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Samstag, 7. März 2026

Sonntag, 7. März 2021
Ja zum Verhüllungsverbot und Freihandel, Nein zum E-ID-Gesetz
Drei eidgenössische Vorlagen kommen zur Abstimmung. Wie die Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten sagt auch das Urner Stimmvolk Ja zur «Burka-Initiative» und zum Freihandelsabkommen mit Indonesien sowie Nein zum E-ID-Gesetz. Mit dem Ja des Schweizer Stimmvolks werden nun erstmals Kleidervorschriften in der Bundesverfassung festgeschrieben. Künftig landesweit verboten ist nicht nur die religiös begründete Verhüllung, sondern auch die Vermummung von Hooligans und Demonstrierenden. Verhüllungen sind nur noch aus gesundheitlichen oder klimatischen Gründen sowie bei Brauchtümern wie der Fasnacht erlaubt. Das Ja zum Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit Indonesien bringt Zollerleichterungen für das umstrittene Palmöl. Keine Chance hat das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Umstritten war einzig die Rollenteilung von Staat und Privaten. Es dürfe nicht sein, dass Daten in die Hände privater Firmen gelangten, die kommerzielle Interessen hätten, argumentierte das Referendumskomitee. Eine E-ID sei nur dann vertrauenswürdig, wenn sie staatlich sei. Der Bund müsse selber eine E-ID anbieten und den Datenschutz gewährleisten.
Quellen / Literatur: UW 19, 10.03.2021, S. 1.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021