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Samstag, 28. Dezember 2024

Sonntag, 28. Dezember 1710
Erlass einer Kleiderordnung
Die hochwohlgeborenen gnädigen Herren und Oberen sowie der ganz wohlweise Landrat von Uri erlässt zur Vermehrung der Ehre Gottes und zur Schaffung schädlichen Missbrauches eine Ordnung zu „männiglichem“ Verhalten. Dieses Sittenmandat äussert sich auch zur Bekleidung. Alle Weibs- und Mannspersonen werden aufgefordert, sich standesgemäss zu bekleiden. Man schreitet nicht zu einem generellen Verbot, sondern versucht Umfang und Grösse in ein undefiniertes Mass zu setzen. Die Kappen dürfen nicht zu gross, die Haarbänder nicht zu lang, die Manschetten müssen bescheiden und die Hauben nicht zu kostspielig sein, damit nicht Anlass bestünde, solche Modeerscheinungen des gänzlichen zu verbieten. Niemand soll sich zudem erfrechen, die standesgemässen Normen zu überschreiten.
Quellen / Literatur: Rolf Gisler-Jauch, in: UW 21, 19.3.1999; Quellen: StAUR A-540.

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DAS HEUTIGE DATUM

28.12.2024

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021