Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Sonntag, 6. Mai 1804
Landsgemeinde beschliesst Einschränkung der Niederlassungsfreiheit
Die Urner Landsgemeinde beschliesst Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit. Die Hauptpunkte sind: Verbot des reformierten Kultus; Heimatschein und guter Leumund sowie zugesichertes Recht auf Rückschaffung; Erlaubnis zur Ausübung nur eines Gewerbes; Hinterlegung einer Kaution von 300 Gulden für Erwachsene und von 100 Gulden für Minderjährige; Mittragen aller öffentlichen Lasten; Zuständigkeit des Landrates, von den Niedergelassenen direkte Sondersteuern zu erheben; ausschliessliche Zuständigkeit des Landrates, eine Niederlassung definitiv zu erlauben; Haftbarkeit der Gemeinde bei Missachtung der Vorschriften.
Quellen / Literatur:
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 54.
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DAS HEUTIGE DATUM
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