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Das liebe Geld und dessen Geschichte

Im Gebiet der heutigen Schweiz traten die ersten Münzen im 3. Jahrhundert v. Chr. auf. Es handelte sich um keltische Imitationen makedonischer Goldmünzen. Auf dem Gebiet des Kantons Uri wurden zwar die Goldringe von Erstfeld, jedoch (bisher) keine keltischen Münzen gefunden.

Die Romanisierung ging mit einer raschen und durchdringenden Monetarisierung einher. Die Münze übernahm sämtliche Geldfunktionen. Da Uri in der Römerzeit noch nicht dauernd besiedelt war, fanden sich hier nur Münzfunde auf den Passübergängen.

Vom 8. bis ins 13. Jahrhundert wurde in Mitteleuropa mit wenigen Ausnahmen nur noch eine Münzsorte, der Pfennig (Denar) geprägt. Erst im 11. und 12. Jahrhundert spielten die Prägungen aus den einheimischen Münzstätten, die vorwiegend von geistlichen Münzherrschaften betrieben wurden, eine wichtigere Rolle. Die Zürcher Hohlpfennige (Brakteaten des Fraumünsters) wurden zu Leitmünzen ihres jeweiligen Gebiets; im Münzumlauf zeichnete sich eine Regionalisierung ab.

Ab dem 13. Jahrhundert nahm die Bedeutung der Geldwirtschaft zu. Abgaben, die zuvor in Naturalien erfolgten, wurden im Laufe des Spätmittelalters an den meisten Orten durch Geldzahlungen abgelöst. Münzen, besonders Kleinmünzen, gehörten nun endgültig zum Alltag. Einen wichtigen Einschnitt bedeutete das Aufkommen der Gold- und grösseren Silbermünzen, die im Gebiet der Schweiz bald nach 1300 auftauchten. Zu Beginn dominierte bei den Goldmünzen der Florentiner Gulden (florenus), der in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts vom rheinischen Gulden abgelöst wurde.

Durch neu aufkommende Münzsorten bildete sich im Spätmittelalter ein dreistufiges Währungsgeflecht aus überregional zirkulierenden Gold- und grösseren Silbermünzen sowie dem vorwiegend regional umlaufenden Kleingeld.

Uri richtete seine Politik und sein Interesse vor allem auch gegen den Süden. Seit 1441 stand die Leventina (Livinen) als Landvogtei wieder im Besitze der Urner. Mit dem Verzicht Frankreichs auf Bellinzona im Jahre 1503 wurden Uri, Schwyz und Unterwalden nun auch wieder die Herren über die Stadt. Die Drei Länder richteten in Bellinzona alsbald eine Münzstätte ein und begannen Münzen zu prägen. Die Münzen von Bellinzona waren für den ennetbirgischen Zahlungsverkehr gedacht und dienten unter anderem auch für die Soldauszahlungen. In den Waldstätten selbst spielten sie jedoch keine grosse Rolle.

Die karolingische Zählweise (1 Pfund = 20 Schilling = 240 Pfennig) war während des Mittelalters das wichtigste Währungssystem und blieb in der Schweiz in den Grundzügen bis ins 19. Jahrhundert in Gebrauch.

Um 1500 war der Goldgulden mit dem Dukaten und der französischen Goldsonnenkrone (Krone) die wichtigste Goldmünze. Ab 1530 trat er diesen Rang an das französische und spanische Gold ab. Um die gleiche Zeit drängte die spanische Pistoletkrone auf den Markt. Ähnlich verhielt es sich mit den groben Silbersorten fremder Herkunft, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts massenweise in die Schweiz drangen und den bisher dominierenden «alten» eidgenössischen Batzen ergänzten. Es herrschte ein Übergewicht fremder Münzen aus Italien, Spanien, Frankreich und dem Deutschen Reich (bis 60% um 1600).
Die etwa 15 bis 20 schweizerischen Münzherrschaften prägten vereinzelt Gold-, in grösserer Anzahl Silber- und vor allem Scheidemünzen für den täglichen Gebrauch. Zwischen 1500 und 1798 unterhielten alle dreizehn eidgenössische Orte (ausser Appenzell Ausserrhoden) eigene Münzstätten. Einen Sonderfall stellte die von Uri, Schwyz und Unterwalden zuerst in Bellinzona, ab 1548 in Altdorf gemeinsam betriebene Münzstätte dar. Zeitweise blieb die Münzgemeinschaft auf Uri und Unterwalden beschränkt. Ab 1548 prägte das Land Uri vermehrt eigene Münzen.

Die meisten Münzherrschaften der Schweiz bewerteten regelmässig die auf ihrem Territorium zirkulierenden fremden Münzen. Zur besseren Koordination trafen sich die Vertreter der eidgenössischen und der zugewandten Orte, anfänglich bei Bedarf, mit der Zeit periodisch, um über gemeinsame währungspolitische Massnahmen zu beschliessen. Sie legten vor allem fest, welche der fremden Geldstücke zur Zirkulation zugelassen, welchen diese nicht erlaubt, die Münzen also verrufen werden sollten.
Die eidgenössischen Orte und ihre näheren und entfernteren Zugewandten bekamen den Geldumlauf zusehends besser in den Griff. Es gab jedoch immer wieder Klagen über fehlerhafte oder ungenügende Prägungen («Urner Dublen»). Einschneidend verschob sich das Preisgefüge zwischen Gold- und Silbermünzen auf dem Markt.
Dieses reiche und vielfältige Münzwesen blieb bis 1798 erhalten. Auf den Münzen der Drei Länder fanden sich nebst den drei Wappenschildern die Päpstlichen Schlüssel (nur Bellenzer Münzen) und der gekrönte Doppeladler des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Einen festen Stammplatz auf den Münzbildern hatte der Heilige Martin als Schutzpatron in verschiedenen Darstellungen. Andere Münzbilder kamen seltener vor.

Eine weitere Geldkategorie wurde mit der Nutzung der Wertschriften als Zahlungsmittel geschaffen. Gülten, Obligationen und Schuldscheine konnten ohne weiteres anstelle von Münzen aus Edelmetall beim Abschluss privater Geschäfte oder zur Begleichung von Steuern in Zahlung gegeben werden.
In der Helvetik beanspruchte der Zentralstaat das Münzregal und strebte das erste einheitliche Geldsystem an. Dieses basierte auf dem «Schweizerfranken» zu 10 Batzen oder 100 Rappen. Die Umsetzung scheiterte. der herrenlosen Münzen einigten.

In der Mediation ging das Münzregal wieder an die Kantone; ein einheitlicher Münzfuss liess sich nicht durchsetzen. Der Kanton Uri prägte 1811 nochmals Franken und Batzen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren in der Schweiz 860 unterschiedliche Münzensorten im Umlauf, die von 79 verschiedenen Behörden ausgegeben worden waren.

Zwei Jahre nach der Gründung des Bundesstaates entschied sich das Parlament für die Silberwährung mit dem in 100 Rappen eingeteilten Franken.

Weil die zunehmende Goldproduktion das Silber verdrängte, anerkannte das revidierte Münzgesetz 1860 französische sowie gleichwertige Goldmünzen und führte damit die Doppelwährung (Bimetallismus) ein. 1865 bildete die Schweiz mit Frankreich, Belgien und Italien die Lateinische Münzunion und wurde damit auch vertraglich zur französischen Währungsprovinz. Den Kern des Systems, dem 1868 auch Griechenland beitrat, bildeten silberne Kurantmünzen der Mitglieder, die sich in Prägung und Einheit (Schweiz: 5, 2, 1, ½ Fr.), nicht aber im Wert unterschieden. National blieben Billon-, Nickel- und Bronze-Scheidemünzen (Schweiz: 20, 10, 5, 2, 1 Rappen).

Der Umlauf von Banknoten war 1870 noch bescheiden. Der Deutsch-Französische Krieg verursachte 1870 eine schwere Liquiditätskrise, vor allem weil Frankreich die Geldzufuhr unterband. Die Akzeptanz der Banknoten stieg rasch; ihr Umlauf übertraf wahrscheinlich ab den späten 1880er Jahren den der Münzen. Die regionalen Notenbanken verursachten mit ihren Emmissionen einen Wildwuchs. Die Ersparniskasse Uri gab 50er- und 100er-Noten heraus. Der Bund konnte das Notenmonopol durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) erst ab 1910 ausüben. Der Erste Weltkrieg stürzte die Lateinische Münzunion in eine tiefe Krise. Der Notenumlauf stieg 1914-1919 von 456 Mio. auf 1024 Mio. Franken. Folge war eine nie gekannte Inflation. Einfuhrverbote und zunehmende Nationalisierung der Münzen untergruben die gemeinsame Währung der Münzunion, die sich daher Ende 1926 formell auflöste.

Ab 1927 waren nur noch schweizerische Münzen zugelassen; damit baute die Geld- und Währungspolitik erstmals ausschliesslich auf eigene Zahlungsmittel.

Literatur: Markus Peter; Daniel Schmutz; Martin Körner; Bernard Degen: "Geld", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.02.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/047970/2014-02-18/, konsultiert am 31.01.2024.Anne Geiser: "Münzen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.01.2010, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013663/2010-01-21/, konsultiert am 31.01.2024.

BEGRIFFE

Lateinische Münzunion > Ansicht
Sparkässeli, Sparschwein & Co. > Ansicht

EHEMALIGE BESTIMMUNGEN

Mittwoch, 1. Januar 1823
Münzordnung (Art. 276 LB)
LB UR (1823) Bd I S. 251-255.
Link: Gesetzestext
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Samstag, 30. September 1826
Münzbestimmungen (zu Art. 276 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 151
Link: Gesetzestext
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Donnerstag, 14. August 1851
Gesetz über den Fuss zur Umwandlung der alten Geldwährung in die Neue.
LB UR (1853) Bd V S. 181-182.
Link: Gesetzestext
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Montag, 29. Dezember 1851
Vollziehungs-Verordnung über Einlösung der alten Schweizermünzen
LB UR (1853) Bd V S. 183-190.
Link: Gesetzestext
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 31.01.2024