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Dienstag, 28. April 2026

Mittwoch, 28. April 1920
Landrat spricht sich gegen Sonntagsfahrverbot aus
Der Urner Landrat behandelt eine Motion des Erstfelder Ratsherren Ernst Schnurrenberger (SP). Diese zielt auf ein beschränktes Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen während der Sommermonate. In der Begründung der Motion weist Schnurrenberger darauf hin, dass gegenwärtig die meisten Kantone ein Sonntagsfahrverbot haben. Weiter müsse auf den Zustand der Strasse Rücksicht genommen werden. Ein solches Verbot solle deshalb auch im Urnerland am Platze sein. Der Regierungsrat will einem Sonntagsfahrverbot jedoch nicht zustimmen. Der Schaden für die Fremdenindustrie erachtet er für grösser als die angeführten Unannehmlichkeiten. Die Wirksamkeit des Sonntagsfahrverbotes sei nach seinen Erwägungen zudem in die Zeit vom 1. Mai bis 30. September gefallen, also in die Hauptsaison des Tourismus. Die Regierung will den Fahrern, welche in den Kanton kommen, die Freiheit einräumen, sich bis abends 18.00 Uhr, wenn die Grenzen durch die Nachbarkantone wieder geöffnet werden, im Urnerland zu bewegen. Die Abstimmung im Landrat ergibt schliesslich mit 20 gegen neun Stimmen die Ablehnung der Motion.
Quellen / Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 131 f.

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28.04.2026

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021