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Der Nationalfeiertag im Detail

1959

Samstag, 1. August 1959



Sujet: Edelweiss auf rot-weissem Band
Zweck der Bundesfeierspende: Schweizer im Ausland; Auslandschweizer-Sekretariat der Neuen Helvetischen Gesellschaft (NHG)

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Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1959
Landammann Ludwig Danioth


«Getreue, liebe Mitbürger,
Alter Uebung gemäß schicken mir uns an, den Tag der Gründung unserer schweizerischen Eidgenossenschaft würdig zu begehen. Es soll dies für uns Anlaß sein, wieder einmal eine stille Stunde der Besinnung einzuschalten, um die Fundamente unseres Staatswesens zu überdenken und uns des Weges, den sie uns weisen, bewußt zu werden.
Die Wandlung vom ersten Zusammenschluß unserer Altvordern am Rütli, von der Erweiterung durch den Abschluß gegenseitiger Bündnisse mit andern Ständen, der nachfolgenden Entwicklung zum losen Staatenbund bis zum endgültigen festen Gefüge im Bundesstaat von 1848 war eine lange, eine bewegte, aber auch eine zielbewußte. Am Anfang unseres Gemeinwesens steht die glorreiche Befreiungsgeschichte der drei Waldstätte, steht die Befreiungstat Wilhelm Tells als jener Mann, der für uns die Inkarnation all' dessen bedeutet, was uns teuer ist: Familie. Heimat Freiheit und Religion, der uns aber auch lehrt, mit Wagemutigem, zielstrebigem und vertrauensvollem Blick in die Zukunft zu sehen. Diese Befreiungstat, besungen in unvergleichlicher Weise durch den genialen Dichter Friedrich Schiller in seinem, uns zum Nationalepos gewordenen Drama „Wilhelm Teil", führt uns immer wieder in heiliger Begeisterung hin zu den Fundamenten unseres Staatswesens, die da sind: Freiheit, Recht, Hilfsbereitschaft und christlicher Glaube. Jene Männer, welche die Völker des ersten Bundes aus der Zwangsherrschaft befreiten, sie hinführten zu der durch den Frieden von Basel 1469 endgültig besiegelten vollen Souveränität, lebten in den Waldstätten und wir haben allen Grund, ihrer am 1. August in Dankbarkeit und Verehrung zu gedenken. Nur unter den von ihnen als richtig erkannten Maximen wurde es möglich, ein derart vielgestaltiges Gemeinwesen wie die Schweiz zu einer Nation unzertrennbar zusammenzuschweißen. Ueber die Unterschiede des Stammes, der Sprache und der Konfession hinweg hat ein freier Wille, gepaart mit dem Respekt vor der Freiheit des Einzelnen und der Freiheit aller, die Eidgenossen zu einem einzigen Volk vereinigt.
Indem wir uns so der Fundamente unseres Staatswesens bewußt werden, vermögen wir auch zu erkennen, welches unser Weg in die Zukunft ist. Unsere erste Verpflichtung gilt der christlichen Demokratie, gewachsen aus dem Unabhängigkeitsdrang unserer Altvordern. Nur in der Freiheit, und zwar in der geordneten, kann die Demokratie existieren. Die Lossagung von jeder äußeren Gewalt, die Selbstverwaltung und Selbstbestimmung durch das Volk, Recht und Gerechtigkeit und das Bekenntnis zur höchsten Autorität, zu Gott, bilden die Grundlagen der schweizerischen Demokratie. Alt und jung, Mann und Frau, sind aufgerufen, die bewährten Einrichtungen unserer Demokratie stets neu zu erringen. Unser besonderes Gedenken gilt dabei heute den Mitbürgern im Ausland, welche das Ansehen ihrer angestammten Heimat hinaus tragen in die ferne Welt und sich bemühen, Ehre für die Heimat einzulegen. Um ihnen materiell noch besser helfen zu können, ist ein Teil der diesjährigen Bundesfeiersammlung, welche wir angelegentlichst empfehlen, für die lieben Auslandschweizer bestimmt. Unsere zweite Verpflichtung gehört unserer Neutralität, einer aus den Grundprinzipien unseres nationalen Denkens herausgewachsenen außenpolitischen Staatsmaxime. Eine wehrhafte Neutralität, welche uns allerdings schwere Opfer und Lasten auferlegt, ist eine Notwendigkeit unserer nationalen Selbstbehauptung und ein integrierender Bestandteil unseres schweizerischen Gemeinwesens. Gerade aus dieser Neutralität heraus konnte die Schweiz zu -einer Stätte der Zuflucht für ungezählte Heimatlose werden und damit eine humanitäre Mission erfüllen, welche als einer unserer schönsten Aktivposten gewertet werden darf. Die dritte Verpflichtung führt uns zum Sozialstaat, wie er sich ebenfalls aus den Fundamenten unserer eidgenössischen Gemeinschaft entwickelt hat. Die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt gehört zu den elementarsten staatspolitischen Ausgaben der Schweiz. Die Mehrung der gegenseitigen Wohlfahrt verlangt aber, daß wir das Wesentliche, den Gemeinsinn, erkennen und das Gute, das geleistet wer¬ den muß, auch tun, selbst unter Verzicht auf den eigenen Vorteil.
Wenn am Abend des 1. August die Glocken unserer Kirchen und Kapellen ihre eherne Stimme erheben und sie weit hinaus schallen lassen ins Land — die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter bitten wir, auch dieses Jahr wieder in allen Pfarr- und Filialkirchen des Kantons von 20.00 — 20.15 Uhr das schöne Festgeläute zu veranstalten — und wenn von Berg zu Berg die Feuerzeichen flammen, dann wollen wir uns daran erinnern, was der erste Bundesbrief für uns bedeutet, dann wollen wir Gott den Herrn bitten, seinen schönsten Stern über uns leuchten zu lassen und seine segnende Hand auch in Zukunft über dem Lande Uri, über feinem Volke und seinen Behörden zu halten.»

25.07.1959 / Abl UR 1959, S. 613 ff.

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(Angaben folgen)

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 22.08.2021