LEBENSBEREICHE

Allgemeines Alter Arbeit und Wirtschaft Bauen, Wohnen, Haushalt Bildung und Schule Das liebe Geld Digitalisierung Energie Essen und Trinken Familie Gesellschaft und Soziales Mode Gesundheit Jugend Kommunikation, Medien Militär, Landesverteidigung Mobilität und Verkehr Recht und Justiz Religion und Glauben Sicherheit und Ordnung Sport und Freizeit Staat und Politik Straftaten Umwelt Unfälle

Der steinige Weg zur AHV



Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den bedeutendsten sozialen Errungenschaften der Schweiz im 20. Jahrhundert. Ihre Einführung veränderte auch in Uri die Lebensbedingungen älterer Menschen grundlegend. An die Stelle einer Versorgung, die wesentlich von eigener Arbeit, Vermögen, Angehörigen und Armenfürsorge abhing, trat eine obligatorische Versicherung mit gesetzlichem Rentenanspruch. Bis zur Verwirklichung dieses Sozialwerks führte allerdings ein langer Weg voller politischer Auseinandersetzungen.
Seit dem späten 19. Jahrhundert wurde auch in der Schweiz über eine staatliche Altersversicherung diskutiert. Einen wichtigen Anstoss gab die deutsche Alters- und Invaliditätsversicherung von 1889. In der Schweiz nahmen unter anderem Arbeiterorganisationen die Forderung auf. Nach dem Ersten Weltkrieg gewann sie zusätzlich an politischem Gewicht. Der erste entscheidende Erfolg gelang am 6. Dezember 1925, als Volk und Stände einer Verfassungsgrundlage für die Alters- und Hinterlassenenversicherung zustimmten. Damit war der Bund zur Schaffung einer AHV verpflichtet. Die konkrete Ausgestaltung musste jedoch erst noch durch ein Gesetz geregelt werden.
Das erste Ausführungsgesetz, nach Bundesrat Edmund Schulthess auch «Lex Schulthess» genannt, scheiterte am 6. Dezember 1931 in der Volksabstimmung. Vorgesehen waren eine obligatorische Versicherung und bescheidene Renten. Die Ablehnung zeigte, dass die grundsätzliche Zustimmung zu einer Altersversicherung noch keine Einigkeit über Beiträge, Leistungen und staatliche Zuständigkeiten bedeutete. Die Wirtschaftskrise erschwerte die Verwirklichung zusätzlich. Während einzelne Kantone (nicht Uri) bereits eigene Altersversicherungen kannten, blieb eine gesamtschweizerische Lösung vorerst aus.
Eine neue Grundlage entstand während des Zweiten Weltkriegs. Die 1940 eingeführte Lohn- und Verdienstersatzordnung unterstützte Militärdienstleistende und ihre Familien beim Ausfall des Erwerbseinkommens. Ihre Finanzierung durch Beiträge und ihre Durchführung über Ausgleichskassen erwiesen sich als tragfähig. Damit stand ein organisatorisches Modell zur Verfügung, das später für die AHV genutzt werden konnte. Die Kriegserfahrung stärkte zudem die Bereitschaft, soziale Risiken gemeinsam abzusichern.
Eine wichtige Rolle spielte Bundesrat Walther Stampfli, der häufig als «Vater der AHV» bezeichnet wird. Als Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements trieb er die Vorbereitungen voran und kündigte in seiner Neujahrsansprache 1944 die baldige Verwirklichung einer staatlichen Altersvorsorge an. Es gelang ihm, eine breite Unterstützung aus Parteien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zu gewinnen. Das entstehende Modell sah eine allgemeine Grundversicherung vor, liess aber weiterhin Raum für betriebliche und private Vorsorge. Ende 1946 verabschiedete das Parlament das AHV-Gesetz. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, musste das Stimmvolk entscheiden.
Am 6. Juli 1947 nahmen die Schweizer Stimmbürger das Gesetz mit 80 Prozent Ja-Stimmen an. Frauen besassen damals auf Bundesebene noch kein Stimmrecht, obwohl sie von der neuen Versicherung ebenfalls unmittelbar betroffen waren. Auch Uri stimmte zu: 4’086 Ja-Stimmen standen 2’002 Nein-Stimmen gegenüber, was einem Ja-Anteil von 67,12 Prozent entspricht. Die Stimmbeteiligung im Kanton betrug 76,46 Prozent. Uri unterstützte die Einführung somit deutlich, wenn auch weniger stark als die Schweiz insgesamt.
Am 1. Januar 1948 trat die AHV in Kraft. Die minimale ordentliche Altersrente betrug zunächst 40 Franken im Monat. Das war auch für die damalige Zeit eine bescheidene Leistung und konnte den Lebensunterhalt vielfach nicht vollständig sichern. Dennoch bedeutete die regelmässige Zahlung einen wesentlichen Fortschritt. Ältere Menschen verfügten über ein eigenes, gesetzlich gesichertes Einkommen. Die AHV umfasste von Beginn an zudem Leistungen für Hinterlassene, insbesondere für Witwen und Waisen. Sie sollte damit nicht nur das Alter, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen des Todes eines versorgenden Familienmitglieds abfedern.
Finanziert wurde die AHV hauptsächlich nach dem Umlageverfahren. Dabei werden die laufenden Renten überwiegend aus den laufenden Einnahmen bezahlt. Erwerbstätige und Arbeitgeber tragen durch Beiträge zur Finanzierung bei; hinzu kommen öffentliche Mittel. Anders als beim individuellen Sparen muss deshalb nicht jede Person zuerst während eines ganzen Erwerbslebens ein eigenes Rentenkapital aufbauen. Das ermöglichte den Beginn der Rentenzahlungen bereits 1948. Der gleichzeitig geschaffene AHV-Ausgleichsfonds diente als finanzielle Reserve.
In Uri wurde die Versicherung über die kantonale Ausgleichskasse sowie die jeweils zuständigen Verbands- und weiteren Ausgleichskassen durchgeführt. Zu ihren Aufgaben gehören die Erfassung der Beitragspflichtigen, die Abrechnung der Beiträge, die Führung individueller Konten und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen. Die kantonale Ausgleichskasse bezog im Juni 1983 die von der Dätwyler AG erworbene Liegenschaft an der Dätwylerstrasse 11 in Altdorf. Heute ist dort die Sozialversicherungsstelle Uri angesiedelt, deren Aufgaben neben der AHV unter anderem die Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung und Ergänzungsleistungen umfassen.
Nach ihrer Einführung wurde die AHV schrittweise ausgebaut. Rentenerhöhungen verbesserten die Versorgung, doch die Versicherung allein konnte Altersarmut nicht beseitigen. Deshalb wurden 1966 die Ergänzungsleistungen eingeführt. Sie unterstützen Menschen, deren anrechenbare Einnahmen die anerkannten Ausgaben nicht decken. Auch in Uri sind sie für Personen mit kleinen Renten und hohen Lebenshaltungs- oder Pflegekosten wichtig. Damit wurde die allgemeine Rentenversicherung durch eine gezielte Absicherung bei unzureichenden finanziellen Mitteln ergänzt.
1972 verankerten Volk und Stände das Dreisäulenprinzip in der Bundesverfassung. Die erste Säule mit AHV und Ergänzungsleistungen dient der Existenzsicherung. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, soll zusammen mit der ersten die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Die dritte Säule besteht aus privater Vorsorge. Mit dem 1985 in Kraft getretenen Obligatorium der beruflichen Vorsorge wurde dieses System weiter ausgebaut. Für die Urner Bevölkerung bedeutete dies, dass die Absicherung im Alter zunehmend auf mehreren Grundlagen beruhte.
Auch die Berechnung der AHV-Renten veränderte sich. Mit der neunten Revision von 1979/1980 wurde der Mischindex eingeführt, der bei der Rentenanpassung sowohl die Preis- als auch die Lohnentwicklung berücksichtigt. Besonders einschneidend war die zehnte AHV-Revision von 1997. An die Stelle der bisherigen Ehepaarrente traten individuelle Renten. Hinzu kamen die Aufteilung der während der Ehe erzielten Einkommen bei der Rentenberechnung sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Dadurch wurde unbezahlte Familienarbeit stärker berücksichtigt. Gleichzeitig wurde das Rentenalter der Frauen schrittweise von 62 auf 64 Jahre erhöht.
Das Rentenalter gehört bis heute zu den politisch umstrittenen Fragen der AHV. Bei ihrer Einführung lag es für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Für Frauen wurde es 1957 auf 63 und 1964 auf 62 Jahre gesenkt; später folgten die Erhöhungen auf 63 Jahre im Jahr 2001 und auf 64 Jahre im Jahr 2005. Die 2022 angenommene Reform «AHV 21» trat 2024 in Kraft. Sie sieht ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren vor. Die Anhebung bei den Frauen erfolgt seit 2025 schrittweise und ist ab Jahrgang 1964 abgeschlossen. Zudem ermöglicht die Reform einen flexibleren Übergang zwischen Erwerbsarbeit und Rentenbezug.
Ein weiterer Ausbau wurde am 3. März 2024 beschlossen, als die Schweizer Stimmberechtigten die Initiative für eine 13. AHV-Rente annahmen. Die zusätzliche Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Sie entspricht einem Zwölftel der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten und wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als Einnahme angerechnet. Damit setzt sich die Geschichte der AHV auch fast acht Jahrzehnte nach ihrer Einführung fort: Fragen nach ausreichenden Leistungen und einer langfristig tragfähigen Finanzierung bleiben eng miteinander verbunden.
Quellen / Literatur: https://hls-dhs-dss.ch; https://www.compenswiss.ch; https://www.geschichtedersozialensicherheit.ch; https://www.eak.admin.ch; www.bfs.admin.ch.

AHV-Geschäftsstelle im Kanton Uri
> Sozialversicherungsstelle Uri (Ausgleichskasse des Kantons Uri)
Adresse: Sozialversicherungsstelle Uri, Dätwylerstrasse 11, 6460 Altdorf
Telefon: +41 41 874 50 10
E-Mail: info@svsuri.ch
Webseite: Sozialversicherungsstelle Uri

EREIGNISSE BETREFFEND DIE AHV

Sonntag, 6. Dezember 1931
AHV-Vorlage verworfen
Mit wuchtigem Mehr verwirft das Urner und Schweizer Volk die Vorlage über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Gründe für das Nein ist das Misstrauen gegen die "berühmten Ausführungsbestimmungen", welche die Gesetze in der Vergangenheit auch schon nicht nach dem Wunsche des Volks in Wirksamkeit gesetzt hätten, die hohen Prämien, sowie die Prämiengleichheit zwischen den Armen und Reichen.Viele Wähler haben sich auch ander Altersgrenze gestossen. "Wer wird heute noch 65 Jahre alt?" Erlebe man das Alter nicht, habe man umsonst bezahlt! Schliesslich gab es auch Neinsager, welche sich grundsätzlich gegen die Versicherung ausgesprochen haben.
UW 50, 12.12.1931
----------------------------
Sonntag, 6. Juli 1947
Uri sagt Ja zur AHV
Nach einem harten Abstimmunsgkampf sagen die Urner Stimmbürger Ja zur Alters- und Hinterlassenenversicherung mit 4’086 Ja gegen 2’002 Nein – mit einem Ja-Anteil von 67,12 Prozent. Während in der gesamten Schweiz die Vorlage im Verhältnis 4:1 angenommen wird, sieht dieses mit 2:1 im Kanton Uri weniger deutlich aus. Im Kanton Uri verwerfen gar die Gemeinden Attinghausen, Bürglen (allerdings nur mit einer Stimme Mehrheit), Isenthal, Spiringen und Untersachächen das neue Sozialwerk. Die AHV tritt am 1. Januar 1948 in Kraft.
www.urikon.ch
----------------------------
Sonntag, 16. Mai 2004
Eidgenössische Abstimmung zur AHV
Der Souverän erteilt dem Bundesrat und dem Parlament am Urnengang eine schallende Ohrfeige: Die 11. AHV-Revision, das Steuerpaket und die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten von AHV und IV werden in sämtlichen Kantonen abgeschmettert. Im Kanton Uri besonders deutlich mit Nein-Stimmenanteilen von jeweils über 70 Prozent.
UW 38, 19.5.2004
----------------------------
Dienstag, 1. Januar 2019
AHV-Änderungen freuen Rentner
De Minimalrente der AHV/IV steigt von derzeit 1175 auf 1185 Franken pro Monat. Die Maximalrente um 20 Franken neu auf 2370 Franken pro Monat.
www.blick.ch (2018)
----------------------------
Sonntag, 19. Mai 2019
Ja-Mehrheit für AHV-Steuerkompromiss in allen Kantonen erreicht
Auch die zweite eidgenössische Vorlage nimmt das Schweizer Stimmvolk an, und spricht sich mit einem Ja-Stimmenanteil von 66,4 Prozent für den AHV-Steuerkompromiss aus. Steuerprivilegien für internationale Unternehmen werden abgeschafft, dafür gibt es neue Erleichterungen für alle Firmen. Die AHV bekommt jährlich 2 Milliarden Franken zusätzlich. In Uri liegt das Gesamtergebnis bei 68,5 Prozent Ja-Stimmen, wobei in Attinghausen mit 74,1 Prozent im Verhältnis die meisten Ja-Stimmen gezählt werden können, gefolgt von Andermatt (74,1 Prozent) und Altdorf (73,4 Prozent). Auf dem letzten Rang liegt Gurtnellen mit 55,9 Prozent Ja-Stimmenanteil.
UW 40, 22.5.2019, S. 3.
----------------------------
Sonntag, 25. September 2022
Uri sagt Ja zur AHV-Reform
Am ausgiebigsten debattiert wurden im Vorfeld der Abstimmungen die beiden Vorlagen zur AHV-Reform. Gesamtschweizerisch kommen diese auch nur knapp durch, die Mehrwertsteuererhöhung mit 55,07 Prozent und die Angleichung des Rentenalters (AHV 21) mit 50,57 Prozent. In Uri sind die Resultate deutlicher. Uri stimmt mit 58,3 Prozent für die Mehrwertsteuererhöhung und mit 57,1 Prozent für die AHV 21. Insgesamt vier Gemeinden lehnten die Mehrwertsteuererhöhung ab: Wassen (56,4 Prozent Nein), Sisikon (53,7 Prozent), Hospental (53,6 Prozent) und Gurtnellen (50,3 Prozent). In Realp (70,8 Prozent Ja), Altdorf (61,9 Prozent) und Andermatt (60,4 Prozent) ist die Zustimmung am grössten. Die AHV 21, also die Angleichung des Frauenrentenalters, wird nur in einer Urner Gemeinde abgelehnt, in Wassen mit 51,4 Prozent Neinstimmen. In Realp (72,3 Prozent Ja) ist die Zustimmung am grössten. Da die beiden Vorlagen miteinander verknüpft sind, müssen beide angenommen werden, um in Kraft zu treten.
UW 77, 28.09.2022, S. 2.
----------------------------
Sonntag, 1. Januar 2023
AHV/IV-Renten werden angepasst
Die AHV- und IV-Renten werden der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung, dem sogenannten Mischindex angepasst und um 2,5 Prozent erhöht. Damit steigt die Minimalrente von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, und die Maximalrente beträgt neu 2450 Franken. In der Wintersession erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, die Renten vollumfänglich der Teuerung anzupassen, diese beträgt voraussichtlich 3 Prozent. Ausserdem muss der Bundesrat einen Vorschlag ausarbeiten, wie künftig bei einer Teuerung ab 2 Prozent die Renten angepasst werden. In der Frühlingssession wird das Parlament die Anpassung in einem Dringlichkeitsbeschluss verabschieden und die Renten werden rückwirkend per 1. Januar 2023 angepasst. Die Minimalrente wird somit um 6 Franken, die Maximalrente um 12 Franken erhöht.
www.beobachter.ch (19.12.2023)
----------------------------
Montag, 1. Mai 2023
Paul Rechsteiner an der 1.-Mai-Feier in Altdorf
Im Ramen der traditionellen Feier zum 1. Mai in Altdorf konnte der ehemalige St. Galler National- und Ständerat Paul Rechsteiner als Gastredner gewonnen werden. Der langjährige Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes spricht im Zeughaus über soziale Interessen, kritisiert die Rettung der Credit Suisse durch den Bundesrat und spricht sich für die Initiative für eine 13. AHV-Rente aus: Dies sei die einzige richtige Chance, die Rentenvorsorge zu sichern.
UW 34, 03.05.2023, S. 1, 9.
----------------------------
Sonntag, 3. März 2024
Uri lehnt die Initiative für eine 13. AHV-Rente ab
Die beiden eidgenössischen Abstimmungsvorlagen - insbesondere die Frage, ob Rentnerinnen und Rentner künftig eine 13. AHV-Rente erhalten sollen – beschäftigen und mobilisieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Schweizweit beträgt die Stimmbeteiligung sehr hohe 58,34 Prozent. In Uri beträgt sie sogar 62,57 Prozent.
Die schweizweit angenommene Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente findet bei den Urner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern keine Mehrheit und wird mit 56,4 Prozent abgelehnt. Am deutlichsten Nein sagt Isenthal (80,5 Prozent), Spiringen (74,61) und Unterschächen (68,14 Prozent). Ja sagen zur Vorlage die Gemeinden Erstfeld, Göschenen, Gurtnellen, Realp und Wassen. Alle bürgerlichen Parteien (SVP, CVP - Die Mitte Uri, FDP und GLP) haben im Vorfeld die Nein-Parole beschlossen, einzig SP und Grüne warben für ein Ja.
Die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge, die sogenannte Renteninitiative, die von den Jungfreisinnigen lanciert wird, bleibt chancenlos. Sie wird in Uri mit einem Neinstimmen-Anteil von 77,2 Prozent klar verworfen. Bei den Parolen hatte sich einzig die FDP für ein Ja ausgesprochen.

UW 18, 06.03.2024, S. 9.
----------------------------

ABSTIMMUNGEN ZUR AHV

Datum Titel E/K UR CH
24.05.1925 Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung (Initiative Rothenberger) E Nein Nein
06.12.1925 Alters-. Hinterlassenen- und Invalidenversicherung E Ja Ja
06.12.1931 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung E Nein Nein
06.07.1947 Alters- und Hinterbliebenenversicherung E Ja Ja
24.05.1964 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfen K ja -
19.06.1966 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV K Ja -
03.12.1972 Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (PdA-Initiative) E Nein Nein
03.12.1972 Gegenentwurf: Alters- und Hinterbliebenenvorsorge E Ja Ja
26.02.1978 Senkung des AHV-Alters E Nein Nein
26.02.1978 9. AHV-Revision E Ja Ja
12.06.1988 Herabsetzung des AHV-Rentenalters (Männer 62; Frauen 60) E Nein Nein
25.06.1995 Ausbau von AHV und IV E Nein Nein
25.06.1995 Alters- und Hinterlassenenversicherung (10. AHV-Revision) E Ja Ja
27.09.1998 Für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters E Nein Nein
26.11.2000 Für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann E Nein Nein
26.11.2000 Für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen E Nein Nein
02.12.2001 Volksinitiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" E Nein Nein
22.09.2002 Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative) E Nein Nein
22.09.2002 Gegenentwurf "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" E Nein Nein
16.05.2004 Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (11. AHV-Revision) E Nein Nein
16.05.2004 Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze E Nein Nein
24.09.2006 Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" E Nein Nein
30.11.2008 Volksinitiative "Für ein flexibles AHV-Alter" E Nein Nein
07.03.2010 Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG (Mindestumwandlungssatz) E Nein Nein
14.06.2015 Volsinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" E Nein Nein
25.09.2016 Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» E Nein Nein
24.09.2017 Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierungen der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer E Nein Nein
19.05.2019 Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) E Ja Ja
25.09.2022 Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer E Ja Ja
25.09.2022 Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) E Ja Ja
03.03.2024 Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» E Nein Ja

 
ALTER

Allgemeines
AHV

INSTITUTIONEN FÜRS ALTER

Spitex
Pro Senectute
Artiset Uri (Curaviva Uri)

BETAGTENHEIME 

Allgemeines 
Alters- und Pflegeheim Rosenberg
Loftpark (Pflegewohngruppe Höfli)
Seniorenzentrum Ursern, Andermatt
Gosmergartä Bürglen
Spannort, Erstfeld
Pflegezentrum Urnersee, Flüelen
Seerose, Flüelen
Rüttigarten, Schattdorf
Seniorenzentrum Oberes Reusstal

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 15.10.2026