Der Kirchenraum wird der Verehrung des dreifaltigen Gottes geweiht. Das Kirchenrecht bestimmt, dass jede Kirche ihren «Titel» (Patrozinium) haben muss, der nach vollzogener Weihe nicht mehr geändert werden kann.
Titel einer Kirche können sein:
- Heiligste Dreifaltigkeit;
- Jesus Christus mit Nennung eines seiner Mysterien oder seines Namens;
- der Heilige Geist;
- Jungfrau Maria mit einem ihrer liturgischen Titel;
- heilige Engel;
- in das Römische Martyrologium aufgenommene Heilige.
Die Kirche soll nur einen einzigen Titel haben, mit Ausnahme von Heiligen, die gemeinsam im Kalender aufgeführt sind. Der Titel einer Kirche lässt heute keine Rückschlüsse auf die Herkunft der im Altar beigesetzten Reliquien zu. Auch die Altäre, mit denen Heilige geehrt werden sollen, werden Gott geweiht.
In den evangelischen Kirchen hat die Einweihung eines Kirchengebäudes keinen sakramentalen Charakter. Der Protestantismus lehnt die Kirchweihe im Sinne einer Consecratio ab. Insbesondere lehnt die Reformation ebenso wie die Anrufung von Heiligen auch die Unterstellung von Kirchen unter deren Schutz (Patrozinium) ab. Die Einweihung einer evangelischen Kirche erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes.
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