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Die Landammänner des Kantons Uri



Danioth Ludwig
1902 - 1996
Wohnort: Andermatt
Beruf: Landwirt
       

POLITISCHE ÄMTER IN BUND UND KANTON / MILITÄR

1939-1944 Landrat CVP
1944-1968 Regierungsrat CVP
1947-1971 Ständerat CVP
1952-1954 Landammann  
1956-1958 Landammann  
1958-1960 Landammann  
1964-1966 Landesstatthalter CVP
1966-1968 Landammann CVP

PRÄSIDIEN IN URNER GEMEINDEN

ANSPRACHEN UND ZITATE

1967
Landammann Ludwig Danioth
Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1967
   
«Getreue, liebe Mitbürger,
Jedes Jahr am 1. August gedenkt das Schweizervolk des nun schon mehr als sechseinhalb Jahrhunderte alten Bestandes unserer Eidgenossenschaft. Landammann und Regierungsrat des Kantons Uri wenden sich daher heute wiederum an Euch mit der Bitte, den Tag der Bundesgründung in Dankbarkeit und Würde zu begehen.

Fast will es allerdings scheinen, als sei die alt gewohnte Feierstunde am Abend des Bundestages nicht mehr zeitgemäß. Und doch soll gerade sie dazu bestimmt sein, sich der Bedeutung des Tages bewußt zu werden, einen Marschhalt einzuschalten, sich auf den Standort zu besinnen. Daß dabei der Blick nicht nur zurückgeht bis zur Gründung der Eidgenossenschaft im Jahre 1291, daß die Gedanken nicht nur am Vergangenen hängenbleiben, an den wechselvollen Zeiten des Ruhms und der Niederlage, der Zerstörung und des Wiederaufbaues, dies ist in der heutigen progressistischen Zeit wohl eine Selbstverständlichkeit. Nur schon die Gegenwart ist randvoll der vielfältigsten Probleme im privaten so gut wie im öffentlichen Leben. Die Welt erlebt Ungemach aller Art, sie wird von Krieg, Hungersnot, Rassenkämpfen, Unduldsamkeit und Machtstreben beherrscht und so von kaum auszudenkenden Schrecknissen heimgesucht. Wenn dabei gerade unserm Vaterland viel Unheil erspart bleibt, wenn es in rechtsstaatlich geordneten Verhältnissen leben darf, so hat es dies sicher nicht zuletzt den soliden Fundamenten seines Staatswesens zu verdanken, deren sich bewußt zu werden der alljährlich zu begehende Tag der Bundesgründung dienen soll. Der unbeugsame Wille zu Freiheit, Ordnung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Christentum, welcher die Gründer der Eidgenossenschaft beseelte, hat sich auf uns vererbt und bestimmt nach wie vor jedes staatliche Handeln. In diesem Sinne ist ein Blick zurück, eine Besinnung auf die Grundlagen unseres Staatswesens, an jedem ersten August wieder nützlich und angebracht.

Indessen ist dieser Tag auch dazu angetan, Ausschau zu halten in die Zukunft. Wir sind mitten hineingestellt in die geistige Auseinandersetzung und die Spannungen zwischen heute und morgen, Auseinandersetzungen, welche wohl alle Sparten des menschlichen Lebens umfassen und berühren. Groß, vielfältig und verantwortungsvoll sind die Aufgaben, welche es in näherer oder weiterer Zukunft zu meistern gilt. Nicht nur auf gesamtschweizerischer, sondern gerade auch auf kantonaler Ebene finden sich Bürger und Behörden in einer veränderten Umwelt, sehen sie sich vor Fragen gestellt, deren Beantwortung von weitragender und entscheidender Bedeutung ist. Die Schau in die Vergangenheit ist nur dann sinn¬ voll, wenn daraus die Lehren für Gegenwart und Zukunft gezogen werden. Die Erkenntnis dessen, was die kommende Zeit bringen wird, gehört mit zum Wesen des ersten August. Wenn Gemeinnutz vor Eigennutz gestellt, die tägliche Kleinarbeit willig und freudig geleistet, das Gute und Wahre gesucht wird, wenn alle Kräfte des guten Willens miteinander und füreinander arbeiten, dann dürfen alle die schwerwiegenden Probleme Aussicht auf eine allgemein befriedigende Lösung haben.

Was aber würde schließlich alles Bemühen nützen, wenn nicht der Segen des Allerhöchsten darauf liegen würde. Kaum einer war sich dessen mehr bewußt als unser Landesheiliger Niklaus von Flüe, dessen 550. Geburtstag sich heuer jährte und zu welchem die Urner Landeswallfahrt vom Oktober dieses Jahres führen wird. Er war der Mann, welcher erhalten half was unsere Väter schufen, welcher die Notwendigkeit einer höhern Hilfe klar erkannte und mit seinen Mahnworten an die Eidgenossen kluge Richtlinien gegeben hat: «Friede ist allwegen in Gott. Wes Glück sich auf dem Erdreich mehret, der soll Gott danken, so mehret es sich auch im Himmel. Macht den Zaun nicht zu weit, damit ihr desto besser in Frieden, Ruh’ und Einigkeit verharret. Mischet euch nicht in fremde Händel und bündet euch mit fremder Herrschaft nicht. Hütet euch vor Zwietracht und Eigennutz. Bleibt in dem Wege und in den Fußstapfen eurer frommen Vordem, was sie euch lehrten haltet fest, so wird euch weder Sturm noch Ungewitter schaden, die doch gar stark noch gehen werden.»

Eingespannt in die diesjährigen staatspolitischen Gedanken ist auch die Bundesfeiersammlung, welche wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, in Erinnerung rufen möchten. Die Bundesfeierspende dieses Jahres wird kulturellen Werken in der ganzen Schweiz zugute kommen. Die Sorge um das einheimische Kunst- und Kulturgut gehört mit zu den staatspolitischen Aufgaben einer jeden Zeit. Auch wir in Uri haben viele wertvolle kulturelle Werke zu hüten, zu erhalten und den kommenden Generationen weiterzugeben. Auch wir sind zur sachgerechten Erfüllung dieser wichtigen und schönen Aufgabe aufgerufen und zu ihrer Verwirklichung auf die allseitige Hilfe angewiesen. Wir empfehlen daher diese Sammlung dem Wohlwollen der Mitbürger besonders angelegentlich.

Schließlich bitten wir die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter, für das traditionelle Festgeläute von 20.00-20.15 Uhr in allen Pfarr und Filialkirchen besorgt zu sein. Sodann mögen am Abend unseres vaterländischen Gedenktages die Feuerzeichen auf den Bergen als Symbole der Freiheit hell auflodern und die Bevölkerung laden wir ein, die Gebäude zu beflaggen, damit Glocken, Feuerzeichen und Fahnen vereint von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zur angestammten Heimat künden. Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, und unser Land samt uns in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

24.07.1967 / Abl UR 1967, S. 589 ff.
 
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1966
Landammann Ludwig Danioth
Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1966
   
«Getreue, liebe Mitbürger,
Vor 75 Jahren, am 1. August 1891, wurde die erste Augustfeier zum Andenken an den ewigen Bund von 1291 feierlich und gesamt¬ schweizerisch begangen. In diesem Jahr aber dürfen wir gar den 675. Jahrestag der Gründung unserer Eidgenossenschaft begehen. Die eindrucksvolle Dauer von über sechs Jahrhunderten darf uns mit Freude erfüllen, aber auch mit Dankbarkeit gegenüber der Allmacht Gottes, die es gewährt, daß der Wille der Männer, die den Bund beschworen, durch all die Zeit erhalten werden konnte und auch weiterhin erhalten werden kann.

Aus der Not der Zeit heraus haben die Männer von 1291 zum Mittel des Bundes gegriffen, jene Männer, von denen man sagt, die Schweiz hätte wohl bekanntere, aber keine größeren Staatsmänner hervorgebracht. Was sie im ewigen Bund zusammenfaßten waren öffentlichrechtliche, politische, zivilrechtliche und strafrechtliche Maximen. Der Hauptzweck des auf ewige Zeiten abgeschlossenen Bundes war, sich gegenseitig bei jeder Gefahr, mochte sie von innen oder von außen kommen, mit Rat und Tat, mit Leib und Gut, Hilfe zu leisten. Mißbrauch wurde nicht geduldet, niemand sollte sich durch Berufung auf den Bund seiner rechtmäßigen Verpflichtungen entziehen können. Im Richterartikel aber bestimmten sie, daß nur ein Freier aus ihrer eigenen Mitte, welcher sein Amt nicht unrechtmäßig erworben hatte, über sie zu Gericht sitzen dürfe. Dieser Schwurbund der ersten Eidgenossen wurde im Laufe der Jahrhunderte durch weitere Bündnisse ausgeweitet, bis es schließlich im Jahre 1848 Zürn Bundesstaat kam. In der Bundesverfassung von 1848 erblicken wir das erste schweizerische Grundgesetz, welches jedoch nach einer gründlichen Revision im Jahre 1874 zahlreiche Partialrevisionen erfuhr, immer im Bestreben, sich den jeweils veränderten Verhältnissen anzupassen.

Die ruhmreiche Tat der ersten Eidgenossen ist aber noch keine Bürgschaft für das Weiterbestehen unseres Landes, dies liegt allein in unserem eigenen Verhalten. So wie am Anfang der Bund der Eidgenossen steht, so stehen wir auch heute wiederum in einer Zeit der Zusammenschlüsse. Und zu den ständigen Sorgen unseres Landes gehört die Frage, welche Stellung die Schweiz im kommenden Europa einnehmen wird. Gewiß, unsere Generation sieht sich vor ganz neue Aufgaben gestellt, deren Lösung sie nicht ausweichen kann. Selbst ein kleines Volk wie die Schweiz kann nicht abseits stehen, wenn andere Länder zur Gemeinschaft aufrufen. Anderseits darf nicht übersehen werden, daß gerade die neue Konzeption Gefahren mit sich bringt, welche vielleicht weniger offensichtlich und dafür subtiler zutage treten als jene Gefahren, denen unsere Altvordern zu begegnen hatten. Dennoch müssen die Anforderungen der Zeit gemeistert werden, und daß dies in einer für unser Land befriedigenden Art möglich sei, ist die Hoffnung, welche uns am diesjährigen Bundesfeiertag erfüllt.

Einem ganz besonders schönen und sinnvollen Zweck kommt die diesjährige Bundesfeierspende zu: der Fürsorge für notleidende Mütter. Eine gesunde Mutter und eine Mutter, welche sich ganz ihren Kindern und ihrer Familie widmen kann, in einem von materieller Not gesicherten Heim, ist der Idealfall. Leider entspricht er in großer Zahl nicht der Wirklichkeit. Viele Mütter bedürfen der Hilfe und so erhebend das Geschenk ist, Mutter zu sein, für sie ist es mit Mühe, Schmerzen und Kummer verbunden. Für die Hilfe an diese Mütter in Bedrängnis ist der Erlös der diesjährigen Bundesfeierspende bestimmt. Wir empfehlen diese Sammlung als eine Dankespflicht der Heimat der ganz besondern Gebefreudigkeit der Bevölkerung. Auch dieses Jahr bitten wir die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialkirchen besorgt zu sein. Sodann mögen am Abend unseres vaterländischen Gedenktages die Feuerzeichen auf den Bergen lodern als Symbol der Freiheit und des Friedens. Die Bevölkerung laden wir ein, die Gebäude zu beflaggen, damit sich zu den Glocken der Heimat die Banner des Landes gesellen und künden von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zum angestammten Vaterlande. Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, und das ganze Land und Volk der Eidgenossen samt uns in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

18.07.1966 / Abl UR 1966, S. 553 ff.
 
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1959
Landammann Ludwig Danioth
Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1959
   
«Getreue, liebe Mitbürger,
Alter Uebung gemäß schicken mir uns an, den Tag der Gründung unserer schweizerischen Eidgenossenschaft würdig zu begehen. Es soll dies für uns Anlaß sein, wieder einmal eine stille Stunde der Besinnung einzuschalten, um die Fundamente unseres Staatswesens zu überdenken und uns des Weges, den sie uns weisen, bewußt zu werden.
Die Wandlung vom ersten Zusammenschluß unserer Altvordern am Rütli, von der Erweiterung durch den Abschluß gegenseitiger Bündnisse mit andern Ständen, der nachfolgenden Entwicklung zum losen Staatenbund bis zum endgültigen festen Gefüge im Bundesstaat von 1848 war eine lange, eine bewegte, aber auch eine zielbewußte. Am Anfang unseres Gemeinwesens steht die glorreiche Befreiungsgeschichte der drei Waldstätte, steht die Befreiungstat Wilhelm Tells als jener Mann, der für uns die Inkarnation all' dessen bedeutet, was uns teuer ist: Familie. Heimat Freiheit und Religion, der uns aber auch lehrt, mit Wagemutigem, zielstrebigem und vertrauensvollem Blick in die Zukunft zu sehen. Diese Befreiungstat, besungen in unvergleichlicher Weise durch den genialen Dichter Friedrich Schiller in seinem, uns zum Nationalepos gewordenen Drama „Wilhelm Teil", führt uns immer wieder in heiliger Begeisterung hin zu den Fundamenten unseres Staatswesens, die da sind: Freiheit, Recht, Hilfsbereitschaft und christlicher Glaube. Jene Männer, welche die Völker des ersten Bundes aus der Zwangsherrschaft befreiten, sie hinführten zu der durch den Frieden von Basel 1469 endgültig besiegelten vollen Souveränität, lebten in den Waldstätten und wir haben allen Grund, ihrer am 1. August in Dankbarkeit und Verehrung zu gedenken. Nur unter den von ihnen als richtig erkannten Maximen wurde es möglich, ein derart vielgestaltiges Gemeinwesen wie die Schweiz zu einer Nation unzertrennbar zusammenzuschweißen. Ueber die Unterschiede des Stammes, der Sprache und der Konfession hinweg hat ein freier Wille, gepaart mit dem Respekt vor der Freiheit des Einzelnen und der Freiheit aller, die Eidgenossen zu einem einzigen Volk vereinigt.
Indem wir uns so der Fundamente unseres Staatswesens bewußt werden, vermögen wir auch zu erkennen, welches unser Weg in die Zukunft ist. Unsere erste Verpflichtung gilt der christlichen Demokratie, gewachsen aus dem Unabhängigkeitsdrang unserer Altvordern. Nur in der Freiheit, und zwar in der geordneten, kann die Demokratie existieren. Die Lossagung von jeder äußeren Gewalt, die Selbstverwaltung und Selbstbestimmung durch das Volk, Recht und Gerechtigkeit und das Bekenntnis zur höchsten Autorität, zu Gott, bilden die Grundlagen der schweizerischen Demokratie. Alt und jung, Mann und Frau, sind aufgerufen, die bewährten Einrichtungen unserer Demokratie stets neu zu erringen. Unser besonderes Gedenken gilt dabei heute den Mitbürgern im Ausland, welche das Ansehen ihrer angestammten Heimat hinaus tragen in die ferne Welt und sich bemühen, Ehre für die Heimat einzulegen. Um ihnen materiell noch besser helfen zu können, ist ein Teil der diesjährigen Bundesfeiersammlung, welche wir angelegentlichst empfehlen, für die lieben Auslandschweizer bestimmt. Unsere zweite Verpflichtung gehört unserer Neutralität, einer aus den Grundprinzipien unseres nationalen Denkens herausgewachsenen außenpolitischen Staatsmaxime. Eine wehrhafte Neutralität, welche uns allerdings schwere Opfer und Lasten auferlegt, ist eine Notwendigkeit unserer nationalen Selbstbehauptung und ein integrierender Bestandteil unseres schweizerischen Gemeinwesens. Gerade aus dieser Neutralität heraus konnte die Schweiz zu -einer Stätte der Zuflucht für ungezählte Heimatlose werden und damit eine humanitäre Mission erfüllen, welche als einer unserer schönsten Aktivposten gewertet werden darf. Die dritte Verpflichtung führt uns zum Sozialstaat, wie er sich ebenfalls aus den Fundamenten unserer eidgenössischen Gemeinschaft entwickelt hat. Die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt gehört zu den elementarsten staatspolitischen Ausgaben der Schweiz. Die Mehrung der gegenseitigen Wohlfahrt verlangt aber, daß wir das Wesentliche, den Gemeinsinn, erkennen und das Gute, das geleistet wer¬ den muß, auch tun, selbst unter Verzicht auf den eigenen Vorteil.
Wenn am Abend des 1. August die Glocken unserer Kirchen und Kapellen ihre eherne Stimme erheben und sie weit hinaus schallen lassen ins Land — die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter bitten wir, auch dieses Jahr wieder in allen Pfarr- und Filialkirchen des Kantons von 20.00 — 20.15 Uhr das schöne Festgeläute zu veranstalten — und wenn von Berg zu Berg die Feuerzeichen flammen, dann wollen wir uns daran erinnern, was der erste Bundesbrief für uns bedeutet, dann wollen wir Gott den Herrn bitten, seinen schönsten Stern über uns leuchten zu lassen und seine segnende Hand auch in Zukunft über dem Lande Uri, über feinem Volke und seinen Behörden zu halten.»

25.07.1959 / Abl UR 1959, S. 613 ff.
 
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1958
Landammann Ludwig Danioth
Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1959
   
«Getreue, liebe Mitbürger!

Wiederum naht der Tag, an dem es heilige Verpflichtung ist, der Gründung unseres Vaterlandes zu gedenken. In einer Zeit, in welcher tiefe Riffe die Welt spalten, in welcher den christlichen Grundfesten unserer Weltanschauung ernstlich Gefahr droht, in dieser Zeit haben wir vermehrt Ursache, in Verehrung unserer Altvordern zu gedenken, welche das Jahrhunderte überdauernde Werk der schweizerischen Eidgenossenschaft gegründet haben. Wenn wir uns fragen, worin die Bedeutung dieses Eides liegt, der die Schweizer zu einer Lebensgemeinschaft zusammenführte, so kommen wir zu folgenden drei Momenten.

Treue zur Heimat.
Am 1. August 1291 wurde der Grundstein gelegt für unser heutiges Vaterland. Sein Wert liegt nicht sosehr in der Gröhe als vielmehr im Geist begründet, welcher sein Volk beseelt. Hier, im Vaterland, liegen die Wurzeln unserer Kraft, an dieses sich fest zu binden ist das Gebot der Stunde. Zeiten des innern Kampfes, der Abwehr äußerer Feinde und des endlichen Friedens haben uns zu einer unlösbaren Gemeinschaft der Vielfalt in der Einheit zusammengeschmiedet. Wir wollen unserem Vaterland die Treue halten und aus ihm jene Kräfte schöpfen, die uns befähigen, uns zu allen Zeiten zu bewähren.

Treue zum Recht.
Eine unserer obersten Staatsmaximen ist zweifelsohne die «Freiheit in der Ordnung», die getragen ist vom klaren Willen des Volkes und die respektiert werden muß von den ausführenden und richtenden Organen. Die Schweiz als Rechtsstaat hat die ungeteilte Bewunderung der ganzen Welt errungen; in dem uns eigenen Selbstbestimmungsrecht streben wir eine freiheitliche Rechtsordnung an. der wir uns würdig zu zeigen haben, welche gleichzeitig aber auch Verantwortung und Verpflichtung dem Staat gegenüber bedeutet, die also nicht mißbraucht und unterhöhlt werden darf. Mit diesem Rechtsstaat, von dem wir uns nimmer entfernen wollen, haben wir einen der Grundgedanken des Bundesbriefes von 1291 verwirklicht.

Treue zu Gott.
Wir wissen, daß der erste Bundesbrief mit den Worten «Im Namen Gottes» beginnt. Tatsächlich ist denn auch eine christliche Gesinnung eines der wichtigsten und entscheidendsten Grundelemente der schweizerischen Eidgenossenschaft, dieser Schicksalsgemeinschaft, welche unter der Devise «Für Gott, Freiheit und Vaterland» zustandekam. Dieser christlichen Gesinnung entspringt auch der echt schweizerische Helferwille. Es ist nicht zuletzt die Förderung des gemeinen Wohls, die Linderung der Rot nach außen, welche die Eidgenossen heute beschäftigt. Wesentlich ist, daß das Gute angestrebt wird, auch wenn persönliche Vorteile zurückgestellt werden müssen.

So wollen wir denn unseren nationalen Feiertag begehen als einen Tag der Besinnung auf unsere ewig gültigen Grundprinzipien und als einen Tag des staatserhaltenden Zukunftsglaubens. Es entspricht dabei gut schweizerischer Gepflogenheit, daß am 1. August eine allgemeine Sammlung durchgeführt wird, welche dieses Jahr für notleidende Mütter bestimmt ist. Wir empfehlen diese Sammlung unseren Mitbürgern recht angelegentlich.

Die löbl. Pfarrämter und Kirchenräte ersuchen wir, in sämtlichen Pfarr- und Filialkirchen des Landes am 1. August von 20.00 bis 20.15 Uhr das übliche Festgeläute zu veranstalten.»

16.07.1958 / Abl UR 1958, S. 565 ff.
 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 30.08.2021