1963
Donnerstag, 1. August 1963
Sujet:
Umriss der Schweiz mit Schweizer Kreuz (golden) auf rot-weissem Band
Zweck der Bundesfeierspende:
Schweizerisches Rotes Kreuz zur Förderung der Krankenpflege
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Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1963
Landammann Josef Müller
«Getreue, liebe Mitbürger,
Wir leben in einer Zeit, die sich unaufhörlich wandelt, deren Hauptmerkmal die Umwertung aller Werte ist. Die Gespräche um den europäischen Zusammenschluß zwingen zu neuen Ueberlegungen und Wertungen und führen zu neuen Entschlüssen. Die sich hieraus ergebenden Gegensätze sind bestimmt nicht leicht zu beseitigen.
Es ist unbestritten, daß sich unserer Generation ganz neue Aufgaben stellen, welche es zu lösen gilt. Auch ein kleines Volk wie die Schweiz kann nicht abseits stehen in der Völkergemeinschaft, mit welcher es geographisch, politisch, kulturell und wirtschaftlich verbunden ist. Anderseits bringt gerade die neue Konzeption der europäischen Integration Gefahren mit sich, welche in komplizierterer, feinerer und manchmal auch weniger sichtbaren Form auftreten, als jene Gefahren, gegen welche sich unsere Vorfahren zu verteidigen hatten. Unsere Zeit verlangt nichts weniger, als daß wir mitarbeiten an der Einheit Europas, eine langwierige und schwere Aufgabe.
Wenn wir somit unsere nationalen Probleme im Hinblick auf die kommende Entwicklung von einer ganz neuen Ebene aus betrachten müssen, so tut es in einer solchen Zeit des Umbruchs wahrlich not, daß wir uns auf die Grundlagen unseres Staatswesens besinnen und uns ihrer wieder einmal bewußt werden. Wir kennen sie, diese Grundlagen, welche in Freiheit, Demokratie und Christentum wie Grundströme mächtig, aber nicht sichtbar, durch unser Staatswesen ziehen. Die ständig enger werdende technische, wirtschaftliche und geistige Verflechtung hat zur Folge, daß unsere Eigenart eine ernstliche Bedrohung erfahren könnte. In der Erhaltung aber dieser unserer Eigenart erblicken wir eine Grundbedingung für unsere politische Unabhängigkeit und selbst wenn unsere Hefte revidiert werden müssen, so dürfen nur soweit Aenderungen getroffen werden, als damit alles Wesentliche bewahrt wird. Denn aus alle dem, was uns der Erhaltung würdig erscheint, ist die schweizerische Eidgenossenschaft gewachsen, organisch und aus sich selbst heraus. Jene Kräfte, welche zum ersten Bund der drei Waldstätte führten, sind es, welche heute noch die Schweiz kennzeichnen. Aus dieser Verpflichtung gegenüber den Grundlagen unseres Staatswesens heraus müssen die Entscheidungen für die Zukunft getroffen werden.
Ob all diesen grundsätzlichen Gedanken und Ueberlegungen wollen wir nicht vergessen, auch dieses Jahr wieder ein Werk tätiger Hilfe zu vollbringen. Der Ertrag der diesjährigen Bundesfeiersammlung gilt dem Ausbau der Krankenpflege und soll ein Zeichen der Dankbarkeit jenen gegenüber sein, welche sich unsern Kranken widmen. Vor allem soll die Werbung und Ausbildung für den Schwesternberuf gefördert werden, dabei aber auch die Intensivierung der Weiterbildungsmöglichkeiten für Aushilfspersonal und die häusliche Krankenpflege sowie schließlich die Unterstützung aller Aufklärungs- und Vorbeugungsmaßnahmen nicht vergessen werden. Wir empfehlen diese Sammlung der Gebefreudigkeit der Bevölkerung recht angelegentlich, denn niemand ist vor Krankheit gefeit und jedermann dankbar, wenn er sich im Krankheitsfalle gewissenhaftem und geschultem, sachkundigem Pflegepersonal anvertrauen darf.
Aucdh dieses Jahr bitten wir die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialkirchen besorgt zu sein. Sodann mögen am Abend unseres vaterländischen Gedenktages die Feuerzeichen auf den Bergen als Symbole der Freiheit und des Friedens auflodern. Die Bevölkerung laden wir ein, die Gebäude zu beflaggen, damit sich zu den Glocken der Heimat die Banner des Landes gesellen und künden von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zum angestammten Vaterlande. 546 Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, und das ganze Volk der Eidgenossen samt uns in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»
22.07.1963
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Abl UR 1963, S. 545 ff.
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(Angaben folgen)
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