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Der Urner Wald im Detail

WALDBEGRIFFE

Forstgesetzgebung        
In einem umfassenden Gesetz von 1710 wurde eine eigentliche urnerische Waldordnung aufgestellt, die in dreizehn Artikeln gleichfalls ein Forstgesetz umschreibt. In diesem Statut wurde schon der Gedanke des Schutzwaldes, der zum Nutzen der Gesamttalschaft von Land und Volk erhalten werden muss, umrissen. Auf ihm konnte 1823 die gesetzliche Waldordnung des Landbuches aufbauen, der dann 1880, gestützt auf die erste Eidgenössische Forstgesetzgebung von 1876, die erste Kantonale Vollziehungsverordnung folgte. Sie ist seit 1884 mehrmals revidiert und ergänzt worden.
Die wichtigsten gültigen Bestimmungen sind: Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz, WaG); Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, WaV); Kantonale Waldverordnung (KWV) vom 13.11.1996 (RB UR 40.2111); Verordnung über den Wald (Waldordnung) vom 28. November 2003 (RB Korp UR 756.7).


Hand- und Waldsägemeisterschaften        
Seit Ende der 1980er-Jahre finden auf dem Haldi die Schweizerischen Hand- und Waldsägemeisterschaften statt. Der Anlass beginnt mi einer Bergmesse und zieht sich bis in den Nachmitag. Anfänglich war das Haldi zehn Jahre lang jährlicher Austragungsort. Danach findet die Meisterschaften im Wechsel von zwei Jahren immer auf dem Haldi und in Aeschiried im Berner Oberland statt. Organisator auf dem Haldi isr der Verein Sägesport Uri. Der Wettkampf wurde von Anfang an beim Kleinkaliberstand und auf dem Sportplatz durchgeführt. Einen finanziellen Verlust hat bis anhin nicht hinnehmen müssen. Durch Sposorbeiträge wird ein Grossteil der Preise abgedeckt. Der Wettkämpfer zahlt zudem ein Startgeld von 25 Franken. Es nehmen rund 100 Wettkämpferinnen und Wettkämpfer aus der ganzen Schweiz, vorwiegend jedoch aus den Kantonen Bern und Uri teil

Holzarten        
Nach den Holzarten verteilte sich die Stammzahl 1960 auf etwa 68 % Rottannen (Fichten), 15 % Weisstannen, 7 % andere Nadelholzarten (Föhren, Lärchen, Arven) sowie 9% Buchen und 1 % andere Laubhölzer (Eschen, Linden, Birken, Eichen, Ahorne, Ulmen usw.), total somit auf 90 % Nadelholz und 10 % Laubholz.

Käseproduktion schadet dem Wald        
Als «Chäs-Brächä» dienten früher entrindete «Tannä-Grotzli» (kleine Tännchen), deren vom Stämmchen abstehende Äste etwas beschnitten wurden, so dass eine Art Quirl entstand. Dieser Brauch hatte für den Wald teilweise verheerende Folgen. Im Etzlital war die Waldgrenze im Laufe der Jahrhunderte mehr als hundert Meter tiefer gedrückt worden. Daran schuld war vor allem das Roden, der Weidgang und die fortgesetzte Nutzung der Fichten- und Föhrenbestände, der Einzelbäume und Horste für Bau- und Brandholz, das Verarbeiten der Grotzli und das Entwipfeln grösserer Bäume für «Chäsbrächer» sowie das Entasten zur Herstellung von Rahmschlägern, den sogenannten «Nitlägeschner», schuld gewesen.

Literatur: Iten Karl, Stadler Emil; Zeitungsserie «Rings um ds Ürner Chuchigänterli», in: GP Nr. 13, 28.3.1970.


Waldentwicklungsplan        
Der Waldentwicklungsplan gibt Auskunft über die Funktionen, den Zustand, die Standortsverhältnisse und die nachhaltige Entwicklung des Waldes, legt die langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest und nennt die Massnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Er ist mit der Raumplanung zu koordinieren. Er bildet die Grundlage für die Waldpflegepläne, die Waldreservate und die Wildregulierung. Der Waldentwicklungsplan ist für die Behörden verbindlich.

Die Waldpflegepläne legen die mittelfristigen Massnahmen fest, die zur Umsetzung des Waldentwicklungsplanes notwendig sind. Sie dienen als Grundlage für die subventionierbaren, forstlichen Projekte, wie Waldbauprojekte und dergleichen. Die Waldpflegepläne werden vom Amt für Forst und Jagd erarbeitet.


Waldpflegepläne        
> Waldwirtschaftsplan

WALDEREIGNISSE

1366  / Samstag, 15. März 1366
Entscheid wegen Beholzung des Bannwaldes
Die Dorfleute von Altdorf setzen sich für ihr altes Recht ein, den Wald ob dem Dorf zu nutzen und zu bannen. Sie stellen sich erfolgreich gegen die Ansprüche adeliger Familien, welche ihre Eigenwälder ausdehnen wollen.
Quellen: Der Geschichtsfreund Bd. 41 (1886), S. 124-126.
  
1397  / Dienstag, 25. Juli 1397
Die Dorfleute von Andermatt bannen ihren Wald
Die Talgenossen von Andermatt beschliessen am St. Jakobstag, dass aus dem Wald ob dem Dorf und den darüber liegenden Stauden nichts herausgenommen werden dürfe, weder Äste noch Stauden noch Tannenkries oder Tannzapfen. Jeder Talgenosse darf einen Waldfrevler zur Rede stellen und die verhängte Busse von 5 Pfund fordern. Auch der Weidgang wird im Gurschenwald streng verboten. Besiegelt wird die Urkunde durch Talammann Klaus von Hospental.
Quellen: Der Geschichtsfreund Nr. 42 (1887), S. 42-43; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 155; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 37; Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 19.
  
1467  / Freitag, 21. Juni 1467
Schutz des Waldes ob Schmiedigen
Die Talleute von Ursern schützen den Wald ob Schmiedigen.
Quellen: Der Geschichtsfreund Nr. 43 (1888), S. 102-103; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 155.
  
1871  / Mittwoch, 24. Mai 1871
Wald in Attinghausen wird in Bann gelegt
Auf Verlangen der Gemeinde Attinghausen setzt der Bezirksrat Uri den Wald beim "hohen Weg" auf unbestimmte Zeit unter Bann.
Quellen: Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, in: StAUR P-1/2084 (2)
  
1996  / Freitag, 18. Oktober 1996
Holzpreis auf Talfahrt
Die Mitglieder des Waldwirtschaftsverbandes treffen sich in Unterschächen. Auf dem Holzmarkt musste im vergangenen Jahr eine durchschnittlich 10- bis 15-prozentige Preiseinbusse in Kauf genommen werden.
Quellen: UW 102, 31.12.1996
  
2009  / Freitag, 29. Mai 2009
Projektwoche - Das Urserental soll wieder bewaldete Bergflanken haben
Eine Sekundarklasse aus Schüpfheim pflanzt bei Realp 150 Bäume. Mit dem Projekt Urserenwald wird dem Wald wieder auf die Beine geholfen. Im Urserental ist es schwierig aufzuforsten. Als Wetterscheide mit rauem Klima mit seiner für den Baumwuchs ungünstigen Höhe und durch die stark gefährdeten Lawinenhänge ist das Setzen von Bäumen im Urserental eine langwierige Angelegenheit. Nicht überall ist es deshalb möglich, die Bergflanken aufzuforsten. Schuld am Rückgang des Waldes bis ins 19. Jahrhundert ist in erster Linie das Klima gewesen.
Quellen: UW 40, 27.5.2009
  
2010  / Donnerstag, 30. September 2010
Das grösste Urner Waldreservat ist offiziell eröffnet
Der Kanton Uri verfügt über zwei Waldreservate: 2009 wurde das erste im Rütliwald eröffnet, nun das zweite und bisher grösste im Gebiet Rophaien. Das gesamte reservatsgebiet umfasst 618 Hektaren, wovon 292 Hektaren Waldfläche und erstreckt sich vom Vierwaldstättersee bis zum Gipfelkreuz des Rophaiens auf 2078 Meter über Meer. 102 Hektaren Wald sind als Naturwaldreservat ausgeschieden. Darin darf kein Holz mehr genutzt werden. Weitere 190 Hektaren sind als Sonderwaldreservat ausgeschieden. Hier werden die Bäume gezielt gefällt und herausgenommen. So kann die Artenvielfalt gehalten und geördert werden.
Quellen: UW 76, 29.9.2010
  
2012  / Sonntag, 2. September 2012
Schweizerische Hand- und Waldsägemeisterschaften auf dem Haldi
Die 24. Schweizerischen Hand- und Waldsägemeisterschaften auf dem Haldi beginnen mi einer Bergmesse und ziehen sich bis in den Nachmitag. Im Wechsel von zwei Jahren finden die Meisterschaften immer auf dem Haldi und in Aeschiried im Berner Oberland statt. Die besten Säger sind die beiden Flüeler Kobi Herger und Beni Ziegler.
Quellen: UW 69, 5.9.2012
  
2013  / Mittwoch, 25. Dezember 2013
In Spiringen muss ein Teil des Schutzwaldes gefällt werden
Am Weihnachtstag muss nach einem Föhnsturm aus Sicherheitsgründen ein Teil des Schutzwaldes beim "Chiläwäldli" an der Klausenstrasse gefällt werden. Sie Bodenbeschaffenheit trig keine grosse Bäume. Das Abholzen sorgt im Schächental für Gesprächsstoff.
Quellen: UW 1, 4.1.2014, S. 5.
  
2014  / Donnerstag, 12. Juni 2014
Waldreservat - Uri ist um ein Naturwaldreservat reicher
Im Gebiet Fellital–Taghorn befindet sich das grösste Arvenvorkommen der Schweizer Alpennordseite. Um dieses Gebiet der Nachwelt zu erhalten und der Natur zu überlassen, wird es geschützt. Das Waldreservat wird offiziell eröffnet. Innerhalb des Waldreservats sollen natürliche Veränderungen ablaufen ohne dass der Mensch darauf Einfluss nimmt. Die abgeschiedene Lage ermöglicht den Tieren und Pflanzen, sich weitgehend ungestört zu entwickeln. Im Naturwaldreservates Fellital–Taghorn wird nun während 50 Jahren auf jegliche forstliche Bewirtschaftung verzichtet. Es ist nach den Waldreservaten Rütli und Rophaien das dritte Reservat, das der Kanton Uri gestützt auf das Waldreservatskonzept Uri errichtet hat.
Quellen: UW 46, 14.6.2014, S. 13.
  
2015  / Freitag, 17. Juli 2015
Erhöhte Waldbrandgefahr
Durch die aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen ist auch die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton Uri angestiegen. Nach Lagebeurteilung der beiden Fachstellen Amt für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat erhöht die Sicherheitsdirektion die Waldbrandgefahr im ganzen Kantonsgebiet von Stufe 4 auf 5 (die zweithöchste Stufe). Aufgrund der erhöhten Gefahr für Wald- und Flurbrände hat Uri folgende Verfügungen beschlossen: – Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. – Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald und Waldrändern eingehalten werden. – Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Bei einer Entspannung der Gefahrenlage wird die Sicherheitsdirektion das Verbot ausser Kraft setzen.
Quellen: UW 55, 18.7.2015, S. 3
  
2015  / Mittwoch, 29. Juli 2015
Feuerverbot in Uri bleibt bestehen
In Absprache mit den Kantonen Nid- und Obwalden, Schwyz sowie Luzern beschliesst der Kanton Uri, das Feuerverbot weiterhin aufrechtzuerhalten. Die Niederschläge der vergangenen Tage habn die Trockenheit und die Brandgefahr nicht vermindern können. Aufgrund der hohen Temperaturen sei auch die Verdunstungsrate sehr hoch. In Wäldern mit dichtem Kronendach ist zudem kaum Wasser auf den Boden gelangt. Für eine Entschärfung des Verbotes bedarf es einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen. Es ist deshalb weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern zum Wald und Waldrändern eingehalten werden. Die auf den Produkten aufgedruckten Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und bengalischen Hölzern darf nur auf geschützten, nicht brennbaren Flächen erfolgen. Es ist zudem weiterhin verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Erlaubt bleibt das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Holzkohlegrill.
Quellen: UW 62, 12.8.2015, S. 4.
  
2020  / Montag, 4. Mai 2020
Feuerverbot im Wald wird aufgehoben
Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich aufgrund der gefallenen Niederschläge entschärft, sodass die Fachstellen des Amts für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat die Waldbrandgefahr als «mässig» einstufen (Stufe 2 von 5). Aus diesem Grund hat die Sicherheitsdirektion das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe aufgehoben. Es ist aber weiterhin grosse Vorsicht im Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe geboten.
Quellen: Pressemitteilung SID 04.05.2020.
  
2022  / Mittwoch, 20. Juli 2022
Feuer- und Feuerwerksverbot
Durch die aktuelle Trockenheit und die akute Hitzewelle ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen. Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot. Dies bedeutet Folgendes. Es ist somit verboten, im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen, Feuerwerk abzubrennen, Höhenfeuer zu entfachen, Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen sowie brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Verbot wird am 27. Juli 2022 nochmals bestätigt.
Quellen: www.ur.ch (20.07.2022).
  

HOLZERUNFÄLLE

1918  / Samstag, 14. Dezember 1918
Zwei Brüder Opfer von Unfällen
Das «Urner Wochenblatt» berichtet von zwei Brüdern in Ripshausen, Erstfeld, die in den letzten Wochen bei zwei von einander unabhängigen Unglücken verunglückten und nun starben. Zacharias Zurfluh stürzte im Plattental ob den Bocki-Bergen mit einem beladenen Schlitten ab. Er erlag seinen Kopfverletzungen im Spital von Zürich und wurde letzten Samstag auf dem Friedhof in Erstfeld beigesetzt. Am Sonntag fand die Beerdigung seines ältern, 1859 geborenen Bruders Anton Zurfluh statt. Er würde beim Holzen im Wald von einer ins Rutschen gekommenen Tanne getroffen.
Quellen: UW 50, 14.12.1918.
  
1919  / Samstag, 27. Dezember 1919
Beim Holzschlitteln verunglückt
Beim Holzschlitteln im Acherli verunglückt ein 29-jähriger Holzer. Er wird eingeklemmt und stirbt am gleichen Tag im Kantonsspital.
Quellen: UW 3.1.1920
  
1926  / Samstag, 23. Januar 1926
Gefällter Baumstamm durchbohrt Heimwesen
Die Hausbewohner eines Heimwesens an der Riemenstaldner-Strasse sitzen zum Zabig in der Küche, als ob ihnen eine von Holzfäller gefällte Buche den ersten Stock durchbohrt, den Kamin zerschlägt und schliesslich vorne und hinten zum Hause hinausschaut.
Quellen: UW 11, 23.1.1926
  
1927  / Mittwoch, 29. Juni 1927
Beim Holzfällen tödlich verunglückt
Beim Holzfällen im Teiftal kommt es zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Zirka 30 Mann sind zuoberst in den Haldibergen mit dem Fällen des Losholzes beschäftigt. Als die letzte Tanne geschlagen wird, fällt diese auf einen 50-jährigen Waldarbeiter, der in einiger Entfernung Werkzeug einsammelt und verltzt diesen tödlich.
Quellen: UW 2.7.1927
  
1935  / Freitag, 20. Dezember 1935
Vier Tote bei zwei Lawinenniedergängen am Rophaien
Bei zwei Lawinenniedergängen am Rophaien finden vier Männer den Tod. Im Riemenstaldner Tal wird eine fünfköpfige Holzergruppe von einer Lawine überrascht, zwei davon, Vater und Sohn, finden in den Schneemassen den Tod. Auf der Flüeler Seite ereilt zwei junge Männer das gleiche Schicksal, ein Dritter kann sich retten.
Quellen: UW 52, 28.12.1935
  

 
FORSTWIRTSCHAFTSWESEN

Das Forstwesen in Uri
Holzproduktion
Holzerunfälle
Holzwirtschaft, Sägereien

DER URNER WALD

Allgemeines
Der Wald im Detail
Waldbesitz
Waldereignisse
Waldtiere
Waldbäume
Waldblumen

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 27.4.2014