Der Nationalfeiertag im Detail
1962
Mittwoch, 1. August 1962
Sujet:
Glockenzeichen (goldene Glocke) an rot-weissem Band
Zweck der Bundesfeierspende:
Bau und Umbau von Alters- und Pflegeheimen, zur Verwendung durch die Pro Senectute
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Wort zur Bundesfeier 1962
Landesstatthalter Hans Villiger
«Getreue, liebe Mitbürger,
Dadurch daß das Schweizervolk alljährlich am 1. August die Gründung der schweizerischen Eidgenossenschaft feierlich begeht, erfüllt es ein Gebot der nationalen Selbstbesinnung und der Dankbarkeit gegenüber seinen Altvordern. In einer Zeit der fundamentalen Auseinandersetzung zwischen zwei entgegengesetzten Welten gewinnt diese Gedenkstunde an Bedeutung. Wenn am Abend des Bundesfeiertages von Alp zu Alp die Feuerzeichen flammend sich erheben, dann wollen wir Einkehr halten in einer Stunde des vaterländischen Gedenkens.
Ein schönes Sinnbild unseres nationalen Feiertags bildet das diesjährige Augustabzeichen, welches eine vom Schweizerkreuz gezierte Glocke darstellt. Als die Heimatglocke wird sie uns vorerst an die Gründung der Eidgenossenschaft gemahnen. Damals, als unsere Väter am Rütli den heiligen Schwur taten, sich unter allen Umständen beizustehen, keinen Mißbrauch zu dulden und die Unabhängigkeit zu wahren, begrüßte das Aveglöcklein der nahen Waldkapelle den ewigen Bund. Die Glocken der Heimat, sie sagen uns, wo unser Vaterland ist, sie mahnen uns, an dieses Vaterland uns fest und eng anzuschließen. Auch am diesjährigen Bundesfeiertag werden uns die Glocken erst so recht ins wahre Heimatgefühl einstimmen und uns zurufen, daß hier die wahren Wurzeln unserer Kraft liegen. Doch was wäre unsere Heimat ohne den Frieden und so künden uns die Friedensglocken von überstandenen Schrecknissen und vom erhaltenswerten Gut des Friedens. Als die Kriegsfurien durch Europa rasten und die Glocken der Streitmächte zu Instrumenten des Verderbens umgegossen wurden, da durfte die Schweiz den Vorzug einer Friedensinsel erleben, sie durfte das Erbe der Väter genießen: Freiheit und Unabhängigkeit. Heute verkünden die Glocken sowohl der einsamen Bergkapelle wie der schönen Pfarrkirche oder des mächtigen Münsters den Frieden, sie mahnen uns zugleich, ihn zu erhalten und in den Bemühungen um seine Vertiefung und Festigung nie zu erlahmen. Alles dies genügte aber nicht, wenn wir nicht im wundervollen Akkord der Kirchenglocken den Willen des Allerhöchsten erkennen würden, wenn wir uns nicht bewußt wären, daß nur Er uns das schenken kann was wir uns so sehnlichst wünschen: Heimat, Friede, Freiheit. Wenn die Glocken der Landeskirchen einem schönen Brauch gemäß den Abend des 1. August einläuten, wenn sie eherne Stimmen zur Ehre Gottes weithin über das Land erschallen lassen, dann wissen Wir, daß wir auf den Allerhöchsten trauen dürfen und uns vor der Macht der Menschen nicht zu fürchten brauchen. Denn Seine Hilfe ist unerläßlich, damit das Vaterland durch Einigkeit und Stärke vor Zwist und Zerfall bewahrt bleiben wird. Im Zeichen des Kreuzes und der Glocke, so wollen wir den diesjährigen Bundesfeiertag begehen.
Diese Gedanken mögen uns wegleitend sein, wenn wir uns das diesjährige Bundesfeierabzeichen an die Brust heften. Wir empfehlen wiederum die Bundesfeiersammlung der Bevölkerung recht angelegentlich, denn die zu unterstützenden Bestrebungen sind auch für den Kanton Uri von Bedeutung; der Erlös der Sammlung kommt Alters- und Pflegeheimen zugute, welche vielen Leuten einen geruhsamen und schönen Lebensabend vermitteln.
Schließlich bitten wir auch dieses Jahr die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 - 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialkirchen besorgt zu sein, welches durch das diesjährige Bundesfeierabzeichen in ganz besonderem Maße gewürdigt worden ist. Sodann empfehlen wir, den Abend dieses patriotischen Gedenktages durch Feuerzeichen auf den Bergen als Symbole der Freiheit und des Friedens zu verschönern und die Bevölkerung laden wir ein, als Ausdruck der Besonderheit des Tages die Gebäude zu beflaggen, damit sich zu den Glocken der Heimat die Banner der Heimat gesellen und uns künden von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zum angestammten Vaterland. Wir empfehlen Euch, getreue, liebe Mitbürger, samt uns in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»
01.08.1962
/
Abl UR 1962, S. 513 ff.
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(Angaben folgen)
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