| | Führen des kantonalen Führungsstabs |
| | Übernahme der Gesamteinsatzleitung im Ereignisfall |
| | Anordnung von Sofortmassnahmen bei Dringlichkeit |
| | Unterbreiten von Anträgen an den Regierungsrat zum Entscheid |
| | Berichterstattung an den Regierungsrat |
| | Vollzug der Gesetzgebung über den Zivilschutz |
| | Führen der Zivilschutzorganisation Uri |
| | Führen der Zivilschutzstelle Uri |
| | Verwaltung, Betrieb und Unterhalt des Zivilschutz-Ausbildungszentrums Erstfeld |
| | Beratung in Zivilschutzbelangen |
| | Verwaltung, Lagerung, Unterhalt und Instandstellung der historischen kantonalen Kostüme, Flaggen und Fahnen sowie des kantonalen Jugend- und Sportmaterials |
| | Vollzug der Gesetzgebung über den Brandschutz |
| | Beratung im vorsorglichen Brandschutz |
| | Vollzug der Gesetzgebung über die öffentlichen und privaten Schutzbauten |
| | Vollzug der Gesetzgebung über den kantonalen Feuerlöschfonds |
| | Inspizieren der Feuerwehren sowie deren Aus- und Weiterbildung |
| | Koordination und Überwachung der Ausrüstung der Stutzpunkt- und Gemeindefeuerwehren |
| | Beratung und Unterstützung der Feuerschutzorgane in der Ausbildung |
| | Beratung in Feuerwehrbelangen |
| | Vollzug der Gesetzgebung über die Rekrutierung |
| | Vollzug der Gesetzgebung über die Armee und die Militärverwaltung |
| | Vollzug der Gesetzgebung über das Militärstrafwesen |
| | Vollzug der Gesetzgebung über die Wehrpflichtersatzabgabe |
| | Auskunfts- und Kontaktstelle für alle Wehrpflichtigen im Kanton Uri |
| | Vorbereitung, Koordination und Ausführung aller Massnahmen für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen sowie für den Fall bewaffneter Konflikte |
| | Vorbereitung, Koordination und Ausführung aller Massnahmen für die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung |
| | Überprüfen der Vorbereitungen in den Führungs- und Fachbereichen des kantonalen Führungsstabs und der Gemeindeführungsstäbe |
| | Vorbereitung, Koordination und Durchführung der Ausbildung des kantonalen Führungsstabs und der Gemeindeführungsstäbe sowie der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes im Verbund |
| | Beratung in Belangen der Notorganisation |
| | Vollzug der Gesetzgebung über die Schadenwehr (Chemie- und Schadenwehr, dabei insbesondere die Bewältigung der ABC-Einsätze) |