ab, und nachdem der Täter "energisch empfangen" und 1500 Franken für den toten Gaul abgeladen hatte, durfte er ins Tessin weiterreisen.
GP, No. 29, Erstes Blatt, 18. Juli 1914.
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1914
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Samstag, 25. Juli 1914
Fahrt des ACS über Klausen und Furka
Im Sommer erhält der Automobil-Club der Schweiz von der Urner Regierung die Erlaubnis, eine Fahrt über die Pässe Klausen und Furka durchzuführen.
UW, No. 30, 25. Juni 1914.
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1914
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Montag, 16. November 1914
Zwölf Autoschilder sollten ausreichen
Dass der Automobilverkehr in den nächsten Jahren allerdings stark zunehmen wird, dies scheint Uris Polizeikommando nicht zu erwarten. Nach den Bestimmungen des neuen Konkordates gilt es die Urner Nummernschilder anzuschaffen. Man erachtet es angesichts der sieben Urner Motorwagen für genügend, sich mit zwölf Schildern einzudecken.
Schreiben des Polizei-Kommandos an Justiz- und Polizeidirektion Uri vom 16. November 1914, in: StA UR R-720-16/1003(1)); Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 64.
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1915
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Freitag, 1. Januar 1915
Das revidierte Automobil-Konkordat tritt in Kraft
Auch in Uri treten die Bestimmungen des revidierten Konkordates über eine einheitliche "Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern" in Kraft. Das Konkordat stellt in 75 Artikeln Bestimmungen über den Motorverkehr auf, welche das Automobilfahren von einer Wagenprüfung und von einer Fahrbewilligung abhängig machen. Auch werden erste Verkehrsvorschriften, insbesondere in bezug auf die Schnelligkeit aufgestellt. Der Kanton wird befugt, für die Verkehrsbewilligungen alljährlich eine Steuer und Gebühren zu erheben. Jeder Kanton hat ferner das Recht, "den Verkehr der Motorwagen und Motorfahrräder auf gewissen Strassen ganz zu verbieten oder nur unter gewissen Bedingungen zu gestatten". Ebenfalls wird es den Konkordatskantonen überlassen, Strafbestimmungen für Übertretungen dieser Verordnung aufzustellen. Jedem Kanton werden nun Konkordatsnummern zugeteilt. Für Uri sind 100 vorgesehen. Die Urner Automobile sollten in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend fahren.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 64.
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1915
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Freitag, 1. Januar 1915
Uri tritt dem Automobilkonkordat bei
In Uri treten die Bestimmungen des revidierten Kon-kordates über eine einheitliche "Verordnung betreffend den Verkehr mit Mo-torfahrzeugen und Fahrrädern" in Kraft. Das Konkordat stellt in 75 Artikeln Bestimmungen über den Motorverkehr auf, welche das Automobilfahren von einer Wagenprüfung und von einer Fahrbewilligung abhängig machen. Auch werden erste Verkehrsvorschriften, insbesondere in bezug auf die Schnelligkeit aufgestellt. Der Kanton wird befugt, für die Verkehrsbewilligungen alljährlich eine Steuer und Gebühren zu erheben. Jeder Kanton hat ferner das Recht, "den Verkehr der Motorwagen und Motorfahrräder auf gewissen Strassen ganz zu verbieten oder nur unter gewissen Bedingungen zu gestatten". Ebenfalls wird es den Konkordatskantonen überlassen, Strafbestimmungen für Übertretungen dieser Verordnung aufzustellen. Jedem Kanton werden Konkordatsnummern zugeteilt. Für Uri sind 100 vorgesehen. Die Urner Automobile sollen in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend fahren. Dass der Automobilverkehr in den nächsten Jahren stark zunehmen würde, dies scheint zumindest Uris Polizeikommando nicht zu erwarten. Als es nämlich Ende 1914 gilt, nach den Bestimmungen des neuen Konkordates auch für die Urner Automobile Nummernschilder anzuschaffen, erachtet man es angesichts der sieben Urner Motorwagen für genügend, sich mit zwölf Schildern einzudecken.
LB UR, Band 7, S. 344; Abl UR 1914, S. 932; StA UR R-720-16/1003(1)).
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1915
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Freitag, 1. Januar 1915
Urner Automobile mit Konkordatsnummern
In Uri treten die Vorschriften des revidierten Konkordats über den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern in Kraft. Für die Urner Automobile werden die Konkordatsnummern 2601 bis 2700 reserviert. Das Polizeikommando Uri erachtet es - angesichts der sieben Urner Automobile - sich vorerst mit zwölf Schildern einzudecken.
Diss Automobil S. 64; RB UR Band 7, S. 344, 417 ff.
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1915
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Samstag, 10. Juli 1915
Bald eine fortschrittliche Lösung für den Automobilverkehr?
Im "Urner Wochenblatt" wird eine Meldung der "Neuen Zürcher Zeitung" abgedruckt. Die letztjährige Alpenfahrt des Schweizerischen Automobil-Clubs, die auch über den Klausenpass geführt habe, scheine im Lande Uri eine Wandlung hinsichtlich der Öffnung der Alpenpässe für das moderne Fahrzeug vorbereitet zu haben. Wie verlaute, sei die Möglichkeit in die Nähe gerückt, dass der Klausenpass für das Auto geöffnet werde. Vor kurzem habe der urnerische Regierungsrat eine Versuchsfahrt ausgeführt, die sich bis Linthal erstreckte. Der Verlauf sei dem Vernehmen nach so befriedigend ausgefallen, dass die Frage der Aufhebung des Autoverbotes in der nächsten Zeit eine fortschrittliche Lösung erfahren dürfte.
UW, No. 28, Erstes Blatt, 10. Juli 1915; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 72 f.
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1915
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Samstag, 21. August 1915
Probefahrt der Urner Regierung erntet Kritik
Nachdem der Urner Regierungsrat mit einem Automobil eine Probefahrt über den Klausen unternommen hat, äussert sich im „Urner Wochenblatt“ eine kritische Stimme: "Dass die hohe Regierung eine Autospazierfahrt - lies Probefahrt - nach Linthal gemacht hat, wollen wir ihr von Herzen gönnen; dass sie am Ende zum Schlusse gekommen, es sei schön gewesen und ein Auto komme ganz gut hinüber, ist begreiflich. Zu dieser Einsicht wäre auch der 'Pflegheiri' in Bürglen gekommen, hätte er die Fahrt mitmachen können. Die h. Regierung möge nun auch einmal im 'Fahrwasser' von einigen puffenden Autos den Klausen begehen. Vielleicht schlägt dann die Stimmung um." .
UW, No. 34, Erstes Blatt, 21. August 1915; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 73
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1915
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Samstag, 18. September 1915
Kreispostdirektion gibt Zusage für Versuchsfahrten am Klausen
Die Urner Regierung darf vermelden, dass die Kreispostdirektion der Urner Regierung ihre Zustimmung zu einem Versuch der Befahrung der Klausenstrasse durch Automobile unter bestimmten Bedingungen gegeben hat. Auf die Fahrtordnung der Postwagen müsse Rücksicht genommen und eine wirksame Fahrtkontrolle eingeführt werden. Bei Kreuzungen oder Überholung von Postfuhrwesen dürfe nur mit 5 km/h in der Stunde gefahren und müsse immer talwärts ausgewichen werden. Weiter seien die Automobilführer der Postverwaltung gegenüber haftbar.
Abl UR 1915, S. 577; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 73.
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1916
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Freitag, 14. April 1916
Landrat und Regierungs sind sich hinsichtlich der Strassenöffnung für das Automobil einig
In den Landratsverhandlungen wird der regierungsrätliche Antrag, die Initiative gegen die Öffnung der Alpenstrassen zu verwerfen, mit 21 gegen 7 Stimmen angenommen. Mit Einstimmigkeit wurde dem Beschluss noch der Antrag beigefügt, dass die Öffnung der Alpenstrassen für das Auto nur probeweise und mit allen Vorsichtsmassregeln erfolgen dürfe. Der Landrat begründet seine Zuständigkeit verfassungspolitisch, dass er gemäss Verfassung und Gesetz zum Erlass der Vorschriften für den Strassenverkehr zuständig sei und die bestehenden Verkehrseinschränkungen von ihm angeordnet werden. Er sieht sich deshalb "unzweifelhaft" in der Lage, zu ermessen, was daran wieder geändert werden soll. In der Botschaft an die Landsgemeinde beteuert der Landrat, dass es nicht in seiner Absicht liege, "für den Strassenverkehr Freiheiten zu gewähren, welche den Interessen des Landes und Volkes zuwiderlaufen würden und die Sicherheit des Verkehrs zu gefährden geeignet wären." Die strikte Aufrechterhaltung der Fahrverbote auf den Alpenstrassen würde ausserdem bei der rasch fortschreitenden Entwicklung des die Pferdefuhrwerke unaufhaltsam verdrängenden Motorfahrzeugverkehrs dem Lande nur zum grossen Schaden gereichen. Schliesslich wurde betont, dass die Absperrmassnahmen der Kantone um so rascher nach einer Bundesintervention rufen und die Preisgabe eines weiteren Zweiges der kantonalen Selbstständigkeit bewirken würden.
Quellen / Literatur: "Beratungsgegenstände der hohen Landsgemeinde von Uri, Sonntag 7. Mai 1916", S. 16; Abl UR Nr. 16, 20.4.1916, S. 297; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 78 f.
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1916
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Sonntag, 7. Mai 1916
Landsgemeinde entscheidet sich für Weiterführung des Automobilverbots
An der Landsgemeinde wird das Volksbegehren gegen eine Öffnung der Alpenstrasse für das Automobil angenommen. Das landrätliche Automobilverbot auf den Passstrassen blieb mit Ausnahme des Gotthard-Passes bestehen. Über eine gänzliche oder beschränkte Öffnung sämtlicher oder einzelner bis Neujahr 1916 für den Verkehr mit Motorfahrzeugen gesperrten kantonalen Strassenstrecken hat nun die hohe Landsgemeinde im Sinne eines obligatorischen Referendums zu entscheiden. "Den Herren Ärzten und Tierärzten" stehen für notwendige berufliche Dienstfahrten sämtliche kantonalen Strassenstrecken jederzeit und taxfrei für die Motorfahrzeuge offen.
"Verkehr mit Motorfahrzeugen auf gesperrten kantonalen Strassenstrecken", Landsgemeindebeschluss vom 7. Mai 1916, in: LB UR, Band 8, S. 41; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 78 f.
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1916
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Montag, 14. August 1916
Regierungsrat macht für autofahrenden Konsul keine Ausnahme
Der Regierungsrat teilt einem in der Schweiz akkreditierten ausländischen Konsul auf sein Gesuch um Befahrung der Alpenstrassen mit einem Automobil mit, "dass durch Annahme der Automobilinitiative an der Landsgemeinde 1916 Fahrten mit Motorfahrzeugen über den Klausen nur noch durch den Souverän selbst gestattet werden können und dass die Tatsache, dass der Herr Gesuchsteller ein diplomatischer Geschäftsträger sei, hieran nichts ändere."
Abl UR Nr. 24, 24.81916, S. 602.
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1917
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Samstag, 31. März 1917
Erneute Initiative zur Öffnung der Alpenstrassen
Die Urner Zeitungen berichten, dass eine Initiative zur Öffnung der Alpenstrassen für das Automobil eingereicht wird. Das Initiativbegehren hat diesmal folgenden Wortlaut: "1. Der Landsgemeindebeschluss vom 7. Mai 1916, wonach über eine gänzliche oder beschränkte Öffnung sämtlicher oder einzelner bis Neujahr 1916 für den Verkehr mit Motorfahrzeugen gesperrten kantonalen Strassenstrecken die Landsgemeinde zu entscheiden hat, sei hiemit aufgehoben und der h. Landrat beauftragt, durch geeignete Massnahmen für ausreichenden Schutz von Menschen und Vieh gegenüber dem Motorfahrzeugverkehr zu sorgen. 2. Die Strassen des Kantons seien in diesem Sinne für den Motorfahrzeugverkehr freizugeben. 3. Eventuell seien dem besagten Verkehr offenzuhalten die Klausenstrasse und die Gotthardstrasse".
GP, No. 13, Erstes Blatt, 31. März 1917; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 79.
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1917
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Mittwoch, 11. April 1917
Der Urner Landrat empfiehlt die Annahme der Auto-Initiative
Der Urner Landrat empfiehlt der Landsgemeinde die Annahme der Initiative zur Öffnung der Alpenstrassen. Der letztjährige Beschluss des Volkes über die verhängte Automobilsperre wird "mehr als eine Kundgebung für den Augenblick, denn als Schlussnahme von bleibendem Charakter" interpretiert. Der Landrat ist auch der Auffassung, dass dieser Entscheid schon innerhalb Jahresfrist einem erheblichen Teil des Landes und seiner Bevölkerung schwere Nachteile verursacht hat. In seiner Empfehlung weist der Landrat darauf hin, dass der Pferdemangel auch nach dem Kriege fortbestehen werde. Das Initiativbegehren entsprich somit seiner Ansicht nach wirklich den dringenden Bedürfnissen des Landes. Für den Fall, dass die Initiative abgelehnt worden wäre, hätte die Landsgemeinde noch über den Vorschlag abzustimmen gehabt, ob für den kantonalen Motorlastwagen die gleichen Vergünstigungen bezüglich des Befahrens der Alpenstrassen geschaffen würden wie den Herren Ärzten und Tierärzten.
Abl UR, Nr. 16, 19.4.1917, S. 335; Beratungsgegenstände der hohen Landsgemeinde von Uri, Landsgemeindezirkular für den Sonntag, den 6. Mai 1917; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 79.
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1917
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Sonntag, 6. Mai 1917
Die Initiative zur Öffnung der Alpenstrassen für das Automobil wird angenommen
Dem Automobil ergeht es dieses Jahr besser im Ring, denn die Initiative wird vom Urner Volk knapp angenommen. In der ausserkantonalen Presse wird dieser Entscheid wie folgt kommentiert: "Ein Hauptargument, das wohl am meisten eingeschlagen hat, war die Berufung auf die eidgenössische Gesetzgebung. Es entspricht mehr unserm Charakter, so wurde gesagt, selbst Vorschriften aufzustellen, um den Automobilverkehr in vernünftigen Grenzen zu halten, als uns zu weigern und dann ein Gesetz vom Bund entgegennehmen zu müssen." Gemäss einigen Beobachtern fehlt allerdings wenig, und das Begehren wäre erneut verworfen worden: "Ein kurzes, treffendes Wort zum Schluss hätte genügt, dass die Herren Initianten, die sich nun goldene Berge versprechen, zum zweiten Mal heimgeschickt worden wären. Wir wünschen ihnen keine Enttäuschungen."
Kommentar der "Basler Nachrichten" in: UW, No. 19, Erstes Blatt, 12. Mai 1917; GP, No. 23, Erstes Blatt, 9. Juni 1917; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 79.
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1917
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Freitag, 29. Juni 1917
Landrat erteilt dem Regierungsrat die Vollmacht zur Öffnung der Alpenstrassen
Der Landrat erteilt dem Regierungsrat die Vollmacht, provisorische Bestimmungen zur Öffnung der Automobilstrassen festzulegen.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 84.
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1917
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Samstag, 7. Juli 1917
Regierungsrat erlässt die Motorfahrzeugverordnung
Der Regierungsrat erlässt die "Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen im Kanton Uri". Durch die neue Verordnung wird der Automobilverkehr auf allen fahrbaren Kantonsstrassen freigegeben. Auf den restlichen Strassen des Kantons ist das Autofahren nur gestattet, wenn es der Strassenunterhaltspflichtige (Gemeinde, Korporation) erlaubt. Zur Sperrung einer Strasse bedarf es der regierungsrätlichen Bewilligung. Auf einzelnen Attinghauser und Seedorfer Reussbrücke dürfen nur leichte Motorwagen verkehren. Das Befahren aller geöffneten Strassen wird von einer Fahrbewilligung abhängig gemacht; ausgenommen hievon sind nur die Axenstrasse bis Altdorf, sowie Gemeinde- und Korporationsstrassen. Die Fahrbewilligung darf nur an solche Fahrer erteilt werden, welche die enstprechenden Konkordatserfordernisse und Ausweise besitzen. Vor allem muss für die Fahrbewilligung eine Steuer, als Beitrag an die Strassenunterhaltskosten, entrichtet werden. Damit wird der Auflage des Urner Volkes bezüglich der Öffnung der Strassen Rechnung getragen. Wer die Bestimmungen der Verordnung übertrat, hatte mit Bussen zwischen 5 und 500 Franken zu rechnen.
StAUR R-720-11/1007; LB UR, 8. Band, S. 150-156; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 84.
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1919
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Samstag, 22. März 1919
Der Landrat erlässt die revidierte Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen im Kanton Uri
Der Landrat verabschiedet auf Antrag des Regierungsrates die definitive "Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen im Kanton Uri". Diese entspricht grundsätzlich der alten, regierungsrätlichen Verordnung, sieht jedoch einige Abänderungen vor, welche der Erfahrung mit dem bisherigen Verkehr entsprechen. Weiter wurde bei den Fahrtaxen eine Vereinfachung durchgeführt.
StA UR LL 23/745, 767; LB UR, Band 8, S. 227-237.
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1919
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Samstag, 23. August 1919
Unfall auf der Axesntrasse mit tödlichem Ausgang
Die „Gotthard-Post“ berichtet von einem Unfall mit einem Gesellschaftswagen mit tödlichem Ausgang auf der Axenstrasse.
GP, No. 34, Erstes Blatt, 23. August 1919.
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1920
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Mittwoch, 28. April 1920
Landrat spricht sich gegen Sonntagsfahrverbot aus
Der Urner Landrat behandelt eine Motion des Erstfelder Ratsherren Ernst Schnurrenberger (SP). Diese zielt auf ein beschränktes Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen während der Sommermonate. In der Begründung der Motion weist Schnurrenberger darauf hin, dass gegenwärtig die meisten Kantone ein Sonntagsfahrverbot haben. Weiter müsse auf den Zustand der Strasse Rücksicht genommen werden. Ein solches Verbot solle deshalb auch im Urnerland am Platze sein. Der Regierungsrat will einem Sonntagsfahrverbot jedoch nicht zustimmen. Der Schaden für die Fremdenindustrie erachtet er für grösser als die angeführten Unannehmlichkeiten. Die Wirksamkeit des Sonntagsfahrverbotes sei nach seinen Erwägungen zudem in die Zeit vom 1. Mai bis 30. September gefallen, also in die Hauptsaison des Tourismus. Die Regierung will den Fahrern, welche in den Kanton kommen, die Freiheit einräumen, sich bis abends 18.00 Uhr, wenn die Grenzen durch die Nachbarkantone wieder geöffnet werden, im Urnerland zu bewegen. Die Abstimmung im Landrat ergibt schliesslich mit 20 gegen neun Stimmen die Ablehnung der Motion.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 131 f.
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1920
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Dienstag, 1. Juni 1920
Frau wird beim Kollegium überfahren
Unterhalb des Kollegiums wird die 71jährige Jungfrau Barbara Furger von einem Personenauto überfahren. Die Verunglückte war "übelhörig" und rannte direkt in das Automobil hinein.
GP, No. 23, Erstes Blatt, 5. Juni 1920.
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1920
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Dienstag, 1. Juni 1920
Frau von Auto überfahren
Auf der Gotthardstrasse in Altdorf wird die 70-jährige Dienstmagd Barabra Furger von Bristen von einem Urner Automobil angefahren und getötet.
UW 23, 5.6.1920
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1921
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Montag, 14. Februar 1921
Bestrebungen um die Automobilgesetzgebung zu vereinheitlichen
Mit Bundesbeschluss wird die Aufnahme eines Artikel 37 bis in die Bundesverfassung vorgesehen. In Bezug auf den Automobil- und Fahrradverkehr soll der Bund damit die Befugnis erhalten, Vorschriften über Automobile und Fahrräder zu erlassen. Den Kantonen soll aber weiter das Recht zustehen, den Automobil- und Fahrräderverkehr zu beschränken oder zu untersagen. Der Bund kann indes bestimmen, für den allgemeinen Durchgangsverkehr Strassen in vollem oder beschränktem Umfange offenzuhalten.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 127.
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1921
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Sonntag, 22. Mai 1921
Bund erhält die Kompetenz zur Automobilgesetzgebung
Das Schweizer Volk erteilt mit einem Mehr von 206'297 Ja gegen 138'876 Nein dem Bund die Kompetenz, Vorschriften über Automobile und Fahrräder aufzustellen. Auch im Kanton Uri wird diesem Gesetze mit 1'120 Ja gegen 814 Nein zugestimmt.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 128.
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1921
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Mittwoch, 1. Juni 1921
Der Landrat erlässt eine neue Motorfahrzeugverordnung
Der Urner Landrat erlässt eine neue Vollziehungsverordnung zum Konkordat betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern. Bei der Beratung bildet die Festsetzung der Strassengebühren für die Automobile das Hauptthema. Nebst technischen Bestimmungen zum Schutze der Strasse soll die Verordnung vor allem für vermehrte finanzielle Einnahmen aus dem Automobilverkehr sorgen. Die Gebühr für die Verkehrsbewilligung wird nach den Steuer-PS der Automobile berechnet. Für die Motorlastwagen ist noch eine Zuschlagsgebühr zu bezahlen. Die neuen Gebührenbestimmungen treffen vor allem die Urner Automobilisten, welche ihr Vehikel zum privaten Gebrauch benützen; sie haben für ihren Sport nun mindestens viermal mehr zu bezahlen. Massiv zur Kasse gebeten werden die auswärtigen "Gross-Personenwagen" und Motorlastwagen mit Personenbeförderung. Sie haben für jede Fahrt durch den Kanton 30 Franken zu bezahlen.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 112 f.
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1921
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Samstag, 9. Juli 1921
Andermatt fordert die Öffnung der Oberalp-Passtrasse in Graubünden
Auf Betreiben des Verkehrsvereins Andermatt macht der Urner Regierungsrat beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement die Eingabe, dass die Strassenstrecke Andermatt nach Chur auch auf der Bündner Seite dem Automobil geöffnet werde. Damit käme Andermatt in den Mittelpunkt der Automobildurchgangsstrasse Genfersee-Ostschweiz und die bisher schwer geschädigte Hotellerie dürfte nach Meinung der Initianten ein bedeutender Aufschwung in Aussicht stehen.
UW 28, 9.7.1921
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1922
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Samstag, 15. April 1922
Regierungsrat mit Trendwende beim Sonntagsfahrverbot
Die Urner Regierung ändert ihre Einstellung zu einem Sonntagsfahrverbot und bringt eine Vorlage vor den Landrat, welche die Sperrung der Axenstrasse für den Autoverkehr von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr an Sonn- und Feiertagen vom 1. Mai bis 30. September zum Schutze des Fussgängerverkehrs vorieht. Der Regierungsrat entschliesst sich für diese Vorlage, "in der Absicht, die in der freien Natur ihre Erholung suchende Bevölkerung vor Belästigung durch Staub und Kot, wie sie der Automobil- und Motorradverkehr mit sich bringt, zu schützen und wenigstens auf dieser herrlichen Strasse während des Nachmittags erträglicher zu gestalten." Die Vorlage wird jedoch vom Landrat grossmehrheitlich abgelehnt.
Auszug aus dem RR-Protokol vom 15.4.1922 (StAUR R-720-19/1000); Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 132 f.
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1922
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Donnerstag, 20. April 1922
Verkehrsverein Flüelen will Sonntagsfahrverbot.
In einer Eingabe an den Urner Regierungsrat setzt sich der Verkehrsverein Flüelen für ein Sonntagsfahrverbot von Mai bis Oktober (zwischen 12.00 und 18.00 Uhr) ein. Ziel der Initianten ist auch hier die Förderung des Tourismus. Die Reisenden sollen wenigstens am Sonntag von der Staubplage auf der Axenstrasse verschont bleiben. Unter den Hoteliers herrschen bezüglich des Sonntagsfahrverbotes je nach Region gegenteilige Ansichten.
Schreiben Verkehrsverein Flüelen an den Urner Regierungsrat vom 20. April 1922 (StA UR R-720-19/1000).
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1922
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Samstag, 18. November 1922
Durchgangsgebühren sollen abgeschafft werden
Die Urner Zeitungen orientieren die Bevölkerung ausführlich über die zu erwartenden bundesrechtlichen Bestimmungen zum neuen Automobilgesetz. In dieser Vorlage ist auch vorgesehen, die Durchgangsgebühren, welche einzelne Kantone erheben, abzuschaffen.
UW, No. 46, 18. November 1922.
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1923
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Donnerstag, 25. Januar 1923
Die Erhebung der Motorfahrzeuggebühr wird an die Eingangstür verlegt
Der Urner Landrat beschliesst, die Erhebung der Taxen von Altdorf an das Eingangstor des Kantons, an die Axenstrasse zu verlegen.
StAUR R-720-11/1015; LL 24/474, 492.
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1923
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Samstag, 7. April 1923
Hoteliers wehren sich gegen zu hohe Autotaxen
Die „Gotthard-Post“ berichtet, dass eine Interessenversammlung aus Hoteliers- und Verkehrsvereinen vom Urnersee eine Eingabe an die Urner Regierung zuhanden des Landrates gemacht hat, auf dessen etwas unüberlegten Beschluss zurückzukommen und diesen bis zur Inkraftsetzung des neuen Automobilgesetzes aufzuheben. Sisikon als neuer Taxenerhebungsstandort sei zur reinsten Automobilfalle geworden, und die Taxerhebung bedeute einen schweren Schaden für die Hotels in Altdorf und Flüelen.
GP, No. 14, Erstes Blatt, 7. April 1923
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1923
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Samstag, 14. April 1923
Autotaxen werden auf der Axenstrasse reduziert
Der Landrat leistet der Opposition gegen zu hohe Autotaxen teilweise Folge und setzt die Taxe für die Strecke Sisikon-Altdorf von fünf auf zwei Franken herab.
LB UR, Band 9, S. 143.
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1923
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Samstag, 25. August 1923
Tödlicher Unfall auf der Gotthardstrasse
Die „Gotthard-Post“ berichtet, dass ein Automobil mit sechs Personen bei einem Überholmanöver eines Motorrades über die Gotthardstrasse stürzte. Eine holländische Dame kam dabei um's Leben
GP, No. 34, Erstes Blatt, 25. August 1923.
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1924
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Mittwoch, 19. März 1924
Konferenz zur Vereinheitlichung der Fahrtaxen
Die Schweizerischen Verkehrszentrale lädt zu einer Konferenz der Regierungsvertreter der Kantone Bern, Wallis, Tessin, Uri, Glarus und Obwalden, um in der Frage der Kontrolle und Erhebung von Gebühren auf den Alpenstrassen eine Vereinfachung und Vereinheitlichung zu erzielen. Die wiederholte Kontrolle an den Kantonsgrenzen wird als Belästigung empfunden, und die ausländischen Automobiltouristen haben sich entschieden über diese "Plackerei" beschwert. Die Vertreter dieser Kantone erklären sich denn auch für eine einzige Fahrbewilligung auf den Alpenstrassen und zur Erhebung einer einheitlichen Fahrtaxe grundsätzlich bereit. Man sieht allerdings Schwierigkeiten, einen gerechten Verteilermodus betreffend den Fahrtaxen für die beteiligten Kantone zu finden. In der Urner Presse wird es sehr begrüsst, dass diese Vereinfachung im Automobil- und Reiseverkehr endlich Platz greifen soll.
GP, No. 18, 3. Mai 1924; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 117.
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1925
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Samstag, 14. Februar 1925
Fussgänger wird durch Auto tödlich verletzt
Die „Gotthard-Post“ berichtet, dass der 70jährige Michael Wipfli in Altdorf von eim Auto überfahren worden ist. Auf das Signal des Automobils reagierte der Fussgänger falsch. Jedoch stand angeblich fest, "dass der Luxuswagen in ziemlich raschem Tempo fuhr und aus diesem Grunde nicht mehr auf die andere Seite ausweichen konnte."
GP, No. 7, 14. Februar 1925.
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1925
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Samstag, 11. April 1925
Schwyz fordert Verzicht auf Durchgangsgebühren
Die „Gotthard-Post“ berichtet, dass der Regierungsrat des Kantons Schwyz an den Urner Regierungsrat ein Gesuch eingereicht hat, auf die Erhebung von besonderen Autotaxen für das Befahren der an den Kanton Schwyz grenzenden urnerischen Gemeinden und deren Umgebung zu verzichten.
GP, No. 15, 11. April 1925.
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1925
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Dienstag, 14. April 1925
Regierungsrat darf Ausnahmen bei den Automobiltaxen gewähren
Der Landrat erteilt dem Regierungsrat die Kompetenz, "für gewisse Strassenstrecken und besondere, im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse des Landes oder bestimmten Erwerbsklassen gelegene Veranstaltungen und Anlässe, wie Automobilrennen des ACS, Tell-Aufführungen, vorübergehende Vergünstigungen inbezug auf die Taxen" zu gewähren. Der Regierungsrat macht in der Folge von seiner Kompetenz Gebrauch und erlässt Motorfahrzeugen, welche Besucher der Tellspiele befördern, an den Aufführungstagen die Fahrtaxe Sisikon-Altdorf.
LRB vom 14. April 1925; LB UR, Band 9, S. 143; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 117.
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1925
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Freitag, 29. Mai 1925
Staubbekämpfungsdebatte im Urner Landrat
Im Urner Landrat findet die so genannte Staubbekämpfungsdebatte statt. Es wurde an den Regierungsrat nämlich eine Interpellation von den Landräten Clemens Dahinden, Josef Arnold und Karl Muheim (Altdorf), Franz Brugger (Erstfeld) und Heinrich Tresch (Amsteg) gerichtet. In den Diskussionen sind die Landräte allgemein der Ansicht, dass der derzeitige Zustand der Strassen nicht mehr weiter andauern könne. Der Regierung und dem Landrat bieten sich zur Linderung der Staubplage einmal die Möglichkeit, Massnahmen zur strengeren Kontrolle der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten vorzunehmen und zusätzliche zeitliche Beschränkungen des Verkehrs einzuführen. So wird im Landrat auf der einen Seite mit dem Drohfinger darauf hingewiesen, dass das Volk "einmal seinen Unwillen gegen die Staubwirbelei auslassen und den Kanton für Autos schliessen" könne. Der grösste Teil des Rates ist jedoch der Ansicht, dass man die Autos nun einmal nicht mehr aus der Welt schaffen könne. Den Verkehr im Dienste der Staubbekämpfung einzuschränken, hiesse jedoch, das Rad der Zeit zurückzudrehen und ist im Urnerland politisch nicht mehr durchführbar. Die wirksame Lösung des Staubproblems muss die Technik in Form einer verbesserten Strassenoberfläche bringen.
StAUR LL 25/145, 170, 189, 242; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 102.
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1925
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Samstag, 15. August 1925
Auto verunglückt auf der Axenstrasse
Die „Gotthatd-Post“ berichtet von einem Unfall auf der Axenstrasse, bei dem ein mit fünf Personen besetztes Automobil wegen übersetzter Geschwindigkeit in den Strassengraben fährt und ein Insasse, der Coiffeurangestellte Waser, dabei ums Leben kommt.
GP, No. 33, 15. August 1925.
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1925
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Samstag, 15. August 1925
Velofahrer wird bei Unfall mit Auto schwer verletzt
Die „Gotthard-Post“ berichtet von einem Automobilunfall in Flüelen, bei ein Velofahrer so stark verletzt, dass "an seinem Aufkommen gezweifelt" werden muss.
GP, No. 33, 15. August 1925
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1925
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Samstag, 31. Oktober 1925
Autotransport durch den Gotthard
Die bisher nur an Sonn- und Feiertagen auf der Strecke Göschenen-Airolo und umgekehrt zugelassene beschleunigte und vereinfachte Abfertigung der Automobile mit Gepäckschein kann nurmehr auch an Werktagen stattfinden.
UW 44, 31.10.1925
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1926
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Samstag, 27. März 1926
Die Forderung nach mehr Geld für die Staubbekämpfung
In der "Gotthard-Post" wird der Gedanke aufgegriffen, durch ein Volksbegehren die Kantonsregierung zu verpflichten, 15 bis 20 Prozent aus den Einnahmen der Strassentaxen für die Staubbekämpfung zu verwenden.
GP, No. 13, 27. März 1926.
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1926
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Samstag, 29. Mai 1926
Delegierten- und Generalversammlung des Schweizerischen Automobil-Clubs in Altdorf
In Altdorf findet die Delegierten- und Generalversammlung des Schweizerischen Automobil-Clubs stat. Bei dieser Gelegenheit kann in den Urner Zeitungen auch auf die aus Sicht der Automobilisten erfreuliche Entwicklung des Automobilismus hingewiesen werden: "Der Automobilismus hat in den letzten Jahren auch in der Schweiz, dem klassischen Lande der Touristik und des Verkehrs, einen gewaltigen Aufschwung genommen und ist zu einem bedeutenden Faktor im Wirtschaftsleben unseres Landes geworden. Das Auto ist heute nicht mehr das rasche und bequeme Verkehrsmittel des begüterten Menschen allein, es ist heute das schnelle Transportmittel der Geschäftswelt und in nicht allzuferner Zukunft wird auch der Arbeiter nach dem Beispiele unserer grossen Schwesterrepublik über dem Ozean im Kleinauto zur Arbeit fahren."
GP, No. 22, 29. Mai 1926.
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1926
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Mittwoch, 14. Juli 1926
Benützung der Seelisbergerstrasse wird taxpflichtig
Nachdem die Seelisbergerstrasse von Emmetten ausgebaut und für den Automobilverkehr freigegeben wurde, wird das Strassenstück auf der Urner Seite mit einer Taxe belegt. Diese beträgt für Hin- und Rückfahrt 2 Franken für Personenwagen; 5 Franken für Gesellschaftswagen und Lastwagen bis 2 Tonnen. Für Fahrzeuge über 2 Tonnen bleibt die Strasse gesperrt.
LB UR, Band 9, S. 164.
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1927
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Samstag, 26. Februar 1927
Nachbarkantone Schwyz und Glarus wollen Durchgangsgebühren aufheben
Die Kantone Nidwalden und Glarus gelangen an den Regierungsrat mit dem Gesuch, die Durchgangsgebühren auf der Strecke Seelisberg-Emmetten und Linthal-Klausenpasshöhe aufzuheben, beziehungsweise zu reduzieren. In diesen beiden Fällen beträgt das Urner Teilstück nur einen Bruchteil der ganzen Strassenstrecke, und die von Uri erhobene Taxe erscheint im Verhältnis zu den Nachbarkantonen als zu hoch. Der Regierungsrat muss die Gesuche jedoch "mangels Kompetenz“ ablehnen.
Schreiben Regierungsrat von Nidwalden an Regierungsrat von Uri vom 26. Februar 1927 (StA UR R-720-16/1003/2).
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1927
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Sonntag, 15. Mai 1927
Das neue Automobil- und Fahrradgesetz wird abgelehnt
In der eidgenössichen Volksabstimmung wird das Automobil- und Fahrradgesetz bei einer für damalige Verhältnisse schwachen Stimmbeteiligung von nicht einmal 60 Prozent mit einem starken Mehr von 112'000 Stimmen abgelehnt. Der Kanton Uri verwirft die Vorlage mit einem wuchtigen Mehr von 2'822 Nein zu 576 Ja-Stimmen verworfen.Die Alpenstrassenkantone Graubünden, Tessin und Wallis sowie Uris Nachbar am Klausen, der Kanton Glarus nahmen hingegen die Vorlage an. Der erste Versuch eines eidgenössischen Verkehrsgesetzes ist somit gescheitert.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 128
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1927
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Samstag, 9. Juli 1927
Schweres Automobilunglück mit drei Toten in den Schöllenen
Die „Gotthard-Post“ berichtet von einem schweren Automobilunglück in den Schöllenen, welches drei Todesopfer fordert. Ein Wagen, mit acht Personen besetzt, stürzt über die Strassenböschung. In dem Zeitungsbericht weist man darauf hin, dass die Verunglückten nicht unvernünftige Raser waren, sondern es sich "um achtbare, wohlangesehene Gewerbs- und Handwerksleute aus Engelberg" handelte.
GP, No. 28, 9. Juli 1927.
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1927
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Samstag, 17. September 1927
Leserbrief fordert Sonntagsfahrverbot
In Leserbriefen wird die Anregung gemacht, ein Sonntagsfahrverbot zu erlassen: "Gewiss soll dem Auto der Platz, den es im heutigen Verkehrswesen einnimmt, nicht abgesprochen werden; aber auch dem Fussgänger soll die Möglichkeit zur gefahrlosen Begehung der öffentlichen Strassen doch heute auch noch gesichert sein und ist sicher nicht zuviel mit 5 Stunden in der Woche verlangt."
UW, No. 38, 17. September 1927.
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1928
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Car alpins haben ausgedient
Die offenen Car alpins werden durch Allwetterfahrzeuge ersetzt.
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1928
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Sonntag, 5. Februar 1928
Urner Regierung stimmt dem Wegfall der Durchgangsgebühren nur mit Vorbehalt zu
Nachdem die Urner Regierung dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement auf Anfrage den Bescheid erteilt hat, dass er nur unter gewissen Voraussetzungen zum Verzicht auf diese Gebühren bereit sei, erhält die Urner Regierung die Mitteilung, dass die Erhebung der Gebühren unter allen Umständen als bundesrechtswidrig anzusehen und vom Bundesrate ex officio beanstandet werde. Dem Kanton komme dafür der Benzinzollanteil zu, bei dessen Berechnung die für den Kanton Uri sprechenden Billigkeitsgründe berücksichtigt würden. Der Regierungsrat unterlässt es nicht, dem Departement sein Befremden über seine imperative Erklärung auszusprechen, unter Hinweis auf die nachteiligen Folgen der Aufhebung der Durchgangsgebühren für die kantonalen Finanzen. Es erfolgt hierauf „eine beruhigende, den Kanton des besondern Wohlwollens versichernde Antwort."
RschB UR, 1928/29, S. 43 f.; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 170.
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1928
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Mittwoch, 14. März 1928
Die Benzinzoll-Vorlage im Parlament
Der Urner Nationalrat Josef Werner Lusser hält in der Nationalratssitzung anlässlich der Benzinzoll-Vorlage wiederum eine Rede zugunsten des Kantons Uri. Er führt an, dass der urnerische Fiskus leider auch zu denjenigen gehöre, die wenig oder nichts hätten, und diesem wolle nun die Vorlage auch noch vier Fünftel seiner jetzigen Einnahmen von 250'000 Franken aus dem Autoverkehr wegnehmen und ihm nur einen Fünftel, in Form einer Benzinzollzuteilung von höchstens 50'000 Franken, zukommen lassen. Die Vorlage stelle somit für den Kanton Uri einen Aderlass von 200'000 Franken dar. Mit dem Verbot der Durchgangsgebühren würden nach den Angaben Lussers dem Kanton der sechste Teil seiner jetzigen Totaleinnahmen weggenommen, und das Urnervolk würde dadurch in die beinahe unmögliche Lage versetzt, für diesen Ausfall selbst aufzukommen.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 125.
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1928
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Freitag, 21. September 1928
Die Durchgangsgebühren für das Auto kommen in Wegfall
Mit Bundesbeschluss betreffend die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Kantone für die Automobilstrassen kommen die Durchgangsgebühren in der ganzen Schweiz in Wegfall. Die Regierung des Kantons Uri will sich diesem Beschluss jedoch nur beugen, wenn der Bergkanton vom Bund für die weggefallenen Einnahmen finanziell einigermassen gleichmässig entschädigt wird.
Bundesbeschluss betreffend die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Kantone für die Automobilstrassen vom 21. September 1928; Artikel 4 in: AS 1929, S. 2; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 170.
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1928
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Freitag, 28. Dezember 1928
Der Wegfall der Durchgangsgebühren verursacht ein Loch in der Staatskasse
Nach dem Wegfall der Durchfahrtsgebühren, muss dem Landrat für 1929 wiederum ein Budget mit einem Defizit von rund 200'000 Franken vorgelegt werden. Die Stimmung gegenüber dem Bund steht in diesen Verhandlungen nicht zum besten. Ein Teil der Landräte vertritt die Ansicht, zufolge des Verlustes der Durchgangsgebühren, die Ausgaben im Strassenbauwesen zu beschneiden. Nach den Worten von Finanzdirektor Isidor Meyer läuft man jedoch Gefahr, dass man mit einer solchen Radikalkur den "lätzen Finger" verbinden würde.
Die landrätliche Prüfungskommission schlägt dann gleichfalls beim Strassenunterhalt schematische Kürzungen von 25'000 Franken vor. Teilweise wird im Rat sogar wieder die Sperrung der Strassen für die Automobile vorgeschlagen. Für viele Urner ist es ein unumstössliches Prinzip, dass die Automobilisten oder dann wenigstens der Bund den Strassenunterhalt zu berappen hätten.
Die Mehrheit des Rates ist jedoch der Ansicht, dass das Auto ein Vehikel darstelle, welches nicht mehr aus der Welt zu schaffen sei und dass die "Autler" in den Kanton kommen würden, ob die Strassen vernachlässigt wären oder nicht. Dem Bund stünde ja zudem noch die Möglichkeit zu, zusätzlich zur ordentlichen Zuteilungsquote Ausgleichszuschläge zu erteilen. Man wolle, bis die Situation über den Benzinzoll ganz abgeklärt sei, dem Bunde zeigen, dass man auch in Zukunft gewillt sei, die Strassen so gut zu unterhalten wie bisher. Mit 23 gegen 18 Stimmen wird an der Vorlage festgehalten und die Anträge der Prüfungskommission auf Herabsetzung des Strassenunterhaltsbudgets gestrichen.
UW, No. 1, 5. Januar 1929; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 170 f.
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1929
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Donnerstag, 21. Februar 1929
Landrat stimmt dem Wegfall der Durchgangsgebühren zu
Auf Zusicherung des Bundesrates um angemessene Entschädigung erklärt der Urner Landrat den Bezug der Durchgangsgebühren formell als dahingefallen.
StAUR LL 25/435-437; RschB UR, 1928/29, S. 44; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 170.
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1929
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Freitag, 22. Februar 1929
Neue Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen
Der Urner Landrat erlässt die neue "Vollziehungsverordnung zum Konkordat betr. den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern". Mit dieser Verordnung wird der Schlusstrich unter das viel diskutierte Kapitel der Erhebung von kantonalen Durchgangsgebühren gesetzt.
StAUR LL 25/435-437, 462; LB UR, Band 9, S. 419-442; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 127.
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1929
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Freitag, 22. Februar 1929
Herabsetzung der Fahrzeuggebühr für Einheimische
Nach dem Wegfall der Durchgangsgebühren nimmt der Urner Landrat Stellung zur neuen Vollziehungsverordnung zum Konkordat betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern. Am meisten Zündstoff liefert dabei die neue Gebührenordnung, welche nach Aufhebung der Durchgangsgebühren nur mehr auf die einheimischen Automobilisten Anwendung finden soll. Die vom Regierungsrat festgelegten Fahrtaxen sollen nach dem Kommissionsantrag herabgesetzt werden. Dies gibt in den Verhandlungen zu grossen Diskussionen Anlass, vor allem deshalb, weil Uri im Vergleich mit anderen Kantonen die billigsten Taxen aufweist. Obwohl der Regierungsrat an die Ratsherren appelliert, die persönlichen Interessen vor den allgemeinen zurückzusetzen, wird dem Kommissionsantrag auf Senkung der Taxe zugestimmt.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 180.
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1929
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Freitag, 29. März 1929
Schlechte Meldungen über Verteilung des Benzinzolls
In den Urner Zeitungen erscheinen die Zahlen für die erste Verteilung des Benzinzolles an die Kantone. Der den Kantonen zugewiesene Viertel der Jahre 1925 bis Ende 1928 beträgt zirka 20 Millionen Franken. Uri ziert nach dieser Berechnung den Schluss der Tabelle. Auffallend ist auch, dass die in Artikel 30 BV verankerten Passkantone im letzten Drittel zu finden sind. Die Verteilung wird in der Urner Presse deshalb auch dementsprechend kommentiert: "Der dreifache Schluss, den die finanzschwachen, insbesondere die Gebirgskantone daraus ziehen müssen, ist: 1. Die reichen Industriekantone, die grosse Mittel für den Strassenbau zur Verfügung haben, beziehen den Löwenanteil. 2. Die finanzschwachen Gebirgskantone, welche die Mittel nicht aufbringen, ihre verhältnismässig grossen Strassennetze dem modernen Verkehr anzupassen, bekommen einige Brosamen. 3. Wie reimt sich das zur viel gepriesenen 'Bundeshilfe für die Gebirgskantone und die Gebirgsbevölkerung'?"
"Gebirgskantone und der Benzinzoll", in: UW, No. 13, 29. März 1929.
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1929
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Sonntag, 12. Mai 1929
Strassenverkehrsinitiative wird abgelehnt
Ohne grosse Diskussionen wird im Kanton Uri und in der Schweiz die Strassenverkehrsinitiative mit einem Mehr von 2'525 Nein gegenüber 894 Ja abgelehnt. Die Strassenverkehrsinitiative lancierte einen Angriff auf die kantonale Strassenhoheit. In der Strassenverkehrspolitik war man im Urnerland, nach der Enttäuschung über die Benzinzollverteilung, anscheinend auch im Volk gegen eidgenössische Regelungen immer noch misstrauisch.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 173.
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1929
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Samstag, 21. September 1929
Ferienkind wird von Auto angefahren
Das «Urner Wochenblatt» berichte, dass in Altdorf ein Ferienkind von einem Auto angefahren worden ist. Der Zeitungskommentar weist die Schuld der Strasse zu: "Man kann nicht genug warnen, recht vorsichtig zu sein an so schlimmer Stelle, wie der obgenannten. Die Schuld traf nicht den Autofahrer _ und wer will einem Kinde, besonders einem fremden, die Schuld beimessen? Die Enge der Strasse erträgt den heutigen Verkehr nicht mehr!"
UW, No. 38, 21. September 1929.
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1930
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Samstag, 15. Februar 1930
Drei Knaben rennen in Lastwagen
In Erstfeld rennen drei Knaben in einen Lastwagen. Ein Elfjähriger erliegt dabei seinen Verletzungen. Im Zeitungsbericht im "Urner Wochenblatt" wird dem einheimischen Fahrer keine Schuld zuerteilt, jedoch wiederum an die Aufmerksamkeit der Jugend appelliert.
UW, No. 7, 15. Februar 1930
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1931
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Freitag, 29. Mai 1931
Regierung will Austritt aus dem Automobilkonkordat
Der Landrat hat auf den Antrag des Regierungsrates einzugehen, diesen zu bevollmächtigen, dem Bundesrat den Rücktritt vom Konkordat vom 7. April 1914 und vom interkantonalen Reglement vom 7. März 1922 betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern zu erklären. Es wird anerkannt, dass das bundesgerichtliche Urteil Recht schaffe und man sich demselben unterziehen müsse, "auch wenn man über die Richtigkeit einiger darin enthaltener Behauptungen berechtigte Zweifel hegen" durfte. Im Landrat ist man grösstenteils der Meinung, dass es sich beim Austritt aus dem Konkordat nicht um "einen unfreundlichen Akt" handle, sondern um ein "dringendes Bedürfnis", dass der Rat für Uris besondere Alpenstrassen auch spezielle Vorschriften erlassen dürfe. Für den Kanton Uri bleibt also nichts anderes übrig, als die Lösung im Austritt aus dem Konkordat zu suchen. Bei 37 anwesenden Landräten stimmen 31 für den Austritt aus dem Konkordat und 6 dagegen.
StAUR LL 25/653, 660, 663-665; R-720-11/1019; "Konkordat betr. Verkehr mit Motofahrzeugen u. Fahrrädern", in: UW, No. 25, 20. Juni 1931.
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1931
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Montag, 29. Juni 1931
Der Landrat widerruft den Austritt aus dem Automobilkonkordat
Da das Eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement der Urner Regierung bereits einige Konzessionen für Fahrten mit 27plätzigen Fahrzeugen auf urnerischen Bergstrassen erteilt hat, kommt der Landrat auf seinen Beschluss von Ende Mai nochmals zurück. Mit offenbarer Mehrheit stimmt der Rat der Wiedererwägung zu und entschied sich, beim Konkordat zu verbleiben. Als Bergstrassen werden sämtliche Strassen des Kantons mit Ausnahme der Strecke Sisikon-Amsteg festgelegt. Angesichts der fortgeschrittenen Touristensaison und der Konzessionserteilung des Post- und Eisenbahndepartements stimmt man der Zwischenlösung zu und verzichtet darauf, die Verordnung auf alle Fahrzeuge anzuwenden, "damit man sich von der Hotellerie und der Fremdenindustrie nicht die grössten Vorwürfe gefallen lassen musste."
«Der Urner Landrat", in: UW, No. 27, 4. Juli 1931.
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1931
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Samstag, 15. August 1931
Knabe stirbt bei einem Autounfall
Die «Gotthard-Post» berichtet, dass in Silenen ein siebenjähriger Knabe von einem Automobil tödlich verletzt wird. Da das Kind hat einen Milchkessel über den Kopf gestülpt, konnte deshalb die Warnsignale nicht hören und rannte direkt in das Automobil.
GP, No. 33, Erstes Blatt, 15. August 1931.
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1932
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Sonntag, 28. August 1932
Verkehrsunfall mit drei Todesopfern
Bei einer unübersichtlichen Kurve der Flüelerstrasse prallt ein Altdorfer Taxi mit überhöhter Geschwindigkeit gegen ein korrekt entgegenkommendes Motorrad. Das junge Ehepaar auf dem Motorrad sowie ein jugendlicher Insasse des Taxis finden dabei den Tod.
UW, No. 36, 3. September 1932.
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1933
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Donnerstag, 9. März 1933
Nachtfahrverbot soll bestehen bleiben
In den Landratsverhandlungen wird über die kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Motorfahrzeug und Fahrradverkehr debattiert. Stein des Anstosses bildet auch hier die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeiten durch die eidgenössische Gesetzgebung. Im Landrat erwächst dieser Bestimmung eine grosse Opposition. Der Rat ist grösstenteils der Ansicht, dass für die Gebirgskantone die Vorschriften über die Geschwindigkeitslimiten hätten belassen werden sollen. Die unbegrenzten Geschwindigkeiten würden auch vom Volk als unangenehm empfunden. Der Landrat will sich darüber nicht mehr länger aufhalten. Am Nachtfahrverbot für Motorräder und Motorlastwagen will die Urner Regierung festhalten. Die Bundesrechtswidrigkeit scheint eine Probe wert, da der Kanton Bern das Nachtfahrverbot auch wieder in seine Verordnung aufgenommen hatte.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 206.
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1933
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Donnerstag, 9. März 1933
Nachtfahrverbot soll bestehen bleiben
In den Landratsverhandlungen wird über die kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Motorfahrzeug und Fahrradverkehr debattiert. Stein des Anstosses bildet auch hier die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeiten durch die eidgenössische Gesetzgebung. Im Landrat erwächst dieser Bestimmung eine grosse Opposition. Der Rat ist grösstenteils der Ansicht, dass für die Gebirgskantone die Vorschriften über die Geschwindigkeitslimiten hätten belassen werden sollen. Die unbegrenzten Geschwindigkeiten würden auch vom Volk als unangenehm empfunden. Der Landrat will sich darüber nicht mehr länger aufhalten. Am Nachtfahrverbot für Motorräder und Motorlastwagen will die Urner Regierung festhalten. Die Bundesrechtswidrigkeit scheint eine Probe wert, da der Kanton Bern das Nachtfahrverbot auch wieder in seine Verordnung aufgenommen hatte.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 206.
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1933
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Freitag, 24. März 1933
Hotelier kontra Gemeinde
Nachdem die Einwohnergemeindeversammlung von Seelisberg gegen dien Beschluss des Landrates, die Seelisbergerstrasse für den Verkehr von schweren Automobilen zu öffnen, wegen der befürchteten Konkurrenz zur Treib-Seelisberg-Bahn Einsprache erhoben hat, gelangt der Hotelierverein von Seelisberg ebenfalls mit einem Schreiben an den Landrat. Die Gewerbekreise wollen in Seelisberg kein Schonreservat und fordern die Aufrechterhaltung des Beschlusses, damit der Fremdenverkehr im Dorfe aufleben und bei einem grossen Reisepublikum, welches nur im Auto reist, bekannt würde. Weiter wird argumentiert, dass sich die Transportkosten und damit der Wareneinkauf für alle Gewerbetreibenden von Seelisberg verbilligen würden.
Schreiben Hotelier-Verein Seelisberg an den h. Landrat des Kantons Uri vom 24. März 1933" (StA UR R-720-19/1000); Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 233.
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1934
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Dienstag, 8. Mai 1934
Der Klausen an einem Tag geöffnet
Während auf den übrigen Alpenpässen noch hohe Schneemassen lagern, kann der Klausenpass an einem Tag mit sechs Arbeitern geöffnet werden.
RschB UR 1934/1935, S. 92.
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1935
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Sonntag, 23. Juni 1935
Bristenstrasse wird für den Autoverkehr freigegeben
Nach der Eröffnung einer Autopost-Linie zwischen Amsteg und Bristen wird die Strasse auch für den übrigen Autoverkehr freigegeben.
Literatur: Aschwanden Felix, «Düä Bääbä» – Das Maderanertal, Altdorf 2006, S. 29.
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1937
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Samstag, 27. März 1937
Neuartige Schneeräumungsmaschine im Einsatz
Die Urner Zeitungen berichten, dass im Frühjahr eine neue Schneeräumungsmaschine ausprobiert wurde, deren Konstruktion aus rotierenden Schleudern und Schnecken bestand. Diese Maschine konnte mühelos Schneemengen bis zu zwei Meter Höhe räumen.
GP, No. 24, 27. März 1937.
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1938
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Sonntag, 15. Mai 1938
Urner Volk sagt Ja zur Sustenstrasse und Verbindungsstrasse nach Bauen
Das Urner Volk stimmt der Vorlage für einen Kredit von 1'000'000 Franken zum Bau der neuen Sustenstrasse und der Verbindungsstrasse Seedorf-Bauen mit einer Mehrheit von 94 Prozent zu. Sämtliche 20 Urner Gemeinden sagen Ja zur Vorlage. Der Bund kommt dem Kanton Uri finanziell grosszügig entgegen. Das "BundesGeschenk" soll also nicht verweigert werden. Es wurde in der Abstimmungspropaganda vorgerechnet, dass jährlich 400 bis 500 Arbeiter Beschäftigung finden können. Von der Strasse soll auch die ganze Volkswirtschaft profitieren. Weiter wird das strategische Element angesichts der politisch unsicheren Lage nochmals in den Vordergrund gerückt.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 218.
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1938
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Mittwoch, 5. Oktober 1938
Erneuter Vorschlag für einen Gotthard-Strassentunnel
Im „Urner Wochenblatt“ wird über ein Projekt Hosch berichtet. Sein geplanter Tunnel soll eine Fahrbreite von 6,4 Metern haben, und die Baukosten werden auf 48 Millionen Franken berechnet. Technisch sieht er bei der Erstellung eines Verkehrstunnels keine grossen Schwierigkeiten; lediglich die Belüftung soll ein neues Problem bringen. Die beständige Lufterneuerung wird als von grösster Bedeutung erachtet. Um dieser wichtigen Frage gerecht werden zu können, sieht man damals die Errichtung von Belüftungsschächten vor, durch die mittels Ventilatoren die verbrauchte Luft aus und die frische eingeblasen werden soll. Statt der Schächte will sich dieses Projekt des bestehenden Bahntunnels als Frischluftkanal bedienen. Dank dem geplanten Vortrieb von Querstollen aus dem Eisenbahntunnel heraus sah Hosch die Eröffnung schon in 2 1/4 Jahren. Seinem Projekt steht jedoch nicht so sehr die Technik, "aber die gewaltige Macht unserer Bahnen entgegen". Der Eisenbahnbetrieb könnte nach seinen Plänen während zwei Jahren nur einspurig vor sich gehen.
„Gotthard-Autotunnel", in: UW, No. 79, 5. Oktober 1938; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 222.
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1939
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Freitag, 8. September 1939
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Durch Bundesratsbeschluss wird der Verkehr mit Motorfahrzeugen an Sonn- und allgemeinen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr verboten. Nicht verboten sind der Motorfahrzeugverkehr der Armee, der Transportanstalten, die unaufschiebbaren Dienstfahrten der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe, der Medizinalpersonen und Krankenanstalten für Notfälle sowie die Lebensmitteltransporte und Taxameterfahrten im Lokalrayon.
Bundesratsbeschluss über die Einschränkung des Motorfahrzeugverkehrs an Sonn- und Feiertagen vom 8. September 1939 (AS 1939, S. 925).
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1939
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Sonntag, 10. September 1939
Erster autofreier Sonntag
Der gemäss Bundesratsbeschluss erste "autofreie" Sonntag ist gemäss Zeitungsberichten "so recht ein Tag der Sohlengänger, die da einmal ausziehen konnten, ohne sieben Augen haben zu müssen".
GP, Nr. 37, 16. September 1939.
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1939
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Samstag, 14. Oktober 1939
Die Kriegszeiten propagieren wirtschaftliches Fahren
Der Technische Dienst des ACS veröffentlicht in den Urner Zeitungen die Ergebnisse einer Testfahrt über 1600 Kilometern mit verschiedenen Prüfwagen. Das Ergebnis lautet, dass die Einhaltung einer Geschwindigkeit von 110 km/h fünf- bis achtmal so teuer sei wie die Einhaltung eines Durchschnittstempos von 40 km/h.
GP, No. 41, 14. Oktober 1939.
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1939
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Mittwoch, 15. November 1939
Sonntagsfahrverbot wird wieder aufgehoben
Mit Bundesratsbeschluss ist das im September erlassene Sonntagsfahrverbot wieder aufgehoben.
Bundesratsbeschluss vom 3.11.1939, in: AS 1939, S. 1317.
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1940
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Samstag, 2. März 1940
In der Presse wird der Bau der „Linksufrigen“ gefordert
Nach dem Felssturz am Axen und dem einmonatigen Unterbruch der Strasse, wird der Bau der „Linksufrigen“ in den Kriegsjahren auch aus strategisch-militärischen Gründen gefordert: "... da der Kanton Uri in gefährlichster Kriegszeit mit seinen Kriegsbetrieben und den grossen kriegswirtschaftlichen Lagerräumen von der Umwelt abgeschnitten und zeitweise sogar die Bahnverbindung unterbrochen war, seien die Behörden einzuladen, statt der beschlossenen Sackgasse von Seedorf nach Isleten-Bauen, die für einen gesicherten Betrieb notwendige linksufrige Vierwaldstätterseestrasse so rasch wie möglich zu erstellen."
UW, Nr. 17, 2. März 1940.
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1940
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Donnerstag, 7. März 1940
Axenstrasse wieder offen
Nachdem eine aus Eisenträgern bestehende Notbrücke erstellt worden ist, kann die Axenstrasse nach einmonatigem Unterbruch wieder geöffnet werden.
GP, No. 10, 9. März 1940.
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1940
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Donnerstag, 15. August 1940
Für gewerbsmässigen Autotransport ist eine Bewilligung erforderlich
Der Bundesbeschluss über den Transport von Personen und Sachen mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen (Autotransportordnung = ATO) tritt in Kraft. Dessen Bestimmungen finden Anwendung auf Personen, welche gewerbsmässig auf öffentlichen Strassen mit Motorfahrzeugen und Anhängern Personen oder Sachen befördern. Hiezu bedarf es einer Bewilligung. Von den Vorschriften ausgenommen sind der Werkverkehr und die nicht gewerbsmässige Personenbeförderung. Mittels der ATO kann der Bundesrat allgemeine Grundsätze über die im gewerbsmässigen Verkehr anzuwendenden Tarife aufstellen. Vor allem ist die Erteilung der Transportbewilligung von einer Bedürfnisklausel abhängig. Dabei sind die Verkehrsbedürfnisse der betreffenden Landesgegend und die durch andere Strassentransportunternehmer sowie öffentliche Transportanstalten (SBB, PTT) gebotenen Beförderungsmöglichkeiten angemessen zu berücksichtigen. Arbeits- und Ruhezeit im Transportgewerbe werden ebenfalls der Bundesgesetzgebung unterstellt.
Bundesbeschluss vom 30. September 1938, in: AS 1940, S. 1299 ff.
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1940
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Mittwoch, 2. Oktober 1940
Auto mit Ersatztreibstoffen über den Klausen
In Uri verkehren 127 benzinbetriebene und zwölf mit Ersatztreibstoff betriebene Motorfahrzeuge. Die Klausenfahrt eines Chevrolets, der ohne Benzin betrieben wird, erregt deshalb einiges Aufsehen. Der Tank ist mit Alkohol und Wasser gefüllt. Im Kofferraum des Wagens sind drei Flaschen Acetylen-Dissousgas, von denen jede ein Gewicht von 55 bis 60 Kilogramm hat, untergebracht. Nach dem Bericht in den Urner Zeitungen wurden alle Motorfahrzeuge, welche dem Klausenpass zusteuerten, überholt. Diese Resultate sollen beweisen, dass an ein _ nach diesem System ausgerüstetes _ Automobil jede Anforderung gestellt werden kann.
UW, Nr. 74, 2. Oktober 1940.
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1948
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Dienstag, 1. Juni 1948
Öffnung des Sustens Anfang Juni
Die vorzeitige Öffnung der Sustenstrasse, wie sie seitens der Berner und Urner Hoteliers für den durchgehenden Autoverkehr, verlangt wurde, kann zwar bewerkstelligt werden. Nach Mitte Juni aber setzt ein Wetterumsturz ein mit starken Schneefällen und Verwehungen, die jeden Autoverkehr verunmöglichen. Täglich gehen Lawinen nieder, die das bereits montierte Geländer niederreissen und die Einschnitte wieder auffüllen, so dass der endgültige Verkehr erst am 13. Juli einsetzen kann.
RSchB UR 1948/49, S. 78.
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1949
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Freitag, 15. April 1949
Gotthard-Pass auf Ostern offen
Der Winter 1949 war im Urner Oberland sehr schneearm. Die Gotthardpassstrasse kann somit auf Ostern geöffnet werden. Die durch Schneewasser durchweichte Strassenfahrbahn wird bei dem sofort stark einsetzenden Autoverkehr stark in Anspruch genommen.
RSchB UR 1948/49, S. 78.
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1952
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Samstag, 14. Juni 1952
Schweres Unglück an der Furka
Bei einem Autounfall auf der Furkastrasse oberhalb von Realp verlieren fünf junge Leute ihr Leben.
UW 55, 16.6.1952
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1953
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Samstag, 24. Oktober 1953
Vorschlag zum Bau eines Gotthard-Strassentunnels
In den Urner Zeitungen wird ein Projekt für den Bau eines Strassentunnels durch den Gotthard vorgestellt. Der Basler Architekt Paul Hosch geht dabei von einer Linienführung parallel zum Eisenbahntunnel aus. Sein Vorschlag der Parallelführung soll die Verwirklichung erleichtern, grosse Kostenersparnisse sowie die Einsparung der halben Bauzeit bringen. Als schwierigstes technisches Problem betrachtet er die Entlüftung. In dem Bericht wird dargelegt, dass der Gehalt von einem Volumenpromill des Kohlenoxyds (CO) schon nach einstündiger Einatmung eine halbtätige Arbeitsunfähigkeit hervorrufe. Von weiteren gesundheitlichen Schäden ist noch nicht die Rede. Die Lösung glaubt Paul Hosch in dem natürlichen Fahrtwind des Bahntunnels zu finden. Während der Bauzeit soll der Eisenbahntunnel auf einem Geleise zugunsten des Baus des Autotunnels gesperrt werden. Zur Finanzierung wird die Erhebung einer Durchgangsgebühr vorgeschlagen. Betreffend Verkehrsfrewuenzen geht die Studie von folgenden Vorstellungen aus: "Ein Autotunnel durch das Gebirge ist kein Verkehrstunnel einer Millionenstadt. Die Frequenz wird sehr unterschiedlich sowohl in den Jahreszeiten als auch während der Tageszeiten sein. Unter Zugrundelegung einer maximalen Stundenleistung von 240 Wagen (d.h. alle 30 Sekunden ein Wagen in jeder Richtung) ergibt sich die theoretische Zahl von über zwei Millionen im Jahr. Damit ist selbstverständlich niemals zu rechnen."
UW, Nr. 82, 24. Oktober 1953; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 264 f.
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1953
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Montag, 28. Dezember 1953
Der Winter hält die Passtrassen schneefrei
Alle fünf Passstrassen waren bis heute schneefrei und für Motofarhzeuge befahrbar.
RSchB 1954/55, S. 73.
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1954
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Samstag, 13. Februar 1954
Vereinigung Pro Gotthard will Gotthard-Strassentunnel
In den Urner Zeitungen stellt die Vereinigung „Pro Gotthard" ein Projekt für ein 9,8 Kilometer langen Gotthard-Strassentunnel zwischen Hospental und Motto Bartola auf 1500 Meter Höhe vor, für welchen Kosten von 45 Millionen Franken veranschlagt worden sind.
GP, Nr. 6, 13. Februar 1954
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1954
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Samstag, 20. März 1954
Bedenken für eine Autofahrt in einem langen Gotthardtunnel
In den Diskussionen um einen Gotthard-Stressentunnel werden nicht nur technische Schwierigkeiten oder finanzielle Bedenken angeführt. In der langen Autofahrt durch einen Tunnel, werden auch Probleme für den Autofahrer gesehen. In dem Sinne äussert sich der Korrespondetn der „Gotthard-Post“: "Im zweiten, dritten Kilometer verliert er vollkommen das Geborgenheitsgefühl, auch bei bester Lüftung wird's ihm zu eng, ist er nicht ganz herz- und nervensicher, wird's ihm im sechsten, siebenten Kilometer schwindlig. Er hat das Gefühl, er stehe still und das Ausgangsloch, das er von weitem sieht, schiesse ihm entgegen. Das ist überhaupt der Grund, der es sehr fraglich erscheinen lässt, ob lange Strassentunnels nicht eher abschreckend als anziehend wirken werden." Dieser "Fuchsgang im Gotthard-Obergefäss" wuird vom Korrespondenten der "Gotthard-Post" deshalb als "hundertprozentiges Fehlunternehmen" prophezeit.
Korrespondentenbericht, GP, Nr. 11, 20. März 1954.
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1958
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Sonntag, 6. Juli 1958
Schweizer Volk stimmt dem Bau der Nationalstrassen zu
Mit einer eindeutigen und Eindrücklichen Zustimmung nimmt das Schweizer und Urner Volk die Strassenbauvorlage für den Bau von Nationalstrassen an. Mit 514'880 Ja gegen lediglich 90'528 Nein (85 Prozent) stimmt das Schweizer Schweizer Volk der Vorlage zu. Die Urner stehen da nicht nach: 3'237 Ja (80,3 Prozent) gegen 794 Nein! Der Kommentar des "Urner Wochenblattes" lautet: "Den Spaten in die Hand!"
UW, Nr. 53, 9. Juli 1958.
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1960
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Donnerstag, 4. Februar 1960
Tödlicher Unfall in der Fedier-Kurve bei der Tellsplatte
In der Fedier-Kurve bei der Tellsplatte kollidieren ein Berna-Lastwagen mit Anhänger und ein Personenwagen mit Zürcher Kontrollschildern. Der 53-jährige Peugeot-Fahrer zieht sich dabi tödliche Verletzungen zu.
StAUR G-300-12/80--3 (1,19).
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1960
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Samstag, 20. August 1960
VW-Fahrer verunglückt tödlich
Um 16 Uhr fährt vor dem Kollegium ein deutscher VW-Fahrer von hinten in einen einheimischen Velofahrer und rammt anschliessend einen Kalendaber. Der Fahrer, ein 55-jähriger Schreiner aus Bonn findet dabei den Tod. Die beiden Mitinsassen sowie der Velofahrer werden leicht verletzt.
StAUR G-300-12/80-1 (9).
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1961
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Sonntag, 5. März 1961
Schweizer Volk lehnt Benzinzoll-Vorlage ab
Der Vorlage über den Zollzuschlag auf Treibstoffe zur Finanzierung der Nationalstrassen (Benzinzoll) stimmt die Urner Bevölkerung mit 3'909 gegen 1'756 Nein zu. Gesamtschweizerisch wurde hingegen die Vorlage mit 432'992 Ja gegen 495'866 Nein und von 12 Ständen verworfen. Die Stimmbeteiligung beträgt 62,18 Prozent (UR: 69 Prozent). Die Gegner der Vorlage vertraten die Ansicht, dass das Geld für den Strassenbau bereits vorhanden war, und dass der Bundesrat _ welcher den Bau der Nationalstrassen von der Annahme der Vorlage abhängig machte _ nichts zu drohen, sondern den Willen des Volkes auszuführen habe. Die Befürworter schrieben die Worte "Fortschritt und Sicherheit" auf ihre Fahnen und wiesen vor allem darauf hin, dass man keine Subventionskürzung riskieren sollte.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 267 f.
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1961
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Donnerstag, 8. Juni 1961
Selbstkollision mit tödlichem Ausgang
In Silenen kollidiert um 15 Uhr ein deutscher, 43-jähriger Automobilist aus Heilbronn mit der südlichen Hausecke des Gasthauses Tell. Er zieht sich dabei tödliche Verletzungen zu.
StAUR G-300-12/80-3 (2,2).
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1962
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Montag, 11. Juni 1962
Tödlicher Unfall auf der Axenstrasse
In der «Fedierkurve» auf der Axenstrasse kollidiert ein in Richtung Brunnen fahrender Vespafahrer auf der nassen Fahrbahn mit einem Urner Personenwagen Der in Bern wohnhafte 23-jährige Italiener wird dabei tödlich, seine Mitfahrerin sowie die Lenkerin des Studebakers werden schwer verletzt.
StAUR G-300-12/80-3 (3,5).
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1962
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Mittwoch, 15. August 1962
Tödlicher Verkehrsunfall
Auf der Gotthardstrasse in Wassen, bei der «Hundsschipfe», gerät ein 22-jähriger deutscher Autolenker aus Sigmaringen (D) mit seinem VW über die Strasse und stürzt rund 150 Meter ins Tobel der Meienreuss. Der Verletzte wird mit einem Urner Personenwagen abtransportiert. Auf der Fahrt ins Kantonsspital stirbt der Verunfallte. Er wird in der Totenkapelle in Wassen aufgebahrt.
StAUR G-300-12/80-3 (3,8). (Foto VW Meienreuss)
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1962
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Samstag, 8. September 1962
Französisches Geschwisterpaar verunglückt beim Gotthardmätteli
Ein französisches Geschwisterpaar, 28- und 21-jährig, aus Strassburg verunglückt beim Gotthardmätteli tödlich Der Fahrer ist sofort tot, seine Schwester stirbt zwei Tage später im Kantonsspital Uri in Altdorf.
StAUR G-300-12/80-3 (3,11).
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1963
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Dienstag, 2. Juli 1963
Steinschlag fordert Todesopfer auf der Axenstrasse¨
Ein deutscher Personenwagen wird auf der Axenstrasse zwischen Sisikon und Flüelen beim «Zingelegg» von einem Steinschlag getroffen. Der 43-jährige Fahrer erliegt im Kantonsspital Uri seinen schweren Verletzungen.
StAUR G-300-12/80-3 (14,10).
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1963
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Donnerstag, 4. Juli 1963
Schwerer Verkehrsunfall in Gurtnellen
In der Rechtsbiegung bei der Fellibrücke fährt ein DKW mit Tessiner Kontrollschildern in ein entgegenkommendes Auto. Es kommt auch noch zu einem Auffahrunfall. Die Beifahrerin, die 35-jährige Ehefrau des Lenkers aus Novazzano kommt dabei ums Leben.
StAUR G-300-12/80-3 (14,12).
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1963
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Freitag, 16. August 1963
Tödlicher Verkehrsunfall auf der Gotthard-Passstrasse
Auf der Fahrt vom Gotthardpass nach Hospental verliert ein 37-jähriger Arzt aus Dänemark die Kontrolle über seinen Volvo Amazon und stürzt von der Strasse in das Geröllfeld des Schwarzbaches ab. Dabei findet der Fahrer den Tod.
StAUR G-300-12/80-3 (14,9).
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1963
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Dienstag, 29. Oktober 1963
Tödlicher Unfall auf der Attinghauserstrasse
Bei einem Verkehrsunfall auf der Attinghauserstrasse (Kurve Höhe Steinmatt) wird ein 59-jähriger Motorradfahrer tödlich verletzt. Nach einem Überholmanöver verblieb er auf der linken Strassenseite und kollidiert frontal mit einem entgegenkommenden Personenwagen.
StAUR G-300-12/80-3 (14,11).
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1964
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Dienstag, 3. März 1964
Tödlicher Verkehrsunfall in Silenen
In Silenen fährt ein Personenwagen von Amsteg herkommend mit rund 70 km/h auf der Gotthardstrasse. Bei der Einmündung des Fussweges der Liegenschaft Hot rennt dem Auto ein achtjähriger Schüler in die Seitentüre. Das Pflegkind stirbt am folgenden Tag im Kantonsspital Uri.
StAUR G-300-12/80-3 (5,11).
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1964
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Samstag, 13. Juni 1964
Tödlicher Verkehrsunfall in Urigen
In der Nacht kommt der Hotelier des Posthotels Urigen auf der Heimfahrt von der Klausenstrasse ab und stürzt mit dem Mercedes den Abhang hinunter. Der 70-jährige zieht sich dabei tödliche Verletzungen zu.
StAUR G-300-12/80-3 (5,12).
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1964
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Dienstag, 7. Juli 1964
Bundesrat entscheidet sich für Tunnelvariante Göschenen-Airolo
Der Bundesrat schliesst sich dem Entscheid der Expertenkommission an. Die Studiengruppe Gotthardtunnel hat in ihrem Schlussbericht die Tunnelvariante Göschenen-Airolo vor.geschlagen. In den Zeitungskommentaren gibt man zwar einhellig der Freude Ausdruck, dass die Nationalstrasse durch das Urnerland zu liegen kommt, doch zeigte man sich über die tieferliegende Variante immer noch nicht überall begeistert.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 270.
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1964
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Montag, 24. August 1964
Tödlicher Verkehrsunfall in Erstfeld
Morgens um 5 Uhr kommt es in Erstfeld zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Der 22-jährige Lenker aus Villnachern (AG), vermutlich kurz eingenickt, fährt ungebremst in die Hausfassade des Gasthauses Krone. Beim Aufprall wird er tödlich, seine Mitfahrerin schwer verletzt.
StAUR G-300-12/80-3 (5,8).
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1964
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Samstag, 31. Oktober 1964
Stimmungsumschwung bei der Umfahrung von Altdorf?
"Gebt uns unsere Urner Dörfer wieder!" steht auf der Frontseite der "Gotthard-Post". Der Verkehr soll gebändigt werden, damit es sich in Altdorf wieder leben liess: "Behörden und Einwohner von Altdorf sind sich einig, dass mit der Umfahrung von Altdorf nicht mehr 12 bis 15 Jahre zugewartet werden darf. Der Zustand im Sommer ist unhaltbar geworden. Man sucht einen Ausweg aus dem 'Dilemma'. Das Problem muss und wird gelöst werden. Das Kuckucksei, der Verkehr, hat uns unsere Dörfer gestohlen. Wir haben es lange Zeit kaum bemerkt. Ja, wir haben ihn sogar lang gehätschelt und gepflegt; nun droht uns dieser 'Kuckuck' aus unserem eigenen Nest zu werfen. Jedes Jahr ist er grösser geworden. Und er ist uns gehörig über den Kopf gewachsen. Unsere einst so idyllischen und ruhigen Urner Dörfer gleichen im Sommer einer lärmenden Budenstadt. Lärm, Gestank und Staub bedrohen ernstlich die Gesundheit. Vielerorts kann die Strasse kaum mehr überschritten werden. Alte Leute und Kinder sind oft sogar in Lebensgefahr. Der Verkehr selbst kann nicht flüssig abgewickelt werden. Gäste, die etwas rasten möchten, werden in der Kolonne weitergeschoben.“
GP Nr. 44, 31. Oktober 1964
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1966
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Sonntag, 3. Juli 1966
Verkehrsunfall mit drei Toten auf der Axenstrasse
Auf der Axenstrasse zwischen Axenfluh und Tellsplatte durchschlägt vor Mitternacht ein Personenwagen mit Luzerner Kontrollschildern das Strassengeländer und stürzt in den Urnersee ab. Dabei werden die drei Insassen, alle zwischen 18- und 22 Jahre alt, getötet. Das Wrack des Autos wurde fünf Tage später aus dem See gehoben.
StAUR G-300-12/80-3 (9,14).
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1966
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Montag, 3. Oktober 1966
Tödlicher Unfall auf der Gotthardpassstrasse
Bei der Fahrt vom Gotthardpass gerät am frühen Abend ein Personenwagen mit Berner Kontrollschildern bei der «Uristierkurve» über die Strasse und stürzt ab. Der Lenker des Saab, ein 54-jähriger Wirt aus Burgdorf wird dabei tödlich, das mitfahrende Ehepaar schwer verletzt.
StAUR G-300-12/80-3 (9,13).
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1968
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Donnerstag, 14. November 1968
69 Jahre alte Frau bei Verkehrsunfall getötet
Auf der Adlergartenstrasse in Schattdorf wird eine 69 Jahre alte Frau von einem Personenwagen angefahren und dabei tödlich verletzt.
UW 16.11.1968
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1970
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Dienstag, 5. Mai 1970
Anfang der Bauarbeiten am Gotthard-Strassentunnel
Der Tag der offiziellen und feierlichen Eröffnung der Bauarbeiten am Gotthard-Strassentunnel wird in der Urner Presse als Freudentag gepriesen. Der Sonderzug, welcher die Ehrengäste an die bereits eingerichteten und beflaggten Baustellen in Göschenen und Airolo bringt, ist zur Feier des Tages geschmückt. Bundesrat Hans-Peter Tschudi würdigt in seiner Festrede die internationale Bedeutung des bevorstehenden Werkes und weist auf Uris durch die Natur und Geschichte bedingte Verpflichtung "der Öffnung und Sicherung des Alpenübergangs an dieser zentralen Stelle" hin.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 272.
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1971
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Freitag, 8. Januar 1971
Moped-Fahrer tödlich verletzt
Am Freitagabend wird auf der Rynächtstrasse in Schattdorf ein 55-jähriger Mopedfahrer durch einen Personenwagen getötet. Der Verunglückte befand sich stehend auf dem Fahrradstreifen und wurde bei Nebel und vereister Fahrbahn von dem stark rechts fahrenden Auto erfasst.
Vaterland Nr. 7, 11.1.1971
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1971
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Donnerstag, 1. Juli 1971
Erstes Autobahnteilstück wird in Uri eröffnet
Zwischen Amsteg und Meitschligen können die ersten 3,8 Kilometer Autobahn im Urnerland eröffnet werden. Das "Urner Wochenblatt" berichtet euphorisch, dass die Fahrt über das erste Urner Autobahnstück sich zu einer Triumphfahrt gestaltete "Und keiner konnte seine Bewunderung verbergen, als man über die gigantische 65 Meter hohe Intschireussbrücke fuhr, zumal sich die Reusslandschaft in einer faszinierenden Schönheit bot." Das Teilstück der N2 führt den Transitverkehr am Dorf Gurtnellen vorbei. Der vielfach geforderte Halbanschluss wurde nicht erstellt. Trotzdem werden die Feierlichkeiten aus Gurtneller Sicht laut Zeitungsbericht nur dadurch überschattet, dass der Ehrentrunk vom Bahnhof Gurtnellen nach Meitschligen verlegt wird. Mit der Eröffnung dieses Teilstückes kommen im Kanton Uri erstmals Autobahnvorschriften zur Anwendung.
UW 51, 3.7.1971; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 272.
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1973
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Mittwoch, 1. August 1973
Provisorische Umfahrungsstrasse von Altdorf wird eröffnet
Die provisorische Umfahrungsstrasse von Altdorf als Teilstück der Nationalstrasse N2 wird eröffnet.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 273.
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1974
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Samstag, 27. Juli 1974
???
???
UW 59, 31.7.1974; 60, 3.8.1974
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1974
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Samstag, 27. Juli 1974
Italienische Familie stürzt mit Auto in den Urnersee
Die seit vielen Jahren im französischen Pont-à-Mousson lebende italienische Familie Buttignol fährt gegen 3.00 Uhr morgens auf der Axenstrasse in Richtung Süden. Die italienische Familie ist unterwegs in ihre Heimat, um dort an der Beerdigung von Familienangehörigen teilzunehmen. Kurz vor dem nördlichen Eingang des grossen Axentunnels, in der scharfen Linkskurve beim «Spinnenloch», verliert der 24-jährige Fahrer Gabriel Buttignol die Herrschaft über sein Fahrzeug. Das Auto mit den vier Familienmitgliedern gerät zuerst aufs Trottoir, durchbricht danach das Strassengeländer und stürzt schliesslich rund 80 Meter im freien Fall in den Urnersee. Eine Insassin wird aus dem Auto geschleudert und kann tot geborgen werden, während die übrigen Insassen mit dem Fahrzeug im See versinken. Das Unglücksfahrzeug kann in einer Tiefe von 135 Metern geortet und das Wrack mit den drei Insassen vier Tage später geborgen werden.
UW 60, 31.7.2019, S. 4.
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1975
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Donnerstag, 31. Juli 1975
Abschnitt Meitschligen-Wassen der N2 wird eröffnet
Das Autobahnteilstück Meitschligen-Wassen wird eröffnet.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 273.
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1976
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Freitag, 26. März 1976
Durschlag des Sicherheitsstollens beim Gotthard-Strassentunnel
Im Berg zwischen Göschenen und Airolo erfolgt der Durchschlag im Sicherheitsstollen des zukünftigen Gotthard-Strassentunnels.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 272.
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1976
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Dienstag, 1. Juni 1976
Auto mit zwei Insassen stürzt in den Urnersee
Auf der Axenstrasse durchschlägt ein Auto das Strassengeländer und stürzt in den Urnersee. Die beiden Insassen, eine Frau und ein Mann, finden dabei den Tod. Nach zwei Tagen wird das falsche Autowrack aus dem See gehievt, nicht der gesuchte Fiat 128, sondern ein Opel Kapitän, Jahrgang 1948.
UW 55, 17.7.1976
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1976
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Freitag, 23. Juli 1976
Seelisbergtunnel wird durchschlagen
Zwischen Bauen und Beckenried wird der Seelisbergtunnel durchschlagen.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 272.
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1979
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Donnerstag, 5. Juli 1979
Abschnitt Erstfeld-Amsteg wird eröffnet
Wesentlich kühler geht die Eröffnung des Autobahn-Teilstücks Erstfeld-Amsteg vor sich. Die "Gotthard-Post" berichtet: "Anstelle des üblichen Bandzerschneidens mit Würdigung des ersten passierenden Automobilisten waren es lediglich einige Angestellte des kantonalen Bauamtes, welche besenbewaffnet, die letzten 'Ungereimtheiten' aus dem Wege wischten und die vorhandenen Abschrankungen zur Seite schoben (...) Just unter dem Täfelchen 'Mörder der Heimat', welches ein erboster Landbesitzer der 'Landstrasse' gewidmet hat.“ Zwei weitere Urner Dörfer, Erstfeld und Silenen, werden vom gewohnten Durchgangsverkehr entlastet. Die Zeitungsberichte weisen auf den alten Zwiespalt im Echo der Bevölkerung bezüglich dieser verkehrsberuhigenden Massnahmen hin.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 273.
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1980
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Freitag, 5. September 1980
Der Gotthard-Strassentunnel wird eröffnet und dem Verkehr übergeben
Gleichzeitig mit dem Autobahn-Abschnitt Wassen-Göschenen wird auch der zweispurige Gotthard-Strassenttunnel feierlich eröffnet. Die Dörfer Wassen und Göschenen werden damit umfahren. Beim Bau des Gotthard-Strassentunnels haben 19 Arbeiter durch Unglücksfälle ihr Leben verloren.
Bei der Eröffnung des Gotthardtunnels macht sich auch eine kleinere Protestgruppe bemerkbar. Der Korrespondentenbericht in der "Gotthard-Post" hat für solche Aktionen jedoch kein Verständnis: "Auf der Autorampenbrücke verfolgten viele Zuschauer den festlichen Akt, unter ihnen - von den Gästen kaum bemerkt - ein Grüppchen einer 'Aktion Uri - Land am Beton', das mit einem Land fressenden Monstrum gegen die - ihrer Ansicht nach - falsche Verkehrspolitik und das geopferte Kulturland demonstrierte. Hinter den Akteuren stand der Verkehrs-Klub der Schweiz, offensichtlich assistiert von Gesinnungsgenossen aus dem Zürichbiet, stand doch dieses Ungeheuer vordem schon im Knonaueramt. Treffend der Kommentar eines Göscheners, der die Demos mit den Worten 'Geht zurück nach Zürich, wo ihr herkommt, euch brauchen wir nicht!' unmissverständlich aufgefordert haben soll."
GP, Nr. 37, 13. September 1980; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 274 f.
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1980
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Freitag, 12. Dezember 1980
Der Seelisbergtunnel wird eröffnet
Am 12.12. um 12.12 Uhr wird der Seelisbergtunnel eröffnet. Uri erhält eine linksufrige Strassenverbindung zur Aussenwelt und kann in weniger als 30 Minuten auf der Nationalstrasse durchfahren werden. Der Seelisbergtunnel eröffnet dem Kanton Uri ganz neue Perspektiven. Seelisberg und mit ihm der Kanton Nidwalden sind jetzt in 15minütiger Fahrt durch den Tunnel zu erreichen. Es erweitertesich das Freizeit- und Arbeitsangebot für beide Regionen.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 276.
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1981
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Dienstag, 27. Januar 1981
6-jähriges Mädchen tödlich verunglückt
Beim Restaurant „Brückli“ in Schattdorf wird ein 6-jähriges Mädchen auf dem Fussgängerstreifen von einem Auto erfasst. Es erliegt später im Kantonsspital Luzern seinen Verletzungen.
UW 31.1.1981
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1982
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Freitag, 24. September 1982
Eröffnung des Autobahnanschlusses Göschenen
Der Autobahnanschluss Göschenen wird eingeweiht und seiner Bestimmung übergeben. Mit der Höhenstaffelung der 13 nebeneinander verlaufenden Fahrspuren wurde erreicht, dass "nur" knapp über 100 Meter Grund in Querrichtung zu Tal und Autobahnachse beansprucht wurden. Durch einen landschaftspflegerischen Begleitplan soll versucht werden, das sehr massiv wirkende Brückenobjekt in die alpine Landschaft einzufügen.
GP, Nr. 38, 25.09.1982.
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1993
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Sonntag, 1. Januar 1933
Das neue Strassenverkehrsgesetz tritt in Kraft
In der ganzen Schweiz tritt das Bundesgesetz über den Motorfahrzeug und Fahrradverkehr mit der zugehörigen eidgenössischen Vollziehungsverordnung in Kraft. Mit dieser neuen Regelung werden ausdrücklich die ihr zuwiderlaufenden kantonalen Bestimmungen sowie das bisher geltende Automobilkonkordat ausser Kraft gesetzt. Die eidgenössiche Regelung macht zwar dem kantonalen Gesetzeswirrwarr ein Ende. Die Verkehrsbestimmungen werden allgemeiner. Das neue Gesetz legt die zulässigen Geschwindigkeiten zudem nicht mehr zahlenmässig fest.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 206.
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1993
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Freitag, 1. Januar 1993
Die schweizerische Gesetzgebung zum Motorfahrzuegverkehr tritt in Kraft
Das Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr vom 15. März 1932 und die dazugehörige Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 tritt in Kraft. Das Referendum gegen die Gesetzesvorlage ist diesmal vom Volke nicht mehr ergriffen worden.
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 184.
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1997
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Mittwoch, 17. September 1997
Car brennt im Gotthard-Strassentunnel
Grosses Glück für 47 niederländische Fahrgäste: Ihr Car brennt im Gotthard-Strassentunnel vollständig aus. Glücklicherweise können sie sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.
UW 74/20.9.1997
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1998
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Sonntag, 15. März 1998
Selbstunfall mit tödlichem Ausgang
Ein 20jähriger Urner Fahrzeuglenker verunglückt mit seinem Auto auf der Kantonsstrasse zwischen Schattdorf und Erstfeld bei einem Selbstunfall tödlich.
UW 20, 18.3.1998
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1998
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Freitag, 22. Mai 1998
Drei Tote bei Verkehrsunfall auf der A2
Drei Insassen eiens Autos aus Frankreich kommen bei einem Verkehrsunfall auf der A2 in Gurtnellen ums Leben. Der Chauffeur eines Tanklastwagens, der den Unfall verursacht, wird schwerverletzt.
UW 39, 23.5.1998
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1998
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Samstag, 24. Oktober 1998
Tödlicher Unfall im Gotthard-Strassentunnel
Bei einem Unfall im Gotthard-Strassentunnel kommt ein 52-jähriger Italiener ums Leben. Er gerät mit seinem Wagen auf die linke Fahrspur und prallt mit zwei korrekt entgegenkommenden Lastwagen zusammen.
UW 84, 28.10.1998
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1999
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Sonntag, 1. August 1999
Eine Person bei Verkehrsunfall in Göschenen getötet
Bei einem schweren Verkehrsunfall nördlich des Teufelsstein wird eine Person getötet und drei schwer verletzt.
UW 60, 4.8.1999
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1999
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Mittwoch, 6. Oktober 1999
Fahrzeugabsturz auf der Sustenpassstrasse fordert ein Todesopfer
Ein Auto mit deutschen Kontrollschildern kommt von der Sustenpassstrasse ab und stürzt in die Tiefe. Der 25-jährige Fahrzeuglenker findet dabei den Tod.
UW 79, 9.10.1999
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2000
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Montag, 14. Februar 2000
Tödlicher Verkehrsunfall auf der Axenstrasse
Bei einer Kolission mit einem Sattelschlepper verunglückt ein Urner Personenwagenlenker auf der Axenstrasse tödlich.
UW 13, 16.2.2000
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2009
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Samstag, 31. Januar 2009
In letzter Minute aus dem See gerettet
Ein 67-jähriger Urner fährt beim Bootshafen in Sisikon rückwärts. Bei diesem Manöver stürzt sein Fahrzweug über die rund 1,5 Meter hohe Ufermauer in den Urnersee. Dem Fahrzeuglenker gelingt es nicht, sich zu befreien. Einer unbeteiligten Person gelingt es, den Lenker zu befreien, bevor das Fahrzeug auf den Seegrund sinkt.
UW 9, 4.2.2009
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2010
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Sonntag, 17. Oktober 2010
Zwei Tote nach Unfall auf Raststätte
Bei einem tragischen Unfall auf der Gotthardraststätte in Erstfeld werden zwei deutsche Touristen getötet. Nach dem Aussteigen aus ihrem Car wird das ältere Ehepaar von einem rückwärts fahrenden Personenwagen mit urnern Kontrollschildern erfasst und zu Boden geschleudert.
UW 82, 20.10.2010
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2011
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Samstag, 5. Februar 2011
Der Raser wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt
Der Raser, der auf der Strasse zwischen Bauen und Seedorf im Juni 2008 einen Verkehrsunfall verursacht hat, wird vom Landgericht Uri zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss er eine Busse von 300 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von 8'749 Franken übernehmen. Das Gericht bleibt damit nur wenig unter dem Strafantrag des Staatsanwaltes, der eine Busse von 800 Franken gefordert hatte.
UW 12, 12.2.2011
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2011
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Samstag, 16. Juli 2011
Weiterverfolgung der Variante zur Schächenspange
Die Schächenspange bleibt im rGVK. Das entscheidet die Regierung. Eine nur annähernd verkehrs- und siedlungsplanerisch ebenbürtige Alternative gäbe es nicht. Die West-Ost-Verbindung – die sogenannte Schächenspange vom Kreisel Wysshus (Attinghausen) dem Schächen entlang bis nach Hartolfingen (Bürglen) – ist nach Ansicht der Regierung das zentrale Element, um die Dorfzentren sowie die Siedlungsgebiete von Altdorf und Schattdorf vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Klar ist für den Regierungsrat auch: Die Schächenspange muss von Attinghausen bis Hartolfingen gebaut werden. Allein der Bau des Teilstückes Wysshus bis zur Schächenbrücke reiche nicht aus. Sonst müssten «umfangreiche Massnahmen auf der Gotthardstrasse zwischen Schächenbrücke und Kollegikreisel» ergriffen werden, um auf diesem Abschnitt den Kollaps zu verhindern. Das hätte wiederum Einschränkungen für den Langsamverkehr (Velo, Fussgänger) und das lokale Gewerbe zur Folge. Die Schächenspange soll deshalb über die Gotthardstrasse weiter in die Klausenstrasse bei Bürglen geführt werden. Noch offen sind die Fragen zur genauen Linienführung in diesem Bereich. Deshalb wird dieser Abschnitt im Richtplan nur als «Zwischenergebnis» aufgenommen.
Eine Absage erteilt die Regierung in ihrem Bericht möglichen Varianten zur West-Ost-Verbindung wie der Nutzung der Altdorfer Bahnhofstrasse oder einer Querung der Schächenmatte. Diese Verbindungen seien «nicht siedlungsverträglich» und «bringen keine Entlastung». Keine Lösung sei auch der in der Vernehmlassung ins Spiel gebrachte Umfahrungstunnel östlich von Altdorf. Das Fazit der Regierung dazu: viel zu teuer und zu wenig wirksam. Es entstehe dadurch kein Nutzen für Schattdorf.
Auch die vom Gemeinderat Bürglen geforderte Erhöhung der Belastbarkeit der Gotthardachse sei keine Lösung. Sie würde die Lebensqualität im zentralen Siedlungsgebiet verschlechtern statt verbessern und zusätzliche Nachteile für Velos und Fussgänger bringen» Der Verkehr in den Dorfzentren lasse sich auch nicht mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen reduzieren. Damit würde nur «ein grosser Teil des Verkehrs auf die Quartierstrassen verdrängt». Zudem seien solche Massnahmen – etwa ein Lastwagenverbot – gar nicht möglich, «weil solche auf den Hauptstrassen des Bundes untersagt sind», betont die Regierung.
Als nächsten Schritt will die Regierung nun die genaue Linienführung der Schächenspange erarbeiten. Als weiteres Element der West-Ost-Verbindung will die Regierung nun beim Bundesamt für Strassen (Astra) einen Halbanschluss an die Autobahn beim Kreisel Wysshus beantragen.
UW 55, 16.7.2011
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2012
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Montag, 20. August 2012
Tödlicher Unfall - Fahrzeug stürzt am Furka ab
Eine Autofahrt über den Furkapass endet für einen 71-jährigen Schweizer tödlich. Gemeinsam mit seiner 74-jährigen Schwester stürzt er am Montagmorgen kurz vor 10.00 Uhr mit seinem Fahrzeug auf der Höhe des Restaurants Tiefenbach über den linksseitigen Parkplatz einen Abhang hinab. Nach rund 200 Metern wird die Frau aus dem Personenwagen geschleudert. Die Frau wird verletzt und mit der Rega in ein auswärtiges Spital geflogen. Der Personenwagen stürzt zusammen mit dem Mann anschliessend rund 500 Meter weiter hinab. Der 71-Jährige kann nur noch tot geborgen werden. Wer das Fahrzeug lenkte und weshalb es zum Fahrzeugabsturz kam, ist unklar.
UW 65, 22.8.2012
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2012
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Mittwoch, 5. September 2012
Gotthard-Strassentunnel: Regierung erntet Kritik
Der Landrat befasst sich mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels befasst. Die Regierung stand dabei in der Kritik. Im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung des Gotthard-Strassentunnels hat sich der Bundesrat Ende Juni für den Bau einer zweiten Röhre ausgesprochen. Gegen diesen Entscheid setzt sich der Urner Regierungsrat zur Wehr. Damit der Gotthard auch während der Sanierung passierbar ist, fordert die Regierung für diese Zeit den Betrieb von zwei Rollenden Landstrassen (RoLa): eine lange für den Gütertransport von Grenze zu Grenze und eine kurze für den Binnenverkehr. Den Bau eines Terminals in Uri schliesst die Regierung aber aus. Sie bevorzugt dafür Standorte ausserhalb des Kantons, etwa in Rotkreuz oder im Talkessel von Schwyz. Diese Haltung der Regierung wurde am Mittwoch im Urner Landrat heftig diskutiert. Unmittelbarer Anlass für die Diskussion war die Beantwortung von zwei Interpellationen zum Thema Sanierung des Gotthardtunnels. Die eine Interpellation hatte Toni Moser (SP, Bürglen) eingereicht die andere Vinzenz Arnold (SVP, Schattdorf). «Im Urner Talboden haben wir bereits die Autobahn, die Eisenbahn, die Kantonsstrasse, Starkstromleitungen und die Reuss», meinte Vinzenz Arnold. «Wir können diesem Talboden nicht noch mehr Belastungen aufbürden.» Vinzenz Arnold sprach sich daher sowohl gegen eine kurze als gegen auch eine lange RoLa aus. Der zweite Interpellant, Toni Moser, sprach – aus anderen Gründen – von einem «Scherbenhaufen». Mit der Aussage, Uri werde kein Land für den Bau eines Terminals hergeben, habe die Regierung einen verhandlungsstrategischen Fehler gemacht, so Toni Moser. «Die Regierung suchte zu stark den innerkantonalen Beifall und vergass darüber, dass sie auch noch Partner ennet der Kantonsgrenze braucht.» Auch der Kanton Zug habe ein Problem mit schrumpfendem Kulturland. Baudirektor Markus Züst beharrte vor dem Landrat auf der Haltung der Regierung: «Wir werden auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen.» Für den Bau von Terminals gebe es geeignete Standorte ausserhalb von Uri. «Wir müssen den Bundesrat mit rechtlichen Mitteln zwingen, diese zu suchen», sagte Markus Züst. «Es darf nicht sein, dass Uri alle Lasten allein trägt.»
UW 69, 5.9.2012
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2012
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Freitag, 21. September 2012
Hospental - Urner Fussgänger tödlich verletzt
Auf der Furkastrasse in Hospental wird am Abend im Bereich Grubenbach ein 77-jähriger Fussgänger von einem in Richtung Realp fahrenden Personenwagen mit ausländischen Kontrollschildern frontal erfasst und tödlich verletzt. Trotz sofortiger Ersthilfe und unter Einsatz des Notfallarztes und des Rettungsteams des aufgebotenen Regahelikopters verstirbt der 77-jährige Urner noch auf der Unfallstelle.
UW 74, 22.9.2012
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2012
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Dienstag, 13. November 2012
Urner sind Autofans
Während in der Schweiz - und besonders in den grossen Städten - ein Trend weg vom Auto und hin zum öffentlichen Verkehr festzustellen ist, setzten viele Urnerinnen und Urner weiterhin auf das Auto. Gemäss einer Studie des Bundes gehören die urner nämich zu den mobilsten Schweizern. Sie legen pro Tag eine durchschnittliche Distanz von 41 Kilometern zurück.
NUZ 13.11.2012, S. 1.
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2012
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Sonntag, 25. November 2012
Carunfall auf der Autobahn fordert ein Todesopfer
Auf der Nationalstrasse A2 in der Gemeinde Schattdorf verunglückt ein mit zwei Chauffeuren elf Passagieren besetzter Reisecar. Bei dem Unfall findet der Chauffeur den Tod. Im verunfallten Car befinden sich Mitglieder der Marcus-Miller-Band aus den USA. Am 24. November hat der weltbekannte Jazzmusiker und zweifache Grammy-Gewinner mit seiner Band in Monte Carlo rin Konzert gegeben. Der Unfall ereignet sich auf dem Weg nach Holland, wo weitere Konzert auf dem Programm standen.
UW 93, 28.11.2012
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2012
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Donnerstag, 13. Dezember 2012
Sechs Verletzte nach Massenkarambolage
Auf der A2 ereignet sich am Abend nördlich der Gotthardraststätte auf der A2 eine Massenkarambolage. Neun Fahrzeuge, darunter zwei LKWs sind in den Unfall verwickelt. Sechs Personen werden verletzt. Ein möglicher Grund für den Unfall könnte der herrschende Föhnsturm sein, der auf der Autobahn zu grossen Schneeverwehungen führte.
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2012
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Donnerstag, 20. Dezember 2012
Gotthard-Strassentunnel - Automobilist stirbt nach Kollision
Gegen 1.00 Uhr morgens gerät ein deutscher Personenwagen nach rund vier Kilometern Fahrt in Richtung Tessin auf die Gegenfahrbahn und kollidiert frontal mit einem Lastwagen mit Zürcher Kontrollschildern. Das deutsche Fahrzeug gerät in Vollbrand. Der Tunnel wird während mehrerer Stunden gesperrt.
UW 100, 22.12.2012
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2013
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Dienstag, 1. Januar 2013
Gelockerte Abgaskontrollen und schärfere Strafen für Raser
Besitzer neuerer Autos mit On-Board-Diagnose-System müssen nicht mehr alle zwei Jahre zur Abgaskontrolle. Solche Fahrzeuge müssen nur noch dann in die Werkstatt, wenn die Warnlampe eine Fehlfunktion anzeigt. Härter angepackt werden Raser. Die erste Tranche des «Via Sicura«-Massnahmepakets ermöglicht schärfere Strafen: Wer auf der Autobahn mit mehr als 80 km/h zu viel erwischt wird, verliert den Ausweis für mindestens zwei Jahre. Die Behörden können in gewissen Fällen Raserautos auch beschlagnahmen.
www.20min.ch
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2013
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Dienstag, 8. Januar 2013
Reisecar brennt vor dem Gotthardtunnel
Glück haben 38 belgische Kinder auf dem Weg in ein Schneesportlager in Italien. Kurz vor dem Gotthardtunnel fängt ihr Reisecar Feuer. Alle Insassen bleiben aber unverletzt.
UW 2, 9.1.2013
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2013
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Donnerstag, 17. Januar 2013
Tödlicher Unfall auf der A2
Ein Unfall auf der A2 endet am frühen Donnerstagmorgen tödlich. Bei der Kollision eines Wagens mit italienischen Kontrollschildern mit der Leitplanke wird der Lenker getötet.
UW 5, 19.1.2013
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2013
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Freitag, 25. Januar 2013
Verkehrsunfall fordert drei Verletzte
Ein Personenwagen erfasst auf der Klausenstrasse Richtung Bürglen drei Jugendliche auf dem Fussgängerstreifen. Das frontal erfasste 13-jährige Mädchen wird mit der Rettungsflugwacht in ein ausserkantonales Spital geflogen. Die beiden anderen Mädchen werden zur medizinischen Kontrolle ins Spital gebracht und können dieses bald wieder verlassen.
UW Nr. 8, 30.1.2013, S. 16.
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2013
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Freitag, 15. Februar 2013
Bundesrätin Doris Leuthard kritisiert den Urner Regierungsrat
Keine zweite Röhre am Gotthard. Keine Verladestation im Rynächt. Das ist die bisherige Haltung der Urner Regierung. An einer Podiumsdiskussion in Luzern erntet sie hierfür Kritik von höchster Stelle. Verkehrsministerin Doris Leuthard bezeichnet diese Haltung als "taktischen Fehler". Die Urner würden gar nicht wissen, was sie wollen, so der Vorwurf. Auch zwei Urner Landräte wollen, dass ide Regierung klar Stellung bezieht. Simon Stadler und Flavio Gisler (beide JCVP) fordern die Urner Regierung in einer Klienen Anfrage auf, sich klar für eine Verladestation im Rynächt auszusprechen.
UW 13, 20.2.2013Bi
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2013
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Donnerstag, 28. Februar 2013
Regierung sagt Jein zu Verladestationen im Rynächt und Nein zur zweiten Röhre
Die Urner Regierung bekräftigt ihre ablehnende Haltung zum Bau einer zweiten Röhre am Gotthard. Trotz Kritik stellt sich der Regierungsrat weiterhin gegen den Bau von Verladestationen in Uri. Mit einer Ausnahme: Werde zusätzlich zum Rynächt ausserhalb des Kantons eine Verladestation gebaut, würde Uri einlenken, so die Haltung der Regierung. Der Landbedarf für die Verladestation in Uri beträgt, falls es eine zweite Verladestation ausserhalb von Uri gibt, lediglich 2 Hektaren. Für den Urner Regierungsrat hat die Verlagerung des Transitverkehrs weiterhin oberste Priorität. Deshalb soll der 4-Meter-Korridor vorangetrieben werden. Zudem müsse der Bund mit der EU Verhandlungen über ein Lenkungsinstrument für den Transitverkehr aufnehmen – etwa eine Alpentransitbörse. Sollte es trotz allem zum Bau einer zweiten Röhre kommen, möchte die Urner Regierung eine Kapazitätsbeschränkung auf maximal 1000 Personenwagen pro Stunde und Richtung sowie 3000 LKW pro Tag. Die Durchfahrtsbeschränkung am Gotthard auf eine Fahrspur pro Richtung sei zudem rechtlich einwandfrei zu verankern und im Abkommen zwischen der Schweiz und der EU abzusichern. Mit seiner ablehnenden Haltung zur zweiten Röhre steht der Urner Regierungsrat in der Zentralschweiz – und auch in einem Grossteil der Schweiz – alleine da. Alle anderen Regierungen in der Zentralschweiz wie auch die Exekutive im Tessin begrüssen den Bau einer zweiten Röhre. Auch die Regierungen der Nachbarkantone Graubünden und Wallis haben sich für die zweite Röhre ausgesprochen – aus Angst vor Mehrverkehr.
UW 16, 2.3.2013
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2013
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Donnerstag, 7. März 2013
Rückstand bei den Fahrzeugprüfungen
27’845 Fahrzeuge waren im vergangenen Jahr im Kanton Uri immatrikuliert. So viel wie noch nie. Während die Bevölkerungszahl seit Jahren konstant bei rund 35’000 Personen liegt, hat der Gesamtbestand der Fahrzeuge seit 1990 um zwei Drittel zugenommen.
UW 18, 9.3.2013, S.2
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2013
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Dienstag, 2. April 2013
Gotthard - Maximal 8 Kilometer Stau
Viel Verkehr am Gotthard. Der Stau vor dem Tunnelportal in Göschenen erreicht bis zu 8 Kilometer. Vor dem Südportal sind es am Ostermontag sogar 10 Kilometer. Im Vergleich zu anderen Jahren hält sich die Staulänge am Gotthard somit in Grenzen. 2010 stauten sich die Fahrzeuge am Gründonnerstag auf einer Länge von 12 Kilometern, 2012 waren es deren 10. Im Schnitt betrug die maximale Staulänge in den vergangenen Jahren um die 7 Kilometer. 2008 kam es am Karfreitag indes zu gar keinem Stau.
UW Nr. 25, 3.4.2013, S. 3.
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Freitag, 5. April 2013
Astra schreibt Arbeiten für zweite Röhre aus
Das Bundesamt für Strassen (Astra) macht mit den Vorarbeiten für die zweite Röhre vorwärts und publiziert die Ausschreibung erster Vorarbeiten für die Projektierung der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels. Nach einem allfälligen Volksentscheid soll unverzüglich mit den Arbeiten begonnen werden. Bereits 2027 könnte ein zweiter Tunnel eröffnet werden. «Das Bundesamt für Strassen (Astra) Das hält das Bundesamt in einer Medienmitteilung fest.
UW 26, 6.4.2013
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Montag, 8. April 2013
Passöffnung - Schneeräumung auf Urner Passstrassen beginnt
Auf einzelnen Urner Pässen beginnen die Schneeräumungsarbeiten.Als erster Pass wird der Oberalppass wieder befahrbar sein – und zwar voraussichtlich bereits am 26. April. Ende Mai dürften auch die Pässe Gotthard, Klausen und Furka geöffnet werden. Als provisorische Öffnungsdaten nennt die Baudirektion den 23. beziehungsweise den 24. Mai. Der Sustenpass schliesslich dürfte voraussichtlich am 7. Juni geöffnet werden.
UW 26, 6.4.2013
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2013
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Mittwoch, 22. Mai 2013
Personenwagen stürzt in die Reuss
Ein 23-jähriger Lenker fährt in Attinghausen bei der Reussbrücke auf eine Verkehrsinsel, kollidiert mit einer sogenannten «Biene Maja» und landet mit seinem Auto in der Reuss. Der Fahrer kann sich selbst aus dem Fahrzeug befreien.
UW 40, 25.5.2013, S. 11.
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2013
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Donnerstag, 23. Mai 2013
Passöffnungen
Am Gotthard soll bald die Wintersperre aufgehoben werden – und zwar am Donnerstag, 23. Mai, um 10.00 Uhr. Eigentlich hätte man den Gotthardpass bereits auf das Pfingstwochenende hin öffnen wollen. Am vergangenen Donnerstag hat es auf dem Gotthard jedoch 15 Zentimeter Neuschnee gegeben. Weil es deshalb zu gefährlich wäre, den Gotthardpass jetzt schon zu öffnen, warten die Verantwortlichen bis nächste Woche. Lange war nicht sicher, wann der Klausenpass geöffnet werden kann. «Das unsichere Wetter machte eine Beurteilung schwierig», so Josef Zwyer, Abteilungsleiter Betrieb Kantonsstrassen. Nun ist es definitiv: Die Klausenpassstrasse ist seit Freitag, 17. Mai, 16.00 Uhr, wieder befahrbar. Der geplante Öffnungstermin für den Sustenpass ist nach wie vor der 7. Juni (Passöffnung 2012: 16. Juni). Auf der Urner Seite ist die Strasse bereits jetzt bis Kleinsustli offen. Bei Schneefall wird jedoch die Barriere bei Gorezmettlen wieder geschlossen. Die Furkapassstrasse ist bereits bis Tiefenbach offen. Geplant ist, die Wintersperre an der Furka am 24. Mai aufzuheben.
UW 38, 18.5.2013
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2013
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Donnerstag, 30. Mai 2013
Passöffnung am Gotthard verschoben
Die Gotthardpassstrasse ist doch nicht ab 23. Mai wieder befahrbar. Es hat es auf dem Gotthardpass rund 1 Meter Neuschnee gegeben. Die Passöffnung wird auf den 30. Mai verschoben. Die Wintersperre am Sustenpass wird um 8.00 Uhr aufgehoben, meldete die Urner Baudirektion am 18. Juni.
UW 40, 25.5.2013; 42, 1.6.2013, S. 9.
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Mittwoch, 12. Juni 2013
Im Kreisel Flüelen aus dem Wohnmobil gefallen
Ungewöhnlicher Unfall in Flüelen: Als ein Wohnmobil mit italienischen Kontrollschildern um den Kreisel fährt, stürtzt eine Frau aus dem Fahrzeug auf die offene Strasse. Die Beifahrerin verletzt sich dabei und wird mit der Ambulanz ins Kantonspital Uri gebracht. Es entsteht kein Sachschaden.
UW 46, 15.6.2013
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2013
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Sonntag, 24. November 2013
Erhöhung der Autobahnvignette wird abgelehnt
Keine Chance im Kanton Uri und in der Schweiz hat die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes, die eine Preiserhöhung der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken sowie eine Zweimonatsvignette für 40 Franken vorsieht. Die Gesetzesänderung wird mit 61,1 Prozent verworfen. Keine Urner Gemeinde unterstützt die Vorlage.
UW 93, 27.11.2013, S. 2.
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Mittwoch, 27. November 2013
Tödlicher Verkehrsunfall auf der Klausenstrasse
Im Bereich Hartolfingen kommt ein Personenwagen mit Urner Kontrollschildern, welcher in Richtung Bürglen unterwegs ist, aus unbekannten Gründen ins Rutschen und gerät auf die Gegenfahrbahn. In der Folge kollidiert das Fahrzeug frontal mit dem entgegenkommenden Urner Personenwagen. Der 78-jährige Urner und seine 80-jährige Ehefrau werden verletzt und mit der Ambulanz ins Kantonsspital Uri gebracht. Die Frau erliegt später ihren Verletzungen. Die Lenkerin des in Richtung Bürglen fahrenden Personenwagens wird mit der Rega in ein auswärtiges Spital geflogen.
UW 94, 30.11.2013, S. 16.
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2014
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Montag, 21. April 2014
Rund 80 Stunden Stau beim Gotthardtunnel
Trotz des schlechten Wetters ist der Reiseverkehr in den Süden über Ostern gross. Sowohl vor dem Süd- wie auch vor dem Nordportal müssen sich die Reisenden lange gedulden. Insgesamt staut sich der Reiseverkehr über Ostern während rund 80 Stunden.
UW 31, 23.4.2014, S. 4.
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2014
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Sonntag, 1. Juni 2014
Urserntal - Grosser Unmut über das Verkehrschaos
Bis über den Gotthardpasshöhe staut sich am Sonntag der Verkehr. In der Schöllenen läuft zeitweise sowohl in Richtung Andermatt wie auch in Richtung Göschenen gar nichts mehr. Auch ein Ambulanzfahrzeug steckt im Verkehrschaos fest. Grund dafür sind Unfälle, zwei Baustellen in der Schöllenen und die Sperrung der San-Bernardino-Route. Über die Pfingsttage gibt es dann keine Verkehrsbehinderungen in der Schöllenen mehr.
UW 43, 4.6.2014, S. 3.
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2014
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Montag, 14. Juli 2014
Mit 135 km/h durch den Gotthardtunnel
Ein 42-jähriger Deutscher rast mit durchschnittlich 135 Kilometern pro Stunde durch den 17 Kilometer langen Gotthardtunnel, in der ein Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde gilt. Um freie Fahrt zu haben, überquert er bei verbotenen Überholmanövern nicht weniger als zehn Mal die doppelte Sicherheitslinie. Einer Polizeipatrouille, die ihn zu stellen versucht, fährt mit über 200 Kilometern. Erst ein Polizeisperre im Monte-Ceneri-Tunnel in Rivera kann ihn stoppen. Im Februar 2017 wird der deutsche Raser für seine Amokfahrt zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon muss der Finanzmanager ein Jahr absitzen.
UW 15, 22.2.2017
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2014
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Mittwoch, 22. Oktober 2014
Keine Notstrasse fürs Meiental
Mehrere Lawinenzüge gefährden im Winter die Kantonsstrasse von Wassen ins Meiental. Dies führte in der Vergangenheit zu durchschnittlich 14 Sperrtagen pro Jahr. Eine Notstrasse mit zwei Tunnels zwischen Husen und Meiendörfli soll die Situation entschärfen. Der Urner Landrat hat entschieden. Es wird keine wintersichere Notstrasse ins Meiental gebaut. Dies stünde in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Sicherheit der Strasse werde zwar geringfügig erhöht und die Erreichbarkeit des Tales verbessert. Hierfür aber mindestens 14,8 Millionen Franken auszugeben, lasse sich nicht rechtfertigen. Für dieses Projekt seien von keiner Seite Subventionen zu erwarten, sodass der Kanton die Kosten alleine tragen müsse. Argumentiert wird auch, dass man kein Präjudiz schaffen wolle. Denn ähnliche Gefahrensituationen gebe es auch in anderen Kantonsteilen wie Golzern, Isenthal, Unterschächen oder Spiringen.
UW 84, 25.10.2014, S. 5.
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2015
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Sonntag, 1. Februar 2015
Fahrzeug stürzt in die Meienreuss
Der Schnee auf der Fahrbahn führt in Uri zu zwei Verkehrsunfällen. In Wassen stürzt ein Lenker mit seinem Fahrzeug am Sonntagmorgen unmittelbar nach der Mühlebachbrücke in die Meienreuss. Wegen des Schnees war das Auto ins Schleudern geraten und hatte das rechtsseitige Geländer durchschlagen. Das Fahrzeug stürzte rund 20 Meter tief. Der Lenker wird beim Unfall verletzt und muss mit der Ambulanz ins Kantonsspital Uri überführt werden. Der Sachschaden am Personenwagen wie auch an den Strasseneinrichtungen beläuft sich auf rund 20`000 Franken. Im Einsatz standen die Feuerwehr Wassen, ein Ambulanzteam des Kantonsspitals Uri, der Strassenunterhaltsdienst, ein örtliches Abschlepp- und Bergungsunternehmen, sowie die Kantonspolizei Uri. Wegen des Unfalls muss die Kantonsstrasse zwischenzeitlich gesperrt
UW 9, 4.2.2015, S. 16.
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2015
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Freitag, 27. Februar 2015
2014 sind in Uri weniger Personen verunfallt
Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Kanton Uri 373 (Vorjahr: 428) polizeilich registrierte Verkehrsunfälle. Dabei haben zwei (5) Personen ihr Leben verloren, 26 (24) haben sich schwer und 91 (128) leicht verletzt. Insgesamt sank die Anzahl der verunfallten Personen gegenüber dem Vorjahr um 24,2 Prozent (+25,6 Prozent). Dieser Rückgang ist auf die Anzahl an Leichtverletzten zurückzuführen. Acht Personen wurden auf einem Fussgängerstreifen verletzt (sechs), davon zog sich keine Person tödliche Verletzungen zu (eine).
UW 15, 28.2.2015.
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2015
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Samstag, 14. März 2015
Erneut mehr Fahrzeuge auf Urner Strassen
Der Fahrzeugpark der Urnerinnen und Urner wird immer grösser. 28`898 Fahrzeuge waren am 30. September 2014, dem Stichtag für die Jahresstatistik des Amts für Strassen- und Schiffsverkehr (ASSV), immatrikuliert. Das sind 502 Fahrzeuge (+1,8 Prozent) mehr als im Vorjahr. Den grössten Anteil an diesem Rekord steuerten die Personenwagen bei (+327 Fahrzeuge oder 1,7 Prozent). Allein seit dem Jahr 2010 hat die Zahl der im Verkehr stehenden Fahrzeuge im Kanton Uri um rund 2500 Fahrzeuge zugenommen. Die Zahl der Führerausweisentzüge hat sich im vergangenen Jahr stabilisiert (270 Fälle), nachdem sie 2013 um 44 Prozent auf 273 Fälle gestiegen war.
UW 19, 14.3.2015, S. 3.
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2015
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Freitag, 3. April 2015
Verkehr staut sich erneut am Gotthard
Bereits vergangene Woche staute sich der Verkehr am Gotthard Richtung Süden: Nach 7 Kilometern Stau am Mittwoch bildete sich am frühen Donnerstagmorgen ein Verkehrsstau, der sich bis am Karfreitag hinzog. Erst nach über 45,5 Stunden löste sich der Osterstau wieder auf – ein neuer Rekord. Zeitweise stauten sich die Autos auf einer Länge von bis zu 14 Kilometern, was einer Wartezeit von zweieinhalb Stunden entsprach. Auch am Ostermontag staut sich der Rückreiseverkehr wieder auf einer Länge von bis zu 7 Kilometern.
Zusätzlich für Verkehrsbehinderungen am Gotthard sorgte die Sperrung der Kantonsstrasse zwischen Gurtnellen und Wassen – die Strasse blieb am Karfreitag den ganzen Tag aufgrund von Lawinengefahr geschlossen. Auch der Autoverlad am Oberalp war aufgrund des Schneefalls am Karfreitag gesperrt.
UW 25, 4.4.2015, S. 16.
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2015
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Samstag, 25. April 2015
Wintersperre am Oberalppass wird aufgehoben
In Absprache mit dem Kanton Graubünden wird die Wintersperre am Oberalppass um 8.00 Uhr aufgehoben. Die Strasse ist normal befahrbar.
UW 31, 25.4.2015, S. 16.
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2015
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Dienstag, 28. April 2015
Luxusauto mit Crash in Schattdorf
Ein Selbstunfall verursacht in Schattdorf grossen Sachschaden. Der Grund dafür: ein Luxusauto der Marke Wiesmann – ein Luxusauto – mit französischen Kontrollschildern ist daran beteiligt. Zudem werden parkierte Autos beschädigt. Auf der regennassen Fahrbahn bricht das Fahrzeugheck aus unbekannten Gründen aus, und der Lenker verliert die Kontrolle über das Fahrzeug. In der Folge kollidiert der Personenwagen mit dem Abgrenzungszaun der Firma Dätwyler. Durch den umgefahrenen Zaun werden mehrere weitere parkierte Personenwagen beschädigt. Verletzt wird niemand. Der Sachschaden beträgt rund 250‘000 Franken.
UW 33, 2.5.2015, S. 10.
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2015
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Mittwoch, 13. Mai 2015
Staulage am Gotthard beruhigt sich
Bis zu 10 Kilometer betrug der Stau am Mittwoch vor dem Gotthard-Nordportal. Am Auffahrtstag selber beruhigt sich die Lage.
www.urnerwochenblatt.ch
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2015
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Mittwoch, 13. Mai 2015
Passöffnung - Gotthard geht vor Auffahrt auf
Die Wintersperre am Gotthard wird um 17.00 Uhr aufgehoben. Damit ist die Passstrasse noch vor Auffahrt frei. Eine erneute Sperrung ist allerdings möglich. Damit geht der Gotthardpass so früh auf, wie nur selten in den vergangenen Jahren. Lediglich 2011 (30. April) sowie 2007 (4. Mai) erfolgte die Passöffnung in den letzten 15 Jahren früher. Aufgrund der Baustelle in der Schöllenen ist allerdings mit Behinderungen auf der Passstrasse zu rechnen. Bereits offen sind der Klausenpass (seit dem 8. Mai) und der Oberalppass (seit dem 24. April). Der Furkapass soll am 3. Juni, der Sustenpass am 12. Juni geöffnet werden.
UW 36, 13.5.2015, S. 16.
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2015
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Sonntag, 17. Mai 2015
Gotthardpass wieder offen
Der Gotthardpass ist wieder auf beiden Seiten befahrbar. Weiterhin geschlossen bleibt der Klausenpass.
www.urnerwochenblatt.ch
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2015
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Samstag, 23. Mai 2015
Bereits am Vormittag 13 Kilometer Stau
Am Samstagmorgen vor Pfingsten stauen sich wegen Verkehrsüberlastung die Fahrzeuge zwischen Erstfeld und Göschenen bereits vor 9.00 Uhr auf einer Gesamtlänge von 13 Kilometer. Dies bedeutete eine Wartezeit von rund zwei Stunden. Die Autobahneinfahrt Göschenen ist gesperrt. Aufgrund des schlechten Wetters in den vergangenen Tagen mit ergiebigem Schneefall steht die Gotthard-Passstrasse als Alternativroute nicht zur Verfügung.
www.urnerwochenblatt.ch
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2016
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Sonntag, 28. Februar 2016
Uri sagt erstmals Ja zur zweiten Röhre
Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri kann erweitert und saniert werden. Überaus deutlich, mit 87,87 Prozent, stimmt das Urner Stimmvolk dem Kredit von 8,4 Millionen Franken zu. Die einzige kantonale Vorlage ist unbestritten, im Gegensatz zu den vier Vorlagen auf eidgenössischer Ebene. Dreimal Ja und einmal Nein lauten die Ergebnisse aus Uri. Zum ersten Mal spricht sich das Urner Stimmvolk für den Bau einer zweiten Röhre aus und zwar mit 53 Prozent Jastimmen. Die Stimmbeteiligung beträgt hohe 73 Prozent. Relativ knapp setzt sich in Uri die Durchsetzungsinitiative der SVP durch. Ebenfalls knapp Ja sagt Uri zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» der CVP. Die Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» bleibt chancenlos. Sie wird in allen Urner Gemeinden deutlich abgelehnt.
UW 17, 2.3.2016, S. 1.
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2016
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Sonntag, 28. Februar 2016
Kehrtwende in Uri – Stimmvolk sagt Ja zur zweiten Röhre
Das Urner Stimmvolk entscheidet sich erstmals für den Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard. 10170 Urnerinnen und Urner legen ein Ja in die Urne, 9017 sagen Nein zum Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard- Strassentunnel). Das entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 53 Prozent. Die Stimmbeteiligung beträgt hohe 73 Prozent. Im Vorfeld haben sich die Urner Parteien CVP und SP für ein Nein ausgesprochen, für ein Ja warben SVP und FDP. Auffallend höher ist der Anteil der Jastimmen im Urner Oberland und im Schächental. Am deutlichsten Ja sagen die Gemeinden Realp, mit einem Anteil von 75,2 Prozent, gefolgt von Andermatt (72,9), Unterschächen (71,3). Nur drei von 20 Gemeinden sprechen sich gegen den Bau einer zweiten Röhre aus. Es sind dies Altdorf mit 55,5 Prozent, Erstfeld (51.4) und Seedorf (50.6). Das Verdikt des Stimmvolks zur zweiten Gotthardröhre ist indes deutlich. Ausser Genf und Waadt sagen alle Kantone Ja. Im Tessin sprechen sich 57,8 Prozent für die Vorlage aus. Geplant ist, den neuen Tunnel ab etwa 2020 zu bauen. Beide Röhren werden zwar über je zwei Fahrspuren verfügen. Benutzt werden darf allerdings nur je eine in Richtung Nord respektive in Richtung Süd.
UW 17, 2.3.2016, S. 5.
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2016
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Samstag, 5. März 2016
Immer mehr Fahrzeuge unterwegs
Die Jahresstatistik 2015 des Amtes für Strassen- und Schiffsverkehr (ASSV) zeigt: Am Stichtag, dem 30. September, waren insgesamt 29420 Motorfahrzeuge zugelassen. Das sind 522 Fahrzeuge (+1,8 Prozent) mehr als im Vorjahr. Vor allem die Personenwagen tragen zu diesem erneuten Rekordwert bei (+340 Fahrzeuge). Damit bleibt das Automobil bei den Urnerinnen und Urnern weiterhin beliebt. Die Urner Bevölkerung wohnt zunehmend lieber dezentral. Auch fahren immer mehr Personen pro Haushalt ein Auto.
UW 18, 5.3.2016, S. 3.
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2016
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Mittwoch, 20. April 2016
Oberalppass öffnet bereits
Die Barrieren am Oberalppass öffnen knapp eine Woche früher als noch Anfang April prognostiziert. Statt am 26. April endet die Winterpause am Oberalppass bereits am Mittwochmorgen, 20. April, um 8.00 Uhr. Im Vorjahr wurde der Pass am 24. April dem Verkehr übergeben.
UW 31, 20.4.2016, S. 16.
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2016
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Donnerstag, 16. Juni 2016
Alpeninitiatives Uri löst Verein auf
Die Mitgliederversammlung des Vereins Alpeninitiatives Uri beschliesst die Auflösung der Organisation. Dieser ist nach der Zustimmung des Schweizer Volkes zur zweiten Gotthard- Strassen-Tunnelröhre ihr Ziel abhandengekommen. Für die jetzt noch mögliche juristische Auseinandersetzung um Gotthard- und Axentunnel sind nur die gesamtschweizerisch tätigen Umweltorganisationen wie der VCS und die Alpen-Initiative beschwerdeberechtigt. Der Zürcher Verkehrsplaner Paul Stopper präsentiert seine Vision einer Rückverlegung des Regionalverkehrs nach Göschen auf die Schiene.
UW 49, 22.6.2016, S. 6.
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2016
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Samstag, 8. Oktober 2016
Bürglen - Tempo 30 - Beschwerdeführer sind abgeblitzt
Der Regierungsrat weist die Verwaltungsbeschwerden gegen die geplante Tempo-30-Zone im Dorfzentrum von Bürglen vollumfänglich ab. Er stützt damit das Vorgehen der Baudirektion Uri. Der Fahrzeitverlust bei Tempo 30 sei gering, so die Regierung. Sie stuft den Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer höher ein. Weiter sei die Tempo-30-Zone in Einklang mit dem Verkehrskonzept der Gemeinde Bürglen. Die Reaktionen über den Entscheid liegen erwartungsgemäss weit auseinander. Der Bürgler Gemeindepräsident ist zufrieden, während die Beschwerdeführer – die IG Klausenstrasse, der TCS Uri und private Einsprecher – enttäuscht sind und nun weitere Schritte erwägen.
UW 80, 8.10.2016, S. 5.
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2017
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Montag, 6. Februar 2017
Abriss des A2-Autobahnzubringers
In Erstfeld wird der A2-Autobahnzubringer abgerissen. Nach dem Rückbau der SBB-Stammlinie wird der Viadukt vor Erstfeld nicht mehr benötigt.
UW 13, 15.2.2017, S. 24
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2017
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Sonntag, 5. März 2017
Tödlicher Unfall im Seelisbergtunnel
Eine 53-jährige Frau kommt bei einem schweren Unfall im Seelisbergtunnel auf Nidwaldner Boden ums Leben. Das Fahrzeug kollidierte von Uri kommend frontal mit einem Querschlag. Die Lenkerin zieht sich dabei tödliche Verletzungen zu, der Beifahrer wird mit der Ambulanz zur Kontrolle ins Spital gebracht.
UW 19, 8.3.2017, S. 24.
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2017
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Freitag, 17. März 2017
Kontrollschilder - die Zahl 26000 ist überschritten
Erneut sind mehr Fahrzeuge im Kanton Uri zugelassen. Es sind mittlerweile fast 30'000 Fahrzeuge, die mit Urner Kontrollschilder verkehren, knapp 20'000 davon sind Personenwagen.
UW 22, 18.3.2017, S. 1.
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2017
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Montag, 20. März 2017
Strassenverkehrsstatistik - zwei Tote, doch 6,3 Prozent weniger Unfälle
Die Kantonspolizei Uri veröffentlicht ihre Verkehrsunfallstatistik 2016. Insgesamt wurden in Uri 410 Unfälle polizeilich registriert. Das sind genau gleich viel wie im Vorjahr. 2 Personen verloren dabei ihr Leben (Vorjahr: 3 ). 19 Menschen verletzten sich schwer (Vorjahr: 23). 114 wurden leicht verletzt (Vorjahr: 118). Insgesamt sank die Anzahl der verletzten Personen gegenüber dem Vorjahr um 6, 3 Prozent.
UW 23, 22.3.2017, S. 4.
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2017
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Sonntag, 21. Mai 2017
Neulenkerkurse bleiben bestehen
Ganz knapp wird die Volksinitiative der Jungen SVP Uri zur Abschaffung der Neulenkerkurse an der Urne abgelehnt. 4591 (49,27 Prozent) Jastimmen stehen 4727 (50,73 Prozent) Neinstimmen gegenüber. Nein zur Vorlage sagen nur die Gemeinden Altdorf (59,3 Prozent Neinstimmen), Erstfeld (58,9), Realp (52,7) und Seelisberg (56,2).
UW 41, 24.5.2017, S. 2.
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2017
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Samstag, 15. Juli 2017
Gericht stützt Tempo-30-Zone
Auf der Klausenstrasse kann auf einem rund 400 Meter langen Abschnitt durch das Dorf Bürglen bald Tempo 30 gelten. Das Urner Obergericht weist eine Beschwerde der Urner TCS-Sektion und einer Privatperson gegen diesen Entscheid des Regierungsrats ab. Das Gericht kommt zum Schluss, dass gegen die gutachterliche Einschätzung, wonach die vorgesehene Tempo-30-Zone notwendig, zweck- und verhältnismässig sei, keine triftigen Gründe vorliegen.
UW 56, 15.7.2017, S. 3.
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Freitag, 8. September 2017
Tödlicher Unfall auf der Furkastrasse
Bei Tiefenbach gerät am Mittag ein Fahrzeug über die Strasse hinaus und stürzt rund 200 Meter in die Tiefe. Der 52-Jährige Fahrer wird dabei aus dem Auto geschleudert und tödlich verletzt. Das total beschädigte Auto kann in einer aufwendigen Aktion geborgen werden.
UW 73, 13.9.2017, S. 24.
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Dienstag, 12. September 2017
Selbstunfall in Amsteg fordert ein Todesopfer
Bei einem Selbstunfall auf der Gotthardstrasse in Amsteg stirbt um 13.30 Uhr ein Mann bei einem Selbstunfall. Der 50-jährige Urner ist mit seinem Auto Richtung Silenen unterwegs. Kurz vor der Kurve beim Zeughaus Amsteg gerä das Auto über die linke Fahrbahn, überquert das Trottoir und kollidiert mit einem Baum. Vor Ort können die Einsatzkräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen.
UW 74, 16.9.2017, S. 36.
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2017
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Montag, 30. Oktober 2017
Wintersperre für Furka und Susten
In Absprache mit den Nachbarkantonen Wallis und Bern wird für die Urner Alpenpässe Furka und Susten die Wintersperre verfügt. Die übrigen Urner Alpenpässe sind für den Verkehr noch nicht gesperrt. Auf dem Klausen, der Oberalp und dem Gotthard muss bei schlechtem Wetter allerdings jederzeit mit einer witterungsbedingten Sperrung gerechnet werden.
UW 87, 31.10.2017, S. 24.
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2017
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Mittwoch, 13. Dezember 2017
Zwei Menschen sterben bei Frontalkollision im Gotthard-Strassentunnel
Rund 5 Kilometer vor der Tunnelausfahrt in Göschenen kommt ein Personenwagen mit deutschen Kontrollschildern auf die Gegenfahrbahn und prallt frontal auf den korrekt entgegenkommenden Lastwagen mit Schweizer Kontrollschildern. Die beiden Fahrzeugführer sterben noch am Unfallort. Am Steuer des Lastwagens sass ein 78-jähriger Mann aus Obwalden. Bei der Kollision werden zudem vier Menschen verletzt: die zwei Frauen und zwei Männer, die im Unfallauto sassen, werden mit Ambulanzen und zwei Rega-Helikoptern in ausserkantonale Spitäler überführt. Der Tunnel bleibt 6 Stunden gesperrt .
UW 100, 16.12.2017, S. 32.
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2017
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Montag, 25. Dezember 2017
Neues Schnellbus-Angebot nach Andermatt
Die Auto AG Uri und die Skiarena Andermatt-Sedrun lancieren ein Schnellbus- Angebot von Altdorf und Schattdorf nach Andermatt. Der Schnellbus fährt laut jeweils samstags und sonntags sowie an den Feiertagen und an zusätzlichen Tagen bis am Ostermontag jeweils morgens nach Andermatt und abends wieder retour. Abfahrtszeit ist um 8.00 Uhr ab Altdorf, um 9.00 Uhr trifft der Bus in der Skiarena ein. Die Rückkehr ist nach Betriebsschluss der Sportbahnen ab Andermatt um 16.25 Uhr vorgesehen. Zustiegsmöglichkeiten sind Altdorf Bahnhof, Altdorf Telldenkmal und Altdorf Kollegium sowie Schattdorf Dorf und Schattdorf Adlergarten.
UW 102, 23.12.2017, S. 9.
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2018
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Dienstag, 6. Februar 2018
AAGU mit steigenden Fahrgastzahlen
Die Auswertung der Fahrgastzahlen der Auto AG Uri (AAGU) fällt für das Fahrplanjahr 2016/17 durchaus positiv aus. Die Fahrgäste nahmen über 65’000 zu. Das ist eine Steigerung von rund 3,3 Prozent.
UW 11, 10.2.2018, S. 2.
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2018
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Montag, 12. März 2018
Über 20'000 Personenwagen in Uri
Das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Uri (ASSV) veröffentlicht seine Jahresstatistik. Erstmals sind mehr als 20'000 Personenwagen im Kanton Uri registriert – genau 20’109. Und erstmals stieg auch der gesamte Fahrzeugbestand auf über 30’000. Durch den grösseren Fahrzeugbestand – und durch den Umstand, dass die Fahrzeuge immer schwerer werden – stiegen auch die Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer. 10,199 Millionen Franken betragen sie im Jahr 2017.
UW 20, 14.3.2018, S. 1, 4.
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2018
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Samstag, 24. März 2018
Verkehrsunfallstatistik verzeichnet 428 Verkehrsunfälle mit fünf Toten
Im Jahr 2017 verunfallten bei 428 (2016: 410) Unfällen auf Urner Strassen fünf Personen tödlich, 150 verletzten sich bei Verkehrsunfällen. Insgesamt entstand ein Sachschaden von 3'704’000 Franken. An den Verkehrsunfällen waren insgesamt 849 (2016: 794) Personen beteiligt. Davon waren sechs (elf) Personen Fussgänger und 843 (783) Lenker oder Mitfahrer von Fahrzeugen. Am meisten Unfälle ereigneten sich in der Gemeinde Altdorf mit 62 (88); am wenigsten in den Gemeinden Isenthal und Bauen mit je zwei (drei) Unfällen; dicht gefolgt von Attinghausen mit drei (drei). Die Verkehrsunfälle innerorts stiegen gegenüber dem Vorjahr von 137 auf 151 an. Ausserorts erhöhten sie sich von 166 auf 194. Auf der Autobahn sank die Anzahl Unfälle auf 83 (107).
UW 23, 24.3.2018, S. 2.
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2018
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Sonntag, 25. März 2018
Fernbusse mit zwei Haltestellen in Uri
Das Fernbusunternehmen Domo erhält drei nationale Fernbus- Konzessionen erhalten. Haltestellen gibts auch in Flüelen und Göschenen. Die Konzession ist bis Ende 2020 gültig.
UW 14 21.2.2018, S. 4.
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2018
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Mittwoch, 28. März 2018
Tempo 30 in Bürglen ist nun Realität
Nun ist die Tempo-30-Zone in Bürglen ersichtlich. Der Streckenabschnitt ist definitiv ausgeschildert. Damit gilt auf der Klausenstrasse, auf dem rund 250 Meter langen Abschnitt zwischen dem Stotzigweg und der Raiffeisen-Bankfiliale, Tempo 30. Bereits montiert sind die neuen Geschwindigkeitstafeln. Es werden noch weitere Markierungen angebracht und die Fussgängerübergänge neu markiert. Innerhalb der Zone werden links und rechts am Strassenrand farbige Markierungen angebracht, damit die Tempo-30- Zone gut erkennbar ist.
UW 25, 31.3.2018, S. 20.
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2018
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Freitag, 30. März 2018
Schneegestöber und Wartezeiten am Gotthard
Die längsten Staus gibt es über Ostern am Karfreitagmittag, als die Fahrzeuge vor dem Gotthardstrassentunnel auf 9 Kilometern stehen. Das ist aber weniger als in früheren Jahren, und gegen Abend löst sich der Stau bereits wieder auf. 2017 war die stehende Kolonne vor dem Nordportal mit 14 Kilometern wesentlich länger gewesen. Starker Schneefall löst dann aber am frühen Samstagmorgen am Gotthard ein Chaos aus. Mehrere Fahrzeuge geraten in Querlage. Die Autobahn muss vorübergehend gesperrt werden. Sowohl auf der Urner als auch auf der Tessiner Seite müssen die Schneeräumequipen ausrücken. Im Urnerland ist die Autobahn mehrere Stunden gesperrt. Bis in den Vormittag hinein werden die Autos nur vereinzelt in den Süden gelassen, auch weil nicht alle wintertauglich sind. Gegen 10.00 Uhr wird die Autobahn wieder freigegeben.
UW 26, 4.4.2018, S. 13.
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2019
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Montag, 8. April 2019
Schneeräumungsarbeiten beginnen am Oberalp
Der Betrieb Kantonsstrassen beginnt mit den jährlichen Arbeiten für die Passöffnungen im Frühling. Die 2044 Meter über Meer gelegene Oberalppass ist jeweils der erste Alpenübergang, der nach dem Winter in Uri für den Verkehr freigegeben wird. Nach Plan kann der Oberalppass am 25. April geöffnet werden.
UW 27, 6.4.2019, S. 32.
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2019
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Mittwoch, 26. Juni 2019
Wintersperre am Sustenpass aufgehoben
Seit Mittwoch ist der Sustenpass als letzter Urner Alpenpass durchgehend befahrbar. Die Wintersperre wird damit aufgehoben. Grund für die späte Passöffnung in diesem Jahr sind die grossen Schneemengen, die sich in den hohen Lagen befunden haben und zum Teil immer noch befinden.
UW 50, 26.6.2019, S. 4.
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2020
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Freitag, 3. April 2020
Gotthard-Schliessung ist für den Bundesrat «unvorstellbar»
Tessiner Politiker haben die Forderung gestellt, den Gotthard zu schliessen, um zu verhindern, dass das Tessin an Ostern von Ausflüglern und Zweitwohnungsbesitzern überschwemmt wird. Für den Bundesrat ist die Gotthardschliessung jedoch unvorstellbar. Der Tunnel sei für die Warentransporte, für den Verkehr in andere Länder notwendig. Das Tessin sei ein wichtiger Teil der Schweiz und man wolle sicher keine Mauer zwischen dem Tessin und dem Rest der Schweiz. Das wäre ein katastrophales Signal. Man rufe immer wieder dazu auf, daheim zu bleiben und nicht ins Tessin zu reisen.
Pressekonferenz des Bundesrates (Alain Berset), 03.04.2020
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2020
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Dienstag, 7. April 2020
Polizei kontrolliert Reisende vor dem Nordportal des Gotthards
Aktuell stoppt die Urner Polizei den Verkehr auf der A2 am Nordportal des Gotthardtunnels in Göschenen. Sie will von der Fahrerin oder dem Fahrer wissen, weshalb sie trotz sämtlicher Corona-Warnungen ins Tessin fahren. Bis Karfreitag wird es drei weitere mehrstündige Kontrollen geben. Die Massnahme ist gross angelegt.
Der Kantonspolizei sind allerdings die Hände gebunden. Denn die Fahrt ist nicht verboten. Schon jetzt zeigen die Warnungen Wirkung. Im Vergleich zu den Vorjahren fährt momentan nur noch 20 Prozent des üblichen Verkehrs durch den Gotthard. Von den vom 7. bis 10. April 759 Fahrzeugen sahen drei von der Weiterfahrt ab.
www.blick.ch (07.04.2020).
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2020
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Freitag, 10. April 2020
Der Osterstau am Gotthard bleibt aus
Der Appell der Behörden, über die Ostertage nicht in den Süden zu reisen, zeigt Wirkung. Nur vereinzelte Fahrzeuge sind auf der Gotthard-Autobahn unterwegs.Aktuell fahren rund 40 Autos pro Stunde ins Tessin. Davon sind etwa die Hälfte Deutschschweizer, die in ein Ferienhäuschen wollen. Vor einem Jahr stauten sich am Karfreitag die Autos vor dem Nordportal des Gotthardtunnels auf einer Länge von 15 Kilometern. Die Tessiner Polizei hat einige Ausflugziele wie die Uferpromenaden an den Seen abgesperrt. Die Kantonspolizei Uri richtete bei Wassen einen Kontrollplatz ein, Dort klärt sie Reisende über die Corona-Situation im Tessin auf, um sie von der Weierreise abzubringen.
www.teletext.ch (10.04.2020); www.blick (10.04.2020).
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2020
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Montag, 4. Mai 2020
Klausen wird geöffnet
Um 16.00 Uhr wird der Klausen (1948 m ü. M.) als zweiter Urner Alpenpass für den Verkehr freigegeben. Bereits geöffnet ist der Oberalppass (2044 m ü. M.). Die Mitarbeiter des Betriebs Kantonsstrassen haben in den vergangenen Wochen intensiv an der Öffnung des Passes zwischen Uri und Glarus gearbeitet, sodass dieser früher als geplant befahren werden kann. Letztes Jahr wurde der Klausenpass am 5. Juni geöffnet.
Pressemitteilung BD 04.05.2020.
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2020
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Mittwoch, 29. Juli 2020
Auto kollidiert auf Axenstrasse mit Stein
Kurz vor 5.30 Uhr, fährt der Lenker eines Personenwagens auf der Axenstrasse in Fahrtrichtung Nord. Ausgangs des Tunnels Axen nimmt er am rechten Fahrbahnrand eine Bewegung wahr. In der Folge rollt ein Stein in der Grösse eines Fussballs auf die Strasse. Der Lenker kann trotz erhöhter Aufmerksamkeit und angepasster Geschwindigkeit eine Kollision nicht verhindern. Der 34-jährige Mann blieb unverletzt. Am Fahrzeug enteht ein Sachschaden in der Höhe von rund 10’000 Franken.
UW 61, 31.07.2020, S. 24.
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2022
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Sonntag, 24. Juli 2022
Auto stürzt in den Vierwaldstättersee
Auf dem Schwyzer Teil der Axenstrasse ist am Sonntagmittag ein Auto mit Zürcher Kontrollschildern von Flüelen in Richtung Brunnen unterwegs. Aus unbekannten Gründen fährt es beim Wolfsprung auf der rechten Strassenseite gegen den Felsen. Es schleudert über die Strasse, durchschlägt das Geländer, stürzt aus einer Höhe von 45 Metern in den Vierwaldstättersee und versinkt.
Am Dienstag kann das Auto von einem Kameraschiff geortet worden. Am Mittwochmittag kann das Auto aus einer Tiefe von 182 Metern geborgen werden. Im zerstörten Wagen findet die Polizei eine tote Person und rechnet mit keinen weiteren Opfern.
UW 59, 27.07.2022, S. 3; www.srf.ch (27.07.2022).
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2022
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Freitag, 29. Juli 2022
Gesperrte Autobahneinfahrt führt zu Phänomen «Geisterfahrer»
Weil der Verkehr vor allem die Urnerinnen und Urner im Oberland stark belastet, startet die Kantonspolizei einen Pilotversuch: Die Einfahrt Wassen wird ab einer Staulänge von 5 Kilometern in Richtung Süden gesperrt. Durch die neu gesperrte Autobahneinfahrt Wassen führt es dazu, dass mehrere Fahrzeuglenker die Ausfahrt Wassen als Einfahrt nutzen und so zu Geisterfahrern werden. Zehn fehlbare Lenker mit Fahrzeugen, welche im Ausland immatrikuliert sind, werden zur Anzeige gebracht. Diesen wird ein Bussendepositum in der Höhe von 1150 Franken abgenommen, und sie müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri verantworten.
UW 61, 03.08.2022, S. 8.
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2022
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Samstag, 30. Juli 2022
Protestaktion der Bevölkerung in Wassen
In Wassen kommt es zu einer Protestaktion gegen den grossen Durchgangsverkehr, bei der die Fussgängerstreifen rege benutzt werden. Die Kantonspolizei Uri bekommt von dieser Aktion Kenntnis. Mit einigen Personen der Protestaktion kann die Polizei in Kontakt treten. Ihnen wird mitgeteilt, dass solche Protestaktionen aus Sicht der Kantonspolizei Uri wenig zielführend sind. Die Kantonspolizei Uri versucht in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (Astra), das Staumanagement im Kanton Uri laufend zu optimieren. Ein Ergebnis dieser Optimierungsmassnahmen ist der aktuell laufende Pilotversuch der Sperrung der Autobahneinfahrt Wassen in Fahrtrichtung Süden.
UW 61, 03.08.2022, S. 8.
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Dienstag, 2. August 2022
Die Axenstrasse muss wegen Steinschlag gesperrt werden
Rund elf Stunden nach einer alarmmässigen Schliessung wird die Axenstrasse um 11.00 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben. Kurz vor Mitternacht hatten die Überwachungsinstrumente im Gebiet Gumpisch Geländebewegungen festgestellt. In der Folge lösten auch die Sensoren der Schutznetze oberhalb der Axenstrasse Alarm aus. Die Nationalstrasse wurde daraufhin umgehend gesperrt. Die Strasse und die Brücke wurden nicht beschädigt. Allerdings wurden das Überwachungs- und Alarmsystem teilweise beschädigt. Für die Reparaturarbeiten mussten Techniker aufgeboten werden.
UW 61, 03.08.2022, S. 7.
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Sonntag, 1. Januar 2023
Neues Verkehrsschild für Carpooling
Auf Schweizer Strassen gibt es ein neues Verkehrsschild, ein Symbol für Mitfahrgemeinschaften – sogenanntes Carpooling. Der Bundesrat will solche Fahrgemeinschaften fördern.
www.beobachter.ch (19.12.2023)
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Freitag, 27. Januar 2023
Polizei kassiert zieht bei einem Unfall vier Fahrausweise ein
Ein Personenwagen fährt um 22.15 Uhr mit Luzerner Kontrollschildern fährt auf der Gotthardstrasse (Schöllenen) talwärts in Richtung Göschenen. In einer Linkskurve kommt der Wagen von der Fahrbahn ab und kollidiert mit der rechten Leitplanke. Verletzt wird niemand. Weil sich keiner der vier Insassen des Unfallautos als Fahrer zu erkennen geben will, nimmt die Polizei gleich allen vier Personen den Führerausweis ab. Bei allen vieren stellt die Polizei Alkoholsymptome fest.
UW 08, 01.02.2023, S. 24.
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2023
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Mittwoch, 19. April 2023
Der Gotthardstau wird Thema im Bundeshaus
Uri schickt eine Standesinitiative nach Bern mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor dem Gotthardtunnel zu verbessern. Der Urner Landrat überweist in seiner Session einstimmig eine entsprechende Motion. Gefordert wird darin auch, dass für die Benutzung des Gotthard-Strassentunnels ein Reservationssystem geprüft werden soll. Ein Anliegen, das schweizweit kontrovers diskutiert wird.
UW 31, 22.04.2023, S. 1, 3.
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2023
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Mittwoch, 26. April 2023
Schwerer Unfall auf der Autobahn - eine Person stirbt, mehrere Verletzte
Am Nachmittag, kurz nach 13.30 Uhr, gerät ein Schweizer PW-Lenker auf der A2 bei Silenen mit seinem Fahrzeug, auf der Normalspur fahrend, zu stark nach rechts auf den Pannenstreifen, auf welchem bereits ein ausländisches Pannenfahrzeug mit angehängtem Wohnwagen sowie ein bereits aufgebotenes Pannenhilfsfahrzeug steht. Infolgedessen kommt es zu einer Kollision, wobei eine Person auf Platz verstirbt.
Ein aufmerksamer Lenker eines Sattelmotorfahrzeuges, welcher Zeuge des Unfalls ist, kann aufgrund des dosierten Abbremsens seines Fahrzeuges den Verkehr auf der Autobahn A2 so verlangsamen, dass die Gefahr von Folgeunfällen vermindert werden kann.
UW 33, 29.04.2023, S. 32.
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2023
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Dienstag, 25. Juli 2023
Geisterfahrer verursacht schweren Unfall auf der A2
Erst verursacht ein Automobilist mit einem entwendeten Fahrzeug mehrere Unfälle mit teils Schwerverletzten auf der A2, dann versucht der Geisterfahrer zu Fuss vor der Polizei zu flüchten. Der 36-jährige Unfallverursacher versucht anschliessend, zu Fuss zu flüchten, wobei ihn die Patrouille der Kantonspolizei Uri anhalten kann. Es entsteht ein Sachschaden den von rund 120000 Franken.
UW 59, 29.07.2023, S. 20.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr /
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/ Letzte Aktualisierung: 05.03.2021