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Sonntag, 14. Juni 2026

Montag, 14. Juni 2010
Landrat - Konzession für weitere 25 Jahre erteilt
Die Firma Arnold & Co. AG, Flüelen, kann bis 2035 weiter Sand und Kies fördern. Der Kanton Uri erhält deutlich mehr Konzessionsgelder als bis anhin. Für die FDP ist der Preis für die Kiesentnahme an der obersten Grenze. Zwei Jahre dauerten die Vertragsverhandlungen zwischen dem Kanton Uri und der Firma Arnold & Co. AG, Flüelen. Mit der Absegnung durch den Urner Landrat vom 14. Juni wird der Vertrag gültig. Dieser regelt die Gewinnung von Sand und Kies aus dem Urnersee in den Jahren 2011 bis 2035. Der geschätzte Ertrag von 40 Millionen Franken während der ganzen Konzessionsdauer für den Kanton Uri ist fast doppelt so hoch wie der Ertrag nach bisherigem Regime. Einerseits fällt der Ertrag an die Korporation Uri weg, andererseits wird die Konzessionsgebühr der Teuerung angepasst, und der Kanton Uri schöpft einen Teil der sogenannten Monopolrente ab. Die drei Landratsfraktionen SVP, SP/Grüne und CVP sprechen von einem gelungenen und fairen Vertragswerk. Die FDP-Fraktion gibt sich etwas zurückhaltender. Der Vertrag sei in erster Linie für den Kanton von Vorteil. Während die Staatskasse klimpere, bezahlten die Kiesabnehmer, sprich Unternehmer, einen höheren Preis. Neu fliesst nicht mehr ein Viertel der Konzessionsgelder aus der Kiesausbeutung in den Reussdeltafonds. Der Landrat hat am 14. Juni nämlich das Gesetz über das Reussdelta geändert. Künftig wird der Spezialfonds zur Finanzierung von Schutz- und Förderungsmassnahmen aus Mitteln des Kantonshaushaltes gespiesen
Quellen / Literatur: UW 46, 16.6.2010

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Montag, 14. Juni 2010
Regierung in der neuen Zusammensetzung
Am 1. Juni hat der Regierungsrat in der ab dem 1. August geltenden Zusammensetzung getagt. Er wird dem Landrat an der Sitzung vom 14. Juni Änderungen in der Direktionsverteilung beantragen. Von links: Stefan Fryberg, Heidi Z’graggen, Josef Arnold, Isidor Baumann, Markus Züst, Beat Arnold, Josef Dittli und Kanzleidirektor Peter Huber. Foto: ZVG Josef Dittli, bisher Sicherheitsdirektor, wird Finanzdirektor. Der neu gewählte Regierungsrat Beat Arnold übernimmt die Sicherheitsdirektion. Josef Dittli bleibt Stellvertreter des Baudirektors. Beat Arnold übernimmt die Stellvertretung des Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektors. Die übrige Direktionsverteilung bleibt unverändert.
Quellen / Literatur: UW 43, 5.6.2010

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Montag, 14. Juni 2010
Vertragserneuerung - Abbauprojekt zur Kiesgewinnung liegt vor
Den finanziellen Interessen des Kantons und der Entwicklung des Gebiets im Reussdelta kann Rechnung getragen werden. Die Interessen der Allgemeinheit sind gewahrt. Bevor der Regierungsrat den Konzessionsvertrag mit der Firma Arnold & Co. AG, Flüelen, zur Gewinnung von Sand und Kies aus dem Urnersee erneuert hat, musste die Prüfung der Umweltverträglichkeit und ein Abbauprojekt vorliegen. Das Abbauprojekt vor der Mündung der Reuss in den Urnersee ist Bestandteil eines langfristigen Abbaukonzepts im weiteren Gebiet des Reussdeltas. Für die nächsten 25 Jahre können - der neue Konzessionsvertrag gilt vom 1. Januar 2011 bis Ende 2035 - im Abbaugebiet rund 8 Millionen Kubikmeter verwertbare Rohstoffe gewonnen werden. Gemäss Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Landrat liegen im Urner Reussdeltagebiet noch Rohstoffreserven in verwertbarer Qualität für mindestens weitere 60 Jahre. Aufgrund der beanspruchten Bezugsmenge und der Dauer des Vertrags muss dieser durch den Landrat genehmigt werden. Dieser wird das Geschäft am 14. Juni beraten und Beschluss fassen. Ziele des Projekts Das eigentliche Abbauprojekt im Urnersee ist Bestandteil eines langfristigen Konzepts mit vier Abbauzonen im weiteren Gebiet um das Reussdelta. Innerhalb der heutigen Uferzone ist kein Abbau mehr möglich. Das bestehende junge Delta darf weder direkt noch indirekt Schaden erleiden.Das Abbauprojekt muss die mutmassliche Deltaentwicklung berücksichtigen respektive unterstützen. Der Hochwasserschutz muss jederzeit gewährleistet sein. Das Projekt muss die Fertigstellung des Seeschüttungsprojekts (Etappen 5 bis 7) berücksichtigen, und der Abbau muss umweltverträglich gestaltet und durchgeführt werden. – Das aktuelle Projekt für die nächsten 25 Jahre betrifft die Abbauzone A, die im Süden durch die heutige Uferschutzzone begrenzt ist. Abbaumenge und Gebühren Gemäss dem neuen Konzessionsvertrag ist die Abbaumenge pro Jahr auf durchschnittlich 320 000 Kubikmeter beschränkt. Weiter ist die Konzessionärin verpflichtet, vorab den Bedarf der urnerischen Volkswirtschaft an Sand und Kies zum Marktpreis zu decken. Als einmalige Konzessionsgebühr wurden 300 000 Franken zuzüglich Mehrwertsteuer ausgehandelt. Zudem ist die Konzessionärin verpflichtet, eine mengenabhängige jährliche Konzessionsgebühr zu entrichten. Die einmalige pauschale Verwaltungsgebühr beträgt 100 000 Franken. Da die Ausbeutung von Sand und Kies künftig nicht mehr die Uferzonen und damit die angrenzenden Liegenschaften betrifft, ist nun einzig der Kanton für die Verleihung der Konzession zuständig. Als Eigentümer des Seegrundes ist somit auch allein der Kanton Nutzniesser der Konzession.
Quellen / Literatur:

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021