Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Donnerstag, 18. September 2025
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Donnerstag, 18. September 1547
Vertrag zur Schiffahrt
In Anwesenheit einflussreicher Persönlichkeiten schliessen die Urner Schiffahrtsgesellschaften einen Vertrag, der die beidseitigen rechte und Verpflichtungen regelt. Demnach wird dem Marktschiff das Vorrecht eingeräumt, jeden Montag gegen Bezahlung der Fürleite personen und Güter zu transportieren. Nur wenn jemand in grosser Eile war oder der Wetterumstände wegen nicht allzu lange auf dem See fahren wollte, durfte die gesellschaft "im Theil" die Fahrt übernehmen. Es war ihr aber ausdrücklich verboten, fremden Leuten bis in die Gaststätten nachzulaufen und sie zu einer Fahrt in ihren Schiffen zu überreden. Ausser am Montag war es dem Urinauen aber nicht erlaubt, fremde Personen und Güter über den See zu führen. Im Vertrag machten die Schiffsgesellen des Marktnauens jedoch den Flüelern das Angebot, ihnen das Schiff "umb den Lon, wie der Brauch ist", zu überlassen, falls sie einmal wegen zu grossen Ansturms nicht mehr in der Lage wären, mit ihren Schiffen die in Flüelen angekommenen Güter weiter zu transportieren
Quellen / Literatur:
Fryberg Stefan, Urnersee, S. 16.
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DAS HEUTIGE DATUM
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