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Mittwoch, 22. Januar 2025

Montag, 22. Januar 2018
Neuer Mehrjahresvertrag der Dätwyler AG mit Nespresso
Dätwyler startet mit viel Schwung ins neue Jahr. Im Konzernbereich Sealing Solutions verlängert die Gruppe die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Nespresso. Der neue Mehrjahresvertrag sieht weiteres Wachstumspotenzial vor. Dätwyler und Nespresso haben ihre Kooperation seit 2006 laufend intensiviert. Inzwischen ist der weltweite Vorreiter für portionierten Qualitätskaffee der grösste Einzelkunde der Dätwyler Gruppe. Die Details der engen Zusammenarbeit mit Nespresso unterliegen einer Geheimhaltungsvereinbarung.
Quellen / Literatur: UW 6, 24.1.2018, S. 11.

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Montag, 22. Januar 2018
Schlammlawine blockiert Autobahn A2
Schlamm und Geröll rutschen am Abend auf die Autobahn A2 zwischen der Wilerplanggen und der Ripplistal-Galerie und verschütten die Fahrbahn auf einer Breite von 50 Metern. Ein Lieferwagen fährt auf die Lawinenmasse auf, dabei entsteht Totalschaden am Fahrzeug, der Fahrer jedoch bleibt unverletzt. Die Autobahn muss zwischen Amsteg und Airolo in beide Richtungen gesperrt werden. Erst im Verlauf des Dienstagvormittags können die Räumungsarbeiten unter ständiger Kontrolle der Beobachtungsposten beginnen. In der Nacht war bereits die Husertallawine auf die vorsorglich gesperrte Strasse nach Meien gestürzt und hatte die Fahrbahn verschüttet. Nicht erreichbar ist ebenfalls Andermatt. In Altdorf wird in der Utzigmatte mit Palisaden gegen das Rutschen eines Hanges vorgegangen.
Quellen / Literatur: UW 6, 24.1.2018, S. 1.

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Montag, 22. Januar 2018
Zehn Jahre Freiheitsstrafe für I. W.
Das Urner Obergericht korrigiert sein Urteil aus dem Jahr 2016 und spricht I. W. im wichtigsten Anklagepunkt nun doch schuldig gesprochen. Es hält sich dabei an das Bundesgerichtsurteil. Zehn Jahre Freiheitsstrafe lautet das Verdikt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 800 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von insgesamt rund 112’000 Franken, die I. W. – zum Teil solidarisch mit dem verurteilten Auftragsschützen Sasa S. – tragen muss. Weiter muss I. W. seiner Exfrau, dem Opfer des misslungenen mutmasslichen Mordanschlags, eine Genugtuung von 25’000 Franken.
Quellen / Literatur: UW 6, 24.1.2018, S. 1.

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22.01.2025

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021