Geschützte und jagdbare Tiere in Uri
Passjagd (Dussjagd)
Das Patent für die Passjagd (Dussjagd) berechtigt zur Jagd während der Nacht von vom zuständigen vom Amt für Forst- und Jagd anerkannten Bauten aus auf Füchse, Dachse, Edel- und Steinmarder sowie verwilderte Hauskatzen.
Jagdzeit 1. Oktober bis Ende Februar, von 17.30 bis 06.30 Uhr.
Jagdwaffen-Kaliber: Auf der Passjagd sind ein- und zweiläufige Flinten mit Kaliber 12, 16 und 20 sowie Büchsen und kombinierte Waffen zulässig, die einen Kugellauf mit einem Kaliber von mindestens 7 mm aufweisen. Auf der Passjagd ist nur der Schrotschuss erlaubt (Maximal-Distanz 40m). Für die Jagd auf Haarraubwild dürfen Kastenfallen während der offenen Jagd verwendet werden.
Quellen: JJagdverordnung, KJSV (RB UR 40.3111); Jagdbetriebsvorschriften (RB UR 40.3121).
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