Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Samstag, 26. April 1902
Verordnung über das Halten von Hunden
Der Landrat erlässt eine Verordnung über das Halten von Hunden und deren Verwendung als Zugtiere. Bösartige Hunde, welche die Leute anfallen oder durch stetes Bellen in Ortschaften die Nachtruhe in erheblicher Weise stören, dürfen nicht gehalten werden. Kettenhunde sollen bei Tag derart angebunden sein, dass sie Personen am Hauptzugang zum Hof oder Wohnhaus nicht aufhalten oder schädigen können. Wer Hunde als Zugtiere verwenden will, hat hierfür dem Gemeinderat der Wohngemeinde eine spezielle Bewilligung einzuholen.
Quellen / Literatur:
LB UR Band 6, S. 74.
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DAS HEUTIGE DATUM
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