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Dienstag, 22. Oktober 2024

Dienstag, 22. Oktober 2013
Landwirtschaft - Einkommen steigt, aber auf tiefem Niveau
Das landwirtschaftliche Einkommen in Uri ist im vergangenen Jahr wieder über die Marke von 30 000 Franken gekommen. Im Landesvergleich liegt es nach wie vor weit unter dem Durchschnitt. «Die Landwirte in Uri sind gewillt, ihre Betriebe an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen», sagte der Präsident des Urner Bauernverbandes, Alois Brand, am Dienstag, 22. Oktober, nach der Vorstellung des Lageberichts zur wirtschaftlichen Situation der Urner Landwirtschaftsbetriebe. Diese Bereitschaft zur Veränderung lasse sich an den Zahlen ablesen: Im Jahr 2012 ist das landwirtschaftliche Einkommen in Uri um 9,4 Prozent auf 31 550 Franken gestiegen. Damit konnte zum zweiten Mal in Folge eine Verbesserung des Einkommens erzielt werden – allerdings auf tiefem Niveau. Zum Vergleich: In der Bergregion Schweiz lag das landwirtschaftliche Einkommen im Jahr 2012 bei rund 42 000 Franken. Der Verdienst pro Familienarbeitskraft erreicht im Kanton Uri sogar nur die Hälfte des Schweizer Durchschnittswerts.
Quellen / Literatur: UW 83, 23.10.2013, S. 4.

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Dienstag, 22. Oktober 2013
Regierung will kantonale Energiegesellschaft prüfen
Eine kantonale Energiegesellschaft soll in Zukunft die Urner Energieressourcen nutzen und vermarkten. Das fordert eine Motion. Die Regierung will den Vorschlag trotz Bedenken prüfen. Keine Konzessionen mehr für Unternehmen, die sich mehrheitlich in privater Hand befinden. Die Schaffung einer kantonalen Energiegesellschaft, welche die Energieressourcen von Uri nutzt, vermarktet und mit ihnen handelt (Contracting). Das sind die zwei Hauptforderungen einer Motion, die von Alf Arnold (Grüne, Altdorf), Daniel Furrer (CVP, Erstfeld) sowie von Christian Arnold (SVP, Seedorf) im Mai eingereicht wurde. In ihrer Antwort darauf hält die Regierung nun fest, dass die Gründung einer kantonalen Energiegesellschaft «denkbar und prüfenswert» sei. Bereits in der Energiestrategie 2008 wie auch in der aktualisierten Version von 2013 sei das festgehalten. Dennoch will die Regierung die Motion als nicht erheblich erklären lassen, wie sie in ihrer Antwort festhält. Sonst wäre die Regierung nämlich verpflichtet, die gesetzlichen Grundlagen für die Gründung der kantonalen Energiegesellschaft zu schaffen. Stattdessen soll der Vorstoss in der Novembersession des Landrates als Postulat überwiesen werden. Das verschafft dem Regierungsrat mehr Zeit, die Vor- und Nachteile einer kantonalen Energiegesellschaft sowie die Auswirkungen des neuen Unternehmens auf den Urner Strommarkt zu untersuchen.
Quellen / Literatur: UW 83, 23.10.2013, S. 2 f.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021