| Geschützte und jagdbare Tiere in Uri
				
			 
				
	
		| Niederwildjagd 
 Das Patent für die die Niederwildjagd berechtigt zur Jagd auf Rehe, Schneehasen, Füchse, Dachse, Steinmarder, verwilderte Hauskatzen, Schneehühner, verwilderte Haustauben, Kolkraben, Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher und Wildschweine.
 Jagdzeit 1. Oktober bis 30. November, von 07.00 bis 19.00 Uhr.
 Beschränkungen pro Patent: Rehe (auf 2 Tiere); Schneehühner (auf 3 Tiere); Schneehasen (auf 2 Tiere).
 Jagdwaffen-Kaliber: Auf der Niederwildjagd sind ein- und zweiläufige Flinten mit Kaliber 12, 16 und 20 sowie Büchsen und kombinierte Waffen zulässig, die einen Kugellauf mit einem Kaliber von mindestens 7 mm aufweisen. Auf Federwild und auf den Schneehasen ist nur der Schrotschuss erlaubt. Für die Jagd auf Haarraubwild dürfen Kastenfallen während der offenen Jagd verwendet werden.
 Maximal-Distanzen: für Rehe, Dachse und Füchse (150 m).
 Jagdhunde: Für die Niederwildjagd sind spurlaute Jagdgebrauchs- und Erdhunde zulässig.
 Quellen: Jagdverordnung, KJSV (RB UR 40.3111); Jagdbetriebsvorschriften (RB UR 40.3121).
 
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