URNER WIRTSCHAFT

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URNER FIRMEN

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Fischereiwesen in Uri

Die Fischerei in Bächen, Flüssen und Seen war im Mitteallter für den Nahrungsmittelerwerb sehr bedeutend. Bevorzugte Orte erhielten auch einen dementsprechenden Namen: Fischi zwischen der Treib und dem Mythenstein, Fischleten (Altdorfer Wildried).
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 88.

DIE BERUFSFISCHEREI AUF DEM URNERSEE

Während in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch mehrere Personen – haupt- oder nebenberuflich – als «Seefischer» tätig waren, werden heute (2017) für den Urnersee noch zwei Berufsfischerpatente ausgestellt. Der Seefischer löste ein Patent für Netzgerätschaften und Reusen. Die Gerätschaften und Methoden für die Berufsfischerei sind heute in den «Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee» (Konkordat) geregelt. Je nach der Fischart oder dem örtlichen Einsatzbereich gelten andere Vorschriften.
Der «Edelfisch», eine im Sommer laichende Felche, ist in den letzten Jahren ausgestorben. Es bleiben als «Haupt-Brot-Fische» Albeli und Balchen. Seit der Verbesserung der Wasserqualität durch Massnahmen im Gewässerschutz (Entrophierung) wächst das Albeli, bedeutend langsamer.
Der Arbeitsaufwand pro verwertetem Fischgewicht wird grösser. Die Entwicklung der Preise der einheimischen Fische ist weit hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgeblieben.

Literatur: www.ur.ch (Fischereibewirtschaftung, 2017).

EHEMALIGE KANTONALE GESETZESBESTIMMUNGEN ZUR FISCHEREI

Mittwoch, 1. Januar 1823
Fischereiordnung (Art. 229 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 205-208.
Link: Gesetzestext
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Freitag, 11. Februar 1881
Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Fischerei
Abl UR 1881 nach S. 176 (01-07)
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 15. Februar 1888
Verordnung betreffend Abänderung der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetze betreffend die Fischerei
Abl UR 1882 nach S. 120 (01-02)
Link: Gesetzestext
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EREIGNISSE OHNE FISCHERLATEIN

1654  / Freitag, 2. Oktober 1654
Uri erlässt neue Fischerordnung
Die Landsgemeinde verabschiedet eine neue Fischer-Ordnung. In der Einleitung heisst es, dass die «Gnädigen Herren» die alte Ordnung erneuert hätten, um Verwirrungen und Missverständnisse rund um die Fischerei zu vermeiden. In den 15 Artikeln übernimmt die Verordnung sämtliche Regelungen des Landbuchs und ergänzt sie durch zusätzliche Vorschriften.
Fryberg Stefan, Die Urner Fischerei, S. 15.
  
1707  / Dienstag, 10. Mai 1707
Fischen mit Fangnetz und Garn wird in Ursern verboten
Die Talgemeinde von Ursern verbietet unter Busse von 50 Gulden, im Oberalpsee und in der Reuss bis zum Mülibach unterhalb von Andermatt zu fischen, sofern es mit «Bären (Fangnetz) und Garn» geschieht. Mit der Rute darf man in der Reuss bis zum Mülibach den Fischen nachsetzen.
Müller, Geschichte von Ursern, S. 128
  
1719  / Sonntag, 14. Mai 1719
Fischverbot in Ursern wird erneuert
Die Talgemeinde in Ursern erneuert das Verbot, verbietet das Fischverbot mit Fangnetz und Garn. Sie spricht den Klägern den halben Teil der Busse zu.
Müller, Geschichte von Ursern, S. 128
  
1736  / Montag, 28. Mai 1736
Zeit zum Fischen wird in Ursern eingeschränkt
Der Talrat beschränkt in den kommenden zwei Jahren das Fischen im Oberalpsee auf die Zeit vom Johannistag (24. Juni) bis zum Michaelsfest (29. September), jedoch nur für zwei Jahre.
Müller, Geschichte von Ursern, S. 128
  
1812  / Donnerstag, 7. Mai 1812
Auswärtige dürfen auch fischen
Die Landsgemeinde beschliesst auf Antrag der Finanzkommission und des Landrats eine Lockerung des bislang gültigen Fischerei-Verbots. Künftig können auch Nichturner ein Jagd- oder Fischereipatent lösen. Ausserkantonale Schweizerbürger bezahlen für das Fischen mit der Rute 3 Gulden und 10 Schilling, für das Fischen mit Fanggarn und Netzen 6 Gulden und 20 Schilling. War «der Beysass kein Eidgenoss», so galt für ihn in allem der doppelte Tarif.
Fryberg Strefan, Die Urner Fischerei, S. 18.
  
1844  / Sonntag, 5. Mai 1844
Landsgemeinde legt Schonzeiten fest
Die Landsgemeinde verbietet das Fischen erstmals während ganz bestimmter Wochen, um dem schädlichen Fischfang während der Laichzeit nähere Schranken zu setzen. In der Reuss (ausgenommen mit der Rute), im Schächen und allen anderen laufenden Gewässern das Fischen vom 29. September (St. Michaelstag) bis Mitte November untersagt. Ursern protestiert erfolglose gegen diesen Beschluss mit der Begründung, die verschärfte Gesetzgebung greife in die Hoheitsrechte des Bezirks ein.
Fryberg Strefan, Die Urner Fischerei, S. 19.
  
1875  / Samstag, 18. September 1875
Bund erlässt eidgenössisches Fischereigesetz
Gestützt auf die Bundesverfassung wird das erste eidgenössische Fischereigesetz erlassen. Es beschränkt sich im Wesentlichen darauf, einen kurz zuvor zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden abgeschlossenen Vertrag über die Fischerei im Rhein, in seinen Zuflüssen und im Bodensee zu übernehmen. Im Weiteren schreibt es eine Mindestlänge der gefangenen Fische sowie Schonzeiten für bestimmte Fischarten vor.

  
1877  / Freitag, 18. Mai 1877
Bund erlässt Vollziehungsverordnung zum Fischereigesetz
Der Bund erlässt die Vollziehungsverordnung zum Fischereigesetz.
Fryberg Stefan, Die Urner Fischerei, S. 16.
  
1877  / Dienstag, 6. November 1877
Die Urner säumen auch in der Fischereigesetzgebung
Gemäss Bundesgesetzes haben die Kantone vor, ihre Gesetze und Verordnungen über die Fischerei ohne Verzug mit den Bundesbestimmungen in Einklang zu bringen. Doch der Kanton Uri kümmert sich anfänglich wenig um diese Bestimmung. Daran ändern auch zwei bundesrätliche Mahnschreiben wenig.
Fryberg Stefan, Die Urner Fischerei, S. 16.
  
1892  / Dienstag, 29. März 1892
In fliessenden Gewässern darf nurmehr mit der Angelrute gefischt werden
Auf Antrag des Regierungsrates beschliesst der Landrat, dass das für das Gedeihen der Fischzucht schädliche Fischen mit Garnen und Feimern sowie andern Gerätschaften ausser der Angelrute, in den fließenden Gewässern verboten sein soll. Das Patent für die Angelfischerei ist in dem Sinne aufzufassen, dass die Angelrute nicht mehr als zwei Angel enthalten darf.
LR 28./29.3.1892, in: LB UR Bd V, S. 26 f.
  
1900  / Sonntag, 22. April 1900
Urner Fischereiverein gegründet
Im Restaurant Gotthard in Erstfeld wird der Urner Fischereiverein gegründet.
www.ufv.ch (2017)
  
1905  / Donnerstag, 26. Oktober 1905
Vierwaldstättersee-Konkordat
Die fünf beteiligten Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden stellen in einem Konkordat die Fischerei im Vierwaldstättersee unter gemeinsame Aufsicht.
LB UR Band 6, S. 308
  
1915  / Dienstag, 29. Juni 1915
Polizeikommandant beschwert sich wegen Fischereiaufseher
Polizeikommandant Nikolaus Capaul richtet ein Schreiben an die Justiz- und Polizeidirektion, darin er festhält, dass beinahe Sonntag nach Sonntag sowohl in der Reuss, wie am und auf dem See, auf der Seedorfer wie auf der Flüeler Seite jeweils mehrere Personen dem Fischfang nachgehen. Die Fischereiaufseher würden jedoch überhaupt keine Anstalten machen, diesem gesetzwidrigen Treiben Abhilfe zu schaffen. Er wisse nur allzu gut, dass ein Fischfrevler höchst selten und ein Sonntagsfischer gar nie bestraft werde. Die in Frage kommenden Aufseher würden ihre Besoldung wohl in Empfang nehmen, sich um ihre Pflichten aber sehr wenig kümmern.
StAUR R-360-16/1012(3); Fryberg Stefan, Die Urner Fischerei, S. 11.
  
1918  / Sonntag, 23. Juni 1918
Fischereiaufseher sollen Aufsicht intensiver handhaben
Die Justiz- und Polizeidirektion fordert die Fischereiaufseher erneut auf, die Aufsicht intensiv zu handhaben und über alle wahrgenommenen Gesetzesübertretungen Rapport zu erstatten. Dies, weil der Fischfrevel in letzter Zeit stark zugenommen habe, wie die häufig an den Ufern der Gewässer gefundenen Werkzeuge schlagkräftig bewiesen. Besonders bedauerlich sei auch der Umstand, dass immer mehr Kinder zum Zeitvertreib den vorwiegend jungen Fischen nachstellen.
StAUR R-360-16/1012(3); Fryberg Stefan, Die Urner Fischerei, S. 11.
  
1931  / Mittwoch, 1. Juli 1931
Erneuerung des Konkordats über die Fischerei im Vierwaldstättersee
Die Anliegerkantone des Vierwaldstättersees erneuern das Konkordat über die Fischerei im Vierwaldstättersee von 1906.
LB UR Band X, S. 24 ff.
  
1945  / Donnerstag, 8. November 1945
Neue Urner Fischereiverordnung
Der Landrat verabschiedet nach mehrstündiger Debatte eine neue Fischereiverordnung. Sie ersetzt die kantonale Verrodnung von 1881, die 1892 und 1916 ergänzt wurde.
UW 98, 15.12.1945
  
1967  / Montag, 23. Januar 1967
Der Froschfang wird verboten
Da der Bestand an Fröschen ständig zurückgeht, beschliesst der Urner Regierungsrat, den Froschfang auf Urner Gebiet zu verbieten.
Abl UR 1967, S. 79.
  
1973  / Montag, 4. Juni 1973
Kantonale Fischbrutanstalt in Flüelen eröffnet

UW 44/1973
  
2000  / Mittwoch, 24. Mai 2000
Jubiläum des Urner Fischereivereins
Dieses Jahr feiert der Urner Fischereiverein sein 100-Jahr-Jubiläum. Dieser runde Geburtstag wurde am 20. Mai mit einem Fest in Altdorf würdig gefeiert. Zum Jubiläum erscheint das Buch «Die Fischerei in Uri». Am Mittwoch, 24. Mai, wird im Schloss A Pro in Seedorf eine Ausstellung über die Fischerei in Uri eröffnet.
UW 40, 24.5.2000
  
2004  / Montag, 27. September 2004
Forellen und Saiblinge ausgesetzt
23500 Forellen und Saiblinge schwimmen in die freiheit. Rund ein Dutzend freiwillige Helfer begleiten die Fische in ihr neues Zuhause, die Urner Bergseen. Um den Stress der Fische zu mindern werden sie per Helikopter transportiert.
UW 83, 23.10.2004
  
2004  / Samstag, 6. November 2004
Veränderungen der Felchen-Geschlechtsorgane im Urnersee
Vor knapp fünf Jahren haben Fischer im Thunersee erstmals rätselhafte Veränderungen bei den Geschlechtsorganen von Felchen entdeckt. Mittlerweile wurden - in deutlich geringeren Ausmassen - auch Geschlechtsorganveränderungen bei Felchen im Urnersee ausgemacht. In beiden Seen wurde in früheren Jahren Armeemüll entsorgt. Ob ein Zusammenhang besteht, wird untersucht.
UW 87, 6.11.2004
  
2008  / Samstag, 14. Juni 2008
Fischen - Junge erleben erste Fangerfolge am Arnisee
Im Arnisee schwimmen seit Samstag rund 100 Fische weniger herum. Zum Abschluss des Jungfischerkurses durfte jedes Kind zwei Fische fangen. Es dauerte nicht lange, bis Damian Durrer und Christian Planzer stolz mit einem Prachtexemplar beim Fischereiinspektor auftauchten. «Es ist eine besonders schön rot gepunktete Forelle», lobte er die beiden jungen Fischer. Dieses Lob beflügelte die erfolgreichen Jungfischer, und sie machten sich gleich daran, den nächsten Fisch an Land zu ziehen. Zwar waren nicht alle 50 Kinder gleich erfolgreich. Mit der Hilfe von Papi aber häuften sich die Erfolge. Manchmal war dieser aber auch buchstäblich Retter in der Not: Angelhaken mussten ersetzt, Nylonfäden entwirrt und zappelnde Fische an Land gezogen werden. «Wir rechnen damit, dass bis am Nachmittag 70 bis 100 gefangen werden», meinte Hansruedi Zieri. Diese reichten kaum aus für die hungrigen Fischer. «Das ist kein Problem», so Hansruedi Zieri, «der Kanton spendet den Rest aus der Zucht.» Der Fischerverein selber ist jeweils mit 30 Helfern an Ort, um die kleinen Gruppen von je fünf Praktikanten zu unterstützen und zu beraten. Die Rute müssen die Kinder aber selber handhaben können.
UW 47, 18.6.2008
  
2010  / Samstag, 2. Oktober 2010
Fischereiverein: Rund 450'000 Fische ausgesetzt
Rund 50 Fischer folgen dem Aufruf zum Hauptbesatztag. Vier Teams sind unterwegs, um die Fische in die Freiheit zu entlassen. Insgesamt können diesen Herbst zirka 450'000 Besatzfische aus eigener Zucht in den Fliessgewässern ausgesetzt werden.
UW 79, 9.10.2010
  
2011  / Dienstag, 31. Mai 2011
Fischerpatente gibt es in Uri nun per Internet
Der Bezug von Fischerpatenten wird gleich doppelt vereinfacht. Es gibt einen neuen Automaten für Fischerpatente am Göscheneralpsee, und man kann sie auch von zu Hause aus lösen. Pro Jahr werden in der Göscheneralp zwischen 300 und 350 Tagespatente gelöst. Die zweite Neuerung: Ab dem 31. Mai können Fischerinnen und Fischer ihre Wochen-, 3x1-Tages- und Tagespatente bequem von zu Hause aus lösen. Dies wird durch den neu gestalteten Webauftritt der Urner Fischereiverwaltung ermöglicht. In einem Onlineshop können Fischerinnen und Fischer ein Kundenkonto eröffnen und ihre Fischerpatente gleich zu Hause ausdrucken und online bezahlen. Die einzige Ausnahme: Jahrespatente gibt es weiterhin nur an den Verkaufsstellen. Uri ist damit der erste Kanton, der sowohl einen Patentautomaten als auch die Onlinelösung anbietet.
UW 41, 28.5.2011
  
2011  / Mittwoch, 8. Juni 2011
Malwettbeweb anlässlich des 111-Jahr-Jubiläums des Urner Fischereivereins
203 Zeichnungen zum Thema "Fisch. Fische. Fischen" sind bei der Kantonsbibliozhek Uri Stiftung und dem Fischereiverein Uri eingegangen. Mit 13 Bildern wird der Kalender 2012 des Urner Fischervereins gestaltet.
UW 44, 8.6.2011
  
2011  / Samstag, 19. November 2011
Fischereiverein - Aktives Jubiläumsjahr gemütlich abgeschlossen
Der Urner Fischereiverein hält seine Generalversammlung im "Winkel" an. Aktivitäten: Malwettbewerb, "Tag der offenen Tür" in Silenen, Fischerkurse.
UW 92, 23.11.2011
  
2017  / Dienstag, 11. April 2017
Regierungsrat erteilt Konzession für Fischzucht
Der Regierungsrat erteilt der Basis 57 nachhaltige Wassernutzung AG eine Konzession zur Nutzung des sauberen Bergwassers beim Nordportal des Gotthard-Basistunnels zum Betreiben einer Fischzuchtanlage. Aus den Tunnelrohren des Gotthard-Basistunnels tritt warmes und sauberes Bergwasser von 150 bis 400 Liter pro Sekunde aus. Dies bei einer ganzjährigen Temperatur zwischen 13 und 15 Grad Celsius. Die Basis 57 erhalt die Konzession zur Nutzung von 100 Litern Wasser pro Sekunde. Die Firma plant den Aufbau der zurzeit grössten Fischzuchtanlage der Schweiz mit einer Produktionskapazität von bis zu 600 Tonnen Speisefisch pro Jahr. Neben der eigentlichen Fischzucht beabsichtigt sie zudem, eine eigene Aufzucht von Jungfischen zu betreiben. Neben der Basis 57 erhalten auch die Gemeindewerke Erstfeld (GWE) und die kantonale Fischereiverwaltung eine Konzession zur Nutzung des Bergwassers. Die GWE beanspruchen eine Option auf die Wassermenge von 36 Litern pro Sekunde. Die Option gilt bis am 31. Dezember 2022. Bis dahin können die GWE entscheiden, ob sie die konzessionierte Wassermenge im Rahmen eines Projekts nutzen wollen. Die kantonale Fischereiverwaltung plant, ihre Aufzuchtanlagen respektive Fischgraben an den Standort Erstfeld zu verschieben. Ihr wird eine Option auf 50 Liter Wasser pro Sekunde konzessioniert. Mit dem Betrieb zweier Anlagen auf demselben Areal entstehen verschiedene Synergien für den Betrieb der Fischereiverwaltung und der Basis 57.
UW Nr. 29, 12.4.2017, S. 1 und 3.
  
2017  / Samstag, 22. Juli 2017
Tiefseesaibling im Urnersee wiederentdeckt
Bisher basierte das Wissen über die verschiedenen Fischarten hauptsächlich auf den Fängen der Berufs- und Angelfischer. Diese wiederum konzentrierten sich auf bestimmte Fischarten und Grössenklassen. Ihre Fänge zeigten also nicht die tatsächliche Zusammensetzung der Fischgemeinschaft. Deshalb rief die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) mit Partnern von Bund, Kanton und Forschung das schweizweite «Projet Lac» ins Leben. Dieses hat zum Ziel, die Fischfauna verschiedener Alpenseen mit standardisierten Methoden zu erheben und zu vergleichen. Die Untersuchungen werden mit Echolot, verschiedenen Netztypen von unterschiedlicher Maschenweite sowie gezielten Befischungen von Uferlebensräumen vorgenommen. Die gefangenen Fische werden identifiziert, vermessen und fotografiert. Innerhalb von sechs Tagen führen die Forscher 252 Befischungsaktionen durch. Dabei werden 2479 Tiere von 21 verschiedenen Fischarten aus dem Wasser gezogen. Da nicht alle Lebensräume gleich intensiv untersucht werden, rechnet das Forschungsteam die ausgewerteten Daten auf die tatsächliche Grösse der vorhandenen Lebensräume hoch. Dabei zeigt sich: Die Fischfauna im Vierwaldstättersee wird von Albeli und Seesaiblingen dominiert. Besonders erfreulich ist für die Forscher die Wiederentdeckung des historisch beschriebenen Tiefseesaiblings im Urnersee. Bereits 1950 wurde im Vierwaldstättersee eine in tiefen Bereichen lebende Saiblingform dokumentiert – jedoch ohne ihr einen offiziellen Namen zu geben. Seither wurde diese Form nie mehr offiziell registriert. Genetische Untersuchungen sollen nun klären, ob der in Tiefen unterhalb von 60 Metern vorkommende Fisch eine eigenständige Art ist oder eine ökologische Form des Seesaiblings.
UW 58, 22.7.2017, S. 3.
  
2017  / Samstag, 25. November 2017
Basis 57 nimmt den Betrieb auf
Die neue Produktionshalle der Basis 57 nachhaltige Wassernutzung AG ist fertig gebaut. In ihr wird ab diesem Winter die grösste Satzfischzucht der Schweiz betrieben. Viermal im Jahr werden dort Zander gestreift und Satzfische produziert. In der neuen Produktionshalle der Urner Satzfischzucht werden zur selben Zeit sämtliche vier Jahreszeiten herrschen. Es werden verschiedene Zander-Elterntiergruppen zu unterschiedlichen Zeiten mit einem speziellen Temperatur-, Licht- und Fütterungsprogramm in den Winter geschickt. Während die einen Tiere die kalte Jahreszeit durchwintern, verspürt die Zandergruppe im benachbarten Wasserbecken Frühling. Die Fischwirte können viermal im Jahr die Tiere streifen und Laich gewinnen – unabhängig von der tatsächlichen Jahreszeit. Nach der Erbrütung des Laichs zieht die Basis 57 die Tiere auf, bis sie mindestens 10 Gramm schwer sind. Dieser Prozess dauert zirka 90 Tage. Danach sind sie robust genug für den Transport und das Einsetzen in Mastbecken. Die Urner Fischzucht wird die Zandersatzfische schweizweit an Zandermäster verkaufen, und sobald die eigene Fischzucht beim Neat-Nordportal gebaut ist, ebenfalls ihre eigenen Becken damit besetzen.
UW Nr. 94, 25.11.2017, S. 7.
  
2019  / Dienstag, 1. Januar 2019
Egli ist Fisch des Jahres 2019
Der Schweizerische Fischerei- Verband (SFV) ernennt das Egli zum Fisch des Jahres. Er will damit ein positives Zeichen setzen. Fische aus eigenen Gewässern sind eine vorzügliche Speise. Umso wichtiger sind für das Egli und alle Fischarten gute Lebensbedingungen in den Schweizer Seen, Flüssen und Bächen. Kein anderer Schweizer Fisch landet so häufig auf den Tellern in der Gastronomie oder Privathaushalten – doch nur wenige wissen, wie das Egli aussieht. Dabei hat das Egli keinen Grund, sich zu verstecken. So schön und so stachelig Das Egli ist ein sehr schöner Fisch, der sich zu wehren weiss. Querstreifen zieren seinen Körper. Die beiden Rückenflossen wirken majestätisch und hat zum Teil spitze Stacheln. Auf den Kiemendeckeln hat das Egli Dornen. So wehrt sich der Fisch gegen Fressfeinde, was ihm den Übernahmen «Stachelritter» eingebracht hat.
UW 1, 5.1.2019, S. 9.
  

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 1.3.2018