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Der Nationalfeiertag im Detail

1966

Montag, 1. August 1966



Sujet: Zahl 1291 (golden) auf rot-weissem Stoffband
Zweck der Bundesfeierspende: Fürsorge für notleidende Mütter

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Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1966
Landammann Ludwig Danioth


«Getreue, liebe Mitbürger,
Vor 75 Jahren, am 1. August 1891, wurde die erste Augustfeier zum Andenken an den ewigen Bund von 1291 feierlich und gesamt¬ schweizerisch begangen. In diesem Jahr aber dürfen wir gar den 675. Jahrestag der Gründung unserer Eidgenossenschaft begehen. Die eindrucksvolle Dauer von über sechs Jahrhunderten darf uns mit Freude erfüllen, aber auch mit Dankbarkeit gegenüber der Allmacht Gottes, die es gewährt, daß der Wille der Männer, die den Bund beschworen, durch all die Zeit erhalten werden konnte und auch weiterhin erhalten werden kann.

Aus der Not der Zeit heraus haben die Männer von 1291 zum Mittel des Bundes gegriffen, jene Männer, von denen man sagt, die Schweiz hätte wohl bekanntere, aber keine größeren Staatsmänner hervorgebracht. Was sie im ewigen Bund zusammenfaßten waren öffentlichrechtliche, politische, zivilrechtliche und strafrechtliche Maximen. Der Hauptzweck des auf ewige Zeiten abgeschlossenen Bundes war, sich gegenseitig bei jeder Gefahr, mochte sie von innen oder von außen kommen, mit Rat und Tat, mit Leib und Gut, Hilfe zu leisten. Mißbrauch wurde nicht geduldet, niemand sollte sich durch Berufung auf den Bund seiner rechtmäßigen Verpflichtungen entziehen können. Im Richterartikel aber bestimmten sie, daß nur ein Freier aus ihrer eigenen Mitte, welcher sein Amt nicht unrechtmäßig erworben hatte, über sie zu Gericht sitzen dürfe. Dieser Schwurbund der ersten Eidgenossen wurde im Laufe der Jahrhunderte durch weitere Bündnisse ausgeweitet, bis es schließlich im Jahre 1848 Zürn Bundesstaat kam. In der Bundesverfassung von 1848 erblicken wir das erste schweizerische Grundgesetz, welches jedoch nach einer gründlichen Revision im Jahre 1874 zahlreiche Partialrevisionen erfuhr, immer im Bestreben, sich den jeweils veränderten Verhältnissen anzupassen.

Die ruhmreiche Tat der ersten Eidgenossen ist aber noch keine Bürgschaft für das Weiterbestehen unseres Landes, dies liegt allein in unserem eigenen Verhalten. So wie am Anfang der Bund der Eidgenossen steht, so stehen wir auch heute wiederum in einer Zeit der Zusammenschlüsse. Und zu den ständigen Sorgen unseres Landes gehört die Frage, welche Stellung die Schweiz im kommenden Europa einnehmen wird. Gewiß, unsere Generation sieht sich vor ganz neue Aufgaben gestellt, deren Lösung sie nicht ausweichen kann. Selbst ein kleines Volk wie die Schweiz kann nicht abseits stehen, wenn andere Länder zur Gemeinschaft aufrufen. Anderseits darf nicht übersehen werden, daß gerade die neue Konzeption Gefahren mit sich bringt, welche vielleicht weniger offensichtlich und dafür subtiler zutage treten als jene Gefahren, denen unsere Altvordern zu begegnen hatten. Dennoch müssen die Anforderungen der Zeit gemeistert werden, und daß dies in einer für unser Land befriedigenden Art möglich sei, ist die Hoffnung, welche uns am diesjährigen Bundesfeiertag erfüllt.

Einem ganz besonders schönen und sinnvollen Zweck kommt die diesjährige Bundesfeierspende zu: der Fürsorge für notleidende Mütter. Eine gesunde Mutter und eine Mutter, welche sich ganz ihren Kindern und ihrer Familie widmen kann, in einem von materieller Not gesicherten Heim, ist der Idealfall. Leider entspricht er in großer Zahl nicht der Wirklichkeit. Viele Mütter bedürfen der Hilfe und so erhebend das Geschenk ist, Mutter zu sein, für sie ist es mit Mühe, Schmerzen und Kummer verbunden. Für die Hilfe an diese Mütter in Bedrängnis ist der Erlös der diesjährigen Bundesfeierspende bestimmt. Wir empfehlen diese Sammlung als eine Dankespflicht der Heimat der ganz besondern Gebefreudigkeit der Bevölkerung. Auch dieses Jahr bitten wir die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialkirchen besorgt zu sein. Sodann mögen am Abend unseres vaterländischen Gedenktages die Feuerzeichen auf den Bergen lodern als Symbol der Freiheit und des Friedens. Die Bevölkerung laden wir ein, die Gebäude zu beflaggen, damit sich zu den Glocken der Heimat die Banner des Landes gesellen und künden von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zum angestammten Vaterlande. Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, und das ganze Land und Volk der Eidgenossen samt uns in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

18.07.1966 / Abl UR 1966, S. 553 ff.

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(Angaben folgen)

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 22.08.2021