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Sonntag, 15. Juni 2025

Dienstag, 15. Juni 2010
Landgericht - Vier Wirtinnen werden freigesprochen
Fünf Wirtinnen standen am 8. und 15. Juni vor dem Landgericht. Nur eine davon wurde allerdings zu einer Busse verurteilt - weil sie selber im Nichtraucherbereich geraucht hat. «Widerhandlung gegen gesundheitspolizeiliche Vorschriften» lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen fünf Urner Wirtinnen. Sie mussten sich deshalb am 8. und 15. Juni vor dem Urner Landgericht verantworten («Urner Wochenblatt» vom 9. Juni). Nach Ansicht der Behörden hatten die Angeklagten das in öffentlichen Räumen geltende Rauchverbot nicht oder nicht dem Gesetz entsprechend umgesetzt. Teure Zigarette am Stammtisch Dies sieht das Urner Landgericht nun in der Mehrheit der Fälle anders. Nur eine Angeklagte wird bestraft - mit einer Busse von 200 Franken. Sie hatte während der mündlichen Verhandlung vor Gericht zugegeben, am Stammtisch ihres Restaurants gelegentlich eine Zigarette zu rauchen. Das Problem: Dieser steht in ihrem Betrieb im Nichtraucherbereich. «Ich rauche seit rund 40 Jahren, da kann ich mich nicht einfach umgewöhnen», erklärte sie vor dem Landgericht. Die gelegentliche Zigarette am Stammtisch kostet sie nun neben der Busse noch weitere 960 Franken, da sie die Verfahrenskosten übernehmen muss. Mangel an Beweisen Die vier weiteren Fälle enden mit einem Freispruch. Eine der Angeklagten wird dabei «mangels Beweis» freigesprochen, wie es im Urteil heisst. Ihr hatte der Staatsanwalt ebenfalls vorgeworfen, anlässlich einer polizeilichen Kontrolle im Nichtraucherbereich geraucht zu haben. Vor dem Landgericht hatte sich die Angeklagte darauf berufen, dass ihr Restaurant zum Zeitpunkt der Kontrolle gar noch nicht geöffnet hatte. Die Türe zum Restaurant sei zwar offen gewesen, «aber nur, weil ich gerade mit einem Handwerker anstehende Arbeiten besprochen habe», wie sie an der Verhandlung erklärte. «Und in meinen eigenen vier Wänden kann ich doch wohl ausserhalb der Öffnungszeiten eine Zigarette rauchen?» Säli als Nichtraucherbereich Umstritten war in drei Fällen der Umstand, dass die Angeklagten in ihren Betrieben das eigentliche Restaurant als Raucherzone deklariert hatten, während sie ein Säli oder ein weiteres Zimmer als Nichtraucherbereich nutzten. In einem Fall rügte die Staatsanwaltschaft das Fehlen eines Buffets, in einem weiteren Fall lediglich, dass sich das Nichtraucherzimmer im Obergeschoss befand. In diesen Fällen wurden die Angeklagten nun vom Landgericht freigesprochen. Die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 970 Franken gehen zu Lasten der Staatskasse. Eine der Angeklagten wird zudem für ihre Prozessauslagen mit 1560 Franken entschädigt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Bruno Ulmi hat allerdings bereits die schriftliche Urteilsbegründung angefordert, sodass die Fälle möglicherweise zur Neubeurteilung ans Urner Obergericht weitergezogen werden.
Quellen / Literatur: UW 48, 23.6.2010

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021