Acker- und Gemüseanbau in Uri
KARTOFFEL- UND GEMÜSEANBAU IN URI
Zwischen 1560 und 1570 breitete sich die Kartoffel — nach ihrer Entdeckung in Südamerika — von Spanien aus nach dem übrigen Europa aus. Aber erst am Anfang des 18. Jahrhunderts soll sie von einem Glarner Söldner aus Irland in die Schweiz gebracht worden sein. Es dauerte jedoch noch eine Zeit bis diese auch im Urnerland angepflanzt wurden, denn in den Urner Kochbüchern um die Mitte des 18. Jahrhunderts ist noch nirgends von Kartoffeln die Rede. Vermutlich wurden erst gegen Ende dieses Jahrhunderts dies Knollen erstmals angepflanzt und fanden in Goethes Aufzeichnung Erwähnung.
Die Kartoffel wird vor allem in den Allmendgärten angepflanzt. Diese Lage brachte es mit sich, dass im Herbst die Kartoffeln im Tragkorb oder auf einem Leiterwägelchen über weite Strecken heimgebracht werden mussten.
Lange Zeit führte das Urserental die notwendigen Kartoffeln noch von auswärts ein, Mitte des 19 Jahrhunderts beschloss jedoch auch die Korporationsgemeinde Urseren, jeder korporationsgenössigen Familie 400 m2 Allmendland als Kartoffelacker auf unbestimmte Zeit zu überlassen, da das eigene Land der Leute nicht gross genug war, um genügend Kartoffeln darauf zu ziehen. Ausdrücklich werden in diesem Beschluss die Kartoffeln als «Hauptnahrungsmittel» der Bevölkerung bezeichnet. Auf diesem zur Verfügung gestellten Land durfte jedoch nichts anderes als Kartoffeln angepflanzt werden.
Da im Kanton Uri der nutzbare Boden schon seit jeher rar war, bürgerte sich mit der Zeit eine eigenartige Pflanzart der Kartoffeln ein. Man legte die teilweise recht kleinen, oft nur wenige Quadratmeter grossen Kartoffeläckerchen auf grossen, oben abgeflachten Felsblöcken oder auf Felsabsätzen an; einerseits konnte man dadurch das kostbare Wies- und Weidland schonen, anderseits schützte man damit selber die Pflanzen vor dem Gross- und Kleinvieh.
In den Urner Bergtälern wird der Kartoffelertrag allerdings nie allzu gross gewesen sein. So wird berichtet, dass ein Kartoffelgärtchen auf einem Felsblock im Fellital, auf 1388 m Höhe, gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts Kartoffeln nur in der Grösse von Pflaumen geliefert haben soll! Man nannte die allzu klein geratenen Kartoffeln verächtlich «Sywgagglä». Sie wurden den Schweinen verfüttert.
Literatur:
Literatur: Iten Karl, Stadler Emil; Zeitungsserie «Rings um ds Ürner Chuchigänterli», in: GP Nr. 28, 11.7.1970.
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ZITATE ZUM KARTOFFEL- UND GEMÜSEANBAU
Gemüseanbau im Gebirgstal (Meien)
Franz Vinzenz Schmid, Offizier und Historiker
«Fremde Durchreisende erstaunen da nicht ohne Ursache, wenn sie an diesem hochgelegenen Alpenort wohlausschlagenden Ackerbau sehen.»
Schmid Franz Vinzenz, Allgemeiner Geschichte des Freystaats Ury, in: Iten Karl, Stadler Emil; Zeitungsserie «Rings um ds Ürner Chuchigänterli», in: GP Nr. 34, 22.8.1970.
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Die Kartoffelgärten beim Pfaffensprung
Karl Franz Lusser, Arzt und Geschichtsforscher
«Tief im Schatten einer engen, zum Theil noch mit Gebüsch bedeckten Felsenschlucht arbeitet sich da, wo nach alter, mährchenhafter Sage ein Mönch mit einem gestohlenen Mädchen, den Verfolgern zu entgehen, hinübergesprungen seyn soll, die Reuss unter der Brücke hindurch und bespült die grauen Felsen, auf welchen die fleissigen Einwohner mit Mühe kleine Erdäpfelgärtchen angelegt haben, um ihre ohnehin zu sehr mit Felstrümmern übersäeten Wiesen zu schonen.»
Literatur: Iten Karl, Stadler Emil; Zeitungsserie «Rings um ds Ürner Chuchigänterli», in: GP Nr. 28, 11.7.1970.
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KARTOFFEL-UND GEMÜSEEREIGNISSE
Montag, 10. Juli 1854
Regierungsrat setzt Prämien für Fruchtdiesbstahl
Da aus mehreren Gemeinden Klagen wegen Fruchtdiebstahl eingegangen sind und die Täter, sei es wegen Mangel einer Anzeige bei amtlicher Stelle, oder, weil sie unentdeckt blieben, ungestraft ausgingen, findet sich der Regierungsrat veranlasst, zur allgemeinen Warnung, an das bestehende Gesetz zu erinnern, welches jede Entwendung von Erd- und Baumfrüchten mit strenger Strafe, als Gefängnis, öffentlicher Ausstellung am Pranger und sonstiger körperlicher Züchtigung bedroht.
Iten Karl, Stadler Emil; Zeitungsserie «Rings um ds Ürner Chuchigänterli», in: GP Nr. 34, 22.8.1970.
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Freitag, 10. März 1882
Erweiterung der Allmendgärten ist verboten
Der Altdorfer Gemeinderat lässt im Urner Amtsblatt mitteilen, dass den Besitzern von Allmendgärten hiermit angezeigt und in Erinnerung gebracht ist, dass das Zusammengraben der Allmendgärten und das Erweitern derselben über das gesetzliche Mass, sowie das Graben gegen den Reusswall verboten ist und gemäss dem Gesetze bestraft werden wird.
Abl UR Nr. 11, 1882.
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GESETZLICHE VORSCHRIFTEN
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NAHRUNGSMITTEL-PRODUKTION
FISCHFANG UND FISCHZUCHT
JAGD
KULINARISCHES
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