Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Samstag, 7. Juli 1917
Regierungsrat erlässt die Motorfahrzeugverordnung
Der Regierungsrat erlässt die "Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen im Kanton Uri". Durch die neue Verordnung wird der Automobilverkehr auf allen fahrbaren Kantonsstrassen freigegeben. Auf den restlichen Strassen des Kantons ist das Autofahren nur gestattet, wenn es der Strassenunterhaltspflichtige (Gemeinde, Korporation) erlaubt. Zur Sperrung einer Strasse bedarf es der regierungsrätlichen Bewilligung. Auf einzelnen Attinghauser und Seedorfer Reussbrücke dürfen nur leichte Motorwagen verkehren. Das Befahren aller geöffneten Strassen wird von einer Fahrbewilligung abhängig gemacht; ausgenommen hievon sind nur die Axenstrasse bis Altdorf, sowie Gemeinde- und Korporationsstrassen. Die Fahrbewilligung darf nur an solche Fahrer erteilt werden, welche die enstprechenden Konkordatserfordernisse und Ausweise besitzen. Vor allem muss für die Fahrbewilligung eine Steuer, als Beitrag an die Strassenunterhaltskosten, entrichtet werden. Damit wird der Auflage des Urner Volkes bezüglich der Öffnung der Strassen Rechnung getragen. Wer die Bestimmungen der Verordnung übertrat, hatte mit Bussen zwischen 5 und 500 Franken zu rechnen.
Quellen / Literatur:
StAUR R-720-11/1007; LB UR, 8. Band, S. 150-156; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 84.
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DAS HEUTIGE DATUM
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