Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
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Dienstag, 13. Januar 2026
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Mittwoch, 13. Januar 2021
Gastronomie erwartet mehr Hilfe
Die andauernden Corona- und Lockdown-Massnahmen lassen in der Wirtschaft Unternehmen sorgenvoll in die Zukunft blicken; insbesondere in der Gastronomie. Dort fehlen seit Wochen die Einnahmen. Joe Herger, Präsident von Gastro Uri, sagt: «Wir brauchen die Unterstützung des Bundes.» Sollte vom Bundesrat keine eindeutige Aussage kommen, erwarten die Mitglieder vom Verband Gastro Suisse eine deutliche Protestaktion, sagt der Urner Gastronom. Von jüngsten Aufrufen gegen Öffnungsverbote nimmt der Verband jedoch Abstand.
Quellen / Literatur:
UW 03, 13.01.2021, S. 1, 4.
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Mittwoch, 13. Januar 2021
Massnahmen des Bundes für die Gastrobetriebe
Der Bundesrat verschärft die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Gatrobereich deutlich. Für die Gastrobranche gilt, dass sie mindestens bis Ende Februar geschlossen bleibt. Im Gegenzug baut der Bund das Härtefallprogramm aus. So gelten neu alle Betriebe, die seit dem 1. November insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, als Härtefall und müssen keinen Nachweis eines Umsatzrückganges erbringen. Die Obergrenzen für A-fondsperdu¬-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes respektive 750’000 Franken je Unternehmen erhöht.
Quellen / Literatur:
UW 04, 16.01.2021, S. 1, 4.
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Mittwoch, 13. Januar 2021
Urner Sprayer zu höheren Strafen verurteilt
Weil die Polizei von sich aus auf die mutmasslichen Opfer von zwei Urner Sprayern zuging, ohne dass diese von sich aus Anzeige erstattet haben, wurden die beiden Sprayer vor rund zwei Jahren vom damaligen Urner Landgerichtsvizepräsidium lediglich für neun Delikte schuldig gesprochen. 74 Fälle wurden eingestellt, weil die Prozessvoraussetzungen fehlten. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung und erhielt nun vom Urner Obergericht mehrheitlich recht. Die Strafbehörden seien bei Antragsdelikten verpflichtet, die zur Antragsstellung berechtigte Person über die ergangene Straftat zu informieren. Es sei in allen Fällen zu entscheiden. Das tut das Obergericht und spricht die beiden Sprayer in insgesamt 76 Delikten für schuldig.
Der Sprayer mit der Unterschrift Haze, wird vom Obergericht nun für insgesamt 43 Delikte verantwortlich gemacht. Dafür wird er mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken sowie einer Busse von 1’500 Franken belegt. Der Sprayer mit dem «Tag» Kaos ist laut Urteil des Obergerichts für insgesamt 33 Delikte verantwortlich. Er wird dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 112 Tagessätzen à 130 Franken sowie einer Busse von 3’640 Franken belegt. Summenmässig stärker ins Gewicht als die Strafe fällt jedoch die Verteilung der Verfahrenskosten. Einer der beiden jungen Sprayer muss für die Verfahrenskosten der Vorinstanzen 31’801 Franken bezahlen, der andere 34’217 Franken. Hinzu kommen für beide je 3’000 Franken für das Rechtsmittelverfahren. Für die Sachverhaltsabklärungen der Polizei bleiben damit insgesamt 96’923 Franken übrig, die der Staat zu tragen hat. Hinzu kommen 4’597 Franken für die amtliche Verteidigung eines der beiden Sprayer. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Quellen / Literatur:
UW 03, 13.01.2021, S. 1, 8.
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DAS HEUTIGE DATUM
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