URIS TIERWELT

Allgemeines

NUTZTIERE

Übersicht Rindvieh Schaf Ziege Hund Katze Diverse

WILDTIERE

Übersicht Säugetiere Fische Vögel Reptilien Lurche Insekten Spinnen Weichtiere Krebse Würmer & Co. Diverse

HEGE UND PFLEGE

Jagd Tierquälerei Tierseuchen

NARRENTIERE

Fasnachtsflöhe Fasnachtskatzen

WAPPENTIERE

Uri

Geschützte und jagdbare Tiere in Uri

Wasserwildjagd

Das Patent für die Wasserwildjagd zur Jagd auf Stockenten, Reiherenten, Blässhühner und Kormorane, nicht aber zur Jagd auf Haubentaucher. Die Wasserwildjagd ist nur auf dem Urnersee und im Abstand von 200 m zu Wohngebäuden erlaubt.

Jagdzeit 1. Oktober bis 31. Dezember, von 08.00 bis 17.00 Uhr.
Jagdwaffen-Kaliber: Auf der Wasserwildjagd sind ein- und zweiläufige Flinten mit Kaliber 12, 16 und 20 sowie Büchsen und kombinierte Waffen zulässig, die einen Kugellauf mit einem Kaliber von mindestens 7 mm aufweisen. Auf Federwild ist nur der Schrotschuss erlaubt (Maximal-Distanz 40m).
Jagdhunde: Für die Wasserwildjagd sind Vorsteh- und Apportierhunde zulässig.

Quellen: Jagdverordnung, KJSV (RB UR 40.3111); Jagdbetriebsvorschriften (RB UR 40.3121).

JAGDBARE TIERE MIT DEM PATENT

 

Die Seite befindet sich im Umbau

WEITERES ZUR JAGD

 

JAGDARTEN

Hochwildjagd
Niederwildjagd
Passjagd (Dussjagd)
WAsserwildjagd

WILDARTEN

  Raubwild
Federwild
Schalenwild
Schwarzwild

 

 

 

Jagdbare Tiere
Begriffe zur Jagd
Jagdereignisse
Jagdstatistik
Jagdliteratur
Jagdvereine
Pelzfellmarkt

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 11.11.2020