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Mittwoch, 15. Oktober 2025

Samstag, 15. Oktober 2016
100-Jahr-Jubiläumsfeier des VMC Silenen
Rund 200 geladene Gäste begehen in der schön dekorierten Sporthalle die 100-Jahr-Jubiläumsfeier des Velo-Moto- Clubs (VMC) Silenen.
Quellen / Literatur: UW 83, 29.10.2016, S. 21.

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Samstag, 15. Oktober 2016
Das Urner Wahlsystem ist verfassungswidrig
Der Entscheid des Bundesgerichts in Lausanne überrascht niemanden. Nachdem die Richter bereits die Wahlsysteme von Nidwalden, Schwyz und Zug als verfassungswidrig gestürzt haben, war klar, dass auch das Urner System nicht den Anforderungen des Bundesgerichts entspricht. Als problematisch gelten insbesondere die kleinen Proporzgemeinden, bei denen die Stimmen auf nur wenige Sitze verteilt werden. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts müssen 10 Prozent der Stimmen für einen Sitzgewinn ausreichen, ansonsten würden zu viele der abgegebenen Stimmen ohne Wirkung bleiben. Das sei mit der Wahl- und Abstimmungsfreiheit, wie sie in der Bundesverfassung verankert ist, nicht vereinbar. In Proporzgemeinden müssen deshalb mindestens zehn Sitze vergeben werden. Im Kanton Uri erfüllt diese Limite nur Altdorf mit 15 Sitzen. Schattdorf liegt mit neun Sitzen knapp darunter. Flüelen, Attinghausen und Seedorf sind mit drei Sitzen weit davon entfernt. Dem Kanton Uri bleiben nun zwei Möglichkeiten, sein Wahlsystem verfassungskonform zu machen. Die erste: die Wahlkreise so anpassen, dass in jedem Proporz-Wahlkreis mindestens zehn Sitze zu vergeben sind. Die zweite Möglichkeit nennt sich der «doppelte Pukelsheim». Hier handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem zuerst aufgrund der Stimmen in allen Wahlkreisen zusammen die Anzahl Sitze der einzelnen Parteien bestimmt wird und erst in einem zweiten Schritt die Sitze auf die Gemeinden aufgeteilt werden. Der Vorteil: Die Anzahl der Stimmen, die ohne Wirkung bleiben, wird minimiert. Der Nachteil: Das Verfahren ist für den Stimmbürger schwer nachvollziehbar. Ausserdem werden die Wahlkreise nur pro forma beibehalten, faktisch können aber die Stimmen einer Gemeinde das Resultat einer anderen Gemeinde beeinflussen.
Quellen / Literatur: UW 82, 15.10.2016, S. 3.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021