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Samstag, 21. Dezember 2024

Donnerstag, 21. Dezember 1950
Ausbau der Alpenstrassen
Durch Bundesbeschluss vom 21.12.1950 wird die Hälfte der Einnahmen aus dem Treibstoffzoll von 1950 bis 1954 für den Ausbau der Alpenstrassen verwendet. Am 27. Juli 1951 bezeichnet der Bundesrat das Strassennetz, das in den Genuss der Subventionen kommt. Der Kanton Uri besitzt fünf Alpenstrassen. Lediglich die Sustenstrasse entspricht den modernen Anforderungen. Die übrigen Strassen sind dem heutigen Verkehr nicht mehr gewachsen. Von der Gotthardtstrasse sind nur 27,6 Prozent, von der Klausen- und Furkastrasse knapp 8 Prozent und von der Oberalstrasse gar 0 Prozent ausgebaut. Handlungsbedarf ist also gegeben. Der Unterhalt der Strassen belastet das Budget in erheblicher Weise. Gemessen am Einkommen steht Uri, das jährlich 65 Prozent seiner Steuereinnahmen für die Strassen verwendet, mit Abstand an der Spitze aller Kantone. Im November 1951 erlässt der Regierungsrat eine Botschaft, die über den Ausbau der Urner Strassenabschnitte Auskunft gibt. An erster Stelle steht die Gotthardtsrasse, die für 14 Millionen Franken ausgebaut werden soll. Der Hauptteil mit rund 5 Millionen umfasst den Ausbau der Schöllenen.
Quellen / Literatur: UW 65, 1.9.1951

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021