Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden
Sonntag, 6. Mai 1849
Kantonsgemeinde vom 6. Mai 1849
Ort:
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann:
Karl Franz Lusser
Landschreiber:
Gisler
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 069-074; Nr. 19, 09.05.1849, S. 091-094.
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GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE
Verfassungs- und Gesetzesrevision - Wahl eines Verfassungsrates.
Landammann und die Kantonsgemeinde erachten eine Revision der Verfassung und der Gesetze des Kantons für zweckmässig und notwendig. Es soll dabei jedoch auf die Gewohnheiten, Gebräuche und Sitten des Landes Rücksicht genommen werden. Hierzu wird von der Landsgemeinde eine aus 21 Mitgliedern bestehende Verfassungskommission gewählt:
1) Landammann Dr. Karl Franz Lusser von Altdorf;
2) Regierungsrat Johann Andreas Infanger von Altdorf;
3) Landesstatthalter Alexander Muheim von Altdorf;
4) Landesfürsprech und Nationalrat Florian Lusser von Altdorf;
5) Landessäckelmeister Xaver Schillig von Altdorf;
6) Rathsherr und Ständerat Jost Muheim von Altdorf;
7) alt Talammann und Ständerat Josef Fidel Christen von Andermatt;
8) alt Landammann Vinzenz Müller von Altdorf;
9) Regierungsrat Ambros Trachsel von Erstfeld;
10) Schullehrer Josef Maria Walker von Silenen;
11) Rathsherr und Aidemajor Dominik Epp von Altdorf;
12) alt Regierungsrat Ingenieur Karl Emanuel Müller von Altdorf;
13) Ratsherr Johann Walker von Wassen;
14) alt Landammann Anton Schmid von Altdorf;
15) Ratsherr Paul Gisler von Bürglen;
16) Gemeindeschreiber Franz J. Huber von Seelisberg;
17) Rathsherr Josef Anton Gisler jun., von Spiringen;
18) Rathsherr Joseph Anton Bumann von Attinghausen;
19) alt Talammann Adelbert Nager von Andermatt;
20) Ratsherr Johann Wipfli von Erstfeld;
21) Ratsherr Franz Stadler von Schattdorf.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 69; Nr. 19, 09.05.1849, S. 91 f.
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Antrag und Unterlagen
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Regulierung des Hypothekarwesens.
Die Landsgemeinde beschliesst auf den Antrag des Landrates:
1) Das Hypothekenwesen soll geordnet werden, indem alle auf liegenden Unterpfändern im Kanton gegenwärtig bestehenden und künftig zu errichtenden Kapitalien und Schuldtitel anderer Art, nach der Reihenfolge ihrer Daten oder Prioritätsrechte, in ein Protokoll eingetragen werden sollen.
2) Der Landrat ist mit der Vollziehung und den weitern Bestimmungen zur Erzielung einer vollständigen und geregelten Hypothekarordnung beauftragt und bevollmächtigt.
3) Sollte diese vorzunehmende Kapitalbereinigung Irrtümer aufdecken, welche nicht einer absichtlichen Bosheit, sondern der Unwissenheit und schuldlosen Versehen beizumessen sind, so sind solche in den Instrumenten zwar zu berichtigen, im übrigen aber der Vergessenheit anheimzustellen.
4) Der Landrat hat auch durch zweckmässige Vorschriften auf Beobachtung geziemender Verschwiegenheit bezüglich des Inhalts des Hypothekarprotokolls Bedacht zu nehmen.
5) Infolge gestellten Verlangens wird die Einführung eines eigenen Hypothekarbuches dem Bezirke Ursern unter der Oberaufsicht der Kantonalbehörde überlassen, jedoch unter der Bedingung, dass die zu erlassende Verordnung über das Hypothekarwesen im übrigen gleichwohl als kantonales Gesetz gelten, und nach diesem auch im Bezirke Ursern verfahren werden soll.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 70 f; Nr. 19, 09.05.1849, S. 92.
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Antrag und Unterlagen
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Gesetzeserweiterung betreffend die Offizierswahlen.
Die Landesgemeinde hat auf Antrag des Landrats, das Gesetz (Art. 251) betreffend Offizierswahlen für das Kontingent und die Landmiliz in dem Sinne zu erweitern, daß der Kriegsrat ermächtiget wäre, auch im Kanton angesessene Schweizerbürger, wenn sie die nötigen Fähigkeiten besitzen, zu Offizieren zu wählen.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 070; Nr. 19, 09.05.1849, S. 92 f.
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Antrag und Unterlagen
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Gutachten des Landraths über die «Annahmsweise» alter Hintersässen.
Die Landsgemeinde stimmt dem Vollmachtbegehren des Landrats zur Bürgerrechtserteilung an alte Hintersässen um eine Einkaufssumme nach der Eingabe des Protests des Talrats Ursern, der das Recht der Erteilung des Bezirksbürgerrechtes dem betreffenden Bezirken vorbehalten will, nicht zu und beschliesst, den Gegenstand zur nochmaligen Beratung an die Verfassungskommission zu überweisen.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 071;
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Antrag und Unterlagen
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Das Heiraten der «Tolerierten» in auswärtigen Staaten.
Der Vorschlag des Landrates zur Aufstellung einer Strafverordnung gegen das unregelmässge Heiraten der «Tolerirten» im Auslande wird an die Verfassungs- und Gesetzesrevisionskommission zur «reifern Berathung» überwiesen, nachdem von Seiten des bischöflichen Kommissarius gegen die Ungültigkeitserklärung der Ehe in staatsrechtlicher Beziehung — und Trennung des Ehepaars — als unzulässig in kirchenrechtlicher Beziehung, Protest eingelegt worden ist.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 071 f.;
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Antrag und Unterlagen
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Fortbestand des Artilleriekorps.
Infolge eines Siebengeschlechtsbegehrens, das die Bestimmungen der Landesgemeinde über die Bildung und Organisation des Artilleriekorps aufrechterhalten, und die diesem Korps einmal einverleibte Mannschaft nicht mehr in Korps anderer Waffengattungen gezogen werden dürfen, beschliesst die Landsgemeinde, den Gegenstand der Verfassungs- und Gesetzesrevision zu überweisen. Dem Kriegsrat wird der dringende Wunsch kundgetan, seiner jüngsten Ernennung eines Artillerieoffiziers zum Jägeroffizier bis zur Erledigung des Gegenstandes keine Folge zu geben.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 072 ff.;
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Antrag und Unterlagen
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Wahlen der Vorgesetzten.
Landammann Dr. Karl Franz Lusser, Landesstatthalter Alexander Muheim, Landessäckelmeister Xaver Schillig werden in ihren Ämtern bestätigt.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 074;
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Antrag und Unterlagen
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Entlassungsgesuch eines Regierungsrats.
In das Entlassungsgesuch von Regierungsrat Franz Jauch wird Nicht-Eintreten beschlossen.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 19, 09.05.1849, S. 094.
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Antrag und Unterlagen
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Wahl der Ständeräte.
Es wurden die Rathsherren Jost Muheim und alt Talammann Joseph Fidel Christen als Ständeräte bestätigt.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 19, 09.05.1849, S. 094.
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Antrag und Unterlagen
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Wahl eines amtlichen Läufers.
Die erledigte Landesläuferstelle erhältlt Martin Gammann von Altdorf.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 074;
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Antrag und Unterlagen
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Wahl der Ammannrichter.
Als Ammannrichter ins Kantonsappellationsgericht werden bezeichnet: Regierungsrat Johann Arnold von Bürgeln, Regierungsrat Ambros Trachsel von Erstfeld, und Talsäckelmeister Karl Franz Nager von Andermatt.
Quelle:
Abl UR 1849, Nr. 19, 09.05.1849, S. 094.
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Antrag und Unterlagen
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LANDSGEMEINDE URI
BEZIRKSGEMEINDE URI
VOLKSABSTIMMUNGEN
VERFASSUNGEN DES KANTONS URI
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