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Arten von Sakralbauten

Als Sakralbauten werden Gebäude bezeichnet, die dem Gottesdienst, dem Gebet oder anderen religiösen Handlungen dienen. Im christlichen Bereich reicht die Vielfalt von der grossen Kathedrale bis zur kleinen Wegkapelle. Die Bezeichnungen unterscheiden sich nicht allein nach Grösse und Bauform, sondern vor allem nach der kirchlichen Funktion und dem rechtlichen Rang eines Gebäudes.

Eine Kathedrale ist die Hauptkirche eines Bistums. Ihr Name leitet sich von der lateinischen cathedra, dem Sitz des Bischofs, ab. Die Kathedrale bildet das geistliche Zentrum eines Bistums und ist Schauplatz wichtiger Gottesdienste, etwa von Bischofsweihen, Priesterweihen oder feierlichen Liturgien. Die Kathedrale des Bistums Chur ist die Kathedrale St. Mariä Himmelfahrt in Chur. Der Kanton Uri gehört kirchlich zu diesem Bistum und besitzt daher keine eigene Kathedrale. Früher (bis 1821) im Bistum Konstanz war die die Kathedralskirche das Konstanzer Münster.

Von der Kathedrale zu unterscheiden ist die Basilika. Ursprünglich bezeichnete dieser Begriff einen römischen Hallenbau, dessen Grundform von den frühen Christen für ihre Kirchen übernommen wurde. In der Architekturgeschichte versteht man unter einer Basilika eine mehrschiffige Kirche, deren Mittelschiff die Seitenschiffe überragt und durch eigene Fenster beleuchtet wird. Daneben ist „Basilika“ auch ein kirchlicher Ehrentitel. Der Papst kann einer bedeutenden Kirche den Rang einer Basilica minor verleihen. Eine solche Kirche muss weder Bischofssitz noch architektonisch im eigentlichen Sinn eine Basilika sein. In Uri kommt der Begriff nicht vor. Die Bezeichnung Münster hängt mit dem lateinischen monasterium, also Kloster, zusammen. Ursprünglich wurde damit häufig eine Kloster- oder Stiftskirche bezeichnet. Später ging der Name auch auf besonders grosse und bedeutende Kirchen über. Ein Münster kann daher zugleich Kathedrale, Pfarrkirche oder ehemalige Klosterkirche sein. In Uri gibt es zwar mehrere Klosterkirchen. Diese sind jedoch nicht so mächtig, dass sie dem Begriff Münster gerecht würden.

Die Pfarrkirche ist das religiöse Zentrum einer Pfarrei. In ihr werden regelmässig Gottesdienste gefeiert und die Sakramente gespendet, insbesondere Taufe, Eucharistie, Ehe und vielfach auch die kirchliche Begräbnisfeier. Zur typischen Ausstattung gehören der Hauptaltar, der Taufstein, der Tabernakel, die Kanzel oder der Ambo (erhöhtes Lesepult) sowie häufig mehrere Seitenaltäre. In früheren Jahrhunderten war die Pfarrkirche nicht nur ein religiöses, sondern auch ein gesellschaftliches Zentrum. Kirchliche Feiertage, Prozessionen, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen gliederten das Leben der Dorfgemeinschaft. In Uri befinden sich die Pfarrkirchen vielfach an hervorgehobener Stelle im Ortskern und prägen mit ihren Türmen das Erscheinungsbild der Dörfer.

Eine Filialkirche ist einer Pfarrkirche untergeordnet. Sie besitzt zwar einen eigenen Kirchenraum und kann regelmässig für Gottesdienste genutzt werden, bildet aber in der Regel keine selbstständige Pfarrei. Filialkirchen entstanden häufig in abgelegenen Weilern oder Ortsteilen, deren Bevölkerung den oft beschwerlichen Weg zur Pfarrkirche nicht bei jedem Gottesdienst zurücklegen konnte. Im Alpenraum war dies wegen der grossen Entfernungen, der steilen Wege und der winterlichen Verhältnisse besonders wichtig.

Die Klosterkirche gehört zu einer klösterlichen Gemeinschaft. Ihre Gestaltung richtet sich nach den Bedürfnissen der Ordensleute. Ein wichtiges Element ist deshalb der Chorraum mit dem Chorgestühl, in dem die Gemeinschaft das Stundengebet verrichtet. Klosterkirchen konnten zugleich der Bevölkerung offenstehen oder zusätzlich die Aufgaben einer Pfarr- oder Wallfahrtskirche übernehmen. Ähnlich ist die Stiftskirche zu verstehen. Sie gehört jedoch nicht zu einem Kloster im engeren Sinn, sondern zu einem Stift, also einer Gemeinschaft von Weltgeistlichen, den sogenannten Chorherren.

Eine Wallfahrtskirche oder Wallfahrtskapelle ist das Ziel religiöser Pilgerfahrten. Im Mittelpunkt steht meist ein besonders verehrtes Gnadenbild, eine Heiligenreliquie oder die Erinnerung an ein als wundertätig angesehenes Ereignis. Wallfahrtsorte entstanden oft aus kleinen Kapellen, die wegen des zunehmenden Pilgerstroms erweitert oder durch grössere Kirchen ersetzt wurden. Neben ihrer religiösen Bedeutung förderten sie auch das Gastgewerbe, den Handel und den Verkehr.

Die Kapelle ist gewöhnlich kleiner als eine Kirche und besitzt meist keine vollständigen pfarrlichen Rechte. Sie kann für Gottesdienste, Andachten, Rosenkranzgebete oder persönliche Gebete genutzt werden. Kapellen treten in sehr unterschiedlichen Formen auf. Dorf- und Weilerkapellen dienen einer örtlichen Gemeinschaft, Hauskapellen gehören zu einem Wohnhaus, Heim, Spital oder einer Schule, während Schloss- und Burgkapellen für die Bewohner einer herrschaftlichen Anlage bestimmt waren. Hofkapellen befinden sich bei einzelnen Bauernhöfen oder Häusergruppen. Im Gebirge entstanden Alp- und Bergkapellen als religiöse Mittelpunkte für Älpler, Hirten und Reisende.

Eine besondere Form ist die Wegkapelle. Sie steht an einem Verkehrsweg, an einer Wegkreuzung oder an einer gefährlichen Stelle. Solche Kapellen boten den Vorübergehenden Gelegenheit zu einem kurzen Gebet und baten zugleich um göttlichen Schutz auf der Reise. Gerade an den alten Säumerwegen und Passrouten des Kantons Uri besassen sie eine grosse Bedeutung. Manche erinnern auch an Unglücksfälle, Lawinen, Steinschläge oder glücklich überstandene Gefahren.

Noch kleiner ist das Bildstöcklein oder der Bildstock. Dabei handelt es sich nicht um einen begehbaren Sakralraum, sondern um ein religiöses Kleindenkmal mit einem Heiligenbild, einem Relief oder einer kleinen Figur. Bildstöcke stehen häufig an Wegen, Flurgrenzen oder ehemaligen Prozessionsrouten. Eine ähnliche Aufgabe erfüllen Wegkreuze, Mariengrotten und kleine Nischenheiligtümer.

Die Totenkapelle oder Beinhauskapelle befindet sich meist auf einem Friedhof oder unmittelbar neben der Pfarrkirche. Sie diente der Aufbahrung und dem Totengedenken. In Beinhäusern wurden zudem die Gebeine aus aufgehobenen Gräbern gesammelt und würdig aufbewahrt. Häufig enthalten solche Gebäude Darstellungen des Todes, des Jüngsten Gerichts oder der Auferstehung. Die Friedhofskapelle kann ausserdem für Abdankungen und Gedenkgottesdienste verwendet werden.

Ein Oratorium ist ein kleiner, für das Gebet bestimmter Raum. Es kann sich um eine private Hauskapelle, einen Gebetsraum innerhalb eines Klosters oder einen Sakralraum in einem kirchlichen Gebäude handeln. Nicht jedes Oratorium ist von aussen als eigenständiger Sakralbau erkennbar. Daneben gibt es Taufkapellen, die dem Sakrament der Taufe dienen, sowie Grabkapellen, die als Begräbnisstätte einer Familie oder bedeutenden Persönlichkeit errichtet wurden.

Zu den Sakralbauten gehören im weiteren Sinn auch Klosteranlagen, Kreuzgänge, Einsiedeleien, Friedhöfe und Kalvarienberge. Ein Kalvarienberg stellt den Leidensweg Christi in mehreren Stationen dar und endet gewöhnlich bei einer Kreuzigungsgruppe oder einer Kapelle. Eine Einsiedelei ist der zurückgezogene Wohn- und Gebetsort eines Eremiten und umfasst meist eine kleine Kapelle. Prozessionswege verbinden teilweise mehrere Kapellen, Bildstöcke und Wegkreuze zu einer zusammenhängenden religiösen Landschaft.

Literatur: www.urikon.ch (unterstützt durch ChatGPT).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 07.09.2026