Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Mittwoch, 22. August 2012
Bundesrat verabschiedet Zweitwohnungsverordnung
Der Bundesrat hat entschieden. Die Umsetzungs-Verordnung zur Zweitwohnungsinitiative tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Weiterhin sollen der Bau von «warmen Betten» und die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen möglich sein.
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 hat sich das Schweizer Volk für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Um die dringendsten rechtlichen Fragen zu klären, hat der Bundesrat am 22. August eine Verordnung verabschiedet.
Diese regelt den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit Wohnungen, die bereits vor dem Urnengang bestanden. Die Verordnung berücksichtigt dabei zu einem grossen Teil Anliegen der Bergkantone. So wird das Inkrafttreten der Verordnung vom 1. September 2012 auf den 1. Januar 2013 verschoben. Das bedeutet, dass Baugesuche noch bis Ende Jahr bewilligt werden.
Weiter können Erstwohnungen unter bestimmten Voraussetzungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Damit hat der Bundesrat ein Hauptanliegen der Initiativgegner aufgenommen. Es besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, Maiensässe und Rustici zu renovieren.
Die Konferenz der Gebirgskantone nimmt dies mit Befriedigung zur Kenntnis. Der Besitzstand für bestehende Bauten bleibe gewahrt, teilte sie am 22. August mit. Auch die Möglichkeit einer Umnutzung von unrentablen Hotelbetrieben in Zweitwohnungen sei zu begrüssen.
Bauten, die innerhalb von detaillierten Sondernutzungsplänen geplant sind, können trotz Zweitwohnungsinitiative gebaut werden, wenn die Sondernutzungspläne vor dem Ja zu Initiative genehmigt wurden.
Gemäss Schweizerische Depeschenagentur begrüsst die Urner Regierungsrätin Heidi Z’graggen den Entscheid des Bundesrates. Der Erlass schütze die weitere Realisierung des Ferienresorts Andermatt. Der Entscheid des Bundesrates schaffe Rechtssicherheit.
Quellen / Literatur:
UW 66, 25.8.2012
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DAS HEUTIGE DATUM
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