Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Montag, 13. Juni 1904
Uri tritt dem Automobilkonkordat nicht bei
Das Konkordat über den Motorwagen- und Fahrzeugverkehr wird vom Bundesrat genehmigt, ohne dass der Kanton Uri sowie Graubünden und Thurgau beigetreten wäre. Dieses schreibt technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge, zulässige Höchstgeschwindigkeiten und entsprechende Bestimmungen für die Fahrräder vor. Den Kantonen ist es aber vor allem überlassen, den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr nach eigenem Ermessen zu beschränken oder zu verbieten. Zudem ist jeder Kanton berechtigt, strafrechtliche und ergänzende Vorschriften zu erlassen.
Quellen / Literatur:
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil, S. 29.
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DAS HEUTIGE DATUM
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