Der Nationalfeiertag im Detail
1971
Sonntag, 1. August 1971
Sujet:
Rote Rondellen geheftet mit Kreuz
Zweck der Bundesfeierspende:
Förderung der Volksgesundheit, Organisationen im Gesundheitswesen
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Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1971
Landammann Werner Huber
«Getreue, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Der Tag des 1. August naht und wir gedenken der 680. Wieder¬ kehr der ersten Bundesgründung. Der Regierungsrat möchte auch dieses Jahr die Gelegenheit benützen, um sich an Euch zu wenden.
Gewiß, der Anlaß ist gegeben, um sich in Verehrung und Dank¬ barkeit der Gründer des ewigen Bundes von 1291 zu erinnern, welche damit den Grundstein zur Eidgenossenschaft mit ihrer seitherigen Entwicklung und heutigen Struktur gelegt haben. Es waren die hervorragendsten Männer der drei Länder Uri, Schwyz und Unterwalden, welche gewissermaßen als allererster Bundesrat dem Schutz und Trutzbündnis von 1291 zu Gevatter standen und sich für dessen getreulichen Vollzug tatkräftig einsetzten. Im unvermeidlichen Auf und Ab der geschichtlichen Gezeiten — Kämpfe zur Erhaltung der Freiheit, Behauptung der Großmachtstellung in Europa, Auseinandersetzungen im Innern, Einmischungen fremder Staaten, schließlich innere Bewährung und internationale Behauptung — wußte sich die Schweiz mit dem neuen Bundesstaat von 1848 die grundsätzlich endgültige und sichernde Staatsform zu geben, den festen Rahmen für eine innere Vielfalt und für all das, was man mit dem immer noch guten Wort von der Freiheit in der Ordnung zu charakterisieren pflegt. Politisch und wirtschaftlich gesichert, die ganze Hochkonjunktur der jüngsten Zeit miterlebend, darf sich die Schweiz einer bis anhin nie für möglich gehaltenen Prosperität erfreuen.
Und doch: alles ist im Umbruch. Ein Wort des greisen Freiherrn Werner von Attinghausen aus Friedrich Schillers «Wilhelm Teil», welcher gerade in diesem Jahr wieder über die Bühne des Tellspielhauses in Altdorf gehen wird, sagt treffend: «Das Neue dringt her ein mit Macht, das Alte, Würd’ge scheidet, andre Zeiten kommen, es lebt ein andersdenkendes Geschlecht». Tatsächlich wirkt das weite Spannungsfeld zwischen Tradition und Progression, welches die Diskussion zeitnaher erscheinen läßt, wie ein Flammenbogen über den zeitumspannenden Gegebenheiten der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die Behörden des Landes müssen sich Rechenschaft darüber geben, daß heute Vieles, vielleicht Allzuvieles, nicht mehr ist wie früher, daß andere Maßstäbe anzulegen sind, daß neue Ueberlegungen gemacht werden müssen. Aus der Ueberfülle der auf uns hereinbrechenden Probleme möchte der Regierungsrat nur drei Gedanken herausnehmen, da sie ihm von besonderer staatspolitischer Bedeutung zu sein scheinen. Zum ersten geht es um die politische Gleichberechtigung der Schweizerfrau. Der Regierungsrat wendet sich heute ganz besonders auch an die getreuen, lieben Mitbürgerinnen, und er darf ihnen sagen, daß dies für ihn keineswegs leere Worte sind. Wir haben uns, trotz des klaren Neins des männlichen Urnervolkes, sehr darüber gefreut, daß die Schweizerfrau vorderhand wenigstens in Bundessachen die politische Gleichstellung erhalten hat. Die erfreuliche Teilnahme der Urnerinnen am ersten ihnen ebenfalls offen stehenden eidgenössischen Urnengang vom 6. Juni 1971 hat gezeigt, daß die Frau im Kanton Uri gewillt ist, sich der öffentlichen Belange und Probleme anzunehmen. Wir zweifeln keinen Moment daran, daß dieses Interesse noch bedeutend größer sein wird, wenn einmal die politische Gleichberechtigung auch auf kantonaler Ebene verwirklicht sein wird. Am Regierungsrat soll es nicht fehlen, diesen fälligen Ausbau der politischen Volksrechte noch im laufenden Jahr an die Hand zu nehmen, um die diesbezügliche Volksbefragung so bald als möglich durchführen zu können.
Zum zweiten geht es um die Herausforderung der Jugend zum Mitspracherecht auf allen Stufen des privaten und öffentlichen Lebens. Die Jugend, zukunftsbejahend und zukunftsbewußt, hat das Bestreben nach vermehrter Selbständigkeit und den Willen, den eigenen Weg zu suchen. Der neue Zeitgeist hat für uns etwas Erschreckendes, er ruft nach Demokratisierung in allen Lebensbereichen, also bereits in der Familie, dann an der Mittel- und Hochschule, schließlich im Staat und in der Gesellschaft. Immer wieder drängt in der Suche nach dem Dialog eine von der Tradition abweichende Denkart und Handlungsweise hervor, und es ist meist recht schwer und mühsam, diesen Tendenzen zu begegnen. Der Regierungsrat ist durchaus der Meinung, daß die Zeit des autoritären Diktates endgültig vorbei und der Moment für das allgemeine Gespräch als Ausgangspunkt für fruchtbare Lösungen gekommen ist. Mitreden heißt allerdings auch Mitverantwortung tragen und hier stellen sich Faktoren ein, welche bei den Entscheidungen der zuständigen Instanzen maßgebend sind und welche auch die Jugend ihrerseits zu berücksichtigen hat: die Reife des Urteils, die Kompetenz zum Handeln und die praktische Realisierbarkeit. Zu einem übereinstimmenden Entschluß braucht es also beidseits Anpassungsfähigkeit, Umdenkvermögen und der gute Wille zu Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Aspekte.
Zum dritten geht es um die Zukunftsplanung mit der Erarbeitung von vorausschauenden Lösungen. Zu wiederholten Malen haben wir kund getan, daß wir gewillt sind, der Zukunft ins Auge zu blicken, die kommende Entwicklung zu erforschen und zukunftsgerechte Lösungen zu suchen. Die grundlegende Strukturwandlung vom reinen Agrarstaat zum ausgeprägten Industriestaat, welche der kleine Bergkanton Uri in den letzten rund 80 Jahren durchgemacht hat, hat Folgen gezeitigt, welche heute als eigentlicher Nachholbedarf noch lange nicht alle verkraftet sind. Und schon kommt die Gegenwart und die bereits begonnene Zukunft, um neue Probleme den bereits bestehenden Belastungen hinzuzufügen. Daß der Regierungsrat unter diesen Umständen hier vor Aufgaben steht, welche in ihrer wechselseitigen Verflechtung und Schwere alles bisher Dagewesene übersteigen, ist sicher allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schon längst klar geworden. Es kann einfach nicht alles auf einmal gelöst und verwirklicht werden, es gilt vielmehr, Prioritäten, Schwerpunkte zu setzen. Um diese Prioritätenordnung erarbeiten und prospektive Lösungen treffen zu können, bedarf es der umfassenden Grundlagenforschung. Der Regierungsrat hat schon vor geraumer Zeit die entsprechenden Fachgutachten in Auftrag gegeben — über die Wirtschaftsförderung, ein Touristikleitbild und eine Raumplanung — doch braucht jede Grundlagenforschung viel Zeit und Geduld. Sobald die drei Expertisen abgeliefert sind, wird es möglich sein, die sich ergebenden Schlüsse zu ziehen und die realisierbaren Maßnahmen zu beschließen. Auf jeden Fall kann eine umfassende Förderungskonzeption sowohl für den Kanton als Ganzes wie auch für die einzelnen Gemeinden einzig und allein auf Grund eines Gesamtbildes erfolgen, das zu beschaffen alle Fachkräfte eingesetzt sind.
Damit möchte der Regierungsrat seine Bundesfeierbetrachtung für diesmal beschließen. Wir möchten indessen nicht verfehlen, auf die diesjährige Sammlung des Schweizerischen Bundesfeierkomitees hinzuweisen: der Ertrag ist für die Förderung der Volksgesundheit bestimmt und er wird vor allem jenen schweizerischen Ligen zur Verfügung gehalten, welche sich mit der Bekämpfung verschiedener heute noch gefährlicher und schwer heilbarer Krankheiten wie Tuberkulose und Krebs befassen. Hier harrt ein weites Feld der Menschenheilkunde der weiteren Erforschung und Erschließung und so empfehlen wir diese Bundesfeierspende recht angelegentlich der Gebefreudigkeit der Bevölkerung.
Schließlich möchten wir wie jedes Jahr die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter einladen, für das traditionelle Festgeläute am Abend des Bundesfeiertages von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialgemeinden besorgt zu sein. Am Abend unseres vaterländischen Gedenktages sollen auch die Höhenfeuer lodern, nicht nur als Zeichen der äussern Freiheit und Unabhängigkeit sondern auch als Symbol der gegenseitigen Verbundenheit und Hilfsbereitschaft. Wir bitten die Gebäude zu beflaggen, damit so Glocken, Banner und Feuerzeichen vereint von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zur angestammten Heimat künden. In diesem Sinne empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, samt uns und alle Behörden in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»
22.07.1971
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Abl UR 1971, S.681 ff.
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