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Die Landammänner des Kantons Uri



Villiger Hans
1899 - 1986
Wohnort: Erstfeld
Beruf: Gastwirt, Kaufmann
       

POLITISCHE ÄMTER IN BUND UND KANTON / MILITÄR

1936-1948 Landrat FDP
1944-1945 Landratspräsident FDP
1948-1968 Regierungsrat FDP
1960-1962 Landammann FDP
1962-1964 Landesstatthalter FDP

PRÄSIDIEN IN URNER GEMEINDEN

ANSPRACHEN UND ZITATE

1962
Landesstatthalter Hans Villiger
Wort zur Bundesfeier 1962
   
«Getreue, liebe Mitbürger,
Dadurch daß das Schweizervolk alljährlich am 1. August die Gründung der schweizerischen Eidgenossenschaft feierlich begeht, erfüllt es ein Gebot der nationalen Selbstbesinnung und der Dankbarkeit gegenüber seinen Altvordern. In einer Zeit der fundamentalen Auseinandersetzung zwischen zwei entgegengesetzten Welten gewinnt diese Gedenkstunde an Bedeutung. Wenn am Abend des Bundesfeiertages von Alp zu Alp die Feuerzeichen flammend sich erheben, dann wollen wir Einkehr halten in einer Stunde des vaterländischen Gedenkens.

Ein schönes Sinnbild unseres nationalen Feiertags bildet das diesjährige Augustabzeichen, welches eine vom Schweizerkreuz gezierte Glocke darstellt. Als die Heimatglocke wird sie uns vorerst an die Gründung der Eidgenossenschaft gemahnen. Damals, als unsere Väter am Rütli den heiligen Schwur taten, sich unter allen Umständen beizustehen, keinen Mißbrauch zu dulden und die Unabhängigkeit zu wahren, begrüßte das Aveglöcklein der nahen Waldkapelle den ewigen Bund. Die Glocken der Heimat, sie sagen uns, wo unser Vaterland ist, sie mahnen uns, an dieses Vaterland uns fest und eng anzuschließen. Auch am diesjährigen Bundesfeiertag werden uns die Glocken erst so recht ins wahre Heimatgefühl einstimmen und uns zurufen, daß hier die wahren Wurzeln unserer Kraft liegen. Doch was wäre unsere Heimat ohne den Frieden und so künden uns die Friedensglocken von überstandenen Schrecknissen und vom erhaltenswerten Gut des Friedens. Als die Kriegsfurien durch Europa rasten und die Glocken der Streitmächte zu Instrumenten des Verderbens umgegossen wurden, da durfte die Schweiz den Vorzug einer Friedensinsel erleben, sie durfte das Erbe der Väter genießen: Freiheit und Unabhängigkeit. Heute verkünden die Glocken sowohl der einsamen Bergkapelle wie der schönen Pfarrkirche oder des mächtigen Münsters den Frieden, sie mahnen uns zugleich, ihn zu erhalten und in den Bemühungen um seine Vertiefung und Festigung nie zu erlahmen. Alles dies genügte aber nicht, wenn wir nicht im wundervollen Akkord der Kirchenglocken den Willen des Allerhöchsten erkennen würden, wenn wir uns nicht bewußt wären, daß nur Er uns das schenken kann was wir uns so sehnlichst wünschen: Heimat, Friede, Freiheit. Wenn die Glocken der Landeskirchen einem schönen Brauch gemäß den Abend des 1. August einläuten, wenn sie eherne Stimmen zur Ehre Gottes weithin über das Land erschallen lassen, dann wissen Wir, daß wir auf den Allerhöchsten trauen dürfen und uns vor der Macht der Menschen nicht zu fürchten brauchen. Denn Seine Hilfe ist unerläßlich, damit das Vaterland durch Einigkeit und Stärke vor Zwist und Zerfall bewahrt bleiben wird. Im Zeichen des Kreuzes und der Glocke, so wollen wir den diesjährigen Bundesfeiertag begehen.

Diese Gedanken mögen uns wegleitend sein, wenn wir uns das diesjährige Bundesfeierabzeichen an die Brust heften. Wir empfehlen wiederum die Bundesfeiersammlung der Bevölkerung recht angelegentlich, denn die zu unterstützenden Bestrebungen sind auch für den Kanton Uri von Bedeutung; der Erlös der Sammlung kommt Alters- und Pflegeheimen zugute, welche vielen Leuten einen geruhsamen und schönen Lebensabend vermitteln.

Schließlich bitten wir auch dieses Jahr die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 - 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialkirchen besorgt zu sein, welches durch das diesjährige Bundesfeierabzeichen in ganz besonderem Maße gewürdigt worden ist. Sodann empfehlen wir, den Abend dieses patriotischen Gedenktages durch Feuerzeichen auf den Bergen als Symbole der Freiheit und des Friedens zu verschönern und die Bevölkerung laden wir ein, als Ausdruck der Besonderheit des Tages die Gebäude zu beflaggen, damit sich zu den Glocken der Heimat die Banner der Heimat gesellen und uns künden von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zum angestammten Vaterland. Wir empfehlen Euch, getreue, liebe Mitbürger, samt uns in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

01.08.1962 / Abl UR 1962, S. 513 ff.
 
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1961
Landammann Hans Villiger
Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1961
   
«Getreue, liebe Mitbürger,

Wiederum schickt sich das Schweizervolk an, die Geburtsstunde der einen und unteilbaren Eidgenossenschaft schlicht und würdig zu begehen. In einer Zeit, da der Mensch mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, die letzten Geheimnisse des Weltalls zu ergründen, wollen wir uns auf uns selbst besinnen und erkennen, welche Fundamente die Schweiz zu einem derart einmaligen Staatswesen werden ließen. Wir wollen jene stille Stunde des Marschhaltes einschalten, die nötig ist, um Vergangenes richtig zu würdigen und Zukünftiges klar zu erkennen.

Was könnte das Wesen der schweizerischen Eidgenossenschaft besser versinnbilden als das diesjährige Bundesfeierabzeichen, die Wappen aller Kantone im Schweizerkreuz vereint: die Vielfalt in der Einheit. Alles in der Eidgenossenschaft ist verschieden: die Rasse, die Religion, die Sprache, die Kultur und die Wirtschaft. Die aus uns selbst gewachsene Staatsform der schweizerischen Demokratie verkörpert Mannigfachigkeit in allem. Demokratie ist freie Diskussion, ist offene Meinungsäusserung und unabhängige Entscheidungsmöglichkeit. Niemals kann die Vielfältigkeit der Meinungen negiert oder gar mit Gewalt unterdrückt werden, niemals könnte man in der schweizerischen Demokratie von der unbeeinflußten Ausmarchung in allen sich stellenden Fragen, in denen der Volkswille erfragt werden muß, abkehren.

Wenn sich indessen diese vielfältige Schweiz nicht nur behaupten, sondern auch in schönster Weise weiterentwickeln konnte, so nur durch die selbst gewählte Einheit und durch die freiwillige Einordnung aller Gegensätze in einer unverbrüchlichen Gemeinschaft, in welcher alle Gegensätze die letzte Entscheidung finden. Ueber alle Unterschiede hinweg hat der Respekt vor der Persönlichkeit, das Bekenntnis zum christlichen Glauben und ein freier Wille zur Ordnung die Eidgenossen zu einem einzigen Volk von Brüdern zusammengeschweißt. Die Demokratie als die Staatsform der Verpflichtung verlangt indessen von jedem Einzelnen sein Mitmachen und seine Teilnahme an ihren Problemen. Der Bürger muß den festen Willen haben, sich mit den ihm stellenden Aufgaben zu belasten, weshalb die Demokratie in dieser Hinsicht keine bequeme Staatsform ist, sondern eine recht anspruchsvolle genannt werden darf. Sicher aber ist sie für uns die schönste Staatsform, hat doch der unbeugsame Wille zur Einheit in der Freiheit uns schließlich nicht nur vor Kriegen bewahrt, sondern uns auch davor gefeit, die Beute fremder Ideologien zu werden. Das gleiche Fundament unseres persönlichen, geistigen und politischen Lebens wird uns auch davor bewahren, zum Spielball der gegenwärtigen Weltzerrissenheit zu werden. Allerdings werden wir uns die Freiheit und das Leben nur dann verdienen, wenn wir sie immer aufs Neue erobern.

Solche Ueberlegungen sollen uns leiten, wenn wir uns das diesjährige Bundesfeierabzeichen an die Brust heften. Indem wir dies tun, unterstützen wir gleichzeitig die kulturellen Bestrebungen der hierfür zuständigen Institutionen, für welche der Erlös aus dem Abzeichenverkauf bestimmt ist. Kultur- und Geisteswissenschaften haben sich in der Schweiz stark auf privater Grundlage entwickelt, neben und außer den Forschungen der Hochschulen, und diese Bestrebungen gilt es durch das Volk direkt zu unterhalten und zu fördern. Wir empfehlen die diesjährige Bundesfeiersammlung aufs angelegentlichste, denn die zu unterstützenden Bestrebungen sind gerade auch für den Kanton Uri mit seinen mannigfachen und wertvollen kulturellen Gütern von größter Bedeutung.

Schließlich bitten wir auch dieses Jahr wieder die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter, für das Festgeläute von 20.00 - 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialkirchen besorgt zu sein. Wir wollen dabei bedenken, daß der Mensch allein nicht vermag, allen Gefahren für den Bestand unserer Heimat in Gegenwart und Zukunft zu begegnen. Es ist die Hilfe des Allerhöchsten notwendig und unerläßlich, damit unser Vaterland durch Einigkeit und Stärke, Mut und Gottvertrauen vor Zwist und Zerfall bewahrt bleiben kann. Die Stunde der Besinnung möge uns daher sowohl die Grundlagen des schweizerischen Staatswesens als auch die Verantwortung der Zukunft gegenüber klar erkennen lassen. Wir empfehlen Euch, getreue, liebe Mitbürger, samt uns vertrauensvoll in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

24.07.1961 / Abl UR 1960, S. 517 ff.
 
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1960
Landammann Hans Villiger
Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1960
   
«Getreue, liebe Mitbürger,
In ernster Zeit schickt sich das Schweizervolk an, den Tag der Gründung unserer schweizerischen Eidgenossenschaft würdig zu begehen. Die Welt ist im Umbruch, die Umdeutung aller Werte ist im vollen Gange, politische und weltanschauliche Gegensätze werden zum Abgrund, der Mensch will die tiefsten Geheimnisse der Schöpfung ergründen und falsche Weltuntergangspropheten verkünden ihre unheilvollen Thesen, In diesem unerhörten Spannungsfeld menschlicher Gegensätze geht jedem Eidgenossen die Stunde auf, in der er sich auf die bewährten Fundamente des schweizerischen Staatswesens besinnt und die da heißen: Freiheit, Unabhängigkeit, Recht, Hilfsbereitschaft und christlicher Glaube. Nur unter Ausrichtung auf diese Grundsätze, welche wir heute als richtig und durch die Jahrhunderte gefestigt erkennen, war es möglich, eine derartige Vielfalt der Stämme, der Sprachen und der Konfessionen zu einer Nation untrennbar zusammenzuschweißen. Ueber alle diese Unterschiede hinweg hat ein freier Wille, der Respekt vor der Persönlichkeit des einzelnen und das Bekenntnis zum christlichen Glauben, die Eidgenossen zu einem einzigen Volk von Brüdern zu vereinen vermocht.

Haben wir so die Grundlagen unseres demokratischen Staatswesens erkannt, darf der Tag der Bundesfeier nicht bloß zu einem Fest unter Festen werden. Was diesen Tag auszeichnen soll ist der Gedanke an die Zukunft, Es gilt, das von den Vätern ererbte Gut stets neu zu erwerben, um es auch endgültig zu besitzen. Das tiefe eidgenössische Bewußtsein heißt nicht nur Stolz auf die Vergangenheit, es heißt gleichermaßen Verantwortung gegenüber dem Heute und dem Morgen. Die glorreichen Taten unserer Altvordern, die Epochen des Ausbaues unserer staatlichen Institutionen und die Zeiten der Erhaltung und Bewährung unserer nationalen Fundamente müssen heilige Verpflichtung der Nachfahren sein. An Gelegenheiten, den beharrlichen Willen zur Erhaltung der Unabhängigkeit, Freiheit und Unversehrtheit unserer Heimat zu bekunden, fehlt es nicht. Die Behauptung unserer Neutralität nach außen, die Vertiefung des konfessionellen, politischen und sozialen Friedens nach innen verlangen immer und immer wieder den restlosen Einsatz des Bürgers. Die wirtschaftlichen und sozialen Errungenschaften dürfen nicht als selbstverständlich betrachtet werden, sie sind die Früchte unermüdlichen Fleißes und beharrlicher Arbeit. Hier ist es insbesondere die Jugend des Landes, welche berufen ist, dieses Erbe zu übernehmen und ihm durch gläubige Hingabe neuen Inhalt und menschlichen Wert zu verleihen. Unsere Jugend ist aufgerufen zu vermehrter Beteiligung an der Erhaltung und Weiterentwicklung unseres aus eigenem Boden gewachsenen Staatswesens. Nie darf es so weit kommen, daß mit der Zeit das Wesentlichste an der Demokratie verloren geht: die Mitarbeit des Volkes selbst. Die entscheidende staatspolitische Kraft liegt beim Bürger selbst. Ganz in diesem Sinne ist denn auch die diesjährge Bundesfeiersammlung der beruflichen Ausbildung der Jugend gewidmet. Es sollen Stipendien ausgerichtet werden, um tüchtigen jungen Leuten beiderlei Geschlechtes die Vorbereitung auf einen Beruf zu erleichtern. Es ist selbstverständlich, dass mit einer sorgfältigen beruflichen Ausbildung auch die gewissenhafte Heranbildung der jungen Leute zu guten Menschen und Bürgern Hand in Hand gehen muss, was angesichts der zum Teil wenig erfreulichen Zeiterscheinungen und deren Einflüsse auf die Heranwachsende Jugend wichtiger ist denn je. Die Bundesfeiersammlung 1960 sei daher der ganzen Bevölkerung zur großherzigen Berücksichtigung wärmstens empfohlen.

Wenn am Abend des 1. August die Glocken unserer Kirchen und Kapellen ihre ehernen Stimmen erheben — die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter bitten wir, auch dieses Jahr wieder das schöne Festgeläute von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialkirchen zu veranstalten — dann wollen wir bedenken, daß der unbeugsame Wille zur Freiheit, der Widerstandsgeist und die kompromißlose Verteidigungsbereitschaft es erreichen werden, daß wir allen Gefahren für den Bestand unserer Heimat in Gegenwart und Zukunft mit Hilfe des Allerhöchsten zu begegnen in der Lage sind. Die schlichte Bundesfeier, welche in allen Gemeinden des Schweizerlandes veranstaltet wird, ist der äußere Anlaß, um uns sowohl der unabdingbaren Grundlagen unseres demokratischen Staatswesens als auch der Verantwortung und Verpflichtung der Zukunft gegenüber so recht bewußt werden zu lassen. Einigkeit und Stärke, Mut und Gottvertrauen mögen unser Vaterland vor Zwist und Zerfall bewahren. Vertrauensvoll befehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, und das ganze Volk der Eidgenossen samt uns in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

20.07.1960 / Abl UR 1960, S. 617 ff.
 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 30.08.2021